Medienmitteilungen und Vernehmlassungen des Kantons St.Gallen

Feuer und Feuerwerk ausserhalb Walds wieder erlaubt
Die Niederschläge der vergangenen Tage haben die Waldbrandgefahr gemindert. Der Kanton hebt deshalb per morgen Samstag, 22. August 2026, das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot ausserhalb des Waldes auf. In Wald und Waldesnähe bleibt das Verbot bestehen. Auch können regionale Verbote durch die Gemeinden erlassen werden.

Kommission prüft Ausbau der Kantonspolizei
Die Regierung hat dem Kantonsrat einen Bericht über die polizeiliche Sicherheit und den etappierten Ausbau der Kantonspolizei unterbreitet. Die vorberatende Kommission anerkennt grundsätzlich den Handlungsbedarf beim Korpsausbau. Sie erachtet die vorgelegte Entscheidungsgrundlage allerdings als ungenügend. Dem Sicherheits- und Justizdepartement wurden deshalb zusätzliche Abklärungen und Anhörungen in Auftrag gegeben.

Nachfrage im öffentlichen Verkehr nimmt weiterhin zu
Im vergangenen Jahr stiegen täglich knapp 220'000 Personen an einem St.Galler Bahnhof in einen Zug ein oder aus einem Zug aus – ein neuer Rekord. Das zeigt der neue Bericht zum öffentlichen Verkehr des Volkswirtschaftsdepartements. Der Bericht enthält zudem aktuelle Kennzahlen, informiert über laufende Projekte und gibt einen Überblick über die Entwicklung des öffentlichen Verkehrs im Kanton.

Japankäfer: Ausbreitung bestätigt, Bekämpfung nötig
Im Raum Buchs und im angrenzenden Fürstentum Liechtenstein hat sich der Japankäfer ausgebreitet. Weil dieser gebietsfremde Käfer Bäume kahl frisst und Wiesen zerstört, muss ein Fund dem Bund gemeldet werden. Dieser hat den Kanton St.Gallen nun damit beauftragt, die Ausbreitung des Käfers zu bekämpfen. Der Kanton verfügt deshalb lokale Einschränkungen.

Reduzierte Sozialhilfe für Personen mit Status S
Schutzbedürftige (Status S) mit Aufenthaltsbewilligung sollen weiterhin nur einen reduzierten Anspruch auf finanzielle Sozialhilfe haben. Zudem sollen sie im Falle von Sozialhilfebezug nur beschränkt freie Wohnsitzwahl haben. Die St.Galler Regierung hat diese Anpassungen im Sozialhilfegesetz aufgrund einer dringlichen Motion des Kantonsrats erarbeitet. Mit der Anpassung können höhere Sozialhilfekosten für die Gemeinden verhindert werden. Zentral bleibt nach Ansicht der Regierung die weitere Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S.
VI. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz
Die Regierung gibt den Entwurf zum VI. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz zur Vernehmlassung frei. Mit dem Nachtrag wird die Grundlage für eine Abbruchprämie für Bauten ausserhalb der Bauzonen geschaffen. Diese soll den freiwilligen Abbruch nicht mehr benötigter Bauten und Anlagen fördern. Die Vernehmlassung dauert bis 21. September 2026.
VI. Nachtrag zum Jagdgesetz
Im Jahr 2025 wurde auf nationaler Stufe die Jagdgesetzgebung erneuert. Das erfordert nun Anpassungen der kantonalen Jagdgesetzgebung. Diese betreffen in erster Linie das Thema Wildschäden durch Biber. Unabhängig will der Kanton den Umgang mit den Rothirschbeständen neugestalten. Die Regierung hat nun die Vernehmlassung dazu eröffnet.
Musikschulgesetz
Der Kanton St.Gallen will erstmals eine eigenständige gesetzliche Grundlage für die Musikschulen schaffen. Das neue Musikschulgesetz regelt Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Musikschulen und schafft Rechtssicherheit für ein bewährtes Angebot. Die Vernehmlassung dauert bis Mitte September 2026.
V. Nachtrag zum Personalgesetz
Der V. Nachtrag zum Personalgesetz enthält verschiedene Anpassungen am kantonalen Personalgesetz. Die Anpassungen sollen sicherstellen, dass der Kanton weiterhin über verlässliche und zeitgemässe personalrechtliche Grundlagen verfügt und ein attraktiver Arbeitgeber bleibt. Die Regierung legt die entsprechenden Gesetzesänderungen zur Vernehmlassung vor.
Totalrevision Volksschulgesetz
Das geltende Volksschulgesetz des Kantons St.Gallen stammt aus dem Jahr 1983 und wurde seither mit 28 Nachträgen schrittweise angepasst. Um den heutigen Anforderungen an die Volksschule umfassend gerecht zu werden, hat der Kantonsrat im Jahr 2022 im Zusammenhang mit dem Bericht «Perspektiven der Volksschule 2030» den Auftrag für eine vollständige Überarbeitung des Gesetzes erteilt. Mit dem Projekt Totalrevision Volksschulgesetz setzt die Regierung diesen Auftrag um.