Medienmitteilungen und Vernehmlassungen des Kantons St.Gallen

Mitteilung KantonIcon mit Feuer-Symbol auf orangem Hintergrund

Grosse Vorsicht beim Feuern im Freien!

In weiten Teilen des Kantons fiel seit dem Frühling nur wenig Niederschlag. Die Trockenheit ist entsprechend hoch. Es besteht die Gefahr vor Wald- und Flurbränden. Beim Feuern im Freien ist deshalb sehr grosse Vorsicht geboten. In vielen Regionen gilt ein lokales Feuerverbot in Wald und Waldesnähe.

Mitteilung KantonArbeiter mit weissem Helm in der Hand

Zahl der Stellensuchenden stabil, Kurzarbeit sinkt

Ende September waren aus dem Kanton St.Gallen 11'251 Personen zur Stellensuche auf einem RAV gemeldet, davon 5'768 als arbeitslos. Das sind 425 mehr als vor Jahresfrist und 41 weniger als Ende August. Die Stellensuchendenquote beträgt 3,9 Prozent, die Arbeitslosenquote 2,0 Prozent. Die Zahl der offenen Stellen beträgt aktuell 3'955. Für Kurzarbeit vorangemeldet sind rund 750 Beschäftigte.

Mitteilung KantonDas Bild zeigt Kantonsratsmitglieder während der Session aus der Vogelperspektive.

Anpassungen des Parlamentsrechts beraten

Mit dem Bericht über die Tätigkeit des Parlamentes 2022–2026 schlägt das Kantonsratspräsidium dem Kantonsrat verschiedene Änderungen seines Geschäftsreglements vor. Die vorberatende Kommission begrüsst die vorgesehenen Anpassungen. Darüber hinaus möchte sie dem Präsidium weitere Aufträge erteilen.

Mitteilung KantonAusschnitt aus dem Richtplan

Raumentwicklung: Fortschritte und Handlungsbedarf

Die bestehenden Siedlungen werden besser genutzt. Das Beschäftigungswachstum findet hauptsächlich in urbanen Verdichtungsräumen statt. Handlungsbedarf besteht weiterhin bei der Verteilung des Bevölkerungswachstums, bei den Arbeitszonen sowie bei der Abstimmung von Siedlung und Verkehr. Dies zeigt die Berichterstattung 2026 über den kantonalen Richtplan, welche die Regierung dem Kantonsrat vorgelegt hat.

Mitteilung KantonKleiner Junge spielt mit einem Papierschiff.

Neue Zahlen zur Kinderbetreuung im Kanton St.Gallen

Ab 1. August 2028 erhalten Familien mit dem neuen Kinderbetreuungsgesetz eine kantonsweit einheitliche Mindestvergünstigung. Die Regierung hat die Verordnung dazu in die Vernehmlassung gegeben. Das aktuelle Monitoring zeigt: Das Angebot ist deutlich gewachsen, die Kosten für die Eltern bleiben aber hoch.

Vernehmlassung Kanton

Verordnung über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung

Ab 1. August 2028 erhalten Familien mit dem neuen Kinderbetreuungsgesetz eine kantonsweit einheitliche Mindestvergünstigung. Die Regierung hat die Verordnung dazu in die Vernehmlassung gegeben. Das aktuelle Monitoring zeigt: Das Angebot ist deutlich gewachsen, die Kosten für die Eltern bleiben aber hoch.

Vernehmlassung Kanton

II. Nachtrag zur Verordnung zum Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen

Die Regierung hat am 22. September 2026 den Entwurf eines II. Nachtrags zur Verordnung zum Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen (im Folgenden II. Nachtrag zur Vo GAöL) beraten und zur Vernehmlassung freigegeben. Mit der Durchführung der Vernehmlas-sung wurde das Volkswirtschaftsdepartement betraut.

Vernehmlassung Kanton

III. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen (Umsetzung voller Lastenausgleich)

Der Bund hat das Familienzulagengesetz revidiert. Mit der Vorlage verpflichtet der Bund alle Kantone, einen vollen Lastenausgleich zwischen den Familienaus-gleichskassen einzuführen. Deshalb passt die St.Galler Regierung das kantonale Gesetz an und schickt den entsprechenden Nachtrag in die Vernehmlassung. Das neue System soll ab dem Jahr 2028 gelten.

Vernehmlassung Kanton

Bewegungs- und Sportförderungsgesetz

Die Regierung gibt den Entwurf für ein neues Bewegungs- und Sportförderungsgesetz in die Vernehmlassung. Mit dem neuen Gesetz wird die Bedeutung von Bewegung, Sport und Sportförderung gestärkt und auf die Zukunft ausgerichtet.

Vernehmlassung Kanton

VI. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz

Die Regierung gibt den Entwurf zum VI. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz zur Vernehmlassung frei. Mit dem Nachtrag wird die Grundlage für eine Abbruchprämie für Bauten ausserhalb der Bauzonen geschaffen. Diese soll den freiwilligen Abbruch nicht mehr benötigter Bauten und Anlagen fördern. Die Vernehmlassung dauert bis 21. September 2026.