Medienmitteilungen Kanton St.Gallen

Vernehmlassung zu überarbeitetem Jagdgesetz startet
Im Jahr 2025 wurde auf nationaler Stufe die Jagdgesetzgebung erneuert. Das erfordert nun Anpassungen der kantonalen Jagdgesetzgebung. Diese betreffen in erster Linie das Thema Wildschäden durch Biber. Unabhängig will der Kanton den Umgang mit den Rothirschbeständen neugestalten. Die Regierung hat nun die Vernehmlassung dazu eröffnet.

Swiss Online Campus bündelt Online-Lehrgänge
Unter dem neuen Dach des «Swiss Online Campus» bündeln Weiterbildungszentren aus dem Kanton St.Gallen sowie Bildungsinstitutionen aus weiteren fünf Kantonen ihre Online-Lehrgänge der Höheren Berufsbildung und beruflichen Weiterbildung. Dieser neue Bildungsverbund hat am 1. Juli 2026 den Betrieb aufgenommen und führt die Angebote schweizweit durch.

Grosse Waldbrandgefahr: Feuern im Wald verboten!
Die Gefahr von grossflächigen Waldbränden im Kanton St.Gallen ist sehr hoch. Ab Freitag, 3. Juli 2026, 0 Uhr, gilt deshalb auf dem gesamten Kantonsgebiet ein Feuerverbot in Wald und Waldesnähe. Ziel ist es, Natur und Bevölkerung wirksam zu schützen. Die Fachleute des Kantons und der Blaulichtorganisationen überwachen die Lage.

Kanton startet zwei Verfahren zu Windparks
Die Thurwerke AG und die Groupe E Greenwatt planen in den Gemeinden Wattwil/Mosnang und in der Gemeinde Wattwil jeweils einen Windpark. Grundlage für den Bau ist ein kantonaler Sondernutzungsplan. Das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation hat die Verfahren nun gestartet.

Gewaltfreie Erziehung wird gesetzlich verankert
Am 1. Juli 2026 wird der Grundsatz der gewaltfreien Erziehung im Schweizerischen Zivilgesetzbuch verankert. Damit wird das Recht von Kindern auf eine respektvolle Erziehung ohne körperliche oder psychische Gewalt bestätigt. Zudem müssen Kantone und Gemeinden den Zugang zu Beratungsangeboten sicherstellen. Der Kanton St.Gallen und seine Gemeinden verfügen bereits über ein breites Beratungs- und Unterstützungsangebot für Kinder, Jugendliche und Eltern, dennoch bleibt eine Sensibilisierung für das Thema wichtig.

Erweiterungsbau der Kantonsschule Sargans eröffnet
Nach rund drei Jahren Bauzeit nimmt die Kantonsschule Sargans ihren Erweiterungsbau auf das Schuljahr 2026/2027 in Betrieb. Der Neubau schafft zusätzliche zeitgemässe Räume für Unterricht, Begegnung und schulische Entwicklung.

Neue Förderung für darstellende Künste
Mit der neuen Ausschreibung im Bereich der darstellenden Künste stärkt der Kanton St.Gallen professionelle Strukturen, schafft stabile und planbare Rahmenbedingungen. Mit der Neuausrichtung trägt er den steigenden Anforderungen an Professionalität, soziale Sicherheit und faire Entlöhnung Rechnung. Gleichzeitig unterstützt das Vorhaben die Weiterentwicklung der kantonalen Förderinstrumente und stärkt die regionale professionelle Kulturszene.

Grosse Waldbrandgefahr in weiten Teilen des Kantons
Die Waldbrandgefahr spitzt sich wegen anhaltender Trockenheit und sehr hohen Temperaturen weiter zu. Mit einer Ausnahme gilt seit gestern Donnerstag im ganzen Kanton St.Gallen die Waldbrandgefahrenstufe 4 («grosse Gefahr»). Der Kanton empfiehlt in diesen Gebieten, auf Feuer im Freien zu verzichten – auch auf öffentlichen Feuerplätzen.

Kanton und Gemeinden überprüfen Finanzausgleich
Mit dem innerkantonalen Finanzausgleich unterstützt der Kanton die Gemeinden und die Regionen in ihrer Entwicklung. Mit den Mitteln aus dem Finanzausgleich finanzieren die Gemeinden vor Ort einen Teil ihrer Leistungen – unter anderem gute Schulen und Verkehrsverbindungen. Nun überprüft die Regierung zusammen mit den Gemeinden die Wirksamkeit des Finanzausgleichs. Im Fokus stehen Gemeinden mit Zentrumleistungen und ein Sparauftrag des Parlaments.

St.Galler Versicherungsgericht ehrt Margrith Bigler-Eggenberger
Margrith Bigler-Eggenberger war nicht nur die erste Bundesrichterin der Schweiz, sondern zuvor auch erste Richterin an einem Gericht des Kantons St.Gallen. Als das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen vor 60 Jahren am 1. Juli 1966 gegründet wurde, wurde Margrith Bigler-Eggenberger trotz damals noch fehlendem Frauenstimmrecht zur nebenamtlichen Richterin ernannt. Sie blieb bis zu ihrer Wahl als erste ordentliche Bundesrichterin im Jahr 1974 am kantonalen Versicherungsgericht tätig.