Vernehmlassung Kanton
Gesetz über Beiträge für familienergänzende Kinderbetreuung
Die Regierung will die Vergünstigungen bei der Kinderbetreuung neu ausrichten und im ganzen Kanton vereinheitlichen, um die Chancengerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Sie schickt eine Totalrevision des Kinderbetreuungsgesetzes in die Vernehmlassung.
Stellungnahmen können mit Hilfe des zur Verfügung stehenden Antwortformulars in elektronischer Form bis spätestens 7. Juni 2024 an das Amt für Soziales (info.diafso@sg.ch) gesendet werden.