Geschäft: Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.24.02
TitelEinführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung26.3.2024
Abschlusspendent
Letze Änderung7.10.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 26. März 2024
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 8. Mai 2024
AntragAnträge der Regierung vom 21. Mai 2024
AllgemeinKommissionsbestellung des Präsidiums vom 19. Februar 2024
AntragAntrag SVP-Fraktion zu Art. 17 Abs. 1 Bst. e vom 3. Juni 2024
AntragAntrag Die Mitte-EVP-Fraktion / SP-GRÜNE-GLP-Fraktion zu Art. 17 Abs. 1 Bst. f und Abs. 2 vom 4. Juni 2024
AntragAntrag FDP-Fraktion zu Art. 17 Abs. 1 Bst. e und f sowie Abs. 2 vom 3. Juni 2024
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 3. Juni 2024
ErlassAbstimmungsvorlage vom 4. Juni 2024
AllgemeinErläuternder Bericht für die Volksabstimmung vom 24. November 2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
4.6.2024Schlussabstimmung114Zustimmung0Ablehnung6
4.6.2024Rückkommensantrag Die Mitte-EVP-Fraktion / SP-GRÜNE-GLP-Fraktion56Zustimmung60Ablehnung4
3.6.2024Art. 17 Abs. 1 Bst. e58Antrag FDP-Fraktion55Antrag der Regierung7
3.6.2024Art. 17 Abs. 256Antrag FDP-Fraktion54Antrag der Regierung10
3.6.2024Art. 17 Abs. 286Antrag FDP-Fraktion23Antrag der vorberatenden Kommission11
3.6.2024Art. 17 Abs. 1 Bst. e40Antrag SVP-Fraktion72Antrag FDP-Fraktion8
3.6.2024Art. 17 Abs. 1 Bst. f72Antrag FDP-Fraktion41Antrag der vorberatenden Kommission7
3.6.2024Art. 17 Abs. 1 Bst. f57Antrag FDP-Fraktion56Antrag der Regierung7
Statements
DatumTypWortlautSession
4.6.2024Beschluss

Der Kantonsrat erlässt das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege mit 114:0 Stimmen in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratspräsidentin: Nach Art. 132 Abs. 2 Bst. a Ziff. 2 GeschKR ist für diese Abstimmung eine qualifizierte Mehrheit von 61 Mitgliedern des Kantonsrates erforderlich.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Akeret-St.Gallen zu Schmid-Buchs: Wenn ich solche Sachen höre, halte ich es nicht aus, sitzen zu bleiben. Sie haben schlichtweg keine Ahnung, was im Gesundheitssektor abgeht. Wenn Sie von Benefits und Grosszügigkeiten sprechen, ist das eine Unglaublichkeit. Es geht doch nicht um Grosszügigkeiten und Benefits. Es geht Ihnen doch nicht um die Pflegenden. Es geht doch darum, dass Sie jemanden haben, der sie pflegt, wenn Sie ins Spital müssen. Wenn Sie sagen, es nützt uns doch nichts, wenn wir eine teure Ausbildung bezahlen und danach arbeiten die Menschen nicht auf dem Beruf oder gehen in andere Kantone oder ins Ausland, stimmt das. Aber was nützt es uns denn, wenn Sie die Ausbildung gar nicht erst beginnen, weil die Bedingungen so schlecht sind?

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Schmid-Buchs: Ich wollte zu dieser Vorlage eigentlich nicht sprechen, denn die Fakten liegen auf dem Tisch. Für uns war nie in Frage gestellt, dass dieser Volkswille – auch wenn wir damals gegen die Initiative waren –, zu respektieren ist und dass wir eine kantonale Umsetzung finden müssen. Ich glaube, genau das ist uns gelungen. Denn wir haben mit 20'000 bis 30'000 Franken einen grosszügigen Rahmen definiert. Das ist ein absoluter Sonderfall. Ich habe Ihnen auch die Beiträge aus dem Gesetz über die staatlichen Stipendien und Studiendarlehen (sGS 211.5; abgekürzt StipG) zitiert, die sind einiges weniger grosszügig. Man darf nicht vergessen: Diese 20'000 bis 30’000 Franken gehen auch an Personen, die nicht unbedingt einen finanziellen Bedarf dafür haben, sondern es geht nur darum, diese Ausbildung attraktiver zu machen. Wir sind diesem Anliegen nachgekommen und haben diesbezüglich den Volkswillen respektiert. Solche Grosszügigkeiten darf man auch an klare Erwartungen knüpfen. Wir dürfen nicht vergessen: Das Problem, das wir zu lösen haben, ist ein Fachkräftemangel in der Pflege. Was bringt es uns, wenn diese Leute, die diese teure Ausbildung absolviert haben, letztlich nicht in der Pflege arbeiten? Wir brauchen Menschen, die Kranke an ihren Betten pflegen. Das können wir nicht allein mit immer mehr Geld lösen. Letztlich ist es das Geld der Steuerzahler und es gibt auch noch andere Probleme, die wir lösen müssen. Wir müssen also haushalterisch damit umgehen. Das ist das, was wir hier machen.

Zu Krempl-Gnädinger-Goldach: Wenn ich Ihr Wort aufgreifen darf. Ich finde es eine absolute Respektlosigkeit, wenn Sie diese Tatsachen – die beschlossenen Benefits für die Pflegefachkräfte in unserem Kanton – nicht zur Kenntnis nehmen, diesen nicht ins Auge sehen und nicht anerkennen, dass wird damit eine massive Verbesserung in der Ausbildung dieser Pflegefachkräfte erreichen. Lassen Sie es mich nochmals betonen: Nur mit immer mehr Geld wird die Situation allein nicht besser. Man muss vielleicht auch einmal über die überbordende Bürokratie im Gesundheitswesen sprechen, wenn Pflegefachleute kaum mehr Zeit haben, um tatsächlich an den Betten der Patienten zu stehen, sondern immer mehr Büroarbeit zu erledigen haben. Das sind auch Probleme, die wir angehen müssen und das werden wir hoffentlich in einer zweiten Etappe wenigstens teilweise tun können.

Wir werden der Vorlage – so wie sie jetzt zustande gekommen ist – auch in der Schlussabstimmung zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Krempl-Gnädinger-Goldach legt ihre Interessen als Pflegefachfrau offen.

Im Grossen und Ganzen haben wir ein gutes neues Gesetz geschaffen. Dafür bedanke ich mich nochmals bei den zuständigen Personen. Die gestrige Diskussion um Art. 17 hat mich sehr frustriert. Die grundsätzliche Unterstellung der FDP und SVP, dass Pflegende Steuergelder missbräuchlich beziehen, wenn sie nicht durch einen rigiden Gesetzesartikel eingeschränkt werden, ist eine absolute Respektlosigkeit. Einmal mehr wurde mit grossartigen Worten beteuert, wie wichtig es ist, genügend Pflegepersonal zu haben. Wenn es aber darum geht, den Pflegenden gegenüber Vertrauen zu haben und sie in die Verantwortung einzubinden, entpuppen sich die Worte als leere Aussagen. Einmal mehr wird Geld höher gewichtet als die Anliegen der Pflegenden. Mir scheint, die beiden Parteien haben das grundlegende Problem des Fachkräftemangels in der Pflege immer noch nicht verstanden. Pflegen ist nicht nur Medikamente verabreichen. Pflegen heisst auch, in Beziehung zu treten mit anderen Menschen, jeden Menschen in seiner Einzigartigkeit zu respektieren und wertzuschätzen sowie die Würde jedes Menschen zu achten und zu schützen. Das sind nicht messbare Qualitäten, sie bedingen aber, Zeit mit den Menschen bzw. den Patienten zu verbringen. Sie alle erwarten, dass Pflegende so handeln.

Damit komme ich zum Kern, warum mich die Diskussion um Art. 17 so enttäuscht hat: Wir Pflegende stehen tagtäglich für ethische Werte und Haltungen ein. Sie sind das Wichtigste, um in diesem Beruf zu bestehen. Umso stärker trifft es uns – im gestrigen Fall mich – wenn genau diese Werte und Haltungen durch Beschlüsse von Politik oder Führungsgremien im Gesundheitswesen geringgeschätzt werden und dem Geld oder betriebswirtschaftlichen Kriterien zum Opfer fallen. Geschätzte FDP- und SVP-Kantonsrätinnen und -räte: Wir Pflegende sind keine opportunistischen Nutzniesser. Wir wollen als vollwertige, kompetente Mitglieder der Gesellschaft und des Gesundheitswesens anerkannt und einbezogen werden. Wir wollen eine ausgeglichene Vertretung in den Führungsgremien der Gesundheitsbetriebe. Das wäre der wichtigste Schritt gegen den Fachkräftemangel in der Pflege.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg (im Namen der FDP-Fraktion): Ich bitte nochmals darum, nicht so schwarzzumalen. Wir nehmen 100 bis 128 Mio. Franken in die Hand und machen eine Ausbildungsoffensive, um einen Schritt weiterzukommen. Es ist zielgerichtet, was wir als Kantonsrat zusammengeschustert haben. Es zielt darauf, dass wir Personen vorbereiten, die später im Beruf bleiben möchten. Rückzahlungsmodalitäten kennen wir aus der Privatwirtschaft und auch aus der öffentlichen Hand, wie z.B. bei der Polizei. Wir werden der Vorlage zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Schöbi-Altstätten (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Wir begrüssen es, dass der Kanton früh – viel früher als andere – eine gesetzliche Grundlage für die Umsetzung der Pflegeinitiative geschaffen hat und die finanzielle Unterstützung ausrichten kann. Keine Glanzleistung ist hingegen die vorliegende Regelung der Rückerstattungen. Dem Kantonsrat hat schlicht der Mut gefehlt, dies der Regierung zur Regelung in der Verordnung zu überlassen. Dieser Teil des Gesetzes ist eine gesetzgeberische Fehlleistung. In der Zukunft wird der Pflegemarkt zeigen, ob und welchen sprichwörtlichen Schuh unser Kanton aus diesem Missgriff ziehen wird. Wir stimmen der Vorlage zu, hätten uns das Gesetz aber besser gewünscht.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Sulzer-Wil (im Namen der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion): Ich möchte nochmals die hohe Wichtigkeit dieses Geschäfts betonen, damit wir die dringend notwendigen Verbesserungen in der Pflege erreichen können. Die Not in den Betrieben und in der Pflege ist riesig. Das Bekenntnis seitens der FDP-Fraktion und der SVP-Fraktion, dass sie diese Initiative umsetzen wollen und sie die Notwendigkeit sehen, wird mit dieser unnötigen Ergänzung, die wir ins Gesetz eingebracht haben, leider etwas weniger glaubwürdig. Wenn die Rückzahlungsklausel dazu führt, dass weniger Menschen den HF- oder FH-Studiengang absolvieren, bedeutet das, dass wir das im Kanton eigentlich vorhandene Potenzial nicht nutzen. Wenn die Ausbildung im Vergleich zu den anderen Ostschweizer Kantonen weniger attraktiv ist, ist das zu unserem Nachteil. Wenn die Verwaltung mit administrativen Aufgaben zugedeckt wird, ist das ganz bestimmt nicht im Interesse unseres Kantons. Fragen Sie die Menschen, die Sie kennen, die in der Pflege arbeiten – in den Spitälern, in den Pflegezentren oder bei der Spitex. Viele Stellen sind seit Jahren nicht besetzt. Ich kenne das aus eigener Erfahrung aus der Stadt Wil.

Aus dem Kantonsspital erreichen uns keine guten Meldungen. Dort kündigen unaufhaltsam Pflegefachkräfte und sehr viele sind am Anschlag. Die Situation ist höchst besorgniserregend. Es ist gefährlich, wenn wir diesen Notstand nicht ernst nehmen. Ernst nehmen würde heissen, dass wir das bestmöglich attraktive Weiterbildungsangebot bereitstellen. Das macht diese Vorlage leider nicht. Noch fataler wäre, wenn es zu Verzögerungen kommen würde und es nochmals zwei oder drei Jahre dauern würde, bis wir mit der Umsetzung dieser notwendigen Offensive starten können. Das wäre verheerend. Die Pflegefachleute, die Spitäler, die Heime und die Spitex würden alle zu Recht sagen: Ihr im Kantonsrat macht eure Arbeit nicht.

Wir haben nochmals eine Chance. Bei der zweiten Etappe und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen können bzw. müssen wir es besser machen. Das vorliegende Gesetz hat leider Schlagseite bekommen. Aber lieber eine Offensive mit Schlagseite als gar keine Offensive. Deshalb werden wir diesem Gesetz trotz allem zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Rückkommensantrag der Mitte-EVP-Fraktion / SP-GRÜNE-GLP-Fraktion mit 60:56 Stimmen ab.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Warzinek-Mels: Dem Antrag der Mitte-EVP-Fraktion / SP-GRÜNE-GLP-Fraktion ist zuzustimmen.

Die Fraktionssprechenden haben das Anliegen gut begründet. Ich möchte der FDP-Fraktion und SVP-Fraktion nochmals versichern, dass es nicht darum geht, ihr Ansinnen, diese Rückzahlung einzufordern, grundsätzlich zu untererlaufen. Damit können wir leben, das können wir akzeptieren. Wir wollen die Bst. e und f in dem Sinne verbessern, dass unser Kanton gerade auch im kantonalen Wettkampf mit dem Thurgau, speziell in unserer Region mit Graubünden und mit den beiden Appenzell konkurrenzfähig bleibt.

Bitte denken Sie insbesondere auch an das Werdenberg, das Sarganserland und das Rheintal mit der Nachbarschaft zum Fürstentum Liechtenstein. Wir stören uns an der Formulierung, dass man in der Schweiz arbeiten muss. Für junge Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner, mit denen wir in einem Lebensraum und in einem Gesundheitsraum leben, macht das ein richtiges Problem. Wenn die sich z.B. im Spital Grabs ausbilden lassen wollen, sollte es für uns auch in Ordnung sein, wenn sie anschliessend im Fürstentum Liechtenstein in der Pflege arbeiten. Wir wollen nicht, dass sie sich aufgrund solcher Möglichkeiten in Graubünden oder sonst wo ausbilden lassen. Es geht um die Attraktivität, auch im Vergleich mit den anderen Kantonen, und es geht um die speziellen Bedürfnisse, gerade auch im Rheintal. Ich bitte Sie, öffnen Sie ihr Herz und stimmen Sie dem Rückkommen zu. Es geht nicht darum, das Ansinnen grundsätzlich zu unterlaufen, sondern die Formulierung von gestern nochmals zu verbessern.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Schulthess-Grabs: Dem Antrag der Mitte-EVP-Fraktion / SP-GRÜNE-GLP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich kann nicht einfach still zuhören, was von Seiten der SVP-Fraktion und der FDP-Fraktion auf den Tisch gebracht wird. Sie erkennen die Lage nicht genau. Was passiert in den Pflegeinstitutionen? Die Abwanderung ist dermassen gross. Wir müssen doch Anreize schaffen und nicht abtrünnig machen. Können Sie sich erinnern, dass Studiengebühren oder Stipendien zurückbezahlt werden? Die Leute studieren irgendwo und gehen vielleicht in andere Kantone. Es muss doch unser Bestreben sein, dass wird die Leute hier ausbilden und hier in den Pflegeeinrichtungen einsetzen können. Die Abwanderung ist dermassen gross, der Druck auf die Pflege und medizinische Berufe ist dermassen hoch, da müssen wir doch nicht noch Stolpersteine einbauen?

Zu Frei-Rorschacherberg: Ich glaube nicht, dass Sie von einer einfachen Variante sprechen können. Das ist administrativer Aufwand, das muss kontrolliert werden. Ich arbeite in Spitälern, ich arbeite in der Psychiatrie und ich sehe, was mit den Menschen passiert, die dort jeden Tag die Versorgung stemmen müssen. Ich würde Sie sehr gerne einladen, einmal mitzukommen auf eine Intensivstation oder eine Akutstation Station und zu schauen, was mit den Leuten passiert, die dort arbeiten.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Dudli-Oberbüren (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der Mitte-EVP-Fraktion / SP-GRÜNE-GLP-Fraktion ist abzulehnen.

Die SVP-Fraktion anerkennt den Handlungsbedarf im Bereich der Pflege. Abgesehen davon hat das Schweizer Stimmvolk vor geraumer Zeit die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» mit einem Ja-Anteil von schönen 61 Prozent angenommen. Somit sind Bund und Kantone daran gehalten, den Art. 117b (Pflege) der Bundesverfassung (SR 101; abgekürzt BV) zeitnah umzusetzen. Da sind wir nun pünktlich daran. Die Sinnhaftigkeit des gegenständlichen Geschäfts scheint unbestritten.

Die Einführung des gegenständlichen Gesetzes ist jedoch mit nicht unerheblichen finanziellen Konsequenzen in der Form von Staatsausgaben verbunden. Es ist wünschenswert, aus diesen Investitionen auch langfristigen Nutzen ziehen zu können. Insofern sehen wir es für angebracht, eine verbindliche Regelung vorzusehen, die Nutzniesser der staatlichen Unterstützung zumindest für einen gewissen Zeitraum an die kantonalen Ausbildungsinstitutionen binden. Darüber haben wir gestern befunden. Wenn nun bemängelt wird, die Formulierung sei unpräzise, insbesondere die Begriffe «lückenlos» und «in der Schweiz», ist das für mich etwas fragwürdig. Der Begriff «lückenlos» – man hat einen Arbeitsvertrag vorliegen, dieser läuft auch weiter wenn man in die Ferien geht oder Urlaub hat. Das ist kein Thema in Sachen Lückenlosigkeit. «In der Schweiz» – noch klarer kann man das gar nicht formulieren. Insofern halten wir am gestrigen Mehrheitsentscheid fest.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der Mitte-EVP-Fraktion / SP-GRÜNE-GLP-Fraktion ist abzulehnen.

Manchmal tut es gut, eine Nacht darüber zu schlafen und Voten, die man gestern sehr umfangreich vorgebracht hat, nochmals zu überdenken. Ich komme aber zum Schluss, dass das nicht überall wirklich passiert ist. Ich sehe keine materielle Änderung und keinen konkreten Antrag, der etwas an der gestrigen Diskussion ändern sollte. Deshalb können wir nicht nachvollziehen, weshalb wir jetzt ein Rückkommen machen müssten.

Ich wiederhole die wichtigsten Punkte: Wir sprechen über 100 Mio. Franken, die wir für die Pflegeinitiative zur Verfügung stellen wollen, um eine Ausbildungsoffensive machen zu können. Studierende erhalten also zwischen 20'000 und 30'000 Franken im Jahr, um zu erreichen, dass am Schluss möglichst viele Personen in diesen Pflegefachberufen verbleiben. Wir machen nichts anderes als das, was in der Privatwirtschaft oder auch im Schulwesen immer wieder mit Mitarbeitenden gemacht wird: Wenn man eine Ausbildung bezahlt bekommt, möchte man nachher, dass die Personen möglichst im Beruf verbleiben. Deshalb haben wir eine ganz einfache Variante geschrieben, die man wirklich simpel umsetzen kann. Bei der Ausgestaltung habe ich vollstes Vertrauen in Sie und Ihre Mitarbeitenden, Regierungsrat Damann.

Gemäss unserer Formulierung muss man zwei Jahre arbeiten und am Schluss eine Bestätigung abgeben. Es ist ein Papier, das bestätigt, ob in der Schweiz gearbeitet wurde oder nicht und dann kann es eine Rückzahlung geben. Wir glauben ernsthaft, dass das kein bürokratisches Monster ist, sondern ganz simpel und einfach umzusetzen, zumal es sich um 130 Studierende je Jahr handelt. Wenn davon 10 Prozent abbrechen, sind es ganze 13 Personen, die Sie speziell handhaben müssen. Das trauen wir Ihnen tatsächlich zu.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Sulzer-Wil (im Namen der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion): Dem Antrag der Mitte-EVP-Fraktion / SP-GRÜNE-GLP-Fraktion ist zuzustimmen.

Wir sind nach wie vor der Meinung, dass diese Rückzahlungsverpflichtung unsinnig und unnötig ist, aber wir haben auch verstanden, dass es für die Fraktionen der FDP und SVP sehr wichtig ist, dass diese Rückzahlungsverpflichtung ins Gesetz kommt, auch wenn sie die Umsetzung der Pflegeinitiative im Kanton unnötig erschweren wird.

Wichtig ist, dass der gestern obsiegende Antrag unserer Meinung nach nicht ganz fertig gedacht und etwas unpräzise formuliert ist. Das macht die Umsetzung schwieriger. Wir sind mit der Regierung einig, dass wir uns einen administrativen Aufwand aufladen. Dass wir unklare oder unpräzise Formulierungen im Gesetz haben, kann nicht im Sinne dieses Rates sein. Unser Vorschlag nimmt die Grundforderung der gestrigen Mehrheit auf, dass Beiträge bei Abbruch zurückzuerstatten sind. Das ist auch richtig, dass der Rat über diesen Grundsatz entscheiden muss. Wir meinen, es ist ein pragmatischer Vorschlag, wenn wir der Regierung die Regelung der Details überlassen und sie das in ihrer Verantwortung in der Verordnung regelt. Das ist auch von der Aufgabenteilung her richtig.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Art. 17 (Rückforderung von Beiträgen). Schöbi-Altstätten beantragt im Namen der Mitte-EVP-Fraktion / SP-GRÜNE-GLP-Fraktion auf Art. 17 Abs. 1 und Abs. 2 zurückzukommen.

Es geht insbesondere um die beiden Begriffe «lückenlos» und «in der Schweiz». Mehr dazu in der Spezialdiskussion, wenn wir darauf eingetreten sind. Eine nüchterne und sachliche Betrachtung lässt jedem und jeder hier im Rat einleuchten, dass diese zwei Begriffe nicht praxistauglich für die Anwendung des Gesetzes sein werden. Das Leben ist viel zu vielschichtig, vielfältig und zu bunt, als dass alle Situationen über einen Leisten geschlagen werden könnten. Die Verankerung im Gesetz war wohl ein Schnellschuss gegen Ende des Sessionstags. Heute Morgen sind die Gedanken bekanntlich wieder frisch und klar. Sie zeigen uns auf, dass die Materie in die Verordnung der Regierung gehört. Kommen wir deshalb auf unseren Entscheid zurück.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege in zweiter Lesung ein.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Seger-St.Gallen, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratspräsidentin: Das Präsidium beantragt, die zweite Lesung morgen Dienstag durchzuführen. Der Antrag wird nicht bestritten. Der Kantonsrat berät die Vorlage morgen Dienstag in zweiter Lesung.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der FDP-Fraktion dem Antrag der Regierung zu Art. 17 Abs. 2 mit 56:54 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der FDP-Fraktion dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Art. 17 Abs. 2 mit 86:23 Stimmen bei 1 Enthaltung vor.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg beantragt im Namen der FDP-Fraktion, Art. 17 Abs. 2 wie folgt zu formulieren: «Die zuständige Stelle des Kantons verfügt die Rückforderung. Sie kann auf eine Rückforderung verzichten, wenn diese bei der Beitragsempfängerin oder dem Beitragsempfänger zu einer grossen Härte führen würde oder der Studierende oder die Studierende aus zwingenden Gründen nicht im Kantonin der Schweiz als Pflegefachperson tätig war.»

Es geht darum, dass wir den Ort der Arbeitnehmenden nicht auf den Kanton St.Gallen beschränken, sondern sagen: Ihr könnt schweizweit in diesen Berufen arbeiten. So, wie es auch das Ziel der Volksinitiative war.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der FDP-Fraktion dem Antrag der Regierung zu Art. 17 Abs. 1 Bst. f mit 57:56 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der FDP-Fraktion dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Art. 17 Abs. 1 Bst. f mit 72:41 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Seger-St.Gallen, Kommissionspräsident: Der Antrag der FDP-Fraktion zu Art. 17 Abs. 1 Bst. f ist nicht vergleichbar mit einem in der vorberatenden Kommission gestellten Antrag. Es gibt somit kein Abstimmungsergebnis.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Schmid-Buchs: Ich möchte etwas klarstellen. Wenn es nur um den Lebenserhalt gehen würde, müssten wir uns fairerweise an denselben Ansätzen orientieren, wie wir das bereits im Rahmen des Gesetzes über die staatlichen Stipendien und Studiendarlehen (sGS 211.5; abgekürzt StipG) tun. Dort erhält eine alleinlebende Person auf Tertiärstufe Fr. 16'000.– je Jahr und eine verheiratete Person Fr. 22'000.– je Jahr. Wenn sie zwei Kinder haben, kommen sie auf den von uns vorgesehenen Maximalbeitrag von Fr. 30’000.–. Ich bezweifle aber, dass alle zwei Kinder haben und alle verheiratet sind. Deshalb müssen wir ehrlich sein: Diese Beiträge sind nicht allein auf den Lebensunterhalt ausgerichtet. Die Annahme dieser Initiative auch auf Bundesebene – für die SVP ist übrigens nicht bestritten, dass der Volkswille umzusetzen ist – lässt uns trotzdem Spielraum offen. Was ist denn eigentlich das Ziel dieser Initiative und was ist das Ziel unserer Umsetzung? Wir wollen doch, dass diese Frauen und Männer, die hier ausgebildet werden, letztlich in ihrem Job arbeiten. Das ist das Ziel dieser Vorlage. Jeder, der etwas anderes behauptet, ist wahrscheinlich im falschen Film. Bitte nehmen Sie das zur Kenntnis. Normalerweise erhält man für den Existenzerhalt nach dem StipG auf Tertiärstufe höchstens 16'000 Franken. Wenn wir wirklich wollen, dass es nur um diesen Lebensunterhalt geht, bitte ich Sie, auf diese Beträge zurückzukommen und sie entsprechend nach unten anzupassen.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Regierungsrat Damann: Die Anträge der vorberatenden Kommission und der FDP-Fraktion sind abzulehnen.

Ich würde jetzt auch gerne ein bisschen lauter werden, Frei-Rorschacherberg. Aber Sie sagen ja, wenn man lauter wird, sei es nicht besser. Ich muss Ihnen deutlich sagen: Das ist ein Monster und nicht so einfach zu händeln. In Ihrem Antrag heisst es: «zwei dem Ausbildungsabschluss folgenden Jahren lückenlos». D.h., diese Personen müssen zwei Jahre lückenlos gearbeitet haben. Wenn diese Personen Ferien oder sonst eine Auszeit nehmen, dürfen sie in keinem anderen Beruf arbeiten. Was mache ich mit diesen Leuten, wenn ich sie anschreibe und sie mir bestätigen, dass sie zwei Jahre lückenlos gearbeitet haben, es sich dann aber herausstellt, dass es nicht so war? Es ist ein Monster und nicht händelbar. Und wenn wir von zwei Jahren sprechen: Wir haben sehr viele Frauen, die sich in einem Alter befinden, wo das Thema Familienplanung usw. ansteht.

Das ist eine Schlechterstellung unseres Kantons. Das werden wir spüren, und dann können wir wieder jammern, wenn alle in die Kantone Zürich, Thurgau oder Graubünden gehen, weil wir schlechter sind als alle anderen Kantone. Es ist nicht nachvollziehbar, dass wir etwas abziehen, das für den Lebenserhalt und nicht dafür, dass sie die Ausbildung absolvieren, ausbezahlt wurde. Klar wollen wir mit diesem Geld mehr Ausbildungsplätze erreichen und dass diese Personen im Kanton bleiben. Aber dafür müssen die Bedingungen stimmen, was bei einer Annahme der Anträge der FDP-Fraktion bzw. der vorberatenden Kommission nicht mehr gegeben wäre.

Der Antrag der vorberatenden Kommission sieht fünf Jahre vor. Wir müssen diese Personen fünf Jahre lang überblicken, ob sie zwei Jahre gearbeitet haben oder nicht. Schöbi-Altstätten hat es korrekt dargestellt. Wie entscheiden Sie sich? Einer bzw. eine – es sind ja mehrheitlich Frauen –, die zwei Jahre lang 5 Prozent gearbeitet hat, muss nichts bezahlen. Eine, die 23 Monate 100 Prozent gearbeitet hat, muss zurückbezahlen. Ich entscheide mich für die Person, die 23 Monate zu 100 Prozent gearbeitet hat und nicht für jene, die zwei Jahre 5 Prozent gearbeitet hat. Hier ist des Teufels Küche. Wir gehen in etwas hinein, das sich nicht mehr retten lässt. Deshalb bitte ich Sie wirklich, dem Antrag der Regierung zu folgen.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg beantragt im Namen der FDP-Fraktion, Art. 17 Abs. 1 Bst. f wie folgt zu formulieren: «eine Studierende oder ein Studierender innert 5 Jahren nach Abschluss der Ausbildung während weniger als 24 Monaten im Kantonnicht während den zwei dem Ausbildungsabschluss folgenden Jahren lückenlos als Pflegefachperson in der Schweiz tätig war. Pro Monat, in dem eine Studierende oder ein Studierender während dieser zwei Jahre nicht als Pflegefachperson in der Schweiz tätig war, wird ein Vierundzwanzigstel der insgesamt ausbezahlten Ausbildungsbeiträge zurückgefordert.»

Nur weil man laut spricht und schwarzmalerisch jetzt etwas nach draussen trägt, wird es noch lange nicht richtig. Wir möchten, dass am Schluss Pflegekräfte im Kanton St.Gallen zur Verfügung stehen. Dafür werfen wir über 100 Mio. Franken auf – 20'000 bis 40'000 Franken je Jahr für diejenigen, die studieren. Weiter höre ich «Bürokratiemonster». Wenn man die Botschaft richtig liest, steht darin, dass es jährlich 130 Personen sind – anschliessend jährlich 10 bis 20 Prozent mehr. Das ist händelbar, und ich traue das dem Gesundheitsdepartement zu. Es ist lediglich eine Bestätigung des Arbeitgebers einzureichen, ob man zwei Jahre gearbeitet oder nicht gearbeitet hat. Das ist einfach abrechenbar und kein Bürokratiemonster. Wer sich im Mutterschaftsurlaub befindet, Militär oder Zivildienst leistet, der ist sowieso im Arbeitsverhältnis. Auch das ist sichergestellt. Rufen Sie doch nicht in den Wald hinein, es sei alles katastrophal.

Wir wollen 100 Mio. Franken bzw. 20'000 bis 40'000 Franken je Jahr für Studierende zur Verfügung stellen, dass diese am Schluss in Pflegefachberuf bleiben – und das nicht nur im Kanton, wie es in der vorberatenden Kommission diskutiert wurde, sondern schweizweit. Das ist etwas, das realistisch umsetzbar ist, ohne Bürokratiemonster und mit klarem Ziel.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Schöbi-Altstätten (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Die Anträge der vorberatenden Kommission und der FDP-Fraktion sind abzulehnen.

Wir unterstützen den Antrag der Regierung. Es gibt dafür drei gewichtige Gründe: Wir schaffen damit ein Bürokratiemonster. Die Ausgebildeten müssen während fünf oder zwei Jahren permanent überwacht werden, ob sie während zwei von fünf Jahren im Kanton oder in der Schweiz und je nachdem auch noch lückenlos tätig waren. Was heisst «lückenlos»? Sind Ferien eine Lücke? Sind unbezahlte Ferien, Schwangerschaft, Krankheit und Pflege von Angehörigen eine Lücke? Können sie die Tätigkeitsdauer mit einem höheren Pensum allenfalls sogar ausgleichen oder ist dann eine Person, die 23 Monate 100 Prozent arbeitet, gegenüber einer Person, die 24 Monate 10 Prozent gearbeitet hat im Nachteil? Das sind Fragen über Fragen. Sie können dabei Heerscharen von Juristen und die Justiz beschäftigen.

Eine solche Verpflichtung würde den Kanton St.Gallen benachteiligen, wenn die umliegenden Kantone nicht die gleichen Restriktionen vorschreiben würden. Der Kern der Volksinitiative und deren Umsetzung ist es, Pflegefachpersonen zu gewinnen. Es ist ein Wettbewerb. Die Verpflichtung zur Rückzahlung ist dabei ein erheblicher Nachteil auf dem Markt für die besten Pflegekräfte – und wir wollen ja die Besten. Diese können sich dann ihre Stellen aussuchen. Sie sind dann nicht mehr bei uns.

Der Bund selbst sieht keine Arbeitsverpflichtungen nach der Ausbildung und auch keine Rückerstattungen vor. Somit gäbe es bei der Umsetzung je nachdem auch erhebliche Verwerfungen zu den erwartenden Zuschüssen des Bundes, deren Berechnung wir heute noch nicht kennen.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Warzinek-Mels: Die Anträge der vorberatenden Kommission und der FDP-Fraktion sind abzulehnen.

Ich wollte eigentlich nichts sagen zum Geschäft. Ich verfolge den Lauf der Diskussion mit ein Stück weit Entsetzen. Sie sind gerade dabei, die Umsetzung der Pflegeinitiative im Kanton an die Wand zu fahren. Wenn Sie zum Bst. f auch noch Ja sagen, muss ich als Befürworter das gesamte Geschäft in Frage stellen, denn es wird ausgehöhlt.

Bst. f kurz zusammengefasst: Wir stehen in einem kantonalen Wettkampf. Welcher junge Mensch sollte sich noch für einen Ausbildungsplatz im Kanton St.Gallen entscheiden, wenn er mit irgendwelchen Vorgaben so festgelegt wird? Der geht nach Graubünden oder ins Appenzellische. Wir verlieren so die jungen Menschen, die wir genau mit dieser Vorlage gewinnen wollen. Wir erweisen uns einen Bärendienst. Und Sie von der FDP, Sie fahren die Administration im Kanton hoch. Sie, die immer für den schlanken Staat eintreten. An die Vertreter von Werdenberg gerichtet: Der Antrag sieht vor, dass man in der Schweiz weiterarbeiten muss. Erklären Sie das einmal den Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern, die im Spital Grabs eine Ausbildung absolvieren wollen. Diese dürften danach nicht mehr ins Fürstentum Liechtenstein zurückgehen. Ich würde diesen dann empfehlen, für ihre Ausbildung nach Chur zu gehen.

Ihr Anliegen ist für mich nachvollziehbar und ich verstehe Ihren Wunsch. Aber Sie verschlechtern mit den Anträgen die Vorlage massgeblich. So, dass am Ende ein Scherbenhaufen übrig bleibt. Ich bitte Sie inständig, wenigstens diesen Bst. f abzulehnen. Damit könnte ich noch leben. Ansonsten bleibt meinerseits für die Vorlage nicht mehr viel Sympathie übrig.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der FDP-Fraktion dem Antrag der Regierung zu Art. 17 Abs. 1 Bst. e mit 58:55 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der FDP-Fraktion dem Antrag der SVP-Fraktion zu Art. 17 Abs. 1 Bst. e mit 72:40 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Schmid-Buchs: Damit alles korrekt abläuft, bitte ich Sie, die Abstimmung zu wiederholen.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratspräsidentin: Möchten die Vertreter der SVP-Fraktion die Abstimmung wiederholen?

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Huber-Wildhaus-Alt St.Johann beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 17 Abs. 1 Bst. e wie folgt zu ändern: «eine Studierende oder ein Studierender die Ausbildung abbricht. Es werden nur Ausbildungsbeiträge zurückgefordert, die für den Zeitraum nach Abbruch der Ausbildung ausbezahlt wurden.die Ausbildung abgebrochen wird. Die Ausbildungsbeiträge, die für den Zeitraum nach Abbruch der Ausbildung ausbezahlt wurden, werden vollständig zurückgefordert. Die Ausbildungsbeiträge, die für den Zeitraum bis zum Abbruch der Ausbildung ausbezahlt wurden, werden vollständig zurückgefordert;»

Ich hoffe, ich kann die Verwirrung klären. Es geht darum, dass im Antrag der SVP-Fraktion zu Art. 17 Abs. 1 Bst. e die Formulierung übernommen wurde, wie sie die FDP-Fraktion vorschlägt. Die einzige Korrektur, welche die SVP-Fraktion mit ihrem Antrag verlangt, ist, dass Beiträge, die für den Zeitraum bis zum Abbruch der Ausbildung ausbezahlt wurden, vollständig zurückgefordert werden und nicht nur zur Hälfte, wie es die FDP-Fraktion vorschlägt. Der Antrag wurde mit diesem Satz eingereicht. In der ausgedruckten Version ist dieser Satz jedoch weggefallen.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Schmid-Buchs: Ich wurde darüber informiert, dass unser Fraktionssekretär zuvor bei den Parlamentsdiensten war. Es gab offenbar einen Fehler seitens der Parlamentsdienste, was die Begründung und die neue Formulierung anbelangt. Uns wurde versprochen, dass auf diesen Umstand hingewiesen wird, was aber nicht erfolgt ist. Ich bin deshalb irritiert und frage mich, ob das noch in irgendeiner Weise nachgeholt wird. Normalerweise verlassen wir uns auf das Wort des Präsidiums.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Seger-St.Gallen, Kommissionspräsident: Ich spreche zu den Anträgen der SVP-Fraktion und der FDP-Fraktion zu Art. 17 Abs. 1 Bst. e. Der Antrag der SVP-Fraktion zu Bst. e ist ähnlich bzw. vergleichbar mit einem in der vorberatenden Kommission gestellten Antrag. Dieser wurde mit 8:5 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Der Antrag der FDP-Fraktion zu Bst. e kann nicht mit einem in der vorberatenden Kommission gestellten Antrag verglichen werden. Es liegt somit kein Abstimmungsergebnis vor.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Regierungsrat Damann: Die Anträge der FDP-Fraktion und SVP-Fraktion sind abzulehnen.

Ich spreche nur zu Art. 17 Abs. 1 Bst. e. Es wurde jetzt viel durcheinander gebracht. Die beiden Anträge der SVP-Fraktion und der FDP-Fraktion hat die Regierung nicht gesehen. Ich kann folglich nur dazu sprechen, was die Regierung in der Vorlage geschrieben hat. Ich kann nicht im Namen der Regierung zu diesen Artikeln Stellung nehmen, sondern nur in meinem eigenen Namen. Nicht, dass noch etwas vertuscht wird.

Ich persönlich bin dagegen, dass der Bst. e gemäss den Anträgen der FDP-Fraktion und SVP-Fraktion geändert wird. Ich bitte Sie, dem Entscheid der vorberatenden Kommission und der Botschaft und dem Entwurf der Regierung zu folgen. Die Rückzahlungen sind ein Ansatz, der nachvollziehbar ist. Man möchte selbstverständlich so viele Leute als möglich im Beruf behalten. Auch möchte man, dass es wenige Abbrüche gibt. Aber es gibt nun mal immer wieder Abbrüche. Das Geld, das wir ausgeben, dient primär den Lebenserhaltungskosten und nicht irgendwelchen Sparbeiträgen, damit sie über mehr Geld verfügen. Es ist dafür da, dass sie leben und allenfalls auch eine Familie unterhalten können. Es ist nicht so, dass einfach jeder den Beitrag bekommt, sondern es muss ein Antrag gestellt werden und dann wird darüber entschieden.

Zu Frei-Rorschacherberg: Wenn Rückforderungen verlangt werden, ist das mit Bürokratie verbunden. Mit dem von der FDP-Fraktion beantragten Bst. e fällt der Aufwand nicht riesig aus. Würde aber der Antrag der FDP-Fraktion zu Bst. f gutgeheissen, würde das einen riesigen bürokratischen Aufwand bedeuten.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Schöbi-Altstätten zu Frei-Rorschacherberg: Wir unterscheiden bei den Stipendien zwischen Stipendien als solchen und Studiendarlehen. Stipendien sind nicht rückzahlbar, auch nicht zur Hälfte, Studiendarlehen hingegen schon.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Krempl-Gnädinger-Goldach: Auf Art. 17 Abs. 1 Bst. e und f in der Variante der FDP-Fraktion ist zu verzichten. Im Abschnitt 3.4 der Botschaft wird erläutert, wie eine allfällige Rückzahlung gehandhabt werden soll. Weitere Details müssen nicht im Gesetz geregelt werden. In den Varianten der vorberatenden Kommission und der FDP-Fraktion kommt ein grundsätzliches Misstrauen zum Ausdruck, dass Pflegende Steuergelder zu Unrecht beziehen könnten. Dies hinterlässt einen bitteren Nachgeschmack. Studierende an Hochschulen kosten die Steuerzahlenden auch viel Geld, aber niemand stellt deren Wille, den Beruf später auszuüben, schon im Voraus in Frage. Zudem staune ich etwas: Genau jene Kreise, die sich für Sparmassnahmen, weniger Gesetze und weniger Staatsstellen aussprechen, befürworten mit dem zusätzlichen Bst. f einen Artikel, der unweigerlich zu vielen Kontrollen, viel Bürokratie und bestimmt auch zu einer Stellenerhöhung im Gesundheitsdepartement führen wird. Ich bezweifle, dass genügend Rückzahlungen eingefordert werden können, um den zusätzlichen administrativen Aufwand zu decken. Es ist also nur vernünftig, bei Art. 17 dem Antrag der Regierung zu folgen.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg: Ich muss nochmals auf einige Vorredner zurückkommen und erfolgte Aussagen richtig darstellen. Kobler-Gossau, wenn Sie davon sprechen, dass man sich zweimal überlegen muss, ob man das Studium antritt oder nicht und es unfair sei, dann müssen wir das einordnen: Man erhält jährlich 20'000 bis 40’000 Franken dafür, dass man ein Studium absolviert. Das ist vom Stimmvolk so gewollt. Deshalb setzen wir es um. Aber es ist nicht unfair, zu sagen, dass ihr denn Betrag von 100 Mio. Franken erhält und man sich dann überlegen muss, ob man es annehmen will oder nicht. Es ist auch nicht so, dass kein anderer Kanton sich damit auseinandersetzt. Wir haben das in der vorberatenden Kommission besprochen. Z.B. der Kanton Solothurn und auch andere Kantone überlegen sich dasselbe. Wir haben ein einziges Ziel: Wir wollen möglichst viele Personen in diese Berufe bringen. Dafür stellen wir 100 Mio. Franken zur Verfügung.

Schöbi-Altstätten, auch bei den Stipendien ist es so, dass diese zurückgefordert werden können. Da wäre Ihre Argumentation dann die gleiche: Es ist ausgegeben, das kann man nicht zurückfordern. Wenn wir 100 Mio. Franken ausgeben und 20'000 bis 40'000 Franken je Jahr einer Person zahlen, ist es doch angezeigt, dass wir schauen, dass diese in unserem System bleiben. Es ist nicht so, dass wir ihnen etwas wegnehmen. Sondern wir sagen, dass für das Erhaltene eine Leistung zurückfliessen soll. Ziel ist es, dass diese Leute möglichst in der Berufswelt bleiben.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Schöbi-Altstätten (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Die Anträge der FDP-Fraktion und SVP-Fraktion sind abzulehnen.

Ich spreche zu Art. 17 Abs. 1 Bst. e. Es wurde jetzt in der Diskussion einiges vermischt und teilweise zu Bst. f und Abs. 2 gesprochen. Wir unterstützen die Vorlage so, wie sie vorgelegt wurde. Ich sehe keinen Antrag der vorberatenden Kommission zu Bst. e. Vielleicht müssen wir uns mal überlegen, wie wir mit solchen Gesetzestexten umgehen. Zu dieser Fassung von Art. 17, insbesondere auch die Formulierungen auf den Anträgen der Regierung und aus der Mitte des Rates, müssen wir uns einmal überlegen, was in einem Gesetz stehen muss. Was muss dort ausgeführt werden und was gehört in eine Verordnung der Regierung?

Möglich sind zudem Leistungsvereinbarungen mit Leistungsträgern, Organisationen oder Ausbildungsunterstützten Thema für das Gesetz – und wir sprechen nur zum Gesetz – sind die wichtigsten Sachverhalte, die viele Personen betreffen, die stark in Rechte eingreifen oder mit grossen finanziellen Auswirkungen verbunden sind. Verordnungen sind geeignet für andere Themen, nämlich Themen technischer Natur, wenn es um Details geht, oder Sachverhalte, die sich künftig rasch oder in rascher Abfolge ändern werden. Zudem sind einige Sachverhalte und Rechtsinstitute gar nicht in diesem Erlass geregelt oder werden auf einer anderen Gesetzesstufe durch einen anderen Gesetzgeber oder eine Behörde festgelegt, so, dass es überhaupt eine Ausbildung oder ein Abschluss Pflegefachperson HF oder FH ist. Deshalb kann das auf Verordnungsebene oder mittels einer individuellen Leistungsvereinbarung viel besser geregelt werden.

Als Legislative dürfen wir nicht der Versuchung verfallen, alles selbst regeln zu wollen. Wir haben als Kantonsrat staatsrechtlich nicht die Kompetenzkompetenz, sondern müssen gewisse Sachverhalte der Regierung überlassen. Oder wollen Sie in Kauf nehmen, dass wir uns bei jeder kleinen Änderung bei der Ausbildung FH oder HF nochmals mit einer 15er-vorberatenden Kommission zusammentreten müssen und das Gesetz nochmals an die Hand nehmen? Dann haben wir beinahe so viele Nachträge wie beim Volksschulgesetz oder beim Steuergesetz. Belassen wir deshalb Art. 17 Abs. 1 Bst. e in der Fassung von Botschaft und Entwurf. Dort ist nämlich ausgeführt, dass die Auszahlung dieser Beiträge auf Verordnungsstufe zu regeln sei. Die Botschaft sieht vor, dass ein Ausbildungsbeitrag auf Gesuch hin und zudem halbjährlich vor dem Start des Semesters ausbezahlt wird. Damit wird auch das Risiko für den Kanton betreffend Abbruch immerhin schon einmal beschränkt.

Die Anträge der vorberatenden Kommission – einschliesslich Art. 17 Abs. 1 Bst. f – und jene aus der Mitte des Rates enthalten einen Denkfehler. Dieser Denkfehler wurde schon früh erkannt. Die Gelehrten des Gemeinen Rechts haben vor rund 500 Jahren erkannt, dass nicht in der Vergangenheit gelebt werden kann. Sie haben das auch so festgehalten. Man lebt nicht in der Vergangenheit. Oder konkret ausgedrückt heisst das im Alltag: gegessen ist gegessen und getrunken ist getrunken. Was verbraucht wurde, ist verbraucht. Genau dafür sind diese Beiträge vorgesehen. Wir sind darauf angewiesen, dass rund die Hälfte der zu Fachfrauen und Fachmänner Gesundheit (FaGe) Ausgebildeten die Ausbildung zur Pflegefachperson HF absolvieren. Dann spielt es schon eine Rolle, ob man nach der FaGe-Ausbildung weiterhin einen Lehrlingslohn oder einen Vollverdienst bezieht und FaGe bleibt, damit aber nichts zu den dringend benötigten Pflegefachkräften beiträgt. Hier sind der Kanton und die Pflegebetriebe in der Angebotsrolle. Wir haben den Auftrag vom Volk, diese Pflegefachleute zu gewinnen und zu rekrutieren. Damit trotz Lehrlingslohn die gewünschte Ausbildung in Angriff genommen wird, wird deshalb ein Teil der Lebenshaltung übernommen. Kommt es zu einem Abbruch der Ausbildung, ist das immer unerfreulich, aber die Ausbildung wurde ja in guten Treuen in Angriff genommen. Während der Ausbildung wurde gelebt, aber das ist dann Vergangenheit, wenn diese abgebrochen wurde. Dann nützt auch, wie es teilweise vorgeschlagen wurde, eine halbe Rückerstattung nichts. Unsere Fraktion und ich möchten dann auch nicht das Halbgegessene und das Halbgetrunkene zurückhaben.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Kobler-Gossau (im Namen der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion): Die Anträge der FDP-Fraktion und SVP-Fraktion sind abzulehnen.

Die vorberatende Kommission möchte, dass Pflegefachpersonen einen Beitrag ganz oder teilweise zurückbezahlen müssen, wenn sie innert fünf Jahren nach Abschluss der Ausbildung während weniger als 24 Monaten im Kanton als Pflegefachperson tätig waren. Zur Erinnerung: Der deutliche Wille der Schweizer Stimmbevölkerung ist es, dass die Ausbildung im Bereich der Pflege gefördert wird. Eine klare Ausbildungsoffensive soll es geben, und das ist auch dringend notwendig. Das haben wir vorher schon von verschiedenen Rednerinnen und Rednern gehört. Mit dieser Rückzahlungspflicht, die von der vorberatenden Kommission vorgeschlagen wird, machen wir genau das Gegenteil der Grundidee rund um die Pflegeinitiative. Künftige Pflegefachpersonen werden sich zweimal überlegen, ob sie die Ausbildung antreten sollen, wenn unter gewissen Umständen eine happige Rückzahlung für sie fällig werden kann. Mit der Annahme des Antrags der vorberatenden Kommission zur Rückzahlung schaffen wir in diesem Punkt sogar die Gefahr einer Ausbildungsdefensive. Man muss sich Folgendes vergewissern: Mit diesen Beiträgen rund um die Pflegeinitiative werden Lebenshaltungskosten bezahlt. Es wird so hoffentlich vielen Menschen ermöglicht, diese wichtige Ausbildung im Gesundheitswesen zu absolvieren, damit wir mehr Pflegepersonal ausbilden können. Es ist absolut nicht vergleichbar mit der Situation, in der ein Arbeitgeber einen Vollzeit- oder Teilzeitarbeitnehmenden bei einer Weiterbildung finanziell unterstützt, wie es von Ratskollegen erwähnt wurde. Das ist eine ganz andere Geschichte. Bei den Beiträgen an die Pflegefachpersonen sind die Ausgaben bereits getätigt. Es ist ungerecht, gar unsozial, wenn diese Beiträge im Nachhinein zurückgefordert werden. Man fordert Geld zurück, dass bereits für den Lebensunterhalt ausgegeben wurde. Für viele Menschen wäre diese Rückzahlung aus finanziellen Gründen gar nicht machbar.

Ein weiterer Bestandteil des Antrags der vorberatenden Kommission ist, dass das Ganze sogar an die Bedingung geknüpft wird, dass man innert fünf Jahren während 24 Monaten im Kanton St.Gallen gearbeitet haben muss. Eine Bedingung, die nach unseren Informationen kein einziger weiterer Kanton kennt. Hier geht es um eine landesweite Ausbildungsoffensive. Wir können doch nicht wieder anfangen, irgendwelchen «Kantönligeist» in diesem Gesetz unterzubringen. Wo kämen wir hin, wenn jeder Kanton dem Beispiel des Kantons St.Gallen folgen würde? Das ist doch nicht zeitgemäss und umsetzbar in unserer heutigen Arbeitswelt. Der Fachkräftemangel in der Pflege muss gesamtschweizerisch angegangen werden.

Vorhin habe ich im Zusammenhang mit den Rückzahlungen bereits das Wort der möglichen Ausbildungsdefensive in den Mund genommen. Mit dieser kantonalen Einschränkung gefährden wir die Attraktivität unseres Kantons als Ausbildungskanton zusätzlich. Es könnte durchaus sein, dass sich zukünftige Pflegefachpersonen vor der Ausbildung einen Umzug in einen anderen Kanton überlegen, wo dieser kantonale Zwang nicht im Gesetz verankert wird. Ich appelliere an Sie: Wir müssen den Fachkräftemangel in der Pflege jetzt anpacken und auf diese Rückzahlungsvereinbarungen verzichten. Unterstützen Sie die Anträge der Regierung und lehnen Sie den Antrag der vorberatenden Kommission sowie die Anträge der SVP-Fraktion und FDP-Fraktion zu Art. 17 ab.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Dudli-Oberbüren beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 17 Abs. 1 Bst. e wie folgt zu ändern: «eine Studierende oder ein Studierender die Ausbildung abbrichtabgebrochen hat. Es werden nurDie Ausbildungsbeiträge zurück-gefordert, die für den Zeitraum nach Abbruch der Ausbildung ausbezahlt wurden, werden vollständig zurückgefordert

Wir dürfen uns bewusst sein, dass von der Ausbildungsförderung im Bereich der Pflege sowohl das Pflegepersonal als auch die Patienten profitieren. Das lässt sich sowohl der Bund als auch die Kantone einiges kosten – allein im Kanton St.Gallen insgesamt ein Betrag im hohen dreistelligen Millionenbereich. Abgesehen von der Stipendienthematik kann wohl jede andere Berufsgruppe von einer dermassen gesetzlich geregelten Unterstützung nur träumen.

Im Fall von mitfinanzierten Weiterbildungen sind Kündigungssperren in der Privatwirtschaft nicht unüblich. Die Arbeitnehmenden verpflichten sich, nach abgeschlossener Weiterbildung eine gewisse Zeit im Unternehmen zu bleiben. In der Regel gilt eine Verpflichtungsdauer von bis zu drei Jahren als zulässig, je nach Umfang und Kosten der Weiterbildung. In seiner Mustervereinbarung sieht z.B. der Kaufmännische Verband je 5'000 Franken Kostenbeteiligung des Arbeitgebers eine zusätzliche Verpflichtungszeit von sechs Monaten nach Abschluss der Weiterbildung vor. Die von der vorberatenden Kommission aufgesetzte Lösung in Art. 17 Abs. 1 und 2 ist gut. Einerseits gilt die Zweijahresverpflichtung für einen Zeitraum von fünf Jahren, andererseits besteht ein entgegenkommender Ermessensspielraum im Fall eines Härtefalls oder zwingender Gründe. Die Änderungsanträge der SVP-Fraktion oder wenigstens der FDP-Fraktion sind jedoch noch besser. Wir müssen uns bewusst sein, was das finanzielle Engagement von Bund und Kanton bewirken soll bzw. bewirken muss. Es muss zur Folge haben, dass Ausbildungen nicht unbegründet abgebrochen werden und dass eine gewisse Verbindlichkeit zur Arbeitstätigkeit nach der subventionierten Ausbildung erwartet bzw. vorausgesetzt werden darf. Da helfen nun mal Auswirkungen auf das Portemonnaie am meisten. Alles in allem haben wir eine Regelung, die dem partnerschaftlichen Aspekt des Gebens und Nehmens vollends gerecht wird – und dies unter Beachtung einer Härtefallklausel nach Art. 17 Abs. 2.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Art. 17 (Rückforderung von Beiträgen) Frei-Rorschacherberg beantragt im Namen der FDP-Fraktion, Art. 17 Abs. 1 Bst. e wie folgt zu ändern: «eine Studierende oder ein Studierender die Ausbildung abbricht. Es werden nur Ausbildungsbeiträge zurückgefordert, die für den Zeitraum nach Abbruch der Ausbildung ausbezahlt wurdendie Ausbildung abgebrochen wird. Die Ausbildungsbeiträge, die für den Zeitraum nach Abbruch der Ausbildung ausbezahlt wurden, werden vollständig zurückgefordert. Die Ausbildungsbeiträge, die für den Zeitraum bis zum Abbruch der Ausbildung ausbezahlt wurden, werden zur Hälfte zurückgefordert

Mit dem vorliegenden Gesetz gewähren wir eine finanzielle Unterstützung im Rahmen von 100 Mio. bis 128 Mio. Franken. Zumindest wir von der FDP wollen kein bedingungsloses Grundeinkommen. Deshalb ist es richtig, solche Gelder an Bedingungen zu knüpfen. Unser Vorschlag sieht drei Dinge vor: Wer die Ausbildung abbricht, soll 50 Prozent der erhaltenen Ausbildungsbeiträge zurückzahlen müssen. Die investierten Steuergelder sollen zu ausgebildeten Pflegefachkräften führen. Damit verbunden ist die Bedingung, dass die Ausbildung auch abgeschlossen wird. Die Gewährung von Ausbildungsbeiträgen soll mit dem Ziel verknüpft werden, dass man während wenigstens zwei Jahren nach Beendigung der Ausbildung lückenlos im Pflegefachberuf gearbeitet hat. Ist das nicht lückenlos der Fall, soll für jeden Monat ohne Anstellung im Pflegefachberuf ein Vierundzwanzigstel zurückbezahlt werden. Das ist im Sinn einer Weiterbildungsverpflichtung, wie wir sie auch aus anderen Branchen kennen, angebracht. Wir erwarten, dass die auf Staatskosten ausgebildeten Berufsleute eine gewisse Dauer im Beruf verbleiben. Zwingende Gründe wie Militär oder Zivildienst, Mutterschaft oder andere Umstände sind nach Abs. 2 unseres Antrags selbstverständlich ausgeschlossen. Das kann die Regierung regeln. Wir möchten ermöglichen, dass die Arbeitnehmenden im Pflegebereich in der gesamten Schweiz und nicht nur im Kanton St.Gallen arbeiten können und müssen.

Unser Vorschlag ist pragmatisch, einfach umzusetzen und mit einem minimalen bürokratischen Aufwand anzugehen – Bestätigung einreichen, fertig. Ziel der Initiative und des Kantonsrates ist es, Leute in den Pflegefachberuf zu bringen und diese bei uns halten zu können.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Regierungsrat Damann: Ich danke Ihnen herzlich, dass Sie diese Vorlage wohlwollend zur Kenntnis genommen haben und für Eintreten plädieren.

Zu Frei-Rorschacherberg: 100 Mio. Franken ist eine schöne Zahl, aber es ist nun mal ein wenig höher ausgefallen. Ich kann Ihnen aber versichern: Das ist die obere Grenze. Es wird also nicht noch weiter nach oben gehen, denn wir haben das Maximum berechnet und nicht irgendeine Zwischenzahl. Ich kann mir gut vorstellen, dass es am Schluss rund 100 Mio. Franken sein werden. Ich habe es gerne gehört, dass Sie die Bürokratie nicht vergrössern möchten. Da möchte ich auf Art. 17 hinweisen. Wir werden das bei diesem Artikel noch sehen.

Die Arbeitsbedingungen betreffen den zweiten Teil, das ist richtig. Wir werden dazu jetzt die Arbeit aufnehmen. Es wird sehr wichtig sein, dass wir die Arbeitsbedingungen genau ansehen. Wir haben die Vernehmlassung des Bundes erhalten. Diese werden wir genau prüfen und eine Vernehmlassung machen. Die Projektleitung und der Projektausschuss werden nun die nötigen Schritte einleiten. Ich bin froh, dass die Regierung mehrheitlich der vorberatenden Kommission gefolgt ist, ausser bei Art. 17. Zu diesem werde ich noch Stellung nehmen und die Meinung sowie den Antrag der Regierung vertreten. Ich bitte Sie, den Anträgen der vorberatenden Kommission zu folgen und die Anträge der Regierung zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Krempl-Gnädinger-Goldach legt ihre Interessen als Pflegefachfrau im Onkologischen Ambulatorium Rorschach, das zum Kantonsspital St.Gallen gehört, offen.

Als Pflegefachfrau nutze ich die Gelegenheit, an dieser Stelle der Regierung, dem Gesundheitsdepartement und speziell dem Dienst für Pflege und Entwicklung für die umfassende und zügige Erarbeitung des Gesetzes sowie den Einbezug der Vernehmlassungsantworten zu danken. Der Entwurf der Regierung zusammen mit den Vorschlägen der vorberatenden Kommission zu Art. 8 und 13 ergibt ein sehr zufriedenstellendes Gesetz. Wegzulassen sind die Ergänzungen der vorberatenden Kommission und der FDP-Fraktion zu Art. 17. Da der Fachkräftemangel im Bereich der Pflege ein schweizweites Problem ist, sollten es die Kantone gemeinsam lösen. Demnach ist der Antrag der Regierung zu Art. 17 zu unterstützen.

Mit der ersten Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative kommen wir dem Ziel, die Anzahl der Pflegenden in der Schweiz zu erhöhen, hoffentlich einiges näher. Dieser erste Schritt wird hauptsächlich von Bund und Kantonen getragen. Wir setzen dafür viel Steuergeld ein. Allerdings werden auch wir Steuerzahlerinnen und Steuerzahler vom Erfolg dieser Massnahmen profitieren. Ein weiterer Schritt wird die Umsetzung der zweiten Etappe, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, sein. Dieser zweite Schritt ist beim Bund in Erarbeitung und wird ganz besonders die Gesundheitsbetriebe fordern. Wenn wir in einigen Monaten von Spitälern, Heimen und Spitex Verbesserungen wünschen, ist es unabdingbar, dass wir als Kantonsrat heute unseren Teil dazu beitragen und das vorliegende Gesetz annehmen.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Akeret-St.Gallen legt ihre Interessen als Gewerkschaftssekretärin des VPOD Ostschweiz offen.

Durch meine tägliche Arbeit erfahre ich von den äusserst besorgniserregenden Arbeitssituationen der Pflegenden. Gemäss Bericht fehlen bis im Jahr 2029 im Kanton 1'000 Pflegekräfte auf Tertiärstufe und knapp 500 auf Sekundarstufe II-Niveau. Diese Zahlen scheinen mir noch optimistisch zu sein. Immer mehr Pflegende sind am Ende ihrer Kräfte, haben ein Burnout, sind langzeitkrank oder steigen aus dem Beruf aus. Auf manchen Stationen am Kantonsspital St.Gallen haben bis zu zwei Drittel der Pflegenden gekündigt oder stehen kurz davor. Aktuell gibt es 21 Abgänge auf der 25-Bettenstation 0203 im Zeitraum von Ende April bis Ende August. Deshalb wurden jetzt schon fünf Betten gesperrt. Bewerbungen auf diese 21 frei werdenden Stellen gab es in den letzten zwei Monaten drei: zwei Diplomierte und eine Fachangestellte. Angestellt werden konnte nur eine diplomierte Pflegekraft. Das bleibende Personal reicht nicht aus, um die 18 Betten auf der angedachten neuen Station 0412 zu betreiben, weshalb die Station spätestens Ende August geschlossen werden muss.

Doch das Kantonsspital ist kein Einzelfall. In vielen Spitälern und Heimen ist die Situation ähnlich. Wir müssen die besorgniserregende Situation endlich in ihrer ganzen Tragweite sehen. Ich zitiere aus dem «Tagblatt» vom 30. Mai 2024 ein Interview mit zwei Pflegekräften des Kantonsspitals, die gekündigt haben: «‹Was aktuell passiert, macht mir Angst›, sagt Meier. Die Arbeitsbelastung spitze sich zu. Die Krankheitsausfälle beim Personal nähmen zu. Auch die Langzeitabsenzen. Es fehle die notwendige Zeit für die Arbeit mit den Patientinnen und Patienten. Die Fehleranfälligkeit steige. [...] All dies habe zur Folge: Auch neue Mitarbeitende und frisch Diplomierte seien bei hochkomplexen Patienten eingeteilt – ‹das führt zu Überforderung und dazu, dass eine adäquate Einschätzung der Patientensituation oft nicht mehr möglich ist›. Es komme vermehrt zu Fehleinschätzungen. [...] Heute werde unruhigen, desorientierten Patienten vermehrt eine Beruhigungstablette gegeben, [...], ‹damit sich das Pflegepersonal um andere Patienten kümmern kann, [...].»

Die Grenze der Belastung der Pflegekräfte ist erreicht. Das ist die Realität überall im Pflegealltag. Die Grundversorgung ist nicht mehr sichergestellt. Doch das scheint viele im Kantonsrat nicht wirklich zu interessieren. Aber was ist, wenn Sie, Ihre Kinder oder Ihre Eltern betroffen sind? Fehler passieren jetzt schon viele. Müssen erst Menschen sterben oder wann nehmen Sie den akuten Notstand endlich ernst? Sie wollen heute die sowieso schon zu knapp angesetzte Bandbreite der Beiträge von 25'000 bis 40'000 Franken je Jahr auf 20'000 bis 30’000 Franken je Jahr kürzen. Was für einer Logik folgen Sie? Wir müssen alles tun, damit wir nicht in eine Gesundheitsversorgungskatastrophe rasseln. Es ist leichtfertig und gefährlich, hier Geld zu sparen. Ich bitte Sie von Herzen: Nehmen Sie Ihre Verantwortung gegenüber den Pflegekräften und unserer Bevölkerung wahr.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Schöbi-Altstätten (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir begrüssen die Gesetzesvorlage. Sie ist fundiert ausgearbeitet und regelt das Notwendige zur Umsetzung des Volkswillens. Da es um viele technische Details, Verweisungen auf andere Regelungsbereiche wie die Berufsbildung oder künftig leicht veränderbare Sachverhalte geht, muss vieles der Regierung zur Regelung auf Verordnungsstufe überlassen werden. Deshalb erwarten wir von der Regierung, dass die Umsetzung rechtzeitig und regelmässig evaluiert wird, da erhebliche staatliche Mittel aufgewendet werden. Ich verzichte darauf, nochmals die Vorlage vorzustellen und werde mich zu den Anträgen aus der Mitte des Rates und der Regierung später in der Spezialdiskussion äussern.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Lüthi-St.Gallen (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Fachkräftemangel in der Pflege hat sich in den vergangenen Jahren zu einem der grössten Probleme unseres Gesundheitssystems entwickelt. Die demografische Entwicklung führt zu einer steigenden Nachfrage nach Pflege- und Betreuungsleistungen, während das Angebot an qualifizierten Pflegefachpersonen stetig sinkt. Diese Situation stellt unsere Listenspitäler, Pflegeheime und Spitex-Organisationen vor immense Herausforderungen, sowohl heute als auch noch mehr in der Zukunft. Die Auswirkungen sind weitreichend und betreffen nicht nur die Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Klientinnen und Klienten, sondern auch die Stabilität und Effizienz unseres gesamten Gesundheitssystems. Die Pflegeinitiative wurde im November 2021 vom Volk und den Ständen gutgeheissen. Die Umsetzung erfolgt in zwei Etappen: Zunächst eine Ausbildungsoffensive gefolgt von Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Stärkung der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten. Der Handlungsbedarf ist gross und es ist gut, dass die Umsetzung im laufenden Jahr beginnen soll. Entscheidend ist, dass parallel zur Förderung der Ausbildung auch Verbesserungen der Arbeitsbedingungen erfolgen. Die Regierung will abwarten, was der Bundesrat macht. Wir müssen aber schon jetzt aktiv werden. Insbesondere Pflegefachkräfte, die dem Beruf den Rücken gekehrt haben, werden nur dann zurückkehren, wenn die Arbeitsbedingungen tatsächlich und in absehbarer Zeit verbessert werden. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist dabei eines der Kernanliegen. Für den Standortkanton St.Gallen ist hier vorausschauendes Handeln angezeigt.

Das vorliegende Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege bezieht sich auf die erste Etappe. Ziel ist es, dass gezielte Massnahmen die Ausbildungstätigkeit in der Pflege fördern und so dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Zu diesen Massnahmen gehören die finanzielle Unterstützung von Studierenden, die sich zur Pflegefachfrau HF oder zum Pflegefachmann HF ausbilden lassen, die Förderung von Ausbildungsbetrieben und -verbünden sowie die Unterstützung von Wiedereinsteigenden in den Pflegeberuf. Wir begrüssen, dass die Ausbildungsverpflichtung neu auch für Pflegeheime und privaten Spitex-Organisationen gelten soll. Das Ziel muss es sein, dass möglichst alle Betriebe ihrer Verpflichtung nachkommen. Die Fokussierung auf die tertiäre Stufe ist wichtig. Dort ist der ausgewiesene Bedarf am grössten. Dass nur das verkürzte zweijährige HF-Studium finanziell unterstützt werden soll, ist eine unnötige Einschränkung. Wir fordern, dass auch die dreijährige Ausbildung mit Beiträgen unterstützt wird und unterstützen deshalb den Antrag der vorberatenden Kommission. Die von der vorberatenden Kommission vorgeschlagene Reduktion der Entschädigungsbandbreite können wir mittragen, wenn gleichzeitig auch die dreijährige Ausbildung unterstützt wird. Die von der vorberatenden Kommission vorgeschlagene Arbeitsverpflichtung für zwei Jahre können wir nicht unterstützen. Sie erscheint uns zu administrativ und zu aufwendig. Wir unterstützen deshalb den Antrag der Regierung.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Dudli-Oberbüren (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir anerkennen den Handlungsbedarf im Bereich der Pflege. Abgesehen davon hat das Schweizer Stimmvolk am 28. November 2021 die Volksinitiative für eine starke Pflege mit einem Ja-Anteil von 61 Prozent angenommen. Somit sind Bund und Kantone gehalten, Art. 117b der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (SR 101; abgekürzt BV) zeitnah umzusetzen. Die Sinnhaftigkeit des gegenständlichen Geschäfts scheint unbestritten.

Die Einführung des gegenständlichen Gesetzes ist jedoch mit nicht unerheblichen finanziellen Konsequenzen in der Form von Staatsausgaben verbunden. Es ist wünschenswert, aus diesen Investitionen auch langfristigen Nutzen ziehen zu können. Insofern sehen wir es als angebracht, eine verbindliche Regelung vorzusehen, die Nutzniesser der staatlichen Unterstützung zumindest für einen gewissen Zeitraum an die kantonalen Ausbildungsinstitutionen zu binden. Seit Jahren weist die Regierung darauf hin, den Gesamtaufwand des Kantons so steuern zu wollen, dass die Staatsquote nicht weiter ansteigt. Kantonale Aufgaben sollen so ausgestaltet werden, dass Spielräume für Entwicklungsschwerpunkte geschaffen werden können. Mehraufwendungen für neue Aufgaben sind nach Möglichkeit durch Effizienzsteigerungen oder durch Einsparungen in bestehenden Aufgabengebieten zu finanzieren.

Im Bewusstsein darüber hielt die Regierung im Geschäft 33.24.04A «Langfristige Finanzperspektiven 2023» fest, dass der laufenden Überwachung und Steuerung der Staatsbeiträge im Rahmen der jährlichen Budget- und AFP-Prozesse grosse Beachtung zu schenken sei. Auf Staatsbeiträge, die über mehrjährige Leistungsaufträge gesteuert werden, sei ein spezieller Fokus zu legen. Dabei sei das Kriterium der Wesentlichkeit zu beachten. Die Umsetzung der in den letzten Jahren immer wieder in den AFP formulierten Grundsätze, wonach Mehraufwendungen für neue Aufgaben nach Möglichkeit durch Effizienzsteigerungen oder durch Einsparungen in bestehenden Aufgabengebieten zu finanzieren sind, blieb auch im aktuellen Geschäft bislang auf der Strecke. So bleiben die vielfach wiederholten Bekundungen der vergangenen AFP leider toter Buchstabe. So hat die SVP des Kantons St.Gallen in ihrer Vernehmlassungsantwort zu diesem Geschäft ausdrücklich den Wunsch geäussert, in der Botschaft samt Entwurf zum gegenständlichen Geschäft konkret aufzuzeigen, in welchen bereits bestehenden Aufgabengebieten finanzielle Einsparungen konkretisiert werden – leider Fehlanzeige. Wir hoffen, gemeinsam ein adäquates Einführungsgesetz realisieren zu können, das auch im Einklang mit den bundesrechtlichen Vorlagen steht. Wir unterstützen die Anträge der vorberatenden Kommission mehrheitlich.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Sulzer-Wil (im Namen der SP): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Am 28. November 2021 wurde die Pflegeinitiative mit einem deutlichen Volks- und Ständemehr gutgeheissen. Es ist erst die 24. Volksinitiative, die in der Schweiz je angenommen wurde. Über 60 Prozent der Stimmbevölkerung sagte Ja zur Pflegeinitiative. Sie sagte Ja zu einer Initiative, die fordert, dass Bund und Kantone verpflichtet werden, für eine dem Bedarf der Schweizer Bevölkerung angemessene pflegerische Versorgung zu sorgen. Dies sollte insbesondere über Investitionen in die Ausbildung von Pflegepersonen und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen geschehen.

Bund und Kantone – auch der Kanton St.Gallen – sind in der Verantwortung und haben eine grosse Verpflichtung, die Pflegeinitiative nach dem Willen der Bevölkerung umzusetzen. Der Handlungsbedarf ist gross. Wenn wir uns die Vorlage der Regierung ansehen, fehlen bis im Jahr 2029 im Kanton 1'000 Beschäftigte auf Tertiärstufe und knapp 500 Beschäftigte auf Sekundarstufe II-Niveau. Der Bedarf ist wohl noch grösser, da die Zahlen vor der Covid-Pandemie erhoben wurden. Es braucht wohl insgesamt sogar noch stärkere Massnahmen. Das vorliegende Gesetz ist aber ein guter Anfang. Das Tempo ist richtig und wichtig. Es ist gut, dass die Regierung Mitte 2024 mit der Umsetzung starten will. Wir sind froh darüber und bedanken uns für die Vorlage. Das ist ein guter Schritt.

Entscheidend ist, dass parallel zur Förderung der Ausbildung auch Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen erfolgen. Die Verweildauer im Beruf ist leider kurz und muss erhöht werden, sonst sind die Massnahmen im Bereich der Ausbildung nicht nachhaltig. Was nützt es, wenn wir gut ausbilden und die Menschen dann gar nicht lange im Beruf bleiben? Es braucht ebenfalls Massnahmen für ältere Pflegefachpersonen, deren körperliche Belastbarkeit schwindet. Wir haben eine klare Erwartung, dass die Regierung bald mit der Vorlage für die zweite Umsetzungsphase kommt. Was nicht geht, ist, dass die Regierung die Verbesserung der Arbeitsbedingungen einfach den Arbeitgebern überlässt. Für uns ist klar, dass es auch hier Investitionen braucht. Es braucht Geld und verbindliche Vorgaben seitens des Kantons, damit die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert werden können. Sonst befürchten wir, dass nicht viel passieren wird. Und das darf nicht geschehen. In einer Zeit, in der jeden Monat rund 300 Fachleute aus der Pflege ihren Beruf verlassen, in der sich der Fachkräftemangel verstärkt, in der ich höre, dass am Kantonsspital die Pflegefachleute Reissaus nehmen und in der man die Zeichen nicht suchen muss, sondern wo sie den Menschen in der Pflege mit übergrossen Lettern ins Gesicht geschrieben stehen: In dieser Zeit müssen wir handeln.

Die SP begrüsst es, dass die Ausbildungsverpflichtung neu auch für Pflegeheime und private Spitex-Organisationen gelten soll. Ziel muss es sein, dass möglichst alle Betriebe ihren Verpflichtungen nachkommen. Das ist sehr wichtig. Auch die Fokussierung auf die tertiäre Stufe erachten wir als richtig, denn dort ist der ausgewiesene Bedarf mit Abstand am grössten. Dass nur das verkürzte zweijährige HF-Studium finanziell unterstützt werden soll, war eine unnötige Einschränkung. Hier hat die vorberatende Kommission richtigerweise auch die dreijährige Ausbildung mit Beiträgen unterstützt. Dass die Bandbreite der Beiträge nun auf 20'000 bis 30'000 Franken je Jahr gesenkt werden soll, daran haben wir zu beissen. Der Vorschlag der Regierung war richtig, dass die maximalen Ansätze des Bundes auf bis zu 40'000 Franken verdoppelt werden. Wir denken, dass eine Reduktion der Attraktivität als Ganzes schadet. Insbesondere wenn andere Kantone gerade in der Ostschweiz höhere Bandbreiten kennen, erschwert dieser Vorschlag der vorberatenden Kommission eine wirkungsvolle Umsetzung im Kanton. Eine Mehrheit der SP kann dieser Reduktion zustimmen, jedoch nur in Kombination mit der Unterstützung der dreijährigen Ausbildung, womit die Zielgruppe vergrössert wird. Wenn das der Kompromiss ist, damit die Vorlage eine Mehrheit findet, dann unterstützen wir dieses Paket.

In einem Punkt sind wir mit der vorberatenden Kommission überhaupt nicht einverstanden: Dass man eine Arbeitsverpflichtung im Kanton und eine Rückzahlungsverpflichtung einführen will, ist absolut unnötig und unattraktiv. Das ist ganz bestimmt nicht im Sinn der Initiative und auch nicht im Sinn des Bundes. Wir werden auf diesen Punkt in der Spezialdiskussion zurückkommen.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Bedarf an Gesundheitspersonal ist unbestritten. Deshalb wurde auch die Ausbildungsinitiative vom Stimmvolk beschlossen. Diese gilt es nun umzusetzen. Wir befürworten im Grundsatz die vorliegende Ausrichtung der Vorlage. Der Personalmangel im Pflegebereich wird durch die Bedarfsanalyse des Gesundheitsdepartementes bestätigt. Unklar ist jedoch der Zusammenhang zur Covid-19-Pandemie und wie die jüngsten Entwicklungen der Spitalpolitik in der Vorlage abgebildet werden. In Anbetracht, dass das Gesetz aber auf acht Jahre begrenzt ist, kann dies in dem Fall auch so stehengelassen werden.

Um dem Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege in diesem Bereich nachzukommen, sind zwei Etappen vorgesehen. Die erste Etappe kostet den Kanton im vorliegenden Fall sage und schreibe rund 128 Mio. Franken. Wir müssen uns klar bewusst sein, dass eine zweite Etappe folgt, einschliesslich deren Finanzbedarf. Der Betrag von rund 128 Mio. Franken erscheint uns deshalb hoch. Insbesondere auch, wenn wir hören, dass wir im Vergleich zu anderen Kantonen zu diesen zählen, die hier eher grosszügig mit den Geldern umgehen. Man hätte allenfalls ein Paket von rund 100 Mio. Franken als Zielgrösse wählen können, was unserer Ansicht nach besser gewesen wäre. Deshalb unterstützen wir in diesem Bereich auch die Anträge der vorberatenden Kommission, die diese Anpassungen der Höhen bei den Zahlungen vorsieht.

Betrachtet man die einzelnen Massnahmen, vorab die finanzielle Unterstützung im Ausbildungsbereich, erscheint für uns das Potenzial für Fehlanreize, unerwünschte Nebeneffekte und Missbrauch doch gegeben zu sein. Wir wollen nicht, dass wir ausbilden und ausgebildete Personen im Anschluss unmittelbar nach dem Studium abwandern. Wir müssen schauen, dass die ausgebildeten Personen im Pflegebereich bei uns gehalten werden können. Diesbezüglich unterstützen wir die Stossrichtung der vorberatenden Kommission in Art. 17. Wir werden uns in der Spezialdiskussion aber mit einem noch konkreteren und pragmatischeren Antrag einbringen.

Aus unserer Sicht ist entscheidend, dass die finanzielle Unterstützung bzw. die Beiträge an die Studierenden nicht zu einem bedingungslosen Grundeinkommen verkommen. Deshalb ist es sinnvoll, diesen Geldsegen an Bedingungen zu knüpfen. Dies im Sinn einer Weiterbildungsverpflichtung, wie wir sie auch aus anderen Branchen kennen. Wir erwarten, dass die auf Staatskosten ausgebildeten Berufsleute eine gewisse Dauer in diesem Beruf bei uns bleiben. Die Eckpunkte der finanziellen Unterstützung für die Wiedereinsteigenden passen für uns, wenn auch hier der Maximalkostenbeitrag eher hoch ist. Für uns macht es Sinn, dass Ausbildungsverbunde berücksichtigt werden. Ob das nun zwei, drei oder fünf sind, ist schwer abschätzbar. Wir glauben, die Regierung hat hier einen guten Mittelweg gewählt. Die Ausbildungsverpflichtung für Spitäler und Pflegeheime sind im Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege vorgesehen und im Kanton auch in der Vergangenheit mehrheitlich bereits Praxis. Neu ist insbesondere die Ausbildungsverpflichtung für Spitex-Organisationen. Bisher konnten diese im Bonussystem agieren. Wir erachten es deshalb als sinnvoll, dass sie jetzt in diesem Gesetz berücksichtigt werden. Mit der finanziellen Unterstützung der Ausbildungsbetriebe und -verbunde soll die Ausbildung für das Gesundheitspersonal finanziell attraktiver werden. In diesem Bereich haben wir etwas Angst, dass die Bürokratie sehr stark ansteigt. Hier gilt es bei der Umsetzung darauf zu achten, dass die bürokratischen Hürden nicht zu gross werden.

Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass es die FDP essenziell findet, dass das Gesetz nur so lange in Vollzug ist, wie es auch das Bundesgesetz ist. Zudem ist für uns äusserst wichtig, dass Personen, die im Pflegefachberuf ausgebildet werden, dann auch bei uns in diesem Bereich arbeiten können und bei uns gehalten werden.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Seger-St.Gallen, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf die Vorlage einzutreten.

Die vorberatende Kommission beriet Botschaft und Entwurf der Regierung vom 26. März 2024 in ihrer Sitzung vom 8. Mai 2024. Neben der vollzählig anwesenden vorberatenden Kommission haben als Vertreter des Gesundheitsdepartementes Regierungsrat Damann, die Leiterin des Dienstes für Pflege und Entwicklung, Anke Lehmann, und der Leiter des Rechtsdienstes, Tom Zuber, teilgenommen. Die Geschäfts- und Protokollführung wurde von den Parlamentsdiensten durch Aline Tobler und ihre Stellvertreterin Livia Osterwalder wahrgenommen.

Botschaft und Entwurf der Regierung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege befasst sich mit folgendem Inhalt: Im Jahr 2021 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Pflegeinitiative angenommen. Sämtliche Kantone der Schweiz sind nun gefordert, die relevanten Punkte dieser Initiative umzusetzen. Die Umsetzung soll in zwei Etappen erfolgen. In einem ersten Schritt soll die geforderte Ausbildungsoffensive erfolgen. Im zweiten Schritt sollen die Forderungen für bessere Arbeitsbedingungen und entsprechende angemessene Abgeltungen umgesetzt werden.

Im vorliegenden Geschäft der Umsetzung der ersten Etappe zur Ausbildungsoffensive schlägt die Regierung vor, dass der Kanton ein bedarfsgerechtes Angebot im Bereich der Ausbildung zur Dipl. Pflegefachfrau oder zum Dipl. Pflegefachmann fördert und finanziert. Die vorberatende Kommission begrüsste im Grundsatz Botschaft und Entwurf der Regierung. Die Vorlage sei fundiert, ausgewogen und inhaltlich strukturell gut ausgearbeitet. Eine grosse Mehrheit der vorberatenden Kommission würdigte die in der Botschaft enthaltenen Aussagen bezüglich des Handlungsbedarfs im Bereich der Pflege. Ebenfalls hält eine grosse Mehrheit fest, dass die Umsetzung der Pflegeinitiative, die vom Schweizer Stimmvolk beschlossen wurde, so auch innerhalb des Kantons St.Gallen umgesetzt werden soll bzw. muss. Es wurde begrüsst, dass die Regierung ein gutes Tempo bei der Einführung dieser Vorlage fährt.

Kritisch war eine Mehrheit der vorberatenden Kommission jedoch bezüglich der Gesamtkosten, welche die Einführung des vorliegenden Gesetzesentwurfs mit sich bringt. Es wurde festgehalten, dass die nun offengelegten Kosten für den Kanton nur die Umsetzung des ersten Teils der Pflegeinitiative abdecken. Über die Höhe der Kosten für die Umsetzung des zweiten Teils liegen uns zurzeit keine exakten Angaben vor. Weiter wurde kritisch hinterfragt, ob es zielführend ist, auf eine Verpflichtung nach der Ausbildung zu verzichten. Die vorberatende Kommission hält ebenfalls fest, dass sich diese Vorlage bzw. die Umsetzung der Pflegeinitiative nur auf die Dipl. Pflegefachfrauen und Dipl. Pflegefachmänner bezieht und sämtliche weitere in der Gesundheitsbranche tätigen Berufsgruppen nicht vom Einführungsgesetz profitieren würden.

Die vorberatende Kommission stellte im Rahmen der Sitzung mehrere Fragen und beriet über zahlreiche Anträge. Sie sprach sich für eine Anpassung der Mindest- und Höchstbeträge aus. Sie schlägt vor, dass je Ausbildungsjahr wenigstens Fr. 20'000.– und höchstens Fr. 30'000.– Ausbildungsbeiträge ausbezahlt werden. Die Regierung schlug in ihrer Botschaft wenigstens Fr. 25'000.– und höchstens Fr. 40'000.– vor. Begründet wurde diese Forderung in der vorberatenden Kommission mit der Ungleichbehandlung anderer Berufsgruppen, die ebenfalls unter einem grossen Fachkräftemangel leiden und nicht unterstützt werden. Dafür forderte die vorberatende Kommission, dass die Ausbildungsbeiträge nicht nur für die zweijährigen, sondern auch für die dreijährigen Ausbildungen an den höheren Fachschulen ausbezahlt werden sollen. Diese Ausbildung sei breiter und deshalb nachgefragt und wertvoll, so die Haltung der vorberatenden Kommission. Weiter sprach sie sich dafür aus, dass eine Rückforderung der ausbezahlten Beträge angemessen sei, sollten die Fachkräfte nach dem Studium nicht mehr innerhalb des Kantons und im Bereich der Pflege arbeiten. Dies, da der Kanton für die Finanzierung dieser Personen in der Ausbildung mit dem vorliegenden Gesetz zuständig ist und die Fachkräfte dementsprechend auch innerhalb des Kantons im Anschluss an die Ausbildung arbeiten sollen. Die Regierung sah diese Regelung im Entwurf nicht vor, da mit der Umsetzung der Pflegeinitiative dem Fachkräftemangel in der gesamten Schweiz entgegengewirkt werden soll und die Nachbarkantone ebenfalls keine Verpflichtungszeit vorsehen würden. Die vorberatende Kommission sprach sich für eine Verpflichtung aus, da sie befürchtet, dass Fachkräfte trotz hohen finanziellen Investitionen des Kantons in Nachbarkantone abwandern.

Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat mit 15:0 Stimmen Eintreten auf die bereinigte Vorlage und ihren Anträgen zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession