Geschäft: St.Gallen braucht den Joint Medical Master!

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.24.43
TitelSt.Gallen braucht den Joint Medical Master!
ArtKR Interpellation
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung3.6.2024
Abschlusspendent
Letze Änderung6.6.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
WortlautWortlaut vom 3. Juni 2024
AntwortAntwort der Regierung vom 4. Juni 2024
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
3.6.2024Gremium3.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
4.6.2024Dringlicherklärung33Zustimmung82Ablehnung5
Statements
DatumTypWortlautSession
18.9.2024Wortmeldung

Noger-Engeler-Häggenschwil (im Namen der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
4.6.2024Wortmeldung

Regierungsrätin Surber: Dieses FAQ wurde Ihnen vom Universitätsrat und vom Rektorat zugestellt. Es handelt sich nicht um Antworten der Regierung, weshalb wir nicht sagen können, dass Sie diese veröffentlichen dürfen. Die Regierung wird nun die Interpellation beantworten und darin die entsprechende politische Würdigung vornehmen. Das ist die Aufgabe der Regierung. Was mit diesen Informationen ist, die Sie direkt vom Universitätsrat und vom Rektorat erhalten haben, müssten Sie mit diesen Gremien absprechen.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Sulzer-Wil: Im FAQ, das wir erhalten haben, hiess es explizit, dass es für den internen Gebrauch in den Fraktionen bestimmt sei. Ist das so oder ist das auch für die Öffentlichkeit zugänglich? Wenn ersteres zutrifft, fände ich es komisch, wenn wir öffentlich kommunizieren müssten, dass wir zwar Antworten haben, diese jedoch nur fraktions- und ratsintern teilen dürfen.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag auf Dringlicherklärung mit 82:33 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Regierungsrätin Surber: Die Regierung bestreitet die Dringlichkeit nicht, weil diese Interpellation drängende Fragen aufwirft, die für die Bevölkerung im Raum stehen. Es geht hier nicht ausschliesslich um die Transparenz gegenüber dem Rat, sondern es geht um die Transparenz gegenüber der Bevölkerung, die sich mit grosser Mehrheit für diesen Joint Medical Master ausgesprochen hat. Die Regierung hätte die Gelegenheit wahrgenommen, diese Fragen zu beantworten, auch um ein Signal auszusenden an die Studierenden, an die HSG, aber auch an die Bevölkerung.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Hasler-Balgach (im Namen der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion): Dem Antrag auf Dringlicherklärung ist zuzustimmen.

Im Jahr 2018 haben 86 Prozent des St.Galler Stimmvolks Ja zum Medical Master gesagt. Das Stimmvolk anerkannte die Wichtigkeit des Medical Masters für den Kanton St.Gallen und unterstrich damit, wie wichtig es ist, dass der Fachkräftemangel im Bereich Ärzte und Ärztinnen in der ganzen Ostschweiz bekämpft werden muss.

Der Abbruch der Kooperationsvereinbarung kam so plötzlich, dass grosse Verwirrung und Unsicherheit herrscht. Die Gründe sind unklar, Studierende, Professuren, alle sind verunsichert. Wie geht es weiter? Auch das Kantonsspital St.Gallen (KSSG), die Empa, der Standort St.Gallen, oder sogar mögliche Kooperationspartner – all diese Stakeholder brauchen eine politische Einschätzung der Situation. Wir dürfen die Relevanz des Joint Medical Masters für die Ostschweiz jetzt nicht auf die lange Bank schieben, zu viel Unsicherheit ist damit verbunden.

Zudem wurde in der Medienmitteilung der Universität St.Gallen kommuniziert, dass sie den Medical Master alleine stemmen will. Die Fortführung benötigt aber laut Gesetz eine Kooperationsvereinbarung. Am 21. September 2023 verabschiedete der St. Galler Kantonsrat das revidierte Universitätsgesetz (sGS 217.1; abgekürzt UG). Art. 38 UG definiert die gesetzlichen Grundlagen für die School of Medicine. Darin ist definiert, dass die Universität die Ausbildung in Humanmedizin im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen mit anderen Hochschulen führt. Mit der Bekanntgabe der Nicht-Fortführung der Kooperationsvereinbarung stellen sich daher auch dringliche politische Fragen, die nicht einfach durch einen FAQ-Katalog beantwortet werden können. Dieser war rein zu internen Zwecken gedacht. Es ist zwar löblich, dass Rektorat und Universitätsrat ihr Kommunikationsmanagement ernst nehmen und damit die Situation zu kontrollieren versuchen, doch auch die Regierung soll hier zu Wort kommen. Immerhin handelt es sich doch um eine öffentlich-rechtliche Anstalt von überkantonaler Bedeutung.

Mit der dringlichen Überweisung der Interpellation haben Parlament und Regierung heute die Chance, sich zur Wichtigkeit des Medical Masters zu bekennen und damit ein Zeichen für die ganze Ostschweiz zu setzen. Wir können auf eine Beantwortung dieser Fragen nicht bis im September zuwarten.

Es müssen alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, die den Medical Master aus den nun entstandenen Zweifeln befreien. Denn ich glaube, viele von uns haben schon am eigenen Leib erlebt, wie es ist, wenn keine Ärzte zur Verfügung stehen. Die ersten Ärzte, die diesen Joint Medical Master absolviert haben, lassen sich nun bereits in der Ostschweiz nieder.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Schmid-Buchs (im Namen der SVP-Fraktion / FDP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag auf Dringlicherklärung ist abzulehnen.

Die Universitätsleitung hat uns ein FAQ mit den wichtigsten Fragen zugestellt. Alle wesentlichen Antworten auf die in dieser Interpellation gestellten Fragen werden darin bereits beantwortet. Wir erachten es daher nicht für nötig, diesen Vorstoss als dringlich einzureichen. Verschiedene Varianten für eine allfällige Weiterführung des Joint Medical Masters werden zurzeit ausgearbeitet. Dies wurde in den Medien transparent kommuniziert. Diesbezüglich ist es unserer Ansicht nach angezeigt, dass wir ihnen die nötige Zeit für eine seriöse Lösungsfindung einräumen.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Freund Walter-Eichberg, Ratsvizepräsident: Die Regierung bestreitet die Dringlichkeit nicht. Wird die Dringlichkeit aus der Mitte des Rates bestritten?

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession