Medienmitteilungen Kanton St.Gallen | Seite 93

Energiekonzept weiter auf Kurs
Mit der Umsetzung des Energiekonzepts 2021–2030 will der Kanton den CO2-Ausstoss senken, die Energieeffizienz erhöhen und den Zuwachs des Strombedarfs bremsen. Diese Ziele kann der Kanton nur erreichen, wenn sich weitere Partnerinnen und Partner an der Umsetzung beteiligen. Das Web Portal energie2030.ch zeigt die Vernetzung der Akteurinnen und Akteure und macht ihre Aktivitäten und den Stand der Massnahmen sichtbar.

Ressourcenkraft des Kantons stärken
Der Kantonsrat beauftragte die Regierung, einen Bericht über die aktuelle Situation sowie geeignete Massnahmen und Projekte zu erstatten, um die Ressourcenkraft des Kantons St.Gallen zu stärken. Die vorberatende Kommission beantragt Eintreten auf den Bericht. Sie sieht jedoch weiteren Handlungsbedarf und möchte der Regierung weitere Aufträge erteilen.

Covid-Finanzhilfe für Kultur soll weitergeführt werden
Die Regierung legt für die Weiterführung der Finanzhilfen im Kulturbereich im Jahr 2022 einen Nachtrag zum kantonalen Umsetzungsgesetz vor. Der Kantonsrat wird darüber in der Februarsession beraten. Die Fortführung der Finanzhilfen ist aufgrund der in hohem Masse angespannten und existenzbedrohenden wirtschaftlichen Situation der Kulturakteurinnen und -akteure und der allgemeinen epidemiologischen Entwicklung der letzten Wochen dringlich. Nur so kann eine nachhaltige Schädigung der St.Galler Kulturlandschaft verhindert und die kulturelle Vielfalt erhalten werden.

Deutlicher Rückgang der Arbeitslosigkeit im 2021
Ende Dezember 2021 waren im Kanton St.Gallen 18 Prozent weniger Personen zur Stellensuche auf einem RAV gemeldet als zur gleichen Zeit im Vorjahr. Im Monatsvergleich ist ein saisonaler Anstieg festzustellen, der aber schwächer als in früheren Jahren ausfällt. Der Bestand an Voranmeldungen zur Kurzarbeit ist weiterhin leicht rückläufig.

Bewerbungsfrist für Werkbeiträge und Ausland- Aufenthalte eröffnet
Das Amt für Kultur des Kantons St.Gallen schreibt Werkbeiträge und Aufenthalte in Rom für Kulturschaffende aus. Die Bewerbungen sind online einzureichen. Für die Förderung in den Sparten angewandte Kunst und Design, bildende Kunst, Geschichte und Gedächtnis, Literatur, Musik sowie Theater und Tanz steht insgesamt ein Betrag von 360'000 Franken zur Verfügung. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 20. Februar 2022.

Sicherheitspolizei soll zentralisiert werden
Die Sicherheitspolizei der Kantonspolizei ist heute auf sieben Standorte verteilt. Die dezentrale Struktur erschwert den Betrieb. Weiter besteht an den Standorten Platzmangel. Mit einem Um- und Ergänzungsbau will die Regierung die Standorte an der Mingerstrasse 2 in der Stadt St.Gallen zusammenfassen. Für dieses Bauvorhaben hat die Regierung nun die Botschaft an den Kantonsrat überwiesen.

Neues Einsatzleitsystem für die Kantonspolizei
Die Kantonale Notrufzentrale stellt rund um die Uhr die Erreichbarkeit von Polizei, Rettung und Feuerwehr im ganzen Kanton St.Gallen sicher. Von hier aus werden die Einsatzkräfte disponiert und die Hilfeleistung für die Bevölkerung koordiniert. Das Einsatzleitsystem kommt 2024 ans Ende seines technischen Lebenszyklus und muss erneuert werden. Weil dies im bestehenden Gebäude nicht möglich ist, erfolgt eine Verlegung in den Westen der Stadt St.Gallen. Die Kosten belaufen sich für den Kanton St.Gallen auf 38,6 Millionen Franken. Die Regierung beantragt beim Kantonsrat dafür einen Sonderkredit.

Rückgang der operativen Defizite zu erwarten
Die Regierung hat den Aufgaben- und Finanzplan 2023–2025 verabschiedet. In den Finanzplanjahren 2023 bis 2025 erwartet sie weiterhin operative Defizite. Diese reduzieren sich jedoch infolge der Umsetzung der Massnahmen aus dem Haushaltsgleichgewicht 2022plus sowie der erwarteten positiven wirtschaftlichen Entwicklung laufend und können dank eines robusten Eigenkapitalbestandes aufgefangen werden. Die künftige Haushaltsentwicklung bleibt jedoch unsicher und ist abhängig von der Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und des weiteren Pandemieverlaufs.

Quarantäne wird auf sieben Tage reduziert
Die Quarantäneregelung bei Coronafällen wird in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St.Gallen angepasst und vereinfacht. Neu dauert die Quarantäne nur noch sieben anstatt wie bisher zehn Tage. Ausserdem müssen sich nur noch Haushaltsangehörige sowie sehr enge Kontaktpersonen von Angesteckten in Quarantäne begeben. Ausgenommen von der Quarantäne sind Personen, bei denen die vollständige Impfung oder die Auffrisch-Impfung weniger als vier Monate zurückliegt, sowie Personen, die in den letzten vier Monaten von Covid-19 genesen sind.
Zeitgemässe Grundlage für das kantonale Eichwesen
Mit dem Jahreswechsel tritt auch die revidierte kantonale Vollzugsverordnung über das Messwesen in Kraft. Damit erhalten die Eichmeister im Kanton St.Gallen eine zeitgemässe rechtliche Grundlage für ihre Tätigkeit.