Vernehmlassung Kanton
IV. - IX. Nachtrag zum Gemeindegesetz
Der Kantonsrat hat der Regierung den Auftrag erteilt, einen Nachtrag zum GG vorzulegen, mit dem eine raschere Bestimmung von Ersatzver-waltungen möglich sein soll. Zudem werden Änderungen und Präzisierungen zu weiteren Themen vorgeschlagen, etwa zum Kollegialprinzip der Geschäftsprüfungskommissionen, zur Nicht-Durchführung von Bürgerversammlungen, zur Regelung von Schulkommissio-nen, zur Volksmotion und zu Vereinbarungen mit ausländischen Gemeinwesen.
Stellungnahmen zum Entwurf für einen IV.-IX. Nachtrag zum Gemeindegesetz können bis 30. September 2024 an das Amt für Gemeinden und Bürgerreicht (info.diafgb@sg.ch) gesendet werden.