Schuler-Mosnang (im Namen der FDP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.
Die Antwort zeigt: Unsere Befürchtungen waren und sind berechtigt. Mitte 2024 beanspruchten im Kanton 928 Personen, die entweder noch keinen erstinstanzlichen Asylentscheid vom Bund erhalten haben oder die sich noch im Rechtskraftprozess befinden, die kantonalen und kommunalen Strukturen. Und das, obwohl gemäss geltender Asylgesetzgebung für die Erstunterbringung grundsätzlich der Bund zuständig ist. Dadurch werden wertvolle Unterbringungsplätze im Kanton blockiert. Das kann es auf Dauer wirklich nicht sein. Verstehen Sie mich nicht falsch. Freilich hat sich unser Kanton dem Bundesgesetzgeber unterzuordnen. Zusätzliche Kapazitäten in den Bundesasylzentren tun deshalb dringend Not. Vor diesem Hintergrund gilt es positiv hervorzuheben, dass im Frühjahr der damalige stellvertretende Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartementes persönlich beim Bund vorstellig wurde und die Zustände, die ausserordentliche Zusatzbelastung für unseren Kanton und unsere Gemeinden, beanstandet hat. Dessen unbesehen scheint der Missstand noch immer anzudauern. Wir erwarten deshalb dasselbe Vorgehen auch vom neuen Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartementes. Weitere Massnahmen, z.B. ein Standesbegehren, behalten wir uns ausdrücklich vor. Mit der Antwort sind wir zufrieden, mit dem Zustand des Asylwesens keineswegs.