Geschäft: Umsetzung der Sexualstrafrechtsreform im Kanton St.Gallen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.24.48 |
Titel | Umsetzung der Sexualstrafrechtsreform im Kanton St.Gallen |
Art | KR Interpellation |
Thema | Landesverteidigung, Sicherheit und Ordnung |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 4.6.2024 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 28.8.2024 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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4.6.2024 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - SP-GRÜNE-GLP-Fraktion 2024/2028 | 4.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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18.9.2024 | Wortmeldung | Helbling-Rapperswil-Jona (im Namen der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden. Wir nehmen grundsätzlich zufrieden zur Kenntnis, dass sich die St.Galler Behörden den Herausforderungen bewusst sind, die mit dem neuen Sexualstrafrecht einhergehen. Die Antwort erläutert klar, dass sich alle Strafverfolgungsbehörden mit der Thematik bereits auseinandergesetzt haben. Schulungsformate für die Mitarbeitenden der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Gerichte wurden eingerichtet. Die Erwähnung von spezifischen Weiterbildungsveranstaltungen und E-Learning-Programmen zeigt, dass ein strukturierter Ansatz zur Wissensvermittlung verfolgt wird. Die Informationen über Podcasts und interne Kommunikation unterstreichen die Bemühungen für eine umfassende Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden. Bei den spezifischen Anpassungen der Prozesse, die in Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft und der Polizei entwickelt wurden, zeigt die Fokussierung auf verschiedene Einvernahme-Settings und die Videoaufzeichnung von Einvernahmen, dass die Behörden aktiv an der Optimierung der Abläufe arbeiten. Die Schaffung eines Pools von Opferspezialisten ist ein weiterer wichtiger Aspekt, der von den Behörden generiert werden muss, um auch langfristige Lösungen zur Unterstützung von Opfern zu planen. Etwas überrascht sind wir, dass die Kantonspolizei in Anbetracht dieser doch beachtlichen Herausforderung in der konkreten praktischen Umsetzung des neuen Rechts einzig auf ein E-Learning setzt. Bei einer so komplexen und heiklen Materie hätten wir es begrüsst, wenn den Mitarbeitenden eine etwas vertieftere Weiterbildungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt worden wäre. Das kann aber noch nachgeholt werden. Ebenfalls nehmen wir zur Kenntnis, dass die Staatsanwaltschaft mit einem Anstieg der Verfahren und einem höheren Arbeitsaufwand rechnet. Man fragt sich als Leserin dieser Antwort, wie genau dieser zusätzliche Ressourcenbedarf abgedeckt werden soll. Soweit wir wissen, ist die Ressourcensituation in der Strafverfolgung bereits jetzt angespannt. Wir hoffen, die Regierung behält dies im Blick und stellt sicher, dass die Ressourcen zur Verfügung stehen, um eine angemessene Qualität der Verfahren sicherzustellen. Insgesamt decken die Antworten die relevanten Aspekte der Revision des Sexualstrafrechts ab und die Auswirkungen sind der Regierung bekannt. Es wird deutlich, dass sich die Behörden aktiv mit den Herausforderungen auseinandergesetzt haben und bestrebt sind, die Umsetzung der neuen Rechtslage effizient zu gestalten. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |