Vernehmlassungen Kanton St.Gallen | Seite 2

Vernehmlassung Kanton

Errichtung der neuen Kantons- und Stadtbibliothek St.Gallen

Eine moderne Bibliothek mit neuen Angeboten für die Bevölkerung des gesamten Kantons: Dies ist das Ziel der Zusammenführung der Bibliotheken von Kanton und Stadt St.Gallen am neuen Standort Union/Blumenmarkt. Kanton und Stadt haben nun für den Betrieb die konzeptionellen und rechtlichen Grundlagen erarbeitet. Interessierte können sich dazu bis am 24. November 2023 in der Vernehmlassung äussern.

Vernehmlassung Kanton

XIV., XV., XVI. und XVII. Nachtrag zum Polizeigesetz

In der Sommersession 2023 hat der Kantonsrat zwei Nachträge zum Polizeigesetz an die Regierung zurückgewiesen, um verschiedene Zusatzabklärungen zu tätigen und Ergänzungen vorzunehmen. Um die Vorlage politisch möglichst breit abzustützen, führt das Sicherheits- und Justizdepartement zur Ergänzungsbotschaft nun eine Vernehmlassung durch.

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Bericht «Innerkantonale Grundlagen für die Fremdunterbringung Minderjähriger»

Nicht immer können Kinder und Jugendliche in ihrer eigenen Familie leben. Ein Bericht zeigt nun auf, welche Unterbringungsmöglichkeiten heute bestehen, wie die Finanzierung funktioniert und wie das bestehende System vereinfacht werden kann.

Vernehmlassung Kanton

V. Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde

Das Gesundheitsdepartement legt den Berichtsentwurf zum V. Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde (sGS 320.2; abgekürzt GSV) vor. Damit sollen einerseits durch Fusion der Spitalverbunde Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Spitalverbunde organisatorische Optimierungen vornehmen können, andererseits sollen Einschränkungen bei der Handlungsfreiheit der Spitalverbunde, die gegenüber ausserkantonalen und privaten Leistungserbringern zu Wettbewerbsnachteilen führen, aufgehoben werden. Die Regierung hat die Vernehmlassung eröffnet.

Vernehmlassung Kanton

Grundlagen der Familienpolitik im Kanton St.Gallen

Im Kanton St.Gallen gibt es bereits viele gute Ansätze zur Förderung von Familien. Es besteht aber Entwicklungspotenzial, zum Beispiel in Form einer Familienstrategie oder bei der finanziellen Situation von Familien. Dies zeigt ein Bericht der Regierung, der aktuell zur Vernehmlassung vorliegt.

Vernehmlassung Kanton

VII. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz

Betagten- und Pflegeheime sind vermehrt mit speziellen Pflegefällen konfrontiert. Zum Beispiel Betagte mit einer psychischen Grunderkrankung, die herausfordernde Verhaltensweisen zeigen oder Menschen, die komplexe Pflegeleistungen benötigen. Aktuell bestehen im Kanton St.Gallen Angebots- und Finanzierungslücken für diese Fälle der «spezialisierten Langzeitpflege». Die Regierung hat nun einen Gesetzesentwurf erarbeitet, um diese Lücken zu schliessen.

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XIII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung

Mit dem Gesetzesnachtrag werden die Prämienverbilligung (IPV) für Beziehende von Sozialhilfe und von Elternschaftsbeiträgen neu geregelt. Die Auszahlung der IPV für Beziehende von Sozialhilfe und von Elternschaftsbeiträgen soll wie für die ordentliche IPV und die IPV für Beziehende von Ergänzungsleistungen an die Sozialversicherungsanstalt (SVA) des Kantons St.Gallen übertragen werden. Weitere Anpassungen betreffen die Antragsfrist für die ordentliche IPV, die für den Bezug einer ordentlichen IPV verlangte bewilligte Mindestaufenthaltsdauer sowie die Ermöglichung, eine ordentliche IPV auch an Sans-Papiers auszurichten.

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Nachtrag zur Verordnung über das Grundbuch

Damit die beteiligten Parteien Grundbuchgeschäfte elektronisch abwickeln können, sind technische und rechtliche Anpassungen notwendig. Der Kanton St.Gallen schafft eine Übergangslösung, damit die Gemeinden einen wichtigen Schritt in Richtung elektronischer Geschäftsverkehr vornehmen können. Die Regierung eröffnet für die Anpassungen an der Verordnung über das Grundbuch das Vernehmlassungsverfahren.

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III. Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung

Das Volkswirtschaftsdepartement hat zwei Varianten für einen III. Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung ausgearbeitet. Es setzt damit die vom Kantonsrat gutgeheissene Motion 42.20.25 «Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten» um. Die Regierung hat die Vernehmlassung zu den beiden Varianten eröffnet.