Geschäft: Grundsteuer senken heisst Gemeindeautonomie stärken

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.23.11
TitelGrundsteuer senken heisst Gemeindeautonomie stärken
ArtKR Motion
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung18.9.2023
Abschlusspendent
Letze Änderung9.11.2023
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
WortlautWortlaut vom 18. September 2023
AntragAntrag der Regierung vom 7. November 2023
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
18.9.2023Person8.12.2024
18.9.2023Person8.12.2024
18.9.2023Person8.12.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
28.11.2023Gutheissung mit geändertem Wortlaut gemäss Antrag der Regierung82Zustimmung27Ablehnung10
28.11.2023Wortlaut31Seger-St.Gallen / Schuler-Mosnang / Toldo-Sevelen77Antrag der Regierung11
28.11.2023Eintreten74Zustimmung33Ablehnung12
Statements
DatumTypWortlautSession
28.11.2023Beschluss

Der Kantonsrat heisst die Motion mit geändertem Wortlaut gemäss Antrag der Regierung mit 82:27 Stimmen bei 1 Enthaltung gut.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Wortlaut gemäss Antrag der Regierung dem ursprünglichen Wortlaut von Seger-St.Gallen / Schuler-Mosnang / Toldo-Sevelen mit 77:31 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Raths-Rorschach: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Stadtpräsident von Rorschach.

0,0 bis 0,8 Promille lautet der Gegenvorschlag der Regierung. Lassen Sie es dabei. Lassen Sie den Gemeinden ihre Autonomie. Die Rechenbeispiele sind alle gut und recht. Als Stadtpräsident von Rorschach brauche ich jeden Franken. Ich habe keine Lust, jeden fehlenden Franken wieder im Finanzausgleich abzuholen. Das möchte ich nicht. Lassen Sie doch die 0,8 Promille sein. Sie vergeben damit nichts.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Fäh-Neckertal: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Hier noch einige Zahlen: Die Stadt St.Gallen würde durch den Vorschlag, den die SVP-Fraktion übernommen hat, jährlich rund 4,5 Mio. Franken weniger einnehmen. Es wäre wohl nicht so einfach, dies anderweitig einzusparen. Bei der Gemeinde Mels sind es knapp 500’000 Franken, bei Flawil 425’000 Franken, bei Gaiserwald 540’000 Franken, bei Altstätten und Widnau 600’000 Franken. Hinzu kommen die Ausgleichsbeiträge, die auch etwas ausmachen, wenn alle Steuersätze auf einmal gesenkt würden, was bei 52 Gemeinden der Fall wäre, von 0,8 auf 0,6 Promille. Ich habe diese Zahlen vom Departement erhalten. Sämtliche Toggenburger Gemeinden würden weniger Geld erhalten. Die einzige Ausnahme ist Wildhaus-Alt St. Johann – ich gehe davon aus, dass das damit zu tun hat, dass sie so viele Ferienwohnungen haben. Dies macht tatsächlich nochmals etwas aus, bei Flawil kämen nochmals knapp 75’000 Franken dazu. Die Gemeindeautonomie würde auf keinen Fall gestärkt, sondern eingeschränkt werden. 52 Gemeinden müssten von 0,8 auf 0,6 Promille senken. Die Konsequenz wäre, dass sie die Steuern erhöhen müssten. Wie wir von Huber-Oberriet gehört haben, ist es nicht einfach, so viel Geld einzusparen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Gerig-Mosnang beantragt im Namen der SVP-Fraktion Festhalten am ursprünglichen Wortlaut.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 74:33 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf die Motion ein.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Huber-Oberriet zu Gerig-Mosnang: Gerig-Mosnang sollte einmal eine Jahresrechnung einer Gemeinde anschauen. Rund 50 Prozent sind Kosten für Bildung, was sehr wichtig ist. Hinzu kommen viele andere Sachen. Es ist sicher nicht Aufgabe des Kantonsrates, Sparübungen in Gemeinden über Grundsteuersätze anzuführen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Gerig-Mosnang zu Huber-Oberriet: Die Steuereinnahmen werden sinken, wenn wir die 0,6 Promille anwenden. Sie haben aber bereits zugegeben, dass die Grundsteuern für die Gemeinden eine schöne Steuereinnahme sind. Bekanntlich können Sie auf der anderen Seite die Ausgaben wieder reduzieren, womit das Budget in der Gemeinde optimiert wird.

Zu Etterlin-Rorschach: Die Alttoggenburger Gemeinde Bütschwil hat 0,6 Promille, Mosnang 0,5 Promille. Das Toggenburg ist bekanntlich keine Steueroase im Kanton St.Gallen. Hier besteht noch sehr viel Potenzial.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Regierungsrat Mächler: Die Regierung beabsichtigt, dass der Rahmen für die Grundsteuer bei den natürlichen Personen auf 0 bis 0,8 Promille ausgedehnt wird. Bei den juristischen Personen gibt es diese Thematik insbesondere bzgl. der 0,2 Promille für die steuerbefreiten juristischen Personen. Dort will man eine minimale Steuerlast. Ich würde an diesem Satz festhalten. Ich gehe nicht davon aus, dass die Regierung hier einen Änderungsvorschlag unterbreiten wird. Selbstverständlich wird man, wenn das Steuergesetz geöffnet ist, über diese Thematik diskutieren müssen. Dabei ist das Resultat offen. Ich sage nur so viel: Vielleicht lehne ich mich etwas zu weit aus dem Fenster, da wir über diese spezifische Thematik der juristischen Personen nicht debattiert haben, aber sie wird in der Gesetzesrevision natürlich abgebildet werden.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Dürr-Widnau zu Etterlin-Rorschach: Anscheinend haben Sie den Finanzausgleich nicht verstanden. Die technische Steuerkraft ist der Parameter für den Finanzausgleich, nicht der Steuerfuss. Sie sprechen immer vom Steuerfuss, aber es geht um die technische Steuerkraft. Der Bericht zum Finanzausgleich geht bald in die Vernehmlassung, da können Sie Ihre Vorschläge einbringen. Aber verwechseln Sie den Steuerfuss nicht mit der technischen Steuerkraft. Von einem Mitglied der Finanzkommission erwarte ich, dass man das weiss.

Zu Regierungsrat Mächler: Sie haben von natürlichen und juristischen Personen gesprochen. Das heisst, man könnte bei der Grundsteuer unterschiedliche Steuersätze machen?

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Etterlin-Rorschach zu Huber-Oberriet: Bzgl. Finanzausgleich möchte ich Ihnen zu bedenken geben: Soeben wurde die Vernehmlassung zur Vorlage der Regierung verteilt. Wir haben bei den Gemeinden ein gravierendes Problem. Die Disparitäten zwischen Gemeinden mit einem hohen Steuerfuss und solchen, die Steuerparadiese sind und Steuern unter 100 Prozent erheben, sind sehr gross. Wir würden jetzt den Steuerwettbewerb bei den Grundsteuern nochmals anheizen. Huber-Oberriet hat richtig ausgeführt, dass 15 Gemeinden mit bereits sehr tiefen Steuern das Potenzial hätten, die Liegenschaftssteuern noch zu senken. Ich mache Ihnen einen Vorschlag: Wir schöpfen bei diesen 15 Gemeinden die vollen Liegenschaftssteuern ab und geben das Geld in den Kreislauf des Steuerausgleichs. Ich werde diesen Vorschlag einbringen, wenn uns diese Vorlage vorliegt, und hoffe auf Ihre Unterstützung. Es darf nicht sein, dass die Disparitäten zwischen den Steuern der reichen und der weniger reichen Gemeinden noch weiter auseinanderdriften. Das ist die Verpflichtung, die uns die Kantonsverfassung auferlegt.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Regierungsrat Mächler: Auf die Motion ist einzutreten. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Die Regierung beabsichtigt mit ihrem Antrag in der Tat, den Spielraum für die Gemeinden zu erhöhen und damit indirekt auch die Autonomie etwas zu erhöhen. Es wurde richtig festgestellt, dass die Gemeindeautonomie mit der ursprünglichen Version zumindest für die 52 Gemeinden, die ihren heutigen Steuersatz von 0,8 auf 0,6 Promille senken müssten, in der Tat nicht erhöht werden würde. Die Regierung teilt diese Ansicht und hat deshalb einen alternativen Vorschlag eingereicht.

Zur Frage von Dürr-Widnau bezüglich der Auswirkungen auf den Finanzausgleich: Der Steuersatz – ob jetzt 0,6 oder 0,4 Promille – hat keinen direkten Einfluss auf den Betrag, den die Gemeinde erhält. Für den kantonalen Durchschnitt muss man jedoch einen Wert berechnen. Wenn jetzt alle Sätze miteinander korrigiert würden, würde sich dieser kantonale Durchschnitt reduzieren oder allenfalls erhöhen. Dadurch gibt es einen indirekten Einfluss, der jedoch marginal ist.

Zur zweiten Frage bzgl. der juristischen Personen: Der Fokus der Regierung ist insbesondere auf den natürlichen Personen. Sie werden uns mit der Überweisung der Motion mit geändertem Wortlaut gemäss Antrag der Regierung den Auftrag erteilen, dass wir Ihnen eine Gesetzesrevision unterbreiten müssen. Ich gehe grundsätzlich davon aus, dass die Regierung an diesem Satz von 0,2 Promille für steuerbefreite juristische Personen – das ist eine Spezialnorm – nichts ändern wird. Selbstverständlich können Sie dies als Gesetzgeber abändern, wenn Sie wollen. Unser Fokus ist auf den natürlichen Personen und weniger auf den juristischen Personen, die sowieso nur betroffen sind, wenn sie steuerbefreit sind. Hier ist es sicherlich auch im Interesse von uns allen, dass sie zumindest eine minimale Abgeltung an die Gemeinden leisten. Ich persönlich erachte das als richtig. Endgültig wird man die Frage mit der geplanten Revision klären.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Huber-Oberriet: Auf die Motion ist einzutreten. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Präsident der VSGP.

Die Grundsteuereinnahmen sind wichtige Einnahmen für die politischen Gemeinden. Entsprechend ziehen 52 Gemeinden 0,8 Promille ein. Man kann den Steuersatz auf 0,6 Promille senken. Diese Einnahmen fehlen dann jedoch. Was passiert dann? Die Steuerfüsse müssen angehoben werden und das ganze Steuervolk, also auch die ärmsten Familien, beteiligen sich an diesem neuen Defizit.

Die Motion in der ursprünglichen Form ist sicherlich abzulehnen. Mit ihrem Antrag gibt die Regierung jedoch den reicheren Gemeinden die Möglichkeit, die Grundsteuer zu senken oder allenfalls gar abzuschaffen. Für mich ist jedoch klar, dass eine Gemeinde, die nicht den vollen Steuersatz einzieht, ein allfälliges Defizit nicht über Finanzausgleichsbeiträge begleichen kann. Würde der Steuersatz von 0,8 auf 0,6 Promille gesenkt, wäre meiner Meinung nach der Kanton in der Pflicht, mehr Finanzausgleichsbeiträge zu sprechen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Dürr-Widnau: Auf die Motion ist einzutreten. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Eine Frage aus unserer Diskussion: Hätte diese Anpassung Auswirkungen auf den Finanzausgleich? Unserer Ansicht nach nicht, aber 99,9 Prozent Sicherheit sind nicht 100 Prozent. Wir wären froh, wenn der Finanzchef etwas dazu sagen könnte, denn beim Finanzausgleich gibt es eine technische Steuerkraft und dort ist die Grundsteuer ein Parameter.

Eine persönliche Frage: Wenn man solche Motionen anschaut, gibt dies Anlass, wieder einmal die Steuergesetze zu durchforsten, die in der Antwort der Regierung ebenfalls erwähnt werden. Die juristischen Personen, die steuerbefreit sind, haben einen Spezialsatz von 0,2 Promille. Natürlich weisen juristische Personen nun diese Bandbreite auf. Besteht für die Gemeinden die Möglichkeit, wie es im Gesetz steht, dass sie für natürliche und für juristische Personen unterschiedliche Steuersätze machen können gemäss den Bandbreiten? Die Motion sagt, sie will die Gemeindeautonomie stärken. Auch in der Antwort der Regierung wurde festgehalten, dass es sich um eine freiwillige Steuer für die Gemeinden handelt.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Die Motion verlangt eine Anpassung bzw. Senkung des maximalen Grundsteuersatzes auf 0,6 Promille und sollte auch dessen gänzliche Abschaffung ermöglichen. Die Grundsteuer trifft nicht nur natürliche Personen, sondern auch juristische Personen wie z.B. Stiftungen, die ansonsten kaum einen finanziellen Beitrag zum Gemeinwesen leisten. Von den 75 Gemeinden erheben 42 den Maximalsteuersatz von 0,8 Promille, weitere drei Gemeinden erheben einen Steuersatz von 0,7 Promille. Fast drei Viertel der Gemeinden erheben somit den maximalen oder nahezu maximalen Steuersatz. Nur zwei Gemeinden leisten sich den minimalen Satz von 0,2 Promille. Diese Zahlen verdeutlichen, dass der untere Bereich der Grundsteuerspanne kaum genutzt wird. Die Steuersenkung, wie es die Motion vorsah, war somit nichts anderes als eine vom Kanton verordnete Zwangssteuersenkung und damit weit weg von Stärkung der Gemeindeautonomie. Deshalb ist es folgerichtig, dass die Motionäre der Fassung der Regierung folgen.

Die Regierung schlägt nun vor, den Spielraum zu erweitern, d.h., die Gemeinde entscheidet, ob sie die Grundsteuer ganz abschafft. Der Höchstsatz von 0,8 Promille soll beibehalten werden. Reiche Gemeinden wie Mörschwil und Tübach, die bereits heute den niedrigsten Satz haben, würden die Steuer wahrscheinlich ganz abschaffen und damit den Steuerwettbewerb weiter anheizen. Aus einer sozialen Perspektive scheint dies nicht sehr sinnvoll, denn Grundbesitzer würden entlastet, während die Allgemeinheit belastet würde. Dieser Rat hat sich zum Ziel gesetzt, den Mittelstand und Familien zu entlasten. Wir Grünliberalen haben auch Steuersenkungen auf Einkommen unterstützt. Diese Motion löst aber die Versprechen nicht ein und entlastet Grundbesitz und damit Vermögen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Gerig-Mosnang (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. Der Antrag der Regierung ist abzulehnen.

Als Immobilienbesitzer besteuern Sie die Liegenschaft mehrmals – einerseits beim Kauf oder Verkauf und andererseits während der Haltedauer mit Ertrags- und Vermögenssteuern bzw. bei juristischen Personen mit Gewinn- und Kapitalsteuer. Ergänzend kommt die Belastung der Grundsteuer hinzu. Folglich unterstützen wir die Stossrichtung der Minimalbandbreite von 0 Promille. So haben die Bürger die Abschaffung der Grundsteuer in der Hand bzw. die Gemeinden können freiwillig darauf verzichten. Durch die Baulandverknappung haben die Immobilienpreise und somit die amtlichen Verkehrswerte in den letzten Jahren überproportional zugenommen, was zu stark steigenden Grundsteuern führte. Um diesem Trend entgegenzuwirken und die Grundeigentümer zu entlasten, schlagen wir Ihnen die Senkung auf 0,6 Promille als Maximum vor.

Wohlstand und Arbeitsplätze lassen sich nur erhalten, wenn der Bürger und die Unternehmer wieder freier über ihr Geld verfügen können. Eine Entlastung durch eine Steuersenkung ermöglicht wieder mehr Investitionen, mehr Innovationen und damit auch neue Arbeitsplätze. Gerade in aktuellen Zeiten ist man dankbar für die Entlastung. So haben aktuell alle mit Strompreisen und Privathaushalte zusätzlich mit Prämien zu kämpfen. Freilich erachten die Gemeinden die Senkung nicht als wünschenswert – dies hat Egger-Oberuzwil zuvor kundgetan. Dies, zumal 52 St.Galler Gemeinden zurzeit das Maximum von 0,8 Promille anwenden, was einer schönen Steuereinnahme entspricht, die das Gemeindebudget verbessert. Aber, liebe Gemeindepräsidenten, Sie müssen noch nicht «juflen». Das Budget 2024 muss noch nicht korrigiert werden. Früher wurden Ausgaben und Investitionen über Grundsteuern finanziert, für die heute die Grundeigentümer zusätzlich mit weiteren Gebühren, Abgaben und Perimeterbeiträgen belastet werden. Genau hier können wir eine Entlastung erwirken. Die SVP-Fraktion schlägt Ihnen deshalb vor, am ursprünglichen Wortlaut mit der Bandbreiten von 0 bis 0,6 Promille festzuhalten.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Egger-Oberuzwil (im Namen der Mehrheit der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Gemeindepräsident von Oberuzwil.

Die Motionäre verwenden im Titel «Gemeindeautonomie stärken» – das müsste einen Gemeindepräsidenten freuen. Bei genauem Hinsehen hätte die Annahme der Motion genau das Gegenteil zur Folge. Ich schlage den Motionären deshalb vor, dass sie sich von ihrem Fraktionskollegen und Präsidenten der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten (VSGP) Huber-Oberriet den Begriff «Gemeindeautonomie» erklären lassen und wie man diese tatsächlich stärken könnte. Der Vorschlag der Regierung erhöht die Gemeindeautonomie ein wenig, auch wenn mit der Ausdehnung der Höhe nach unten der Druck auf die Gemeindehaushalte verstärkt wird. Die Grundsteuer ist nach wie vor eine wichtige Einnahmequelle für die meisten Gemeindehaushalte. Bei vielen Gemeinden entsprechen 0,1 Promille rund einem Steuerfussprozent.

Bei der Grundsteuer nicht ausser Acht gelassen werden kann, dass diese auch von steuerbefreiten Personen bezahlt wird, u.a. zahlreiche institutionelle Anleger. Ebenfalls berücksichtigt werden muss, dass juristische Personen häufig tiefe Steuern bezahlen. So erhält der Gemeindehaushalt wenigstens etwas an die allgemeinen Aufwendungen wie Strassenunterhalt, Investitionsaufgaben usw.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Wenn ich den Titel lese, scheint es, als hätten die Motionäre zu Beginn die Lösung der Regierung bevorzugt, denn sie schreiben: «Grundstücksteuer senken heisst Gemeindeautonomie stärken». Wie die Gemeindeautonomie gestärkt werden soll, wenn über 50 Gemeinden gezwungen werden, die Grundstücksteuer von 0,8 Promille auf 0,6 Promille zu senken, ist mir ein Rätsel. Die Haltung der Motionäre hat sich nun wieder geändert und sie unterstützen den Antrag der Regierung. Das ist zumindest ein gewisser Fortschritt.

Wenn wir Steuern senken, sollen davon alle profitieren und nicht nur wir Wohneigentümer. Es wurde erwähnt, dass eine Doppelbesteuerung bestehe. Diese besteht aber nur, wenn das steuerbare Vermögen den Wert der Liegenschaft übersteigt. Wobei das mit der Doppelbesteuerung auch immer so eine Frage ist: Sind es zweimal 0,1 Promille, gibt es eine Doppelbesteuerung von gesamthaft 0,2 Promille. Gleichzeitig könnte die Vermögenssteuer bei 0,3 Promille liegen, was zwar mehr wäre, aber keiner Doppelbesteuerung entsprechen würde. Die Doppelbesteuerung ist also immer relativ zu sehen. Beim Grundeigentum muss viel Infrastruktur gebaut werden. Es ist darum auch gut nachvollziehbar, dass etwas höhere Steuern erhoben werden.

Es gibt im Kanton nur zwei Gemeinden, die auf dem momentanen Mindestsatz von 0,2 Promille sind: Mörschwil und Tübach. Es handelt sich hier also um eine «Lex Mörschwil/Tübach». Wenn diese Gemeinden die Steuern senken wollen, sollen sie das für alle Einwohner und nicht nur für die privilegierten Wohneigentümer machen. 200 Franken für eine Liegenschaft im Wert von 1 Mio. Franken sind nicht extrem viel. Es braucht deshalb auch den Antrag der Regierung nicht. Wir sind der Meinung, dass wir beim Status quo bleiben sollen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Schulthess-Grabs (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten. Ich lege meine Interessen als Gemeindepräsidentin von Grabs offen.

Die Grundsteuer wird gemäss Art. 237 des Steuergesetzes (sGS 811.1; abgekürzt StG) jährlich auf den in der Gemeinde gelegenen Grundstücken erhoben. Der Begriff des Grundstücks deckt sich mit demjenigen in Art. 655 des Zivilgesetzbuches (SR 210; abgekürzt ZGB). Sekundärpflichtige Steuerzahlerinnen werden in der Gemeinde mit der Grundsteuer zahlungspflichtig. Der Wert einer Liegenschaft profitiert massgeblich von der Konstitution und dem Unterhalt der Gemeindeinfrastrukturen der betreffenden Gemeinde. Es ist somit folgerichtig, dass Liegenschaften mit der Grundstücksteuer einen Beitrag an Investitionen in die Gemeindeinfrastruktur leisten – auch zukünftig. Die Regierung hält in ihrem Antrag vom 7. November 2023 fest, dass die Ausgestaltung der Grundsteuer als fakultative Gemeindesteuer sachgerecht ist. Einer Senkung des Maximalansatzes soll nicht Folge geleistet werden, weil der Ansatz von 0,8 Promille angemessen sei. Dies sehen auch die meisten Gemeinden des Kantons so, denn aktuell machen 52 Gemeinden im Kanton St.Gallen von einem maximalen Ansatz von 0,8 Promille Gebrauch. Die SP-Fraktion sieht keinen Bedarf, am heutigen System etwas zu ändern, und lehnt die Motion und auch den Antrag der Regierung ab. Wir befürworten das heutige Modell mit der Wahlmöglichkeit von 0,2 bis 0,8 Promille und der entsprechenden Wahlmöglichkeit der einzelnen Gemeinden. Warum sollen Gemeinden auf bestehende und in der Bevölkerung akzeptierte Steuern verzichten und die fehlenden Einnahmen über den Gesamtsteuerfuss abwickeln?

Zweitliegenschaftsbesitzer, die von den örtlichen Gemeindeinfrastrukturen profitieren, würden mit dieser Anpassung gegenüber den Steuerzahlerinnen vor Ort bevorteilt. Das stellt eine Ungleichheit dar und ist klar abzulehnen. Viele Gemeinden, hauptsächlich in Tourismusgegenden, sind auf Einnahmen durch die Grundstücksteuer angewiesen. Nach wie vor haben die Gemeinden die Möglichkeit, den Grundstücksteueransatz frei zu wählen. Ein Minimum von 0,2 Promille ist dabei wohl richtig und fair.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Schuler-Mosnang (im Namen der FDP-Fraktion und der Motionäre): Auf die Motion ist einzutreten. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Die vorliegende Motion beabsichtigt, den Gemeinden die Möglichkeit einzuräumen, freiwillig auf die Grundsteuer zu verzichten. Dies insbesondere deshalb, weil es sich bei der Grundsteuer um eine Form der doppelten Besteuerung handelt. Dasselbe Steuerobjekt, namentlich die Grundstücke in diesem Kanton, werden mit der Grundsteuer einerseits und der Vermögens- bzw. Kapitalsteuer andererseits besteuert. Die Regierung hat in ihrem Antrag zu Recht angemerkt, dass die Ausgestaltung der Grundsteuer als fakultative Gemeindesteuer sachgerecht sei. Die Erhebung der Steuer sollte deshalb den Gemeinden nicht mehr vorgeschrieben werden, womit auch, wie von den Motionären beabsichtigt, die Gemeindeautonomie gestärkt werden könnte. Da diese Möglichkeit der Gemeinden zum freiwilligen Verzicht auf diese Steuer das Hauptziel des vorliegenden Vorstosses war, können wir uns mit dem Antrag der Regierung einverstanden erklären.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung beantragt Gutheissung mit geändertem Wortlaut.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession