Medienmitteilungen der Stadt St.Gallen

Achtung vor Flur- und Waldbrand: Feuern verboten!
Die Gefahr von grossflächigen Flur- und Waldbränden ist im ganzen Kantonsgebiet sehr hoch. Ab morgen Freitag, 12 Uhr, gilt deshalb im ganzen Kanton ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Oberstes Ziel ist es, Menschen und Natur zu schützen. Die Fachleute des Kantons und der Blaulichtorganisationen überwachen die Lage.

Belagsarbeiten Tunnel Rosenberg, Schoren und St.Fiden
Das Bundesamt für Strassen ASTRA führt im Juli und August auf der A1 im Tunnel Rosenberg, Schoren und St. Fiden Belagsarbeiten durch. Die Arbeiten führen zu Verkehrseinschränkungen.

Jetzt Bäume pflanzen für das Klima von morgen – Stadt St.Gallen fördert Baumpflanzungen
Die aktuelle Hitzeperiode zeigt eindrücklich, wie wertvoll Bäume im Siedlungsraum sind. Sie spenden Schatten, kühlen ihre Umgebung, fördern die Artenvielfalt und tragen zu einer hohen Lebensqualität bei. Die Stadt St.Gallen unterstützt daher die Pflanzung von Bäumen auf privaten Grundstücken.

Stadtrat bewilligt Freinacht für Spiel der Schweizer Fussball-Nati
Am Sonntag, 12. Juli 2026, 3 Uhr, trägt die Schweizer Fussballnationalmannschaft ihr WM-Viertelfinalspiel gegen Argentinien aus. Für das Spiel hat der Stadtrat eine Freinacht für die Innen- und Aussenbereiche von Gastronomiebetrieben bewilligt.

Hallenbad Blumenwies: Neuer Eröffnungstermin im August 2028
Die Erneuerung und Erweiterung des Hallenbads Blumenwies dauert länger als geplant: Grund sind zusätzliche Baumassnahmen am Stahlbau, die beim Baustart nicht absehbar waren. Die Mehrkosten von 1.4 Millionen Franken können über die Reserve aufgefangen werden. Die Wie-dereröffnung des Bades ist neu für August 2028 vorgesehen.

Grosse Waldbrandgefahr: Feuern im Wald verboten!
Die Gefahr von grossflächigen Waldbränden im Kanton St.Gallen ist sehr hoch. Ab Freitag, 3. Juli 2026, 0 Uhr, gilt deshalb auf dem gesamten Kantonsgebiet ein Feuerverbot in Wald und Waldesnähe. Ziel ist es, Natur und Bevölkerung wirksam zu schützen. Die Fachleute des Kantons und der Blaulichtorganisationen überwachen die Lage.

Entwicklungsleitbild für die Gebietsentwicklung Winkeln liegt vor
Die Stadt St.Gallen hat gemeinsam mit ihren Projektpartnern Kanton St.Gallen, SBB, Locher Bewehrungen AG und Realisierungsgemeinschaft Areal St.Gallen West – Gossau Ost (ASGO) das Entwicklungsleitbild für das Gebiet Winkeln erarbeitet. Das Leitbild zeigt auf, wie sich das Gebiet zwischen Bahnhof Winkeln und Arena bis 2050+ schrittweise zu einem modernen, nachhaltigen Arbeits- und Lebensraum weiterentwickeln soll.

Stadt St.Gallen unterstützt vier Hilfsprojekte zur Verbesserung der Wasserversorgung
Insgesamt 40'000 Franken aus dem Fonds «Wasser-Rappen» – gespeist aus freiwilligen Bei-trägen der Kundinnen und Kunden der St.Galler Stadtwerke – hat der St.Galler Stadtrat im Jahr 2025 für vier Hilfsprojekte in Senegal, Äthiopien, Mosambik und Bangladesch bereitge-stellt. Die Mittel gehen an Organisationen, die sich für einen besseren Zugang zu sauberem Trinkwasser sowie für eine nachhaltige Sicherung der Wasserversorgung engagieren.

Ortsplanungsrevision: Mitwirkung zur neuen Ortsplanung startet Mitte August
Ab Montag, 17. August 2026, kann die Bevölkerung zum Entwurf des Zonenplans, des Baureglements und der Schutzverordnungen Stellung nehmen. Der gesetzliche Auftrag zur Gesamtrevision stellt eine grosse Chance für die nachhaltige Stadtentwicklung dar. Die Mitwirkung ist über die e-Mitwirkungsplattform zugänglich und dauert bis Freitag, 16. Oktober 2026. Zusätzlich besteht für Interessierte die Gelegenheit, sich im Rahmen von drei Informationsveranstaltungen über die Ortsplanungsrevision und die Mitwirkung zu informieren.

Verwaltungsgerichtsurteil zu Gasgebühren: Stadtrat zieht den Entscheid ans Bundesgericht weiter und veranlasst externe Prüfung
Das Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen hat am 26. Mai 2026 einen Entscheid zu den Gasgebühren der St.Galler Stadtwerke (sgsw) gefällt. Der Stadtrat nimmt das Urteil zur Kenntnis. Er weist darauf hin, dass das Kernanliegen des Beschwerdeführers, die St.Galler Stadtwerke hätten das Gas falsch beschafft, vom Gericht nicht bestätigt worden ist. Im Laufe des Verfahrens gerieten Fragen zur Ablieferung an den allgemeinen Haushalt sowie die Kostenzuteilungen zu den jeweiligen Kundschaftssegmenten in den Fokus.