Geschäft: Wie kann die Trink- und Löschwasserversorgung in Rapperswil-Jona sichergestellt werden?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.24.38
TitelWie kann die Trink- und Löschwasserversorgung in Rapperswil-Jona sichergestellt werden?
ArtKR Interpellation
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung2.5.2024
Abschlusspendent
Letze Änderung27.6.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
WortlautWortlaut vom 2. Mai 2024
AntwortAntwort der Regierung vom 25. Juni 2024
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
2.5.2024Person3.12.2024
2.5.2024Person3.12.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
18.9.2024Wortmeldung

Helbling-Rapperswil-Jona (im Namen von Bisig-Rapperswil-Jona / Helbling-Rapperswil-Jona): Die Interpellantin und der Interpellant sind mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Die Regierung hält in ihrer Antwort fest, dass die Grundwasserfassung Grünfeld im kantonalen Richtplan als wesentliche Quelle für die Trinkwasserversorgung verankert sei. Der Richtplan stelle sicher, dass im Umfeld der Fassung keine Entscheidungen getroffen werden, welche die langfristige Nutzung als Trinkwasserquelle beeinträchtigen könnten. Das Pumpwerk Grünfeld ist entscheidend für die lokale Wasserversorgung und hat eine gültige Wasserrechtskonzession bis ins Jahr 2057. Weiter führt die Regierung aus, dass die Verantwortung für die Trinkwasserversorgung bei den politischen Gemeinden liege, die sich wiederum am kantonalen Richtplan orientieren. Im Fall einer schweren Mangellage, die derzeit nicht vorliegt, würde der Kanton die Verantwortung übernehmen.

Das Problem, dass die Grundwasserpumpe seit fast drei Jahren ungeschützt ist, was einen rechtswidrigen Zustand darstellt, der sofortige Massnahmen erfordert, erkannte die Regierung. In der Zwischenzeit hat das Verwaltungsgericht zwei Entscheide gefällt. Im ersten Entscheid gestattet das Verwaltungsgericht auf Antrag der Wasserversorgung, die Sanierung des Grundwasserpumpwerks Grünfeld unter Anleitung und Aufsicht des kantonalen Amtes für Wasser und Energie so weit voranzutreiben, dass ein provisorischer Betrieb des Pumpwerks unter Einhaltung aller gewässerschutzrechtlichen Bestimmungen möglich ist und Wasser in lebensmittelkonformer Qualität gefördert werden kann. Der Betrieb des Grundwasserpumpwerks wäre laut Stadt Rapperswil-Jona bei einer Mangellage der Wasserversorgung und zum Ausgleich eines Defizits an Lösch- und Trinkwasser zulässig, insbesondere während der Bauarbeiten an der Stichleitung durch die Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland.

Im zweiten Entscheid hat das Verwaltungsgericht aus formalen Gründen die Beschwerde der Sportcenter AG betreffend den Widerruf des Baustopps gutgeheissen. Dies begründet das Verwaltungsgericht damit, dass die Verfügung der Stadt zur Aufhebung des zwischenzeitlichen Baustopps anfechtbar, aber nicht nichtig sei. Das bedeutet, dass noch weitere Rechtsentscheide folgen werden. Wir sehen, dass die Dauer der Rechtsmittelverfahren weiterhin ein Hemmnis darstellt, um schnelle Entscheide in Bezug auf die sichere Wasserversorgung zu treffen. Obwohl die Rechtsabteilung des Bau- und Umweltdepartementes bestrebt ist, die Verfahrensdauer kurz zu halten, musste eine spezifische Massnahme, nämlich der Bau eines Provisoriums zur Sicherstellung der Trink- und Löschwasserversorgung, bewilligt werden.

Glücklicherweise war die Bevölkerung diesen Sommer nicht durch eine Wassermangellage bedroht und ist der jetzige Stand der Schutzmassnahmen für den Grundwasserleiter momentan ausreichend. Aber für die Interpellantin und den Interpellanten ist klar, dass das Pumpwerk langfristig gesichert werden muss. Die Bevölkerung wünscht sich eine langfristige, richtige Lösung, um die sich die beiden Noch-Stadträte oder die zwei zukünftigen Stadträte, die sich im Kantonsrat befinden, sicher bemühen werden.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession