Medienmitteilungen Kanton St.Gallen | Seite 77

Neue Leiterin des Kantonsforstamtes
Die Regierung hat Caroline Heiri zur neuen Leiterin des Kantonsforstamtes und damit zur ersten Kantonsoberförsterin im Kanton St.Gallen gewählt. Caroline Heiri ist 45 Jahre alt und war zuletzt Abteilungsleiterin und Mitglied der Geschäftsleitung des Amtes für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern. Sie tritt die Nachfolge von August Ammann an, der Ende November 2022 in Pension geht.

Automatisierten Datenaustausch umsetzen und prüfen
Die Rechtspflegekommission hat ihren Bericht über die Prüfungstätigkeit der Jahre 2021/2022 verabschiedet. Sie ist das parlamentarische Aufsichtsgremium über die kantonalen Justizbehörden. Die Rechtspflegekommission prüfte im letzten Jahr die Fachstelle Cybercrime, das Amt für Justizvollzug sowie die Strafanstalt Saxerriet und unterbreitet der Staatsanwaltschaft sowie dem Kantonsrat je eine Empfehlung.

Dein Blick auf den Wald: Jetzt Foto einreichen!
Die Waldregion 5 Toggenburg möchte mit einem Fotowettbewerb den Fokus der Waldbesucherinnen und Waldbesucher auf die vielfältigen Waldfunktionen lenken.

Einblick in St.Galler Erker-Sammlungen
Das St.Galler Erker-Unternehmen mit Galerie, Presse und Verlag war in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts ein Gravitationszentrum für die Kunst der Nachkriegsmoderne. Die Kantonsbibliothek Vadiana gibt in der Ausstellung «Partnerschaft Literatur und Kunst» in der Bibliothek Hauptpost einen Einblick in die Sammlungen aus dem St.Galler Erker-Unternehmen.

Volksschule soll neue Rechtsgrundlagen erhalten
Mit ihrem Bericht «Perspektiven der Volksschule 2030» zeigt die Regierung auf, wie die Volksschule im Kanton St.Gallen vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie gesellschaftlicher Herausforderungen und Trends bis im Jahr 2030 weiterentwickelt werden soll. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat, auf den Bericht einzutreten und unterbreitet ihm zugleich mehrere Aufträge zuhanden der Regierung.

Gemeinden sollen bei Integration selber entscheiden
Die Zuständigkeit der Gemeinden bei der Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen wird klarer definiert und gestärkt. Dies sieht der Entwurf für einen VI. Nachtrag des Sozialhilfegesetzes vor, zu dem die Regierung eine Vernehmlassung eröffnet hat. Die Gemeinden werden neu selbständig entscheiden, welche Kurse und andere Integrationsmassnahmen sinnvoll sind und mit den vom Bund bereitgestellten Mitteln finanziert werden sollen.

Lösungsansätze für Alpgebäude im Toggenburg
Die Eigentumsverhältnisse an Alpgebäuden im Toggenburg führten in der Vergangenheit zu Unklarheiten. Der Kanton informierte an drei Veranstaltungen über mögliche Lösungsansätze. Die Präsidien der Toggenburger Alpkorporationen haben an der gestrigen Versammlung die Musterunterlagen des Kantons diskutiert und um ihre Bedürfnisse aus Sicht der Alpbewirtschaftung ergänzt.

Erfreuliches Ergebnis trotz Corona-Pandemie
Die Finanzkommission hat die Rechnung 2021 des Kantons St.Gallen beraten. Sie beantragt dem Kantonsrat, die Rechnung ohne Vorbehalte zu genehmigen. Die Finanzkommission nimmt vom überaus erfreulichen Ergebnis mit Befriedigung Kenntnis. Die Stärkung des Eigenkapitals schafft Handlungsspielraum für unterschiedliche Anliegen und die Bewältigung der anstehenden Herausforderungen.

Fahrplanentwurf 2023: Jetzt bewerten!
Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Verkehrs können ab diesem Mittwoch ihre Meinung zum Entwurf des Fahrplans 2023 abgeben. Im Kanton St.Gallen sind nur wenige Fahrplanänderungen vorgesehen. Die Stadt St.Gallen reduziert das Angebot des Stadtbus auf einzelnen Buslinien leicht. Im Toggenburg wird Ebnat-Kappel besser ans Obertoggenburg angebunden. Im Rheintal finden umfangreiche Bauarbeiten am Schienennetz statt. In der Region Rorschach verzögert sich die Einführung des neuen Buskonzepts weiter.

Spital Walenstadt soll veräussert werden
Die vorberatende Kommission des Kantonsrates hat den Bericht zur Zukunft des Spitals Walenstadt intensiv beraten. Dieser legt dar, dass ein Leistungsauftrag zur Führung des Spitalstandorts Walenstadt an das Kantonsspital Graubünden erteilt werden soll. Zu diesem Zweck wird die Spitalliegenschaft an das Kantonsspital Graubünden verkauft. Der Verkauf führt zur Streichung des Spitalstandorts Walenstadt von der Liste der Spitalstandorte der St.Galler Spitalverbunde und zur Festlegung eines jährlichen Beitrags zur Aufrechterhaltung der Notfallversorgung am Spital Walenstadt. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat Eintreten.