Geschäft: Einsatz der Personen des Asylbereichs für die Freiwilligenarbeit

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.24.50
TitelEinsatz der Personen des Asylbereichs für die Freiwilligenarbeit
ArtKR Interpellation
ThemaLandesverteidigung, Sicherheit und Ordnung
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung4.6.2024
Abschlusspendent
Letze Änderung5.9.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
WortlautWortlaut vom 4. Juni 2024
AntwortAntwort der Regierung vom 3. September 2024
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
4.6.2024Gremium4.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
18.9.2024Wortmeldung

Egli Ursula-Wil (im Namen der SVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Dass die Schweiz immer noch grosse Herausforderungen im Bereich Asylwesen hat, ist in mancherlei Hinsicht bekannt. Leider sieht es nicht nach einer Entspannung aus. Auch wir sind über den derzeitigen und weitergehenden Zustand im Asylbereich nicht zufrieden. Deshalb haben wir Fragen zum Bereich Freiwilligenarbeit gestellt.

Die Antwort zur Frage 1 ist sehr umfangreich. Die Frage wurde jedoch nicht wirklich beantwortet. Kann jede Gemeinde somit selber entscheiden, wie der Beschäftigungsgrad definiert werden soll? Zur Frage 2: Hier besteht anscheinend ein Widerspruch zur Antwort auf die Frage 1. Eine wichtige Tatsache ist aus der Statistik herauszulesen: 56 Prozent der anerkannten Flüchtlinge, 60 Prozent der vorläufig Aufgenommenen und 71 Prozent der Ukrainer im erwerbsfähigen Alter arbeiten nicht. Offensichtlich sind die Anreize, nicht zu arbeiten, zu gross. Liegt das an der Höhe der Sozialhilfe? Positiv zu werten ist, dass die Erwerbsquote von Asylbewerbern und von der Personengruppe Status S im Kanton St.Gallen höher und die Quote der Sozialhilfeempfänger im Asylbereich tiefer ist als der schweizweite Durchschnitt. Gleichzeitig verweist die Regierung in der Antwort zur Frage 4 darauf, dass – ich zitiere –, «Freiwilligenarbeit oder gemeinnützige Einsätze nicht mit Gratisarbeit gleichzusetzen sind. Auch bei Personen aus dem Asylbereich müssen die orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden.» Diese Aussage irritiert sehr. Heisst das für die Regierung, dass Freiwilligenarbeit und gemeinnützige Einsätze für Personen im Asylbereich entschädigt werden müssen? Wenn wir fragen, ob die Regierung bereit ist, die Freiwilligenarbeit für Personen im Asylbereich zu fördern, enthält die Antwort Argumente gegen den vermehrten Einsatz von Asylanten in der Freiwilligenarbeit. Argumente, um die Freiwilligenarbeit zu fördern, werden keine genannt. Darum ist es für den Schweizer Normalbürger schwierig, nachzuvollziehen, warum nicht mehr Menschen im Asylbereich motiviert werden, sich in einem freiwilligen Mandat zu engagieren. Bestimmt wäre das möglich. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

Wir sind mit den Antworten nur teilweise zufrieden, da keine Argumente genannt werden, wie die Freiwilligenarbeit gefördert werden kann. Die Regierung meint, dass genug gemacht werde. «St.Gallen kann es» – ein beliebter Slogan in vielen Bereichen. Warum nicht auch im Asylbereich mit etwas mehr Proaktivität.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession