Geschäft: Aufgabenerfüllung durch die Ortsgemeinden (Titel der Antwort: Aufgabenerfüllung durch die Ortsgemeinden und öffentlicher Auftrag der Ortsgemeinden)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.09.23
TitelAufgabenerfüllung durch die Ortsgemeinden (Titel der Antwort: Aufgabenerfüllung durch die Ortsgemeinden und öffentlicher Auftrag der Ortsgemeinden)
ArtKR Interpellation
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung21.4.2009
Abschluss1.12.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 21. April 2009
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 29. Juni 2010
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
1.12.2010Wortmeldung

Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Ich spreche hier nicht als Bürgerratspräsident der Ortsbürgergemeinde St.Gallen, sondern trage Überlegungen aus dem Vorstand des Verbands St.Gallischer Ortsgemeinden und Korporationen vor, dem ich angehöre. Aus Sicht mehrerer von mir befragten Präsidenten von Ortsgemeinden ist die Regierung mit der vom Amt für Gemeinden erarbeiteten Regelung betreffend Aufgaben der Ortsgemeinden im öffentlichen Interesse über das Ziel hinausgeschossen. Die Regelung wurde als sehr obrigkeitlich empfunden und tangiert aus Sicht mehrerer Präsidenten die Gemeindeautonomie, die auch für die Ortsgemeinden gilt. Sicher ist es richtig, dass die Ortsgemeinden Aufgaben im öffentlichen Interesse erfüllen. Diese Aufgabenerfüllung interessiert in der vorgelegten Lösung leider vornehmlich quantitativ und nicht qualitativ. Die Idee, die Aufgabenerfüllung in einem engen Finanzkorsett zu bewerten, ist zu eng. Ortsgemeinden fühlen sich bevormundet, wenn das Amt für Gemeinden vorschreibt, dass sie 2 Prozent des massgebenden Nettovermögens jährlich im öffentlichen Interesse ausgeben müssen, zumal das Amt für Gemeinden sogar noch die Bereiche definiert, bei denen ein öffentliches Interesse besteht. Interessanterweise gehört z.B. die Domänenverwaltung, d.h. der Unterhalt von landwirtschaftlichen Liegenschaften von Ortsgemeinden, nicht dazu und auch der Unterhalt von Wegen im Landwirtschaftsgebiet nicht. Die «Liste der Aufgaben im öffentlichen Interesse» wirft Fragen auf. Fragen wirft auch der vorgegebene Wert von 2 Prozent des massgebenden Nettovermögens auf. Es können kaum Anlagen in Bundesobligationen gemeint sein, die sicher tiefer performen. Ortsgemeinden aber sollen - da teilen sie die Auffassung der Regierung explizit - nicht zu einem Substanzverzehr gezwungen werden. Ein schlafender Löwe soll nicht geweckt werden, denn einmal geweckt, lässt er sich kaum bremsen. Geweckt wurde er mit einer Einfachen Anfrage, gebremst werden soll er mit dieser Interpellation. Hoffentlich nützt die Dauer des sogenannten «Pilotversuchs», um eine pragmatischere Lösung zu finden, die den Anstrengungen der Ortsgemeinden auch angemessener Rechnung trägt. Die Ortsgemeinden möchten diese Pilotphase in partnerschaftlicher Form gerne begleiten.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010