Gesetzesgrundlagen für den Wald anpassen
Mit dem II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Waldgesetzgebung werden eine gutgeheissene Motion aus dem Jahr 2019 umgesetzt, zusätzliche Fördertatbestände geschaffen, punktuelle Anpassungen an das übergeordnete Bundesrecht gemacht sowie Probleme in der Praxis beseitigt. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat Eintreten auf die Vorlage.
In der Junisession 2019 hat der Kantonsrat die Motion 42.18.24 «Massnahmen zur zielgerichteten und nachhaltigen Entwicklung des St.Galler Waldes» gutgeheissen. Dabei sollte die gezielte finanzielle Förderung von Leistungen im Wald geregelt werden. Weiter sieht das Einführungsgesetz Anpassungen an die punktuell geänderte übergeordnete Bundesgesetzgebung über den Wald vor. Schliesslich werden mit einzelnen Änderungen Probleme beseitigt, die sich im bisherigen Vollzug des Gesetzes gezeigt haben.
Unter dem Vorsitz von Daniel Bosshard, St.Gallen, liess sich die vorberatende Kommission über Waldleistungen generell und in der Schweiz informieren. Die Kommission anerkennt den Anpassungsbedarf und begrüsst die Botschaft. Sie diskutierte die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sowie die dazugehörige Finanzierung kritisch.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Septembersession in erster Lesung und voraussichtlich in der Oktobersession 2022 in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung und die Anträge der vorberatenden Kommission sind auf der Webseite das Kantonsrates (Geschäftssuche) unter der Geschäftsnummer 22.22.12 zu finden.