Medienmitteilungen Kanton St.Gallen | Seite 79

Gemeinden sollen bei Integration selber entscheiden
Die Zuständigkeit der Gemeinden bei der Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen wird klarer definiert und gestärkt. Dies sieht der Entwurf für einen VI. Nachtrag des Sozialhilfegesetzes vor, zu dem die Regierung eine Vernehmlassung eröffnet hat. Die Gemeinden werden neu selbständig entscheiden, welche Kurse und andere Integrationsmassnahmen sinnvoll sind und mit den vom Bund bereitgestellten Mitteln finanziert werden sollen.

Lösungsansätze für Alpgebäude im Toggenburg
Die Eigentumsverhältnisse an Alpgebäuden im Toggenburg führten in der Vergangenheit zu Unklarheiten. Der Kanton informierte an drei Veranstaltungen über mögliche Lösungsansätze. Die Präsidien der Toggenburger Alpkorporationen haben an der gestrigen Versammlung die Musterunterlagen des Kantons diskutiert und um ihre Bedürfnisse aus Sicht der Alpbewirtschaftung ergänzt.

Erfreuliches Ergebnis trotz Corona-Pandemie
Die Finanzkommission hat die Rechnung 2021 des Kantons St.Gallen beraten. Sie beantragt dem Kantonsrat, die Rechnung ohne Vorbehalte zu genehmigen. Die Finanzkommission nimmt vom überaus erfreulichen Ergebnis mit Befriedigung Kenntnis. Die Stärkung des Eigenkapitals schafft Handlungsspielraum für unterschiedliche Anliegen und die Bewältigung der anstehenden Herausforderungen.

Fahrplanentwurf 2023: Jetzt bewerten!
Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Verkehrs können ab diesem Mittwoch ihre Meinung zum Entwurf des Fahrplans 2023 abgeben. Im Kanton St.Gallen sind nur wenige Fahrplanänderungen vorgesehen. Die Stadt St.Gallen reduziert das Angebot des Stadtbus auf einzelnen Buslinien leicht. Im Toggenburg wird Ebnat-Kappel besser ans Obertoggenburg angebunden. Im Rheintal finden umfangreiche Bauarbeiten am Schienennetz statt. In der Region Rorschach verzögert sich die Einführung des neuen Buskonzepts weiter.

Spital Walenstadt soll veräussert werden
Die vorberatende Kommission des Kantonsrates hat den Bericht zur Zukunft des Spitals Walenstadt intensiv beraten. Dieser legt dar, dass ein Leistungsauftrag zur Führung des Spitalstandorts Walenstadt an das Kantonsspital Graubünden erteilt werden soll. Zu diesem Zweck wird die Spitalliegenschaft an das Kantonsspital Graubünden verkauft. Der Verkauf führt zur Streichung des Spitalstandorts Walenstadt von der Liste der Spitalstandorte der St.Galler Spitalverbunde und zur Festlegung eines jährlichen Beitrags zur Aufrechterhaltung der Notfallversorgung am Spital Walenstadt. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat Eintreten.

Bibliotheksstrategie 2023-2026 geht in die Vernehmlassung
Die Regierung hat die neue Bibliotheksstrategie für die Jahre 2023-2026 verabschiedet und die Vernehmlassung dazu eröffnet. Diese wurde durch die kantonale Bibliothekskommission erarbeitet. Die Strategie baut auf den positiven Erfahrungen der beiden vorangehenden Strategien auf und nimmt die ver änderten Bedürfnisse an Bibliotheken im digitalen Zeitalter auf.

Neue Modalitäten für die Vergabe der Jagdreviere
Die Regierung hat dem Kantonsrat eine Anpassung der Kriterien zur alle acht Jahre stattfindenden Vergabe der 140 Jagdreviere im Kanton St.Gallen unterbreitet. Die vorberatende Kommission hat den V. Nachtrag zum Jagdgesetz beraten und beantragt dem Kantonsrat Eintreten auf die Vorlage. Zudem reicht sie eine Kommissionsmotion ein.

Gemeinden sollen beim Denkmalschutz entscheiden
Mit dem III. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz ist eine Änderung beim Denkmalschutz vorgesehen: Wie von der Regierung beantragt, sollen in Zukunft die politischen Gemeinden über die Beeinträchtigung oder Beseitigung von Schutzobjekten von kantonaler oder nationaler Bedeutung entscheiden. Das Amt für Kultur wird in die Entscheidfindung einbezogen und erhält auch ein Rekurs- und Beschwerderecht. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat Eintreten auf die Vorlage.

Keine systematische Lohndiskriminierung festgestellt
In der kantonalen Verwaltung wurde eine departementsübergreifende Lohngleichheitsprüfung gemäss Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann durchgeführt. Gemäss der Analyse wird der massgebende Toleranzwert von fünf Prozent unterschritten. Es liegen keine begründeten Hinweise auf eine systematische Lohndiskriminierung in der kantonalen Verwaltung vor.

St.Galler Härtefallprogramm 2021 mit Vorbehalt erneut geöffnet
Unternehmen, die im vergangenen Jahr die Voraussetzungen für Härtefallhilfen erfüllt haben, können für den Monat Dezember 2021 eine Unterstützung beantragen. Dies allerdings unter dem Vorbehalt, dass der Kantonsrat im Juni 2022 der Gesetzesänderung zustimmt. Das Gesuchformular ist seit heute auf der Webseite des Kantons aufgeschaltet. Anträge können bis zum 30. Juni 2022 eingereicht werden. Die Eingabe für das Härtefallprogramm 2022 erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, wenn der Kantonsrat die gesetzlichen Grundlagen beschlossen hat.