Vernehmlassung Kanton
III. Nachtrag zum Personalgesetz
Mit dem III. Nachtrag zum Personalgesetz möchte die Regierung die rechtlichen Grundlagen für organisatorische Neuerungen im Personalwesen des Kantons St.Gallen schaffen. Die Kernverwaltung (Regierung, Departemente, Staatskanzlei) wird zu einer Arbeitgeberin zusammengefasst, und die administrativen HR-Prozesse werden im Personalamt zentralisiert. Bei der Umsetzung des Lohnsystems entscheidet neu die Referenzfunktionskommission über die Zuordnung von Stellen der Kernverwaltung zu Referenzfunktionen. Die Regierung legt die entsprechende Gesetzesänderung zur Vernehmlassung vor.
Stellungnahmen zu dieser Vorlage können bis 17. Mai 2024 an das Personalamt (personalamt@sg.ch) gesendet werden. Dieses übernimmt die Koordination der Arbeiten.