Geschäft: Überprüfung von weiteren geeigneten Flächen für den Ausbau von Fotovoltaikanlagen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.21.49 |
Titel | Überprüfung von weiteren geeigneten Flächen für den Ausbau von Fotovoltaikanlagen |
Art | KR Interpellation |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 20.4.2021 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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20.4.2021 | Person | Erstunterzeichner/-in - Monstein-St.Gallen | 21.11.2024 |
20.4.2021 | Person | Erstunterzeichner/-in - Jans-St.Gallen | 21.11.2024 |
20.4.2021 | Person | Erstunterzeichner/-in - Adam-St.Gallen | 27.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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29.11.2021 | Wortmeldung | Monstein-St.Gallen: Die Interpellanten und die Interpellantin sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden. Insbesondere die Erläuterungen, weshalb der Kanton bei der Erstellung von Fotovoltaikanlagen bisher nicht auf das Contracting-Modell setzt, also auf die Realisierung und Finanzierung von Anlagen durch private Anbieter verzichtet, erscheinen uns als nachvollziehbar und sinnvoll. Wir haben auch ein gewisses Verständnis dafür, dass sich die Ausgangslage seit der ursprünglichen Machbarkeitsstudie im Jahr 2014 in Bezug auf einzelne Eignungskriterien und das Immobilienportfolio des Kantons verändert hat. Unter dem Strich bleibt aber das ernüchternde Fazit, dass in der Zeit seit 2014 im Rahmen von Neubauten und Gebäudesanierungen nur auf zehn kantonalen Objekten Fotovoltaikanlagen realisiert worden sind, die geplanten Anlagen im Rahmen des Sonderkredits ausgenommen. Es steht für uns ausser Frage, dass wir die Anstrengungen beim Ausbau erneuerbarer Energien dringendst intensivieren müssen, um die ohnehin niedrig gesteckten Ziele noch erreichen zu können. Ähnlich durchzogen bewerten die Situation rund um die Gebäude der Universität St.Gallen(HSG). Es ist aus unserer Sicht begrüssenswert, dass im Zuge der Renovierung des Bibliotheksgebäudes eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach realisiert wird. Dennoch erachten wir Interpellanten das Potenzial am Campus HSG als weitaus grösser. Speziell angesichts des enormen Handlungsdruck in unserer Zeit muss auch die Frage gestellt werden, ob die Priorisierung von Vorgaben des Denkmalschutzes wirklich in allen Fällen gerechtfertigt ist. Gerne mache Sie an dieser Stelle auch auf die Petition «Solarize HSG: Mehr Photovoltaik-Anlagen auf dem HSG Campus!» aufmerksam. Sie wurde vergangenes Semester von Studierenden der Universität St.Gallen lanciert und innert kurzer Zeit von mehreren 100 Studierenden unterzeichnet. Diese Initiative und der breite Zuspruch zeigen uns und der Regierung einmal mehr auf, dass wir das vorhandene Potenzial auch auf bereits bestehenden Bauten weitaus stärker nutzen müssen. Entsprechende Schritte werden von den primär betroffenen Zielgruppen oftmals nicht nur akzeptiert, sondern eben auch ausdrücklich gewünscht und gefordert. Wir Interpellanten werden die weitere Entwicklung der Produktion und Nutzung von Solarstrom und erneuerbaren Energien auf jeden Fall weiterverfolgen. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021 |