Geschäft: Überwachung und Steuerung der Staatsbeiträge

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.24.07
TitelÜberwachung und Steuerung der Staatsbeiträge
ArtKR Motion
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung2.5.2024
Abschluss4.6.2024
Letze Änderung12.7.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
WortlautWortlaut vom 2. Mai 2024
AntragAntrag der Regierung vom 7. Mai 2024
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
2.5.2024Gremium2.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
4.6.2024Eintreten41Zustimmung69Ablehnung10
Statements
DatumTypWortlautSession
4.6.2024Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 69:41 Stimmen nicht auf die Motion ein.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Dudli-Oberbüren: Entschuldigen Sie, dass ich nach der Regierung spreche. Aber ich fühle mich etwas herausgefordert, wenn Regierungsrat Mächler erwähnt, es funktioniere nicht. Mir ist das klar, denn wenn schon seit zehn Jahren derselbe Wortlaut im AFP aufgeführt wird und letztlich festgestellt werden muss, dass die Effizienzsteigerungen oder die Einsparungen gleich null sind, dann funktioniert es eben seit zehn Jahren nicht und wird es wahrscheinlich auch nachher nicht funktionieren.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Regierungsrat Mächler: Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Das Anliegen, den Staatsbeiträgen eine spezielle Beachtung zu schenken, kann ich als Vorsteher des Finanzdepartementes durchaus mittragen. Das ist richtig, weil es sich um einen sehr grossen Beitrag handelt und weil die Dynamik hoch ist. Es muss aber auch beachtet werden, dass die Staatsbeiträge sehr viele Posten enthalten. Der mit dieser Motion vorgezeichnete Weg ist aus meiner Sicht aber nicht zielführend und funktioniert nicht. Ich kann Ihnen nachher noch ein Beispiel nennen. Viel eher setze ich gewisse Hoffnungen auf die Diskussion mit den Mitgliedern der Finanzkommission, die von den Finanzströmen durchaus etwas verstehen und über entsprechende Kenntnisse verfügen. Wie ich bereits im Geschäft 33.24.01 «Kantonsratsbeschluss über die Rechnung 2023 des Kantons St.Gallen» erwähnt habe, hat sich die Finanzkommission eigens zwei Tage Zeit gegeben, und zwar nicht irgendwann, Dudli-Oberbüren, sondern bereits in der Augustsitzung 2024 wird darüber diskutiert. Die Regierung hat diesbezüglich für die Finanzkommission Unterlagen ausgearbeitet, wie die Situation ist und welche Staatsbeiträge sehr stark gebunden sind, weil sie teilweise, wie Cavelti Häller-Jonschwil richtig dargelegt hat, vom Bund getrieben sind. Es gibt Staatsbeiträge, bei denen sicherlich etwas gemacht werden könnte, wenn man dies möchte. Die Leistungsaufträge der Universität sind z.B. solche Beiträge, aber diese sind zeitlich teilweise auf vier Jahre befristet.

Ich kann Ihnen ein Beispiel von Staatsbeiträgen nennen: die innerkantonale und ausserkantonale Hospitalisation. Diese hat eine grosse Dynamik. Wenn wir ehrlich sind, sagt mir der Vorsteher des Gesundheitsdepartementes jeweils, dass ich budgetieren kann, was ich will. Am Schluss müssen wir die 55 Prozent der stationären Beiträge sowieso bezahlen, was auch korrekt ist. Sie kommen jetzt mit der Idee, dass jeweils aufgezeigt werden muss, wo man es kompensieren will. Ich bin gespannt auf die Diskussion in der Finanzkommission, wie die Hospitalisationskosten kompensiert werden wollen. Deshalb glaube ich, dass diese Lösung nicht tauglich ist. Sie lässt sich nicht stemmen. Ich bin mit Ihnen aber einverstanden, dass die Finanzkommission den Staatsbeiträgen eine Beachtung schenken muss, denn sie haben eine Dynamik. Wir führen die Diskussion im August 2024 und ich gehe davon aus, dass sie auch noch weitergeführt werden wird.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Für die Festsetzung und Steuerung der Höhe der Staatsbeiträge sind oft Rahmenbedingungen auf Bundesebene oder äussere Faktoren, wie die Demografie, massgebend. Damit ist der direkte Einfluss durch den Kanton nur bedingt möglich. Im Bericht Langfristige Finanzperspektiven 2023 (33.24.04A) legt die Regierung transparent dar, wo sie direkte Steuerungsmöglichkeiten sieht. Richtigerweise hält die Regierung deshalb fest, dass bei der Ausarbeitung von Aufgaben- und Finanzplan (AFP) und Budget den durch den Kanton steuerbaren Staatsbeiträgen ein spezielles Augenmerk geschenkt werden muss.

Die Entwicklung der Staatsbeiträge ist stetig steigend. Es ist deshalb richtig, diese Entwicklung unter die Lupe zu nehmen. Dazu braucht es Transparenz, nachvollziehbare Kriterien und die Offenheit, alle Staatsbeiträge sorgfältig zu prüfen. Die Finanzkommission wird sich im August 2024 diesem Thema annehmen. Es darf also angenommen werden, dass dies auch die SVP-Fraktion weiss. Jetzt mit einer Motion noch etwas Öffentlichkeit zu generieren, ist völlig unnötig. Gerne diskutieren wir im Rahmen der Finanzkommission und stellen uns der kritischen Prüfung. Die Vertreter der SVP können sich dann aktiv in die Diskussion einbringen, wenn es darum geht, die Staatsbeiträge auf deren Wirksamkeit sowie gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen zu überprüfen. Die Voten vom Februar 2024 über die Viehschauen (33.24.04) sind uns dazu noch gut in Erinnerung.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Der Vorschlag der SVP-Fraktion ist gut gemeint, aber aus unserer Sicht nicht ganz zielführend. Die Regierung wird wohl sehr oft in ihren Begründungen zu den Geschäften eine Art «copy and paste»-Variante einbringen. Es ist vielmehr die Aufgabe von uns als Kantonsrätinnen und Kantonsräte, in der Finanzkommission und in anderen Kommissionen ein spezielles Augenmerk darauf zu richten. Es geht tatsächlich darum, Effizienzsteigerungen hinzubekommen. Wir haben uns in der Finanzkommission für den Monat August Stunden reserviert, wo wir uns nur mit den Staatsbeiträgen befassen. Da haben wir die Möglichkeit, unsere Verantwortung als Kantonsrätinnen und Kantonsräte wahrzunehmen. Deshalb sind wir dafür, sich ganz speziell dort einzubringen und jetzt nicht auf die Motion einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Scherrer-Degersheim (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Mehrfach haben wir in der Beratung der Rechnung 2023 (33.24.01) ausgeführt, dass sich die Finanzkommission der Staatsbeiträge im August 2024 an zwei Tagen annimmt. Das kreuzt sich mit dieser Motion. Wir wollen nicht vorgreifen, sondern sehen, was aus diesen Beratungen resultiert.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Dudli-Oberbüren (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Mit ihrem Nichteintretensantrag verweist die Regierung auf den Bericht 33.24.04A «Langfristige Finanzperspektiven 2023», womit eine umfassende Information zur Entwicklung der Staatsbeiträge vorliegt. Informationen sind interessant, doch müssen Taten folgen. Da hapert es leider. So gibt die Regierung in ihrem Bericht mitunter folgende Empfehlung ab, ich zitiere: «Der laufenden Überwachung und Steuerung der Staatsbeiträge ist im Rahmen der jährlichen Budget- und AFP-Prozesse grosse Beachtung zu schenken. Auf Staatsbeiträge, die über mehrjährige Leistungsaufträge gesteuert werden, ist ein spezieller Fokus zu legen. Dabei ist das Kriterium der Wesentlichkeit zu beachten.» Doch dem nicht genug: Ein klassischer Evergreen sind die wiederholten Beteuerungen in unzähligen AFP-Botschaften der Regierung. Bereits vor zehn Jahren und stets auch in den Folgejahren stand darin, ich zitiere: «Ziele der Ausgabenpolitik: Der Gesamtaufwand des Kantons wird so gesteuert, dass die Staatsquote nicht weiter ansteigt. Kantonale Aufgaben sollen so ausgestaltet werden, dass Spielräume für Entwicklungsschwerpunkte geschaffen werden können. Mehraufwendungen für neue Aufgaben sind nach Möglichkeit durch Effizienzsteigerungen oder durch Einsparungen in bestehenden Aufgabengebieten zu finanzieren.» Ich kann mich schlicht an kein einziges Geschäft erinnern, in dem seitens der Regierung irgendwelche konkrete Aussagen gemacht wurden, mit welchen Effizienzsteigerungen oder mit welchen Einsparungen in bestehenden Aufgabengebieten die Mehraufwendungen für neue Aufgaben finanziert wurden.

Ich habe mir die Mühe gemacht, die Gesetzesbotschaften ab dem Jahr 2014 hinsichtlich Effizienzsteigerungen und Einsparungen in bestehenden Aufgabengebieten – und somit unter Bezugnahme auf die wiederholten Beteuerungen in unzähligen AFP-Botschaften der Regierung – zu konsultieren. Ich habe dabei 24 Geschäfte erkannt. Einige Beispiele und deren finanzielle Auswirkungen:

  • 22.14.01 «II. Nachtrag zum Jagdgesetz»: 860'000 Franken;
  • 28.14.01 «Kantonsratsbeschluss über das Mehrjahresprogramm der Standortförderung für die Jahre 2015 bis 2018»: 7,2 Mio. Franken;
  • 22.15.03 «IV. Nachtrag zum Gesetz über die Gebäudeversicherung»: jährlich 6 Mio. Franken;
  • 22.17.09 «VI. Nachtrag zum Gesetz über die Universität St.Gallen»: jährlich rund 6 Mio. Franken;
  • 22.19.06 «VIII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung»: jährlich rund 12 Mio. Franken;
  • 22.20.02 «IV. Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde»: jährlich rund 15 Mio. Franken;
  • 22.22.11 «II. Nachtrag zum Tourismusgesetz»: 2,2 Mio. Franken;
  • 22.23.01 «Nachtrag zum Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung»: jährlich rund 5 Mio. Franken;
  • 22.23.03 «XIII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung»: rund 5,4 Mio. Franken;
  • 22.23.06 «VII. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz»: jährlich rund 3,3 Mio. Franken;
  • 33.24.05 «Kantonsratsbeschluss über den Sonderkredit zur Start-up-Finanzierung»: 10 Mio. Franken;
  • 22.24.02 «Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege»: rund 128 Mio. Franken.

Alles in allem belaufen sich die finanziellen Auswirkungen all dieser Geschäfte auf rund 200 Mio. Franken. Dem stehen nicht quantifizierbare Effizienzsteigerungen und Einsparungen in der Gesamtgrössenordnung von sagenhaften null Franken gegenüber. Das alles gegen die Beteuerungen, wie vorhin erwähnt.

Die Tatsachen vor Augen bleiben uns nur zwei Lösungsvarianten: Entweder erteilen wir der Regierung mit der gegenständlichen Motion verbindlich den Auftrag, dass sie inskünftig in allen Vorlagen zu finanzrelevanten Erlassen an den Kantonsrat – insbesondere jene, die neue Staatsbeiträge nach sich ziehen – im Rahmen der Botschaft auch Angaben macht, mit welchen Effizienzsteigerungen und Einsparungen in bestehenden Aufgabengebieten die finanzrelevanten Zusatzaufwendungen finanziert bzw. kompensiert werden. Wenn Sie der Motion nicht zustimmen, werden Sie indirekt auf den 115-seitigen Bericht der Regierung 33.24.04A «Langfristige Finanzperspektiven 2023» mitsamt der eingangs erwähnten Empfehlung pfeifen. Weiter pfeifen Sie auch auf den eingangs erwähnten AFP-Evergreen, weil sich ja sowieso niemand daran hält.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Freund Walter-Eichberg, Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf die Motion.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession