Vernehmlassung Kanton
Totalrevision Gesundheitsgesetz
Die Regierung hat das über 45-jährige Gesundheitsgesetz überarbeitet und gibt es in die öffentliche Vernehmlassung. Das neue Gesetz stärkt die Gesundheitsvorsorge, führt die Regelungen der Langzeitpflege zusammen und schafft die Grundlage zur Förderung innovativer Versorgungsmodelle und Digital-Health-Ansätze. Zudem werden Patientenrechte umfassend verankert und das Bewilligungswesen neu strukturiert. Für die Vernehmlassung ist eine Frist bis 16. Januar 2026 angesetzt.
Stellungnahmen können in elektronischer Form bis spätestens am 16. Januar 2026 an das Generalsekretariat des Gesundheitsdepartementes (info.gdgs@sg.ch) eingereicht werden.