Medienmitteilungen und Vernehmlassungen des Kantons St.Gallen

Grosse Vorsicht beim Feuern im Freien!
In weiten Teilen des Kantons fiel seit dem Frühling nur wenig Niederschlag. Die Trockenheit ist entsprechend hoch. Es besteht die Gefahr vor Wald- und Flurbränden. Beim Feuern im Freien ist deshalb sehr grosse Vorsicht geboten. In vielen Regionen gilt ein lokales Feuerverbot in Wald und Waldesnähe.

Zahl der Stellensuchenden stabil, Kurzarbeit sinkt
Ende September waren aus dem Kanton St.Gallen 11'251 Personen zur Stellensuche auf einem RAV gemeldet, davon 5'768 als arbeitslos. Das sind 425 mehr als vor Jahresfrist und 41 weniger als Ende August. Die Stellensuchendenquote beträgt 3,9 Prozent, die Arbeitslosenquote 2,0 Prozent. Die Zahl der offenen Stellen beträgt aktuell 3'955. Für Kurzarbeit vorangemeldet sind rund 750 Beschäftigte.

Anpassungen des Parlamentsrechts beraten
Mit dem Bericht über die Tätigkeit des Parlamentes 2022–2026 schlägt das Kantonsratspräsidium dem Kantonsrat verschiedene Änderungen seines Geschäftsreglements vor. Die vorberatende Kommission begrüsst die vorgesehenen Anpassungen. Darüber hinaus möchte sie dem Präsidium weitere Aufträge erteilen.

Raumentwicklung: Fortschritte und Handlungsbedarf
Die bestehenden Siedlungen werden besser genutzt. Das Beschäftigungswachstum findet hauptsächlich in urbanen Verdichtungsräumen statt. Handlungsbedarf besteht weiterhin bei der Verteilung des Bevölkerungswachstums, bei den Arbeitszonen sowie bei der Abstimmung von Siedlung und Verkehr. Dies zeigt die Berichterstattung 2026 über den kantonalen Richtplan, welche die Regierung dem Kantonsrat vorgelegt hat.

Neue Zahlen zur Kinderbetreuung im Kanton St.Gallen
Ab 1. August 2028 erhalten Familien mit dem neuen Kinderbetreuungsgesetz eine kantonsweit einheitliche Mindestvergünstigung. Die Regierung hat die Verordnung dazu in die Vernehmlassung gegeben. Das aktuelle Monitoring zeigt: Das Angebot ist deutlich gewachsen, die Kosten für die Eltern bleiben aber hoch.
Verordnung über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung
Ab 1. August 2028 erhalten Familien mit dem neuen Kinderbetreuungsgesetz eine kantonsweit einheitliche Mindestvergünstigung. Die Regierung hat die Verordnung dazu in die Vernehmlassung gegeben. Das aktuelle Monitoring zeigt: Das Angebot ist deutlich gewachsen, die Kosten für die Eltern bleiben aber hoch.
II. Nachtrag zur Verordnung zum Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen
Die Regierung hat am 22. September 2026 den Entwurf eines II. Nachtrags zur Verordnung zum Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen (im Folgenden II. Nachtrag zur Vo GAöL) beraten und zur Vernehmlassung freigegeben. Mit der Durchführung der Vernehmlas-sung wurde das Volkswirtschaftsdepartement betraut.
III. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen (Umsetzung voller Lastenausgleich)
Der Bund hat das Familienzulagengesetz revidiert. Mit der Vorlage verpflichtet der Bund alle Kantone, einen vollen Lastenausgleich zwischen den Familienaus-gleichskassen einzuführen. Deshalb passt die St.Galler Regierung das kantonale Gesetz an und schickt den entsprechenden Nachtrag in die Vernehmlassung. Das neue System soll ab dem Jahr 2028 gelten.
Bewegungs- und Sportförderungsgesetz
Die Regierung gibt den Entwurf für ein neues Bewegungs- und Sportförderungsgesetz in die Vernehmlassung. Mit dem neuen Gesetz wird die Bedeutung von Bewegung, Sport und Sportförderung gestärkt und auf die Zukunft ausgerichtet.
VI. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz
Die Regierung gibt den Entwurf zum VI. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz zur Vernehmlassung frei. Mit dem Nachtrag wird die Grundlage für eine Abbruchprämie für Bauten ausserhalb der Bauzonen geschaffen. Diese soll den freiwilligen Abbruch nicht mehr benötigter Bauten und Anlagen fördern. Die Vernehmlassung dauert bis 21. September 2026.