Vernehmlassung Kanton

IV. - IX. Nachtrag zum Gemeindegesetz

Der Kantonsrat hat der Regierung den Auftrag erteilt, einen Nachtrag zum GG vorzulegen, mit dem eine raschere Bestimmung von Ersatzverwaltungen möglich sein soll. Zudem werden Änderungen und Präzisierungen zu weiteren Themen vorgeschlagen, etwa zum Kollegialprinzip der Geschäftsprüfungskommissionen, zur Nicht-Durchführung von Bürgerversammlungen, zur Regelung von Schulkommissionen, zur Volksmotion und zu Vereinbarungen mit ausländischen Gemeinwesen.

Stellungnahmen zum Entwurf für einen IV.-IX. Nachtrag zum Gemeindegesetz können bis 30. September 2024 an das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht (info.diafgb@sg.ch) gesendet werden.