Neues Universitätsgesetz für eine starke HSG
Die Regierung hat das neue Universitätsgesetz verabschiedet. Es stärkt die rechtlichen Grundsätze (Governance) der HSG und ihrer Institute. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sind klarer geregelt und entflechtet. Damit schafft die Regierung Transparenz und stärkt die Akzeptanz der Universität in der Politik und der Gesellschaft. Parallel legt die Regierung ein weiteres Gesetz vor. Dieses regelt die Bewilligungspflicht für den Betrieb von privaten Hochschulen sowie den Schutz von akademischen Titeln.
Das Universitätsgesetz ist über 30 Jahre alt. Seither haben die Bedürfnisse und übergeordnete rechtliche Bestimmungen geändert, gleichzeitig sind Compliance-Fragen in den Fokus gerückt. Im November 2018 beauftragte der Kantonsrat deshalb die Regierung mit der Revision des Gesetzes. Diese hat daraufhin unter Beizug einer externen Projektleitung sowie im Austausch mit der HSG das neue Universitätsgesetz erarbeitet.
Stärken beibehalten, Schwächen beseitigen
Der Gesetzesentwurf behält die bewährten Teile des bisherigen Gesetzes bei. Dazu gehört der thematische Fokus der HSG als Wirtschaftsuniversität mit traditionellen Schwerpunkten in Rechts- und Sozialwissenschaften und gezielten Ergänzungen in weiteren Wissenschaften. Weitergeführt wird auch die unternehmerische Ausrichtung der Institute und ihre Stellung als Organisationseinheiten innerhalb der HSG. Ebenso werden die wesentlichen Elemente der Steuerung der HSG übernommen. Dazu zählen der vierjährige Leistungsauftrag und der damit verbundene Staatsbeitrag. Dieser wird nach einem objektiv nachvollziehbaren Berechnungsschema ermittelt.
Neu geregelt werden hingegen die rechtlichen Grundsätze (Governance) der HSG und der Institute. Im bisherigen Universitätsgesetz war teils unklar, welches Gremium oder Organ welche Verantwortung trägt. Mit dem neuen Gesetz werden die Rollen in den verschiedenen Aufgabenbereichen - Strategie und Aufsicht, Lehre, Forschung und Weiterbildung, personelle und finanzielle Führung, Rechtspflege - entflochten. Die einzelnen Organe erhalten klare Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung.
Im Zuge dessen wird die Zusammensetzung des Universitätsratsrats justiert. Dieser bleibt das oberste strategische Organ der HSG. In Zukunft besteht er aber neu aus sieben bis neun Mitgliedern statt wie bisher aus elf. Zudem wird der Universitätsrat neu nach fachlichen Kriterien von der Regierung anstatt wie bisher vom Kantonsrat gewählt.
Position der Rektorin oder des Rektors wird gestärkt
Weiter stärkt das neue Gesetz die Position der Rektorin oder des Rektors. Sie oder er erhält für die Leitung der Universität klare Aufsichts- und Weisungskompetenzen, auch hinsichtlich der Institute. Schliesslich wird die Mitwirkung der Universitätsangehörigen in der Selbstverwaltung und ihre Vertretung in den Universitätsorganen angepasst. Im Senat und im neu geschaffenen 32-köpfigen Senatsausschuss erhalten die fortgeschrittenen Forschenden und Lehrenden (bisher Mittelbau) sowie das administrativ-technischen Personal eine stärkere Stellung.
Zudem stärkt das neue Gesetz den Weiterbildungsbereich und schafft neu die Möglichkeit, dass sich die HSG mit selbsterwirtschafteten Finanzmitteln an öffentlich- oder privatrechtlichen Organisationen wie zum Beispiel Spin-Offs beteiligen kann.
Vernehmlassung positiv
Die Regierung hat zur Vorlage zwischen November 2021 und Januar 2022 eine öffentliche Vernehmlassung durchgeführt. Darin fand die Vorlage breite Unterstützung. Die Teilnehmenden begrüssten den breit abgestützten Erarbeitungsprozess. Sie unterstützten die verbesserte Governance, die Entflechtung von Aufgaben und Kompetenzen und die Stärkung des Rektorates, des heutigen Mittelbaus sowie des Bereichs Weiterbildung. Es gingen keine Stellungnahmen ein, die den Revisionsbedarf in Frage stellten.
Die Regierung nahm im Nachgang zur Vernehmlassung deshalb nur noch kleinere Präzisierungen und Anpassungen vor. Zum einen erhält die HSG erweiterte Kompetenzen, um mehrjährige Mietverträge abschliessen zu können. Dies für den Fall, dass der Kanton benötigte Immobilien nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen kann.
Neues Gesetz über private Hochschulen
Zum anderen hat die Regierung ein neues Gesetz über die privaten Hochschulen und den Titelschutz in die Vorlage aufgenommen. Neu braucht man eine kantonale Bewilligung, wenn man eine private Hochschule betreiben will. Zudem regelt das neue Gesetz in Ergänzung zum Bundesrecht den Schutz akademischer Titel für alle Hochschulen im Kanton St.Gallen. Beides ist wichtig, um die Reputation St.Gallens als Hochschulkanton und die hochstehende Qualität der tertiären Ausbildungsangebote zu erhalten.
Schliesslich hat die Regierung die inhaltlichen Eckwerte der nachgelagerten Erlasse wie das Universitätsstatut und das Personalreglement bestimmt und den Zeitplan festgelegt, ab wann diese angepasst werden. Es ist neu vorgesehen, die Amtsdauer des aktuellen Universitätsrates um ein Jahr bis Ende 2025 zu verlängern, um das vorhandene Wissen für die Erarbeitung dieser Erlasse zu nutzen.
Beratung in der Novembersession
Die Regierung hat den Gesetzesentwurf dem Kantonsrat zugeleitet. Der Kantonsrat wird die Kommissionsbestellung voraussichtlich in der Septembersession vornehmen und die Vorlage in der Novembersession 2022 in erster Lesung beraten. Aus heutiger Sicht kann das neue Universitätsgesetz am 1. Januar 2024 in Kraft treten.