Geschäft: Erhöhung des Steuerfusses nur mit der Mehrheit des Kantonsrates
Komitee | Kantonsrat |
---|---|
Nummer | 42.24.08 |
Titel | Erhöhung des Steuerfusses nur mit der Mehrheit des Kantonsrates |
Art | KR Motion |
Thema | Finanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz |
Federführung | Präsidium des Kantonsrates |
Eröffnung | 4.6.2024 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 28.8.2024 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
---|---|---|---|
4.6.2024 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - FDP-Fraktion 2024/2028 | 4.6.2024 |
4.6.2024 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - SVP-Fraktion 2024/2028 | 4.6.2024 |
4.6.2024 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - Die Mitte-EVP-Fraktion 2024/2028 | 4.6.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
16.9.2024 | Gutheissung | 76 | Zustimmung | 30 | Ablehnung | 14 | |
16.9.2024 | Eintreten | 78 | Zustimmung | 29 | Ablehnung | 13 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
---|---|---|---|
16.9.2024 | Beschluss | Der Kantonsrat heisst die Motion mit 76:30 Stimmen gut. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
16.9.2024 | Struktur | Die Spezialdiskussion wird nicht benützt. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
16.9.2024 | Beschluss | Der Kantonsrat tritt mit 78:29 Stimmen auf die Motion ein. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
16.9.2024 | Wortmeldung | Tschirky-Gaiserwald (im Namen des Präsidiums): Auf die Motion ist einzutreten. Die Motion ist gutzuheissen. Für das Präsidium ist massgebend, dass dieses Zustimmungserfordernis rechtlich zulässig ist und mit einer einfachen Änderung des GeschKR auch umsetzbar ist. Vor diesem Hintergrund hat das Präsidium Gutheissung beschlossen. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
16.9.2024 | Wortmeldung | Bosshard-St.Gallen (im Namen der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten. Die Motion will, dass die qualifizierte Mehrheit nur für Steuererhöhungen gelten soll, während bei einem gleichbleibenden oder sinkenden Steuerfuss weiterhin die einfache Mehrheit genügt. Das stellt eine Ungleichbehandlung der verschiedenen Steuerentscheidungen dar, ohne klar zu erklären, warum die Erhöhung strenger geregelt werden soll als eine Senkung. Seit ich im Kantonsrat bin, haben wir bzw. die rechtsbürgerliche Mehrheit die Steuern bereits zweimal gesenkt. Insbesondere die letzte Senkung war nicht klug. Neben der Steuersenkung mussten auch Sparmassnahmen getätigt werden. Steuern zu senken und gleichzeitig zu sparen, wird nicht immer funktionieren. Der Staat hat Dienstleistungen zu erfüllen und Investitionen zu tätigen. Die Steuern müssen irgendwann wieder erhöht werden. Steuersenkungen sind auch eine einschneidende Massnahme bzw. noch mehr Sparmassnahmen, Thoma-Andwil. Für uns ist unklar, wieso diese Ungleichbehandlung gemacht wird. Es wird argumentiert, dass man der Bevölkerung entgegenkommen will. Ein fakultatives Referendum wird aus zeitlichen Gründen abgelehnt. Wenn wir dann aber eine notwendige Steuererhöhung wegen dem qualifizierten Mehr nicht durchbringen, kann das auch zu Verzögerungen in der Umsetzung von Projekten und Investitionen führen. Ich bin erstaunt, dass auch die Mitte diese Motion mit eingereicht hat. Die Verhältnisse zeigen, dass es aus taktischen Gründen für die Mitte sinnvoller wäre, sie hätte das nicht mit entschieden. Sie spielen eine klare Rolle, wenn es darum geht zu entscheiden, ob die Steuern gesenkt oder erhöht werden. Wenn wir jetzt diese qualifizierte Mehrheit haben, dann haben SVP und FDP klar die Entscheidungsmacht im Kantonsrat. Deshalb bitte ich Sie, nicht auf die Motion einzutreten, sondern auch im Interesse für eine funktionierende Finanzpolitik hier einzustehen. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
16.9.2024 | Wortmeldung | Thoma-Andwil (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. Die Motion ist gutzuheissen. Auf kantonaler Ebene kann die Stimmbevölkerung über neue Jahresausgaben des Kantons von 1,5 Mio. Franken abstimmen. Das ist im Verhältnis zum gesamten Budget eigentlich ein überschaubarer Betrag. Trotzdem ist dies völlig unbestritten und in Bezug auf die Ausgabendisziplin auch absolut sinnvoll. Bei einer Steuerfusserhöhung kann der Stimmbürger allerdings nicht direkt, sondern nur indirekt über seine Vertreter im Kantonsrat mitreden. Zurzeit kann der Kantonsrat mit einer einfachen Mehrheit den Steuerfuss erhöhen. Ein Steuerprozent beträgt stolze rund 13 Mio. Franken. Bei einer Erhöhung des Steuerfusses von 1 Prozent würden also rund 13 Mio. Franken mehr Steuergelder erhoben, die den Steuerzahlern nicht mehr zum freien Konsum zur Verfügung stehen würden. Dies ist ganz klar eine starke und einschneidende Finanzmassnahme. Aus vertretbaren Gründen soll eine Steuerfusserhöhung nicht dem Referendum unterstellt werden. Diese Verantwortung können und müssen wir als Parlamentarier tragen. Umso mehr verdient eine Steuerfusserhöhung eine höchste parlamentarische Legitimation, die höchste, die wir geben können. Es ist demnach nur folgerichtig, dass bei einer Steuerfusserhöhung zumindest ein qualifiziertes Mehr von 61 Kantonsrätinnen und Kantonsräten zustimmen soll. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
16.9.2024 | Wortmeldung | Suter-Rapperswil-Jona (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. Die Motion ist gutzuheissen. Die Erhöhung des Steuerfusses ist ein Entscheid von grosser Tragweite. Als der Kantonsrat vor zehn Jahren den Steuerfuss um 10 Prozent erhöhte, hatte das für die Bevölkerung eine direkte Mehrbelastung in der Höhe von fast 100 Mio. Franken zur Folge. Damit Sie mich richtig verstehen: Auch eine Mehrbelastung in der Höhe von 100 Mio. Franken kann sich unter gewissen Umständen als notwendig erweisen. Dafür sollte es aber nicht genügen, dass weniger als die Hälfte des Kantonsrates der Mehrbelastung zustimmt. Denn es leuchtet doch niemandem ein, dass es überall sonst schon ab 300'000 Franken an neuen Jahresausgaben wenigstens 61 Stimmen hier im Rat braucht, nicht aber, wenn es eine jährlich wiederkehrende Steuerfusserhöhung von 100 Mio. Franken ausmacht. Die von der Motion vorgeschlagene Lösung ist sachgerecht und insgesamt – das muss auch gesagt werden – ein sehr moderater Schritt. Denn während die Stimmbevölkerung überall sonst schon ab 300'000 Franken, sei es fakultativ oder obligatorisch, mitreden kann, bleibt diese Mitsprache der Stimmbevölkerung beim Steuerfuss weiterhin ausgeschlossen. Damit sollen einerseits zeitliche Verzögerungen bei der Budgetgenehmigung verhindert werden, andererseits fällt es einfacher, im Budgetprozess die gesetzliche Schuldenbremse einzuhalten. Namens der Mitmotionärin bitte ich Sie, diesen moderaten Schritt zu gehen und dem Lösungsvorschlag der vorliegenden Motion zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
16.9.2024 | Wortmeldung | Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. Die Motion ist gutzuheissen. Dass ein Antrag auf Steuererhöhung statt lediglich der Mehrheit die anwesenden Kantonsrätinnen und Kantonsräte nun wenigstens 61 Ja-Stimmen benötigt, ist keine weltbewegende Veränderung, aber immerhin ein Signal, dass wir die Optik der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht vergessen, die solche Beschlüsse dann berappen dürfen. Ich kann den Worten des Präsidiums folgen: Es ist rechtlich zulässig, kann mit einer wenig aufwendigen Anpassung des Geschäftsreglements des Kantonsrates (sGS 131.11; abgekürzt GeschKR) umgesetzt werden, lässt sich sachlich begründen und wird so auch in anderen Kantonen gehandhabt. Als Mitmotionärin stimmen wir dem erhöhten Zustimmungserfordernis bei Steuerfusserhöhungen zu und senden damit ein Signal für einen bewussteren und sorgsameren Umgang mit Steuergeldern. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
16.9.2024 | Wortmeldung | Freund Walter-Eichberg, Ratsvizepräsident: Das Präsidium beantragt Gutheissung der Motion. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |