Geschäft: Jugendschutz auch bei nikotinhaltigen E-Zigaretten

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.20.16
TitelJugendschutz auch bei nikotinhaltigen E-Zigaretten
ArtKR Motion
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung15.9.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 3. November 2020
VorstossWortlaut vom 15. September 2020
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
15.9.2020Person6.12.2024
2.11.2023Person6.12.2024
15.9.2020Person6.8.2024
15.9.2020Person27.6.2024
15.9.2020Person6.12.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
8.6.2021Eintreten71Zustimmung26Ablehnung23
8.6.2021Gutheissung74Zustimmung25Ablehnung21
Statements
DatumTypWortlautSession
8.6.2021Beschluss

Der Kantonsrat heisst die Motion mit 74:25 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
8.6.2021Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
8.6.2021Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 71:26 Stimmen bei 4 Enthaltungen auf die Motion ein.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
8.6.2021Wortmeldung

Regierungsrat Damann: Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Wie wir in unserer Antwort für Nichteintreten geschrieben haben, sind wir nicht grundsätzlich gegen die Vorstellungen und Massnahmen, die hier vorgeschlagen werden.

Wir sind aber der Meinung, dass es im Augenblick nicht sinnvoll ist, wenn man jetzt ein kantonales Gesetz macht, weil nach Zeitplan sollte das Bundesgesetze im Jahren 2022/2023 eingeführt werden. Bis wir das Gesetz haben, sind wir auch im Jahr 2022, dann ist es in kurzer Zeit obsolet, deshalb sind wir der Meinung, dass wir Nichteintreten sollten.

Sollte es im Nationalrat zu Verzögerungen kommen, dann glauben wir, dass es dann sinnvoll ist, dass der Kanton etwas unternimmt. Ich würde dann auch vom Departement aus hier etwas machen. Ich bin überzeugt, dass es wichtig ist, dass es gesetzlich geregelt ist, aber lassen wir jetzt einmal den Bund machen, und hoffen wir, dass der Bund das jetzt zügig vorantreibt, ansonsten muss dann der Kanton reagieren.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
8.6.2021Wortmeldung

Losa-Mörschwil: Auf die Motion ist einzutreten.

Gerne möchte ich etwas zum Schadenpotenzial der E-Zigaretten bemerken. Die Regierung schreibt in ihrer Antwort, dass das kurzfristige Schadenpotenzial geringer bei E-Zigaretten geringer sei, als bei herkömmlichen Zigaretten, und das langfristige Risiko noch unklar sei aufgrund von fehlenden Studien. Das stimmt mich nachdenklich, sind denn die noch nicht abschätzbaren Langzeitfolgen weniger wichtig? Ausserdem gibt es mittlerweile ernstzunehmende Annahmen, dass das Hirn von Jugendlichen, welches sind noch in der Entwicklung befindet, sehr sensibel auf jede Art von Tabak reagiert und sehr wohl gravierende Schäden entstehen können.

Aus meiner Sicht sind wir es den Jugendlichen schuldig, sie vor diesen Gefahren zu schützen, aber auch den Eltern, um sie in ihren präventiven Bemühungen zu unterstützen. Darum ist es fahrlässig und bedenklich, wenn wir diese Gesetzeslücke für die nächsten Jahre offen lassen. Es kann doch nicht sein, dass raffinierte, gnadenlose Profiteure von der Neugier und dem Wunsch der Jugend, Neues auszuprobieren, ihren Geldsack füllen, um später viel Leid und hohe Kosten zu verursachen.

In diesem Sinne sehe ich dringenden Handlungsbedarf und fordere die Regierung auf, einen Entwurf vorzulegen, der dafür sorgt, dass E-Zigaretten sowie alle nikotinhaltigen Produkte im Kanton St.Gallen für Jugendliche so rasch wie möglich verboten werden.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
8.6.2021Wortmeldung

Schmid-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Auch die SP-Fraktion ist der Spatz in der Hand lieber, als die Taube auf dem Dach, will heissen, die Regierung anerkennt ja, dass diese E-Zigaretten gefährlich sind, dass die Jugendlichen davor geschützt werden müssen. Und sie möchte einfach noch zuwarten, bis sie etwas unternimmt.

Im Vorfeld auf diese Motion im letzten Jahr, wurden alle Parlamentarier von Swiss Cigarettes angeschrieben, da wurde uns mitgeteilt, wir sollen doch besser zuwarten, weil es ja auf eidgenössischer Ebene sowieso ein Gesetz geben soll. Dieses Gesetz haben wir noch nicht, wann es kommt wissen wir nicht so genau und deshalb ist uns der Spatz in der Hand lieber.

Die Swiss Cigarettes schreibt ja sicher nicht an uns Parlamentarierinnen und Parlamentarier, weil sie nichts erreichen möchte, sondern es ist klar, sie wird auch in Bundesbern, wenn es um dieses Gesetz gehen wird, den Druck erhöhen und vielleicht noch einmal verzögern, deshalb ist es richtig und wichtig, dass der Kanton jetzt bereits tätig wird dann trug, wenn es wirklich um dieses Gesetz geht, erhöhen und vielleicht noch einmal verzögern und deshalb ist es richtig und wichtig, dass der Kanton jetzt bereits tätig wird und ein Gesetz ausarbeitet, das man ja dann zurückziehen kann, falls Bundesbern wirklich einmal schneller sein sollte wie wir.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
8.6.2021Wortmeldung

Noger-Engeler-Häggenschwil (im Namen der Grünliberalen): Auf die Motion ist einzutreten.

Die Regierung argumentiert, dass eine Regelung des von den Motionären angestrebten Verbotes von nikotinhaltigen E-Zigaretten für Jugendliche auf Bundesebene zu bevorzugen sei. Das Gesetz auf Bundesebene wird wohl kommen, das haben wir mehrfach gehört, aber der Zeitfaktor ist dabei nicht ganz so konkret abzuschätzen. Es ist deshalb Zeit, auf kantonaler Ebene diese Gesetzeslücke zu schliessen. Verschiedene Kantone haben sich bereits für ein solches Verbot auf Kantonsebene ausgesprochen, z.B. der Kanton Solothurn, oder auch eingeführt, wie der Kanton Basel-Landschaft. Stutzig machen muss insbesondere hier, dass sich Swiss Cigarette offensiv für das Nichteintreten auf die Motion stark macht. In ihrer Begründung erwähnt die Regierung auch, dass nicht nur das Inhalieren von bedenklichen Stoffen dabei problematisch sei, auch der Habitus des Zigarettenrauchens könne den Einstieg in den späteren Konsum von n, die den Einstieg in den späteren Konsum von gesundheitsschädlichen Tabakwaren begünstigen. Zudem sind E-Zigaretten laut der aufgeführten HBSC-Studie, die das Gesundheitsverhalten von Kindern und Jugendlichen abbildet, für Jugendliche immer noch sehr attraktiv. Dies bringt uns zu der Frage: Ja, warum verbietet man nicht gleich alle E-Zigaretten, auch die, die nicht nikotinhaltig sind, da auch diese den Zigarettenhabitus begünstigen, ein Suchtverhalten also unterstützen? Wir könnten also dabei noch viel weitergehen; ist ein Suchtverhalten bereits im Kindes- und Jugendalter manifestiert, ist es sehr schwierig, dieses wieder zu verändern. Weltweit sterben jedes Jahr über 7 Mio. Menschen an Folgen des Tabakkonsums, davon in der Schweiz 9'500 Personen, die häufigste Todesursache, die vermeidbar wäre. In der Schweiz stagnieren die Zahlen der Tabakkonsumierenden, obwohl sie früher rückläufig waren. Seien wir deshalb hier mutiger und tatkräftiger als die Politiker auf Bundesebene und schützen unsere Kinder und Jugendlichen richtig.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
8.6.2021Wortmeldung

Dudli-Oberbüren (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Schön, dass die Motion heute endlich behandelt wird. Die Motion datiert vom September 2020. Trotz Verzögerungen sind wir aber doch noch schneller als Bundesbern. Zur gegenständlichen Motion äussert sich die Regierung in zweierlei Hinsicht: Aus objektiver Sicht ist das Anliegen absolut unbestritten – schön. Aufgrund dessen, dass der Bund die Ausarbeitung eines Gesetzes plant, erachtet die Regierung aber eine kantonale Regelung nicht als sinnvoll. Ich möchte hier folgendes zu Bedenken geben. Die bisherigen Verzögerungen sind frappant, in den Jahren 2015 bis 2018 lief auf Bundesebene schlicht nichts, bzw. benötigte der Bundesrat nach einer zurückgewiesenen ersten Version stolze drei Jahre für eine abgespeckte Entwurf. Unter dem Druck einer Volksinitiative wurde die Vorlage aber im Ständerat wieder im Sinne des Entwurfs aus dem Jahr 2015 verschärft. Mit der Einführung eines Bundesgesetzes ist nicht vor dem Jahr 2023 zu rechnen. Parallel dazu hätte die Kantonsregierung bei Annahme der gegenständlichen Motion drei Jahre Zeit für eine Botschaft. Wenn der Bundesrat sowie National- und Ständerat gemäss ihrem Fahrplan liefern, kann unsere Motion prompt und unbürokratisch abgeschrieben werden. Eine solche Vorgehensweise wäre wohl wirklich kein Problem, weder für die Regierung noch für die Motionäre. Liefert Bundesbern jedoch nicht, kann der Kanton St.Gallen reagieren und das angestaute unbestrittene Problem aktiv angehen.

Wir verbauen uns dadurch rein gar nichts, aber eben nur dann, wenn wir die Motion annehmen.

Ich bitte Sie daher im Sinne einer Absicherungsmassnahme, die Motion gutzuheissen.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
8.6.2021Wortmeldung

Shitsetsang-Wil (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Die FDP-Fraktion teilt die Stossrichtung der Motion, nämlich E-Zigaretten mit herkömmlichen Zigaretten und Tabakprodukten gleich zu behandeln. Auf Bundesebene wird zurzeit das neue Tabakproduktegesetz erarbeitet, durch dieses soll die Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen des Konsums von Tabakprodukten wie auch elektronischen Zigaretten geschützt werden. Unter anderem sieht das Bundesgesetz folgende Massnahmen vor:

  • Minderjährigen sollen keine Tabakprodukte mehr verkauft werden dürfen;
  • Um das Verkaufsverbot zu kontrollieren sollen regelmässig Testkäufe durchgeführt werden;
  • Es sollen Qualitätsstandards für E-Zigaretten eingeführt werden. Diese schliessen Vorgaben für sichere Inhaltsstoffen, kindersichere Verschlüsse und die Produkteinformationen, die an die Konsumierenden abzugeben sind.

Dieses neue Bundesgesetz wird voraussichtlich Mitte 2023, das heisst in rund zwei Jahren in Kraft treten. Die FDP-Fraktion erachtet deshalb die Erarbeitung eines kantonalen Gesetzes als nicht notwendig.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
8.6.2021Wortmeldung

Müller-St.Gallen: Auf die Motion ist einzutreten.

Die «NZZ am Sonntag» veröffentlichten am 31. Mai 2020 einen äusserst beachtenswerten Artikel mit der Überschrift «Tabakmultis schnappen sich unsere Kinder, die Politik schaut zu». Immer mehr Staaten verbieten bunte und aromatisierte Zigaretten oder E-Zigaretten, anders in der Schweiz. In 24 Kantonen darf man sogar Kindergärtlern E-Zigaretten verkaufen. Der Konsum von E-Zigaretten, besonders bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, ist stark verbreitet. Der Probierkonsum von E-Zigaretten bei 15-Jährigen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Gemäss Bericht «Sucht Schweiz» haben 51 Prozent der 15-Jährigen Jungen und 35 Prozent der gleichaltrigen Mädchen schon einmal E-Zigaretten konsumieren. 21 Prozent der 15-jährigen Jungen und 13 Prozent der gleichaltrigen Mädchen gaben an, in den letzten 30 Tagen vor der Befragungen mindestens einmal gedampft zu haben. Sie begründen dies damit, dass sie es mögen oder neugierig seien. Um die Entstehung der Nikotinsucht bei Jugendlichen zu vermeiden, müssen E-Zigaretten stark und strikt reguliert werden. Suchtprävention ist wichtig, denn die gesamten gesellschaftlichen Kosten, die insbesondere durch die Abhängigkeiten von Tabak und Alkohol entstehen, sind immens. Jedes Kind soll es wissen: Rauchen ist tödlich. In der Schweiz sterben jedes Jahr über 9'000 Menschen an den Folgen von Nikotinsucht, das sind zwei Dutzend pro Tag bzw. 15 Prozent aller Todesfälle in der Schweiz aus.

Im Jahr 2018 wurde das Verkaufsverbot von nikotinhaltigen E-Zigaretten, E-Liquids durch das Bundesverwaltungsgericht aufgehoben. Seitdem sind neue Raucherwaren auf den Markt gekommen, die nicht unter das Verkaufsverbot fallen. Sie verdampfen keinen Tabak, sondern Flüssigkeit mit verschiedenen gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffen. Farblich und geschmacklich sind sie auf jugendliche Konsumenten abgestimmt. Es handelt sich also um eine Gesetzeslücke, die nun folgerichtig geschlossen werden muss. Zurzeit gibt es keine Altersbeschränkung und kein Werbeverbot für solche Raucherwaren. Im Kanton St.Gallen fehlt bei E-Zigaretten der gesetzliche Jugendschutz. Wir wissen nicht, wie lange dies noch andauert, bis der Bundesgesetzgeber seinerseits sein Tabakproduktegesetz in Kraft setzen kann. Momentan rechnen wir mit bis zu zwei, drei Jahren, aber es könnte au länger dauern oder gänzlich scheitern. Wenn parallel dazu auf kantonaler Ebene in der Zwischenzeit nichts verbindliches geschieht, stehen wir in einigen Jahren vor einem kompletten Scherbenhaufen und verlieren weitere wertvolle Jahre ohne gesetzliche Regelung. Deshalb ist es wichtig: Das eine tun, das andere nicht lassen. Wenn ein Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene seit Jahren in Arbeit ist und sich auch seit Jahren und wahrscheinlich noch für weitere viele Jahre in die Länge zieht, braucht es schon sehr viel Optimismus, um eine an eine rasche Umsetzung auf nationaler Ebene zu glauben. Das Hoffen auf ein eidgenössisches Gesetz ist ein schwaches Argument, um damit ein Verzicht auf eine kantonale Anpassung zu begründen.

Die Fachleute der Allianz «Gesundheit Schweiz» und die Arbeitsgemeinschaft «Tabakprävention Schweiz» als Dachorganisation fordern deshalb die Kantone auf, die Gesetzeslücke zu schliessen. Selbst die WHO fordert die strikte Regulierung von Zigarettenalternativen. Die Selbstregulierung der Tabaklobby ist zwar löblich, jedoch ersetzt diese keinen gesetzlichen Jugendschutz. Das wäre ja vergleichbar, wie wenn wir die Brandschutzvorschriften aufheben, nur weil die Baulobby sich selbst einen Feuerschutzkodex auferlegt. Es fehlt ganz einfach die Sanktionsmöglichkeit. Wer sich nicht daran hält, kann schlimmstenfalls aus dem Kodex ausgeschlossen werden. Unsere Forderung hat bereits in verschiedenen Kantonen Unterstützung gefunden und wurde zum Teil auch bereits umgesetzt. So wurde das Anliegen in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern und Wallis von den kantonalen Parlamenten überwiesen.

Tun wir das doch im Kanton St.Gallen auch. Wenn die nationale Vorlage scheitert, stehen, wird dann gut und gerne in den nächsten fünf bis sechs Jahren ohne gesetzliche Regelung da. Dass es nicht zwingend zwei Jahre dauern muss, bis eine kantonale Lösung beschlossen werden kann, hat der Kanton Basel-Landschaft gezeigt. Dort wurde Ende Februar 2019 die Motion überwiesen und das angepasste Gesetz Ende Oktober, also nur acht Monate später, im Rat abgesegnet.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021
8.6.2021Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf die Motion.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021