Vernehmlassung Kanton
X. Nachtrag zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege und IV. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz
Die Regierung des Kantons St.Gallen will den durchgängigen elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehr von und mit kantonalen Behörden ermöglichen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Digitalisierung des Verwaltungsverfahrens und insbesondere für das elektronische Plan- und Baubewilligungsverfahren gehen nun in die Vernehmlassung.
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 28. November 2025. Stellungnahmen sind an vernehmlassungen.sk@sg.ch zu richten.