Vernehmlassung Kanton

II. Nachtrag zur Verordnung zum Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen

Zur Umsetzung der am 17. Februar 2021 vom Kantonsrat gutgeheissenen Motion 42.20.19 «Neuregelung der Zuständigkeit im Vertragsnaturschutz (GAöL)» hat das Volkswirtschaftsdepartement einen Nachtrag zum Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen ausgearbeitet, zu dem die Regierung nun die Vernehmlassung eröffnet hat.

Stellungnahmen können bis 16. Februar 2026, vorzugsweise in elektronischer Form, dem Volkswirtschaftsdepartement, Generalsekretariat, Davidstrasse 35, 9001 St.Gallen (gabriela.peyrot@sg.ch) abgegeben werden.