Vernehmlassung Kanton

VII. und VIII. Nachtrag zum Gesetz über Referendum und Initiative

Das Gesetz über Referendum und Initiative (sGS 125.1; abgekürzt RIG) stellt neben dem Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3; abgekürzt WAG) den zentra-len Erlass des Kantons St.Gallen im Bereich der politischen Rechte dar. Es legt detail-liert die Verfahren für die Anwendung der zentralen Instrumente Referendum und Initia-tive in kantonalen Angelegenheiten fest.

Die vorliegende Sammelvorlage umfasst als Teilrevision des RIG zwei Nachträge: 

  • VII. Nachtrag zum Gesetz über Referendum und Initiative (Erläuternder Bericht zu Abstimmungsvorlagen);
  • VIII. Nachtrag zum Gesetz über Referendum und Initiative (Fristen bei Referenden und Initiativen sowie weiterer Revisionsbedarf).