Medienmitteilungen Kanton St.Gallen | Seite 123

Besser informiert über den St.Galler Klosterplatz
Der Klosterplatz als zentraler Ort in der St.Galler Altstadt wird von vielen Personen besucht, zudem finden hier auch die verschiedensten Anlässe statt. Als Folge davon stellen sich vermehrt Fragen zur Nutzung des Platzes. Deshalb hat die Staatskanzlei des Kantons St.Gallen die Webseite zum Klosterplatz überarbeitet und mit verschiedenen Informationen ergänzt.
Erste Tibeter erhalten Härtefallbewilligung
Dem Kanton St.Gallen ist ein Durchbruch bei abgewiesenen tibetischen Asylsuchenden gelungen, die sich seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz aufhalten und sich gut integriert haben. Das Staatssekretariat für Migration hat der Aufenthaltsbewilligung für drei Tibeter im Kanton St.Gallen zugestimmt, nachdem diese ihre Papiere und Identität offenlegten.

Grundentschädigung für Kultur sicherstellen
Im Oktober 2020 wurde die Covid-19-Gesetzegebung des Bundes für die Unterstützung im Kulturbereich angepasst. Dies macht Änderungen auf kantonaler Ebene nötig. Die entsprechende dringliche Verordnung der Regierung wird nun in eine gesetzliche Grundlage überführt. Die vorberatende Kommission beriet die Vorlage und beantragt Eintreten. Sie unterbreitet dem Kantonsrat zudem Anträge zum Gesetzesentwurf sowie einen Auftrag an die Regierung.

Corona-Hilfe unterstützt Menschen in Not
Personen, die wegen der Corona-Krise starke Einnahmeneinbussen haben und deshalb in einer finanziellen Notlage sind, können ab 15. April Unterstützungsleistungen, sogenannte Corona-Hilfe beantragen. Die Regierung hat am 30. März eine entsprechende Verordnung verabschiedet und stellt im Auftrag des Kantonsrates fünf Millionen Franken für Unterstützungsbeiträge zur Verfügung.

Aufhebung der allgemeinen Besuchseinschränkung
Die Impfkampagne in den Pflegeeinrichtungen des Kantons St.Gallen konnte Ende März abgeschlossen werden. Zusammen mit den geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen besteht nun ein ausreichender Schutz für Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen. Deshalb hat die Regierung entschieden, die allgemeine Besuchseinschränkung für Betagten- und Pflegeheime auf den 1. April 2021 aufzuheben.

Keine Covid-19-bedingte Verlängerung der Ladenöffnungszeiten
Der Kanton St.Gallen hat die Zweckmässigkeit einer vorübergehenden, Covid-19-bedingten Verlängerung der Ladenöffnungszeiten untersucht. Das Ziel war zu prüfen, ob die Verlängerung in den Geschäften eine bessere Verteilung der Kundschaft bewirkt und ob die erlittenen Umsatzeinbussen abgeschwächt werden. Die Prüfung zeigte keinen Handlungsbedarf auf.
Befahrung der Kantonsstrassen verschoben
Die Befahrung der Kantonsstrassen hätte von Anfang bis Ende März stattfinden sollen. Da der Auftrag für die Aufnahmen an ein anderes Unternehmen vergeben werden musste, verschieben sich die Fahrten. Neu fährt das Tiefbauamt ab Montag, 29. März 2021, mit Kameras und einem Laserscanner das gesamte Kantonsstrassennetz ab.

Grosses Impf-Interesse bei der Bevölkerung
Eine Woche nach der Freischaltung des Anmeldetools www.wir-impfen.ch haben sich über 30'000 St.Gallerinnen und St.Galler für eine Covid-19-Impfung in einem Impfzentrum angemeldet. Das Online-Tool funktioniert seit der Freischaltung sehr gut und konnte auch hohe Besucherinnen- und Besucheraufkommen problemlos verarbeiten. Am 7. April 2021 nehmen die Impfzentren in St.Gallen, Buchs, Rapperswil-Jona und Wil ihren Betrieb auf. Über 75-Jährige erhalten prioritär einen Impftermin. Bereits ab heute wird in jedem Zentrum an einem Nachmittag geimpft, um die Abläufe einzuspielen.

Gemeinsam für mehr Trans-Sichtbarkeit
Diesen Mittwoch, 31. März 2021, findet der internationale Tag der Trans-Sichtbarkeit statt. Das kantonale Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung (KIG) und die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen nehmen diesen Tag zum Anlass, um mit einem Kurzvideo gemeinsam ein Zeichen für mehr Vielfalt, Akzeptanz und Solidarität zu setzen.

Mehr Härtefallhilfe für geschlossene Betriebe
Der Kanton St.Gallen reagiert auf die anhaltenden wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise. Um die absehbaren weiteren Einbussen abzufedern, richtet er jenen Betrieben, welche aufgrund der geltenden Massnahmen zum Schutz der Gesundheit geschlossen bleiben müssen, eine Nachzahlung für die Zeit bis Ende April 2021 aus.