Geschäft: Private Ladeinfrastruktur – funktioniert die Finanzierung?
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.24.45 |
Titel | Private Ladeinfrastruktur – funktioniert die Finanzierung? |
Art | KR Interpellation |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 3.6.2024 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 28.6.2024 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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4.6.2024 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - Die Mitte-EVP-Fraktion 2024/2028 | 4.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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18.9.2024 | Wortmeldung | Cozzio-Uzwil (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden. Die Antwort zeigt, dass der Kanton in diesem Bereich aktiv unterwegs ist. Er versucht, die vom Bund bis mindestens ins Jahr 2030 in diesem Bereich geschaffene Lücke so gut wie möglich zu schliessen. Wollen wir weiterhin, dass sich der private Verkehr mehr zu sauberen Fahrzeugen und damit auch zu Elektrofahrzeugen bewegt, muss die private Ladeinfrastruktur ausgebaut werden. Diese hinkt nach wie vor dem Wunsch vieler hinterher. Aufgrund der fehlenden Ladeinfrastruktur entscheiden sich Käufer leider immer wieder für Fahrzeuge mit Verbrennermotoren. Das kann es nicht sein. Das grosse Problem bleibt aber die Finanzierung der Förderung ab dem Jahr 2027. Die entsprechenden Möglichkeiten fehlen leider im CO2-Gesetz (SR 641.71). Hier müssen die Kantone einspringen. Eine Möglichkeit ist die Finanzierung über den Strassenfonds, wie es andere Kantone (z.B. Zürich) geregelt haben. Mit der Begründung des Verursacherprinzips wurden im Kanton Zürich für die Jahre 2022 bis 2026 50 Mio. Franken dem Strassenfonds belastet. In den gestern behandelten Geschäften 40.24.03 «Strassenfinanzierung im Kanton St.Gallen» und 22.24.04 «IX. Nachtrag zum Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben» fand diese Möglichkeit noch keinen Anklang. Es darf aber für die Zukunft schon überlegt werden, ob die Finanzierung der kantonalen Beiträge an private Ladeinfrastrukturen auch über den kantonalen Strassenfonds laufen können. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |