Vernehmlassungen Kanton St.Gallen | Seite 1
Nachträge zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung
Mit einer umfassenden Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen im Bereich Behinderung will die Regierung für die Betroffenen gewichtige Verbesserungen erreichen. Zentral ist dabei die Möglichkeit, selbstständiger leben zu können. Zudem soll die Unterstützung für die Betreuung von Kindern mit Behinderung in Kitas geregelt werden. Die Vorlage ist bis Ende Februar 2025 in der Vernehmlassung.
VIII. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz (Zuweisung Wohnraum für Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge)
Der Kantonsrat hat mit der Annahme der Motion «Zuweisung Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge» der Regierung den Auftrag erteilt, das Sozialhilfegesetz dahingehend zu ändern, dass Wohnraum für Personen aus dem Asylbereich als Sachleistung ausgerichtet werden soll. Die Regierung hat sich gegen die vorgesehene Regelung ausgesprochen, da diese ihrer Meinung nach gegen übergeordnetes Völkerrecht verstösst. Der Kantonsrat überwies die Motion trotzdem. Nun wird das Vernehmlassungsverfahren eröffnet.
IX. Nachtrag zum Gesetz über Referendum und Initiative
Mit dem IX. Nachtrag zum Gesetz über Referendum und Initiative wird die mit geändertem Wortlaut gutgeheissene Motion 42.18.14 «Einführung von E-Collecting im Kanton St.Gallen» umgesetzt. Die Motion lädt die Regierung ein, einen Entwurf vorzulegen, der die gesetzlichen Grundlagen für Pilotversuche betreffend die elektronische Unterzeichnung von Referenden und Initiativen auf kantonaler Ebene schafft. Mit dem vorliegenden Entwurf werden auch die gesetzlichen Grundlagen für eine staatliche elektronische Authentifizierungslösung und ein stehendes Stimmregister geschaffen, die für E-Collecting erforderlich sind.
IV. - IX. Nachtrag zum Gemeindegesetz
Der Kantonsrat hat der Regierung den Auftrag erteilt, einen Nachtrag zum GG vorzulegen, mit dem eine raschere Bestimmung von Ersatzver-waltungen möglich sein soll. Zudem werden Änderungen und Präzisierungen zu weiteren Themen vorgeschlagen, etwa zum Kollegialprinzip der Geschäftsprüfungskommissionen, zur Nicht-Durchführung von Bürgerversammlungen, zur Regelung von Schulkommissio-nen, zur Volksmotion und zu Vereinbarungen mit ausländischen Gemeinwesen.
VIII. Nachtrag zum Strassengesetz und Mountainbike-Strategie des Kantons St.Gallen
Die Regierung hat den Entwurf der Mountainbike-Strategie erarbeitet. Die Strategie hält fest, wie die Infrastruktur für das Mountainbiken im Kanton St.Gallen entwickelt werden soll. Unter anderem möchte die Regierung durchgehende und attraktive Routen schaffen. Interessierte Kreise können sich bis Ende August in der Vernehmlassung dazu äussern.
Gesetz über die Verfahren zur Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee
Der Hochwasserschutz des Rheines muss verbessert werden. Die Dämme sind heute über 100 Jahre alt. Eine Erneuerung oder eine Sanierung ist trotz kontinuierlichen Unterhaltsarbeiten zwingend notwendig. Zudem muss die Abflusskapazität des Rheins erhöht werden.
Gesetz über Beiträge für familienergänzende Kinderbetreuung
Die Regierung will die Vergünstigungen bei der Kinderbetreuung neu ausrichten und im ganzen Kanton vereinheitlichen, um die Chancengerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Sie schickt eine Totalrevision des Kinderbetreuungsgesetzes in die Vernehmlassung.
III. Nachtrag zum Personalgesetz
Mit dem III. Nachtrag zum Personalgesetz möchte die Regierung die rechtlichen Grundlagen für organisatorische Neuerungen im Personalwesen des Kantons St.Gallen schaffen. Die Kernverwaltung (Regierung, Departemente, Staatskanzlei) wird zu einer Arbeitgeberin zusammengefasst, und die administrativen HR-Prozesse werden im Personalamt zentralisiert. Bei der Umsetzung des Lohnsystems entscheidet neu die Referenzfunktionskommission über die Zuordnung von Stellen der Kernverwaltung zu Referenzfunktionen. Die Regierung legt die entsprechende Gesetzesänderung zur Vernehmlassung vor.
Erledigung parlamentarische Aufträge im Bereich der frühen Förderung (EPAFF)
Angebote der frühen Förderung leisten einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung von kleinen Kindern. Mit einer Angebotspflicht für die Gemeinden will die Regierung ein Grundangebot im Kanton gewährleisten, das den Bedürfnissen von Familien entspricht. Auch sollen die guten Rahmenbedingungen weiter gestärkt werden. Die Regierung legt eine entsprechende Gesetzesänderung zur Vernehmlassung vor.