Geschäft: Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2024 (I)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer34.24.02
TitelKantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2024 (I)
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung24.4.2024
Abschlusspendent
Letze Änderung17.6.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 23. April 2024
AntragAntrag der Finanzkommission vom 16. Mai 2024
AntragAntrag der Regierung vom 28. Mai 2024
AntragAntrag SVP-Fraktion zu L.24.1.02 vom 4. Juni 2024
ErlassErgebnis der einzigen Lesung des Kantonsrates vom 4. Juni 2024
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
3.5.2024Gremium2.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
4.6.2024Antrag der Regierung95Zustimmung0Ablehnung25
4.6.2024Gesamtabstimmung102Zustimmung0Ablehnung18
4.6.2024Antrag SVP-Fraktion zum Beitrag L.24.1.0247Zustimmung59Ablehnung14
Statements
DatumTypWortlautSession
4.6.2024Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2024 (I) mit 102:0 Stimmen in der Gesamtabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Regierung mit 95:0 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Regierungsrätin Bucher: Ich nehme sehr gerne Stellung zu dieser Frage und ich schicke voraus, dass wir gerade im Bereich der Katastrophenhilfe – natürlich bei allen anderen Beiträgen auch, aber hier besonders – einen hohen Anspruch daran haben, sicherstellen zu können, dass die Mittel, die wir sprechen, möglichst gezielt eingesetzt werden können.

Wir haben eine Lage im Nahen Osten, die für die Zivilbevölkerung unbestrittenermassen mehr als dramatisch ist. Sie ist schwierig und es ist kaum auszuhalten, diese Bilder zu sehen. Es ist wirklich für die betroffenen Menschen dort eine unmögliche Situation. Gleichzeitig macht diese anspruchsvolle Lage aber gerade auch die Beurteilung der zielgerichteten Verwendung von solchen Spendengeldern nach Ansicht der Regierung im Moment sehr schwierig. Es ist anspruchsvoll, das beurteilen zu können, weil in vielen Fällen unklar ist, ob die Gelder dann auch wirklich bei der Zivilbevölkerung ankommen.

Das zeigt z.B. auch die Debatte, die schweizweit rund um die Situation des VN-Hilfswerks für Palästina-Flüchtlinge geführt wurde. Diese Diskussion wurde sehr kontrovers geführt und zeigt, wie schwierig es ist, hier den Überblick zu behalten. Wir beobachten also die Situation der Menschen im Nahen Osten mit Sorge. Wir prüfen auch laufend, ob es Möglichkeiten gibt, Unterstützung zu leisten bei der wir sicherstellen können, dass sie auch ankommt. Ich kann Ihnen deshalb heute nicht zusichern, dass wir einen Betrag sprechen werden. Sobald wir überzeugt sind, dass wir diese Voraussetzungen als gegeben sehen, werden wir selbstverständlich einen Beitrag sprechen, um das Leid der Bevölkerung vor Ort mildern zu können.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Ziff. 2 (Beiträge an Einzelvorhaben). Gschwend-Altstätten: Ich möchte mich äussern zu einem Teil des Lotteriefonds, der nur indirekt Gegenstand der aktuellen Vorlage ist. Wir haben mit der zweiten Lotteriefonds-Botschaft 2023 einen Betrag von Fr. 300'000.– für die Katastrophenhilfe verabschiedet. Die Regierung ist frei, wie sie im Verlaufe dieses Jahres dieses Geld einsetzt. Das ist auch richtig so. Aktuell erleben die Menschen im Gazastreifen eine humanitäre Katastrophe unvorstellbareren Ausmasses. Laut den Vereinigten Nationen (VN) ist eine akute Hungersnot nur noch durch ein schnelles Handeln abwendbar. Hunderttausende Menschen brauchen dringend Unterstützung. Im Stadtparlament St.Gallen ist ein Vorstoss überwiesen worden, der eine Soforthilfe in der Höhe von Fr. 50'000.– vorsieht. Der Betrag wird je zur Hälfte an zwei vor Ort aktive schweizerische Hilfswerke ausbezahlt. Auch der Katholische Konfessionsteil hat einen Betrag von Fr. 10'000.– gesprochen. Das würde auch dem Kanton gut stehen.

Nun die Frage an Regierungsrätin Bucher: Ist Rahmen der Katastrophenhilfe, finanziert durch Mittel aus dem Lotteriefonds, in diesem Jahr ein Unterstützungsbeitrag an ein Hilfswerk, das im Gazastreifen tätig ist, ausbezahlt worden? Ich gehe davon aus, dass dies nicht der Fall ist. Auf jeden Fall habe ich keine entsprechende Medienmitteilung gelesen. Daran anschliessend die konkrete Frage an Regierungsrätin Bucher: Ist in diesem Jahr noch ein Beitrag vorgesehen, oder sieht die Regierung andere Möglichkeiten, an diesen Brennpunkt, wo sich eine Katastrophe anbahnt, etwas auszubezahlen?

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SVP-Fraktion mit 59:47 Stimmen bei 9 Enthaltungen ab.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Willi-Altstätten, Kommissionspräsident: Ein gleichlautender Antrag wurde an der Finanzkommissionssitzung ebenfalls gestellt. Die Mitglieder der Finanzkommission lehnten den Antrag mit 10:2 bei 1 Enthaltung und 2 Abwesenheiten ab.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Zahner-Rapperswil-Jona legt seine Interessen als Mitglied des Ostschweizerischen Fleischfachverbands, der Organisation Made in St.Gallen und dem Trägerverein Culinarium offen.

Wir reden hier von gemeinnützig und darüber, den Besuchern der OLMA und des Gastumzugs etwas zurückzugeben. Am Umzug werden die Mitglieder des Fleischfachverbands OLMA-Bratwürste grillieren. Diese werden grosszügigerweise gesponsort von den grösseren OLMA-Bratwurstproduzenten ansässig im Kanton St.Gallen. Nun wurden wir angefragt für die Sonderschau Kulinarik während der Messe beim Gastauftritt. Die Mitglieder sollen je Tag Fr. 250.– bezahlen für die Teilnahme an der Ausstellung exklusiv Ausstellerausweise und Parkplatzvergütungen. Dazu sollen sie die Produkte, die sie den Gästen zur Degustation abgeben, selber tragen. Wo bitte schön ist hier die Gemeinnützigkeit und der Beitrag des Kantons zugunsten der Besucher, denen wir uns präsentieren sollen?

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Regierungsrätin Bucher zu den Richtlinien: Das Votum zum Schluss hat auch mich herausgefordert. Ich kann mich dem Volkswirtschaftsdirektor anschliessen, wenn ich sage: Auch hier hat sich die Regierung für vollkommene Transparenz entschieden. Sie wissen, wir haben aufgrund von ähnlichen Diskussionen im Zusammenhang mit anderen Beiträgen aus früheren Jahren immer wieder über die Frage diskutiert, ob jetzt ein Beitrag den Richtlinien des Lotteriefonds entspricht oder nicht. Wir haben deshalb mit der Finanzkommission für diese Beiträge einen Prozess vereinbart. Wir haben eine Liste, auf der wir transparent aufführen, wenn Gesuche nicht vollständig den Vorgaben der Lotteriefonds-Richtlinien entsprechen. Entsprechend figuriert dieser zusätzliche OLMA-Beitrag auf dieser Liste. Lassen Sie mich aber ausführen, weshalb es richtig ist, diesen Beitrag trotzdem zu sprechen, und weshalb es auch gerechtfertigt ist, hier an dieser Richtlinie etwas zu kratzen. Die Ränder dieser Richtlinie sind nicht scharf, das haben wir in diesem Rat auch schon lange und ausführlich diskutiert.

Sarbach-Wil hat die entsprechende Bestimmung zitiert, die sagt, dass Beiträge an Projekte, die an Messen oder an Kongressen stattfinden, nicht unterstützt werden. Wir sind hier klar der Ansicht, dass es sich bei unserem Gastauftritt an der OLMA nicht um einen herkömmlichen Messeauftritt oder gar um einen Kongress handelt. Wir haben einen Auftritt, der sich aus ganz verschiedenen Elementen zusammensetzt. Wir haben Festaktivitäten, wir haben Ausstellungselemente, die sich zweifelsohne an die ganze Bevölkerung richten, also nicht nur an die eigene Bevölkerung aus dem Kanton St.Gallen, sondern offen sind für alle Besucherinnen Besucher. Wir haben eine Sonderschau für alle. Wir haben einen Tag des Ehrengasts, der viele Gäste anziehen wird. Wir werden gemeinsam mit den Gemeinden einen Festumzug gestalten und werden auch einen Festakt haben. Es gibt ganz viele Elemente, die dieser Auftritte beinhalten, die öffentlich sind und sich an die ganze Bevölkerung richten. Die erfüllen deshalb zweifelsohne die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit. Das ist eine sehr wichtige Voraussetzung für den Lotteriefonds, dass die Beiträge immer gemeinnützig sein müssen. Das ist im vorliegenden Fall definitiv erfüllt und deshalb ist die Regierung zum Schluss gekommen, dass bei diesem Gastauftritt an der OLMA die Vorteile und Chancen, sich als Kanton selbstbewusst zu präsentieren, überwiegen und wir deshalb darüber hinweg sehen dürfen, dass man, wenn man es streng auslegen würde, auch sagen könnte, es entspricht nicht dieser Richtlinie bezüglich den Messen.

Betonen möchte ich auch, dass wir keine Messe und auch nicht die OLMA finanzieren, sondern wir finanzieren unseren Gastauftritt, der im Rahmen der OLMA stattfindet, aber vielmehr beinhaltet als einfach einen Messestand, sondern sehr viele Aktivitäten, auf die wir uns alle sehr freuen und die eine unglaubliche Chance für unseren Kanton darstellen.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Sarbach-Wil: Ich entschuldige mich dafür, dass ich nach der Regierung spreche. Ich wollte dieses Mal nicht sprechen, nachdem ich letztes Mal, als es um 1 Mio. Franken ging, schon viel gesagt habe. Jetzt fühle ich mich aber ein bisschen provoziert. Vorweg: Ich werde den Streichungsantrag aus bereits vielfach genannten Gründen nicht unterstützen bzw. ich werde mich für einmal der Stimme enthalten, obwohl ich das wahnsinnig ungern mache. Der Fehler ist bereits passiert, als man den Lotteriefonds mit den 1 Mio. Franken zweckentfremdet hat. Dabei sagt Art. 7 der Kulturförderungsverordnung (sGS 275.11; abgekürzt KFV) klipp und klar: «Ausgeschlossen sind Kantonsbeiträge an kulturelle Aktivitäten im Rahmen von Messen.» Da steht kein «aber». Nun plündern wir den Lotteriefonds trotzdem nochmals für dieses Projekt. Mitten in einem Projekt, in dem die Finanzierungsrunden eigentlich schon gelaufen sind, kommt man zum Schluss, dass man mehr Budget braucht – nicht nur ein bisschen, sondern 40 Prozent mehr Budget. Man finanziert das ganze Projekt nun zu knapp 90 Prozent aus dem Lotteriefonds. Zudem vergütet man die Leistungen, wenn man sich die Zusammenstellung angesehen hat, fair. Kulturschaffende könnten davon nur träumen. Warum sage ich das? Ein Kulturanbieter, der ein Projekt so aufgleisen würde und mit diesen Argumenten um zusätzliche Beiträge anfragen würde, der würde relativ forsch abgewiesen, wenn nicht sogar ausgelacht werden. Das wollte ich deponieren. Ansonsten freue ich mich persönlich wirklich sehr auf den Gastauftritt unseres Kantons und ich freue mich auch über aller Grösstes Wohlwollen, wenn Kulturschaffende bei ihren Projekten plötzlich eklatant höhere Beiträge benötigen, als sie ursprünglich beantragt hatten.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Lassen Sie mich nochmals kurz erläutern, wieso Ihnen die Regierung diesen Nachtragskredit im Umfang von Fr. 400'000.– für den Gastauftritt des Kantons und der Gemeinden an der OLMA 2024 beantragt. die Regierung hat sich für Transparenz entschieden. Sie wollte ganz gezielt aufzeigen, was die Kosten sind, was wir bisher gemacht haben und was die Gründe für die zusätzlichen Kosten sind, die wir Ihnen im Rahmen dieses Nachtrags vorlegen. Zu den Kriterien des Lotteriefonds wird Regierungsrätin Bucher entsprechende Ausführungen machen.

Sicher erinnert Sie sich noch an die Ausgangslage vor einem Jahr. Der Kanton Tessin hat seine Zusage kurzfristig zurückgezogen, u.a. auch mit der Begründung der Finanzen. Hier sind wir sehr unkompliziert in die Bresche gesprungen. Zusammen mit den 75 Gemeinden und den über 100 Ortsgemeinden und Kooperationen haben wir diesen Auftritt auch als Chance verstanden, uns als Kanton zu präsentieren und zwar als lebenswerter und liebenswürdiger Kanton.

Sie haben, was ich sehr geschätzt habe, diesen Auftritt mit 1 Mio. Franken unterstützt. Recht herzlichen Dank nochmals dafür. Die Gemeinden haben anschliessend zusammen mit dem Kanton die entsprechenden Vorbereitungsarbeiten aufgenommen. Diese Vorbereitungsarbeiten waren von Beginn an pragmatisch ausgerichtet und es war auch ein iterativer Prozess. Dabei zeigte sich, dass wir wahrscheinlich zu rasch zu konkret wurden und auch die Gefahr bestand, dass wir uns in der Beliebigkeit verlieren. Deshalb wurde auch das ursprüngliche Motto «ringsum vielfältig» überdacht und auch mit der Regierung und natürlich zuerst mit den Gemeinden gespiegelt. Es resultierte daraus das Motto «uf Bsuech dihei» oder «dahoam» usw. Da können wir uns wirklich auf die regionalen Dialekte abstützen. Die Rückmeldung auf diese beliebigen bzw. vielfältigen Mundartausdrücke für «uf Bsuech dihei» ist wirklich auf eine grosse Resonanz innerhalb der Bevölkerung gestossen. Wir können mit diesem Gastauftritt auch Emotionen wecken. Ein Gastauftritt an der OLMA lebt von Emotionen. Es wird ein Gastauftritt nicht nur für Regierung, Kanton, Gemeinden – nein, es wird ein Gastauftritt für alle St.Gallerinnen und St.Galler wie aber auch für unsere vielfältigen Gäste aus dem Rest der Schweiz oder des Auslands. Somit werden an den Gastauftritt durchaus auch entsprechend hohe Erwartungen geknüpft.

Seien wir doch ehrlich, ein Standard-Auftritt hätte diese vielseitigen Anforderungen und Erwartungen vermutlich nicht erfüllen können. Themen, Geschichten, Persönlichkeiten wollen und müssen auf überraschende Art und Weise präsentiert werden. Da hat sich gezeigt –ich gebe zu, dass wir uns vermutlich auch im Departement etwas verkalkuliert haben –, dass wir etwas unterschätzt haben, dass dem Bereich der Kommunikation mit seinen Aufwendungen zu wenig Beachtung geschenkt wurde. Hierfür möchte ich mich natürlich auch im Namen der Regierung entschuldigen, dass es zu diesem Fauxpas kam. Wir wollen natürlich diese Lücke – der VSGP-Präsident hat es angesprochen –, auch mit vielen Eigenleistungen und mit einem grossen Engagement aus den Regionen und den Gemeinden kompensieren.

Ich war ursprünglich der Meinung, dass man vielleicht auch die Tiersonderschau an der OLMA noch günstiger haben könnte. Auch das kostet nun Geld. Aber mit diesem Betrag von rund 1,6 Mio. Franken – darin sind auch die Beiträge von Gemeinden und Sponsoren inkludiert – bin ich überzeugt, dass das ausreichen wird. Wir bewegen uns jetzt auch etwa auf gleicher Höhe wie andere Kantone, die als Gastkanton aufgetreten sind. Es würde mich freuen, wenn Sie alle am Gastauftritt selber zugegen sind und wir uns über einen gelungenen Auftritt freuen können.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Huber-Oberriet: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Präsident des Verbands St.Galler Gemeindepräsidien (VSGP).

Die OLMA 2024 steht anscheinend unter einem schlechten Stern betreffend die Finanzen. Wir wussten von Anfang an, dass wir mit einem sehr schmalen Budget unterwegs sind. Jetzt hat sich gezeigt, dass das Budget nicht reicht, um einen normalen, vernünftigen Gastgeberauftritt zu organisieren. Die Gemeinden und Ortsgemeinden sind mit grossem Engagement daran, den OLMA-Umzug zu organisieren. Es werden u.a. verschiedene Vereinstätigkeiten, Kulturtätigkeiten und auch landwirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne eines Alpaufzugs oder eines Viehschauaufzugs am OLMA-Umzug präsentiert. Es wäre falsch, jetzt diese Fr. 400'000.– nicht zu genehmigen. Wir müssen als Gastgeberkanton einen Auftritt hinlegen, der einigermassen eine Falle macht.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Bosshard-St.Gallen (im Namen der GRÜNEN): Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Als Partei, die sich stark für die Kulturförderung einsetzt, tun wir uns schwer damit, wenn Geld aus dem Lotteriefonds zweckentfremdet wird. Vor ziemlich genau einem Jahr haben wir deshalb einen Streichungsantrag zur Finanzierung des OLMA-Beitrags von 1 Mio. Franken aus dem Lotteriefonds gestellt, nicht weil wir gegen die Finanzierung des OLMA-Auftritts waren, sondern weil wir der Meinung sind, dass das Geld aus dem falschen «Kässeli» genommen wird. Gemäss Kulturförderungsverordnung sind Kantonsbeiträge an kulturelle Aktivitäten ausgeschlossen, wenn diese schwerpunktmässig im Rahmen der Tourismus- und Wirtschaftsförderung und von Messen und Kongressen durchgeführt werden.

Es wäre daher naheliegend, wenn die Finanzierung dieser Selbstvermarktung unseres Kantons über das Budget der Standortförderung erfolgen würde, was wir bereits vor einem Jahr vorgeschlagen haben. Wir haben darauf verzichtet, heute erneut einen Streichungsantrag für die weiteren Fr. 400'000.– zu stellen. Wir waren vor einem Jahr mit unserem Antrag allein auf weiter Flur. Nun hat aber auch die SVP-Fraktion erkannt, dass kein Geld mehr für den OLMA-Auftritt aus dem Lotteriefonds entnommen werden soll. In der Begründung des Streichungsantrags wird korrekt darauf hingewiesen, dass die zusätzlichen Gelder von Sponsorenunternehmen usw. gedeckt werden sollen und nicht mit einem zusätzlichen Kantonsbeitrag. Der Lotteriefonds ist doch kein Selbstbedienungsladen.

Eine Frage an die Regierung: Können wir als Parlament davon ausgehen, dass dieser Gesamtbetrag von insgesamt 1,4 Mio. Franken nun ausreicht oder müssen wir im Nachgang zur OLMA damit rechnen, dass nochmals Geld aus dem Lotteriefonds gefordert wird, wenn es wieder nicht reicht? Wir wollen einen gelungenen, sehenswerten Auftritt unseres Kantons an der OLMA, aber vergoldet werden soll dieser nicht – und wenn doch, dann soll die Wirtschaft dies finanzieren.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Selbstverständlich ist es unschön, dass diese weiteren Fr. 400'000.– Franken benötigt werden. Es wurde in der Finanzkommission hinlänglich diskutiert, wie es dazugekommen ist. Wir wissen Bescheid, gut, findet das wirklich niemand. Nun ist es aber so, dass die Streichung dazu führt, dass der Gastauftritt nicht oder in peinlichen Ausmass stattfinden kann.

Die Gelder aus dem Lotteriefonds werden hier zweckentsprechend und meines Erachtens auch sinnvoll eingesetzt. Das ist für einmal ein Beitrag, der einer breiten Bevölkerungsschicht etwas bringt. Entsprechend sind wir dafür. Ich möchte betonen, wir sprechen hier nicht von Steuergeldern oder der Staatsrechnung, sondern über den Lotteriefonds.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Beitrag L.24.1.02 (Kanton St.Gallen, St.Gallen: Kanton St.Gallen und Gemeinden als Ehrengäste an der Olma 2024 –2. Tranche). Thoma-Andwil beantragt im Namen der SVP-Fraktion, den Beitrag L.24.1.02 zu streichen.

Wir haben vor gut einem Jahr für den Auftritt des Kantons St.Gallen an der Olma 1 Mio. Franken gesprochen. Die Regierung hat einen erneuten Antrag gestellt, der rege diskutiert wurde. Man hat offenbar festgestellt, dass zu wenig Geld da sei. Mit Nachdruck haben wir gefordert zu wissen, wo es denn fehlt. Uns wurde mitgeteilt, dass gewisse Sponsorengelder nicht so hereingekommen sind wie erwartet und dass man bei den Kommunikationsmassnahmen noch nachbessern wolle. Ich möchte hier betonen, dass es auch unserer Fraktion wichtig ist, dass wir einen guten Auftritt machen. Wenn wir zusagen, dann machen wir es auch richtig. Wir sind aber auch der Meinung, dass diese 1 Mio. Franken den Rahmen vorgeben, in dem man sich bewegen muss. Wir finden es ein bisschen schwierig und auch nicht richtig, dass man sich am dem Lotteriefonds nach Empfinden bedienen kann, weil wir da ja genug Geld drin haben. Wir brauchen etwas mehr, wir haben uns verschätzt, die Kalkulation war nicht so gut – das sind Ausreden oder Feststellungen. Entweder hat man nicht sauber gearbeitet oder man foutiert sich um einen Kreditrahmen. Man stelle sich vor, ein Kulturprojekt, welches Gelder aus dem Lotteriefonds erhält, stellt irgendwann fest, dass sie sich um rund 30 oder 40 Prozent verrechnet haben. Da gibt es auch nicht mehr Geld.

Unser Antrag torpediert nicht den Auftritt des Kantons St.Gallen an der Olma, sondern er stellt fest, dass der Kreditrahmen einzuhalten ist. Wir sind der Überzeugung, dass diese 1 Mio. Franken genügen muss und genügen wird. Selbstverständlich, wenn man mehr Geld hat, kann man mehr machen. Wir sind aber der Überzeugung, auch nach den Ausführungen in der Finanzkommission, dass gewisse Dinge nicht getan werden müssen, ohne dass dadurch das Empfinden des Auftritts an der Olma für die Bürger schlechter wäre. Kreditrahmen sind einzuhalten und mit 1 Mio. Franken ist ein sehr guter Auftritt zu bewerkstelligen.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage in einziger Lesung fest.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Scherrer-Degersheim (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Zum Antrag L.24.1.02 «Gastauftritt des Kantons St.Gallen an der Olma 2024»: Wir erinnern uns, der Kantonsrat hat mit der Lotteriefonds-Botschaft 2023 (I) 1 Mio. Franken für den Gastauftritt gesprochen. Mit der lapidaren Erklärung, dass an den Gastauftritt «zuhause» entsprechend hohe Erwartungen geknüpft seien und dass ein Standard-Auftritt diese Erwartungen nicht erfülle und deshalb weitere Mittel aus dem Lotteriefonds erforderlich seien, wird eine zweite Tranche von Fr. 400'000 beantragt. Die Ausführungen der Botschaft waren für die Mitte-EVP-Delegation in der Finanzkommission nicht ausreichend, zumal schon die gesprochene 1 Mio. Franken in der Sommersession 2023 zu grossen Diskussionen geführt hatte. Die geforderten Details wurden dann nicht etwa vorgängig, sondern erst an der Finanzkommissionssitzung präsentiert. Diese konnten nicht alle Bedenken ausräumen und mussten für den zweiten Finanzkommissionssitzungstag präzisiert werden. Es hat sich herausgestellt, dass zusammen mit den St.Galler Gemeinden, dem Kanton und der Olma unter Zeitdruck ein erstes Projekt-Budget zusammengestellt wurde. Aufgrund dieses ersten Projekt-Budgets wurde in der Sommersession 2023 1 Mio. Franken für den Gastauftritt gesprochen. In der «Feinplanung» habe sich herausgestellt, dass die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen und weitere Gelder erforderlich seien, da gewisse Bereiche (Kulinarik in der Sonderschau, Signaletik und Kommunikation) schlicht und einfach vergessen gingen. Auch konnten die in Aussicht gestellten weiteren Mittel aus der Wirtschaft nicht beschafft werden. Warum um alles in der Welt hat man dies nicht bereits in der Botschaft so ausgeführt? Fehler passieren und aus Fehlern lernt man in der Regel. Hier wünsche ich mir mehr Sensibilität und Fingerspitzengefühl seitens der Regierung. Ausufernde Diskussionen und falsche Schlüsse könnten so vermieden werden.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht keine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Willi-Altstätten, Präsident der Finanzkommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf die Vorlage in einziger Lesung einzutreten.

Die Finanzkommission hat die Lotteriebotschaft anlässlich der Finanzkommissionssitzung vom 16. Mai 2024 im Zeitfenster des Departementes des Innern beraten. Anwesend vom zuständigen Departement war Regierungsrätin Laura Bucher und Frau Sabina Brunnschweiler, Co-Leiterin Amt für Kultur. Die Regierung beantragt insgesamt 65 Beiträge im Gesamtbetrag von Fr. 5'989'700.– der Stand des Lotteriefonds per 1. Juli 2024, also nach Auszahlung dieser Beiträge, beläuft sich neu auf 20,6 Mio. Franken.

Das Beratungsergebnis der Finanzkommission entnehmen Sie dem gelben Blatt. Dort beantragt Ihnen die Finanzkommission, den Gesamtbetrag um Fr. 25'000.– zu erhöhen. Der Beitrag soll an das Projekt «StreetArt-Swiss, Schwarzenbach: 1. Internationales StreetArt-Festival Wil» ausbezahlt werden. Dieses nicht berücksichtigte Gesuch soll im Sinne der Kunst- und der Jugendförderung in den Lotteriefonds aufgenommen werden.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession