Geschäft: PFAS: Welche weiteren Sofortmassnahmen unternimmt die Regierung, um die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.24.72
TitelPFAS: Welche weiteren Sofortmassnahmen unternimmt die Regierung, um die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten?
ArtKR Interpellation
ThemaArbeit und Gewerbe
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung16.9.2024
Abschlusspendent
Letze Änderung26.9.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
WortlautWortlaut vom 16. September 2024
AntwortAntwort der Regierung vom 17. September 2024
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
16.9.2024Gremium16.9.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
18.9.2024Wortmeldung

Sulzer-Wil (im Namen der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Die Ewigkeitschemikalie PFAS ist überall. Sie gewinnt ständig an Aufmerksamkeit. Es gibt viele offene Fragen. Seit die Regierung Ende August 2024 über die hohen Belastungen in Böden und Fleisch im Nordosten des Kantons informiert hat, stellen sich weitere Fragen. Verständlicherweise sind Teile der Bevölkerung in dieser Sache verunsichert. Das Ziel unserer dringlichen Interpellation war es, mehr Klarheit zu schaffen und Unsicherheiten zu beseitigen. Wenn ich die Antworten der Regierung lese – zugegeben, es war wenig Zeit für die Beantwortung –, bin ich nicht sicher, ob wir das Ziel, mehr Klarheit zu erhalten, erreichen oder eher das Gegenteil der Fall ist.

In der Medienmitteilung der Regierung von Ende August stand, ich zitiere: «Lebensmittel mit einer PFAS-Belastung über dem geltenden Höchstwert dürfen nicht mehr in den Verkauf kommen.» Weiter war zu lesen: «Werden Höchstwerte überschritten, darf das Fleisch nicht für die menschliche Ernährung verwendet werden.» In der Antwort auf unsere erste Frage ist zu lesen, dass bis anhin kein Verkaufsverbot ausgesprochen wurde. Was, wenn kein Verkaufsverbot, ist in der Medienmitteilung gemeint? Ich bin ein wenig irritiert. Was gilt denn jetzt? Gilt denn nicht mindestens seit dem 1. August 2024 ein Verkaufsverbot für belastetes Fleisch?

Zur Frage 3: Es ist gut, dass seitens Kanton mit Probeentnahmen gestartet wird, um möglichst zu verhindern, dass belastetes Futter verwendet wird. Zur Frage 5: Es ist eine gute Information, dass der Bund plant, im Jahr 2026 die Grenzwerte der Europäischen Union zu übernehmen. Das dauert noch eine Weile. Wenn der Kanton nicht eigene Möglichkeiten hat, Grenzwerte einzuführen, dann müssen wir uns diesbezüglich wohl einfach noch ein wenig gedulden. Auch gut finden wir, dass der Kanton rasch beim Bund interveniert hat und dass der Aktionsplan bald kommt. Wenn ich heute das «Tagblatt» lese, bin ich nicht so zuversichtlich, dass das seitens Bund behände gemacht wird. Es ist gut, dass wir uns in Arbeitsgruppen engagieren. In der Antwort zur Frage 8 ist zu lesen, dass in den nächsten Jahren eine systematische Untersuchung von weiteren Böden passieren soll. Ich akzeptiere, dass es dazu entsprechende Ressourcen und finanzielle Mittel braucht. Aber es wäre ein wichtiges Signal an die Bevölkerung, dass auch in weiteren Gebieten im Kanton Beprobungen und Messungen vorgenommen werden.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Freund Walter-Eichberg, Ratsvizepräsident: Die Regierung bestreitet die Dringlichkeit nicht. Wird die Dringlichkeit aus der Mitte des Rates bestritten? Das ist nicht der Fall. Damit stelle ich Dringlicherklärung der Interpellation fest.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession