Vernehmlassungen Kanton St.Gallen | Seite 4
XXV., XXVI. und XVII. Nachtrag zum Volksschulgesetz
Die Regierung schickt den XXV., XXVI. und XVII. Nachtrag zum Volksschulgesetz in die Vernehmlassung. Damit sollen die Motionen 42.19.37 «Flächendeckende Betreuungsangebote für Kinder im Volksschulalter» (XXV. Nachtrag) und 42.18.09 «Bezahlte Stillzeit» (XXVI. Nachtrag zum Volksschulgesetz) umgesetzt werden. Zudem soll mit einem XXVII. Nachtrag zum Volksschulgesetz der Beginn der Amtsdauer der Rekursstellen Volksschule angepasst werden.
Universitätsgesetz
Die Regierung hat das neue Universitätsgesetz beraten und gibt es in die öffentliche Vernehmlassung. Das neue Gesetz klärt und entflechtet die Zuständigkeiten der verschiedenen Organe, stärkt den Universitätsrat, das Rektorat und den Senat. Das Gesetz bildet die Basis, damit sich die HSG mit regionaler Verankerung als international führende Wirtschaftsuniversität behaupten und weiterentwickeln kann.
V. Nachtrag zum Jagdgesetz
Der Kanton St.Gallen vergibt alle acht Jahre rund 140 Jagdreviere an die Jagdgesellschaften. Ab dem Jahr 2024 erhalten die bisherigen Jagdgesellschaften bei der Neuvergabe der Reviere einen Vorrang gegenüber anderen Bewerberinnen und Bewerbern. Die Jagdgesellschaften müssen sich dazu neu als Vereine organisieren. Die Regierung eröffnet das Vernehmlassungsverfahren.
Bericht zum Postulat «Strategische Investitionsplanung für Sekundarstufe II» und VII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung
Die Regierung schickt den Entwurf des Berichts zum Postulat «Strategische Investitionsplanung für Sekundarstufe II» und den Entwurf eines VII. Nachtrags zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung in die Vernehmlassung bis zum 4. Oktober 2021. Wichtigster Teil der Vorlage ist eine Strategie zur Weiterentwicklung der Berufsschulstandorte im Kanton zu Kompetenzzentren für ganze Berufsfelder. Zusätzlich zur Vernehmlassung finden für die betroffenen Kreise Anhörungen statt.
IV. Nachtrag zur Verordnung zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Waldgesetzgebung
Veranstaltungen im Wald und in weiteren Lebensräumen von Pflanzen und wildlebenden Tieren sind nach der Waldgesetzgebung oft melde- oder bewilligungspflichtig. Nachdem die aktuelle Verordnung seit mehr als 20 Jahren gilt, soll das Meldeverfahren künftig gegenüber dem Bewilligungsverfahren gestärkt werden. Die Regierung hat den Entwurf eines IV. Nachtrags zur Verordnung zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Waldgesetzgebung (im Folgenden IV. Nachtrag zur Vo EG-WaG) beraten und zur Vernehmlassung freigegeben.
II. Nachtrag zum Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz)
Die Regierung hat das Sicherheits- und Justizdepartement ermächtigt, zum Entwurf eines II. Nachtrags zum Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (sGS 140.2; Öffentlichkeitsgesetz) eine Vernehmlassung durchzuführen. Dabei geht es insbesondere um die Präzisierung und um Anwendungsfragen dieses Gesetzes im Bereich des Kantonsrates und der Gemeindeparlamente.
VII. und VIII. Nachtrag zum Gesetz über Referendum und Initiative
Das Gesetz über Referendum und Initiative (sGS 125.1; abgekürzt RIG) stellt neben dem Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3; abgekürzt WAG) den zentra-len Erlass des Kantons St.Gallen im Bereich der politischen Rechte dar. Es legt detail-liert die Verfahren für die Anwendung der zentralen Instrumente Referendum und Initia-tive in kantonalen Angelegenheiten fest.
Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen aus dem Jahr 2019
Der Kanton St.Gallen ist seit 1998 Mitglied der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB). Dieses Konkordat wurde vollständig revidiert und am 15. November 2019 verabschiedet. Damit der Kanton St.Gallen dem neuen Konkordat beitreten kann, müssen die Beitritts- und Vollzugsbestimmungen angepasst werden. Die Regierung schickt Bericht und Entwürfe bis am 31. August 2021 in die Vernehmlassung.
Gestaltungsprinzipien der Alterspolitik: Gutes Alter(n) gemeinsam aktiv gestalten
«Gestaltungsprinzipien der Alterspolitik. Gutes Alter(n) gemeinsam aktiv gestalten»: So heisst das neue Leitbild der kantonalen Alterspolitik. Der Kanton und die Gemeinden legen darin Grundsätze fest, damit alle Beteiligten gemeinsam die Herausforderungen beim Thema Alter(n) in den kommenden Jahren bewältigen können.