Vernehmlassungen Kanton St.Gallen

Vernehmlassung Kanton

IX. Nachtrag zum Gesetz über Referendum und Initiative

Mit dem IX. Nachtrag zum Gesetz über Referendum und Initiative wird die mit geändertem Wortlaut gutgeheissene Motion 42.18.14 «Einführung von E-Collecting im Kanton St.Gallen» umgesetzt. Die Motion lädt die Regierung ein, einen Entwurf vorzulegen, der die gesetzlichen Grundlagen für Pilotversuche betreffend die elektronische Unterzeichnung von Referenden und Initiativen auf kantonaler Ebene schafft. Mit dem vorliegenden Entwurf werden auch die gesetzlichen Grundlagen für eine staatliche elektronische Authentifizierungslösung und ein stehendes Stimmregister geschaffen, die für E-Collecting erforderlich sind.

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IV. - IX. Nachtrag zum Gemeindegesetz

Der Kantonsrat hat der Regierung den Auftrag erteilt, einen Nachtrag zum GG vorzulegen, mit dem eine raschere Bestimmung von Ersatzverwaltungen möglich sein soll. Zudem werden Änderungen und Präzisierungen zu weiteren Themen vorgeschlagen, etwa zum Kollegialprinzip der Geschäftsprüfungskommissionen, zur Nicht-Durchführung von Bürgerversammlungen, zur Regelung von Schulkommissionen, zur Volksmotion und zu Vereinbarungen mit ausländischen Gemeinwesen.

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VIII. Nachtrag zum Strassengesetz und Mountainbike-Strategie des Kantons St.Gallen

Die Regierung hat den Entwurf der Mountainbike-Strategie erarbeitet. Die Strategie hält fest, wie die Infrastruktur für das Mountainbiken im Kanton St.Gallen entwickelt werden soll. Unter anderem möchte die Regierung durchgehende und attraktive Routen schaffen. Interessierte Kreise können sich bis Ende August in der Vernehmlassung dazu äussern.

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Gesetz über die Verfahren zur Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee

Der Hochwasserschutz des Rheines muss verbessert werden. Die Dämme sind heute über 100 Jahre alt. Eine Erneuerung oder eine Sanierung ist trotz kontinuierlichen Unterhaltsarbeiten zwingend notwendig. Zudem muss die Abflusskapazität des Rheins erhöht werden.

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Gesetz über Beiträge für familienergänzende Kinderbetreuung

Die Regierung will die Vergünstigungen bei der Kinderbetreuung neu ausrichten und im ganzen Kanton vereinheitlichen, um die Chancengerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Sie schickt eine Totalrevision des Kinderbetreuungsgesetzes in die Vernehmlassung.

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III. Nachtrag zum Personalgesetz

Mit dem III. Nachtrag zum Personalgesetz möchte die Regierung die rechtlichen Grundlagen für organisatorische Neuerungen im Personalwesen des Kantons St.Gallen schaffen. Die Kernverwaltung (Regierung, Departemente, Staatskanzlei) wird zu einer Arbeitgeberin zusammengefasst, und die administrativen HR-Prozesse werden im Personalamt zentralisiert. Bei der Umsetzung des Lohnsystems entscheidet neu die Referenzfunktionskommission über die Zuordnung von Stellen der Kernverwaltung zu Referenzfunktionen. Die Regierung legt die entsprechende Gesetzesänderung zur Vernehmlassung vor.

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Erledigung parlamentarische Aufträge im Bereich der frühen Förderung (EPAFF)

Angebote der frühen Förderung leisten einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung von kleinen Kindern. Mit einer Angebotspflicht für die Gemeinden will die Regierung ein Grundangebot im Kanton gewährleisten, das den Bedürfnissen von Familien entspricht. Auch sollen die guten Rahmenbedingungen weiter gestärkt werden. Die Regierung legt eine entsprechende Gesetzesänderung zur Vernehmlassung vor.

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Wirkungsbericht Behindertenpolitik

Das Departement des Innern erstellt alle fünf Jahre einen Wirkungsbericht Behindertenpolitik. Dieser untersucht, ob das Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung die gewünschte Wirkung entfalten kann. Der aktuelle Bericht zeigt auf, dass mit den im Jahr 2018 beschlossenen Massnahmen viel erreicht werden konnte. Ab sofort können alle interessierten Personen beim neuen Wirkungsbericht Behindertenpolitik mitreden.

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II. Nachtrag zur Verordnung über das Grundbuchamt und Nachtrag zur Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen der Grundbuchämter und für die Durchführung von Grundstückschätzungen

Seit Sommer 2020 sind auf Bundesebene verschiedene Bestimmungen zum elektronischen Zugang auf Grundbuchdaten in Kraft getreten. Unter anderem können die Gemeinden Vorsorgeeinrichtungen Zugriff auf die Grundbuchdaten gewähren. Die Regierung passt deshalb die kantonale Verordnung über das Grundbuch an und führt dazu eine Vernehmlassung durch.

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Strassenfinanzierung im Kanton St.Gallen und IX. Nachtrag zum Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben

Die Regierung führte 2022 eine Vernehmlassung zur Anpassung der Motorfahrzeugsteuer durch. Ziel ist, die Finanzierung der Strassen sicherzustellen. Die Motorfahrzeugsteuer soll künftig nicht mehr nur das Gewicht der Fahrzeuge berücksichtigen, sondern auch deren Leistung und Energieeffizienz. Die erarbeiteten Gesetzesänderungen gehen nun in die Vernehmlassung.