Vernehmlassung Kanton

XIV., XV., XVI. und XVII. Nachtrag zum Polizeigesetz

In der Sommersession 2023 hat der Kantonsrat zwei Nachträge zum Polizeigesetz an die Regierung zurückgewiesen, um verschiedene Zusatzabklärungen zu tätigen und Ergänzungen vorzunehmen. Um die Vorlage politisch möglichst breit abzustützen, führt das Sicherheits- und Justizdepartement zur Ergänzungsbotschaft nun eine Vernehmlassung durch.

Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme in elektronischer Form bis spätestens am 27. Oktober 2023 an das Sicherheits- und Justizdepartement (vernehmlassungen.sjd@sg.ch).