Geschäft: Umgang mit der Grossraubtiersituation im Kanton St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.24.06
TitelUmgang mit der Grossraubtiersituation im Kanton St.Gallen
ArtKR Interpellation
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung19.2.2024
Abschluss30.4.2024
Letze Änderung17.7.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
WortlautWortlaut vom 19. Februar 2024
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 2. April 2024
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
19.2.2024Person8.10.2024
19.2.2024Person8.10.2024
19.2.2024Person8.10.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
30.4.2024Wortmeldung

Nüesch-Diepoldsau (im Namen von Fürer-Rapperswil-Jona / Sennhauser-Wil / Nüesch-Diepoldsau): Die Interpellantin und die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Die Regierung erkennt, dass die Wolfspopulation in den letzten Jahren massiv zugenommen hat. Damit ein Zusammenleben von Wolf und Mensch in der Schweiz überhaupt möglich sein soll, ist eine massive Reduktion des Wolfsbestands nötig. Die jährliche Reproduktion bzw. die Zunahme des nationalen Bestands hat seit 2020 um 200 Tiere zugenommen. Im Verhältnis wurden 2023 national gut 30 Wölfe erlegt. Auch wenn das mediale Interesse sehr gross war, zeigen die Zahlen, dass trotz der Abschusszahlen der Gesamtbestand weiterhin zunimmt. Im Kanton St.Gallen sind die Abschussverfügungen für 60 Tage bewilligt. Dass die NGOs auf die Verfügung der bewilligten Abschüsse Einsprache erhoben haben, half der Angelegenheit bestimmt nicht. Die Bewilligungsfristen sind abgelaufen, bevor überhaupt ein Rechtsentscheid gefällt wurde.

Dass sich die Regierung für flexiblere Lösungen einsetzt und die fixen Fristen beim Bundesamt einsetzt, begrüssen wir. Regierungsrat Tinner hat erläutert, dass eine Quote die bessere Variante wäre als die Rudelregulierung. Ebenfalls unerfreulich sind die aktuellen Wolfsrisse mitten in unserem ländlichen Raum, in den letzten Wochen in Dussnang oder in Wolfhalden. Das sind nicht mehr Alpregionen oder nicht-zivilisierte Regionen, das ist mitten in unserer Region. Es ist gar nicht möglich, dass die Tiere flächendeckend mit einem Herdenschutz vor dem Wolf geschützt werden können, sondern nur punktuell auf den Alpen, wo auch die Wolfspräsenz sein sollte. Für den Herdenschutz ist die Pflege der Alpen durch die Nutztiere existenziell. Effektive Massnahmen sind Herdenschutzhunde. Dass nach dem überraschenden Rückzug des Bundes aus dem Zuchtprogramm der Herdenschutzhunde der Kanton nun in die Bresche springt und bestrebt ist, eine Lösung zu finden, begrüssen wir ebenfalls.

Das jahrelange Zusehen beim starken Bestandswachstum der Wolfsbestände und das Ignorieren der betroffenen Tierhalter rächt sich nun. Nun muss mit grossem Aufwand der Bestand reduziert werden. Das zeigen auch die radikalen Massnahmen, als Beispiel die Weiterbildungsreise von Amtsleiter und Wildhut, die dadurch nötig wurde. Die Kantonsräte der Grünen, die diese Weiterbildungsreise kritisieren, wären früher in der Pflicht gewesen, sich für eine massvolle Regulierung einzusetzen. Ich appelliere jetzt bereits an diese Kreise. Beim Biber laufen wir in eine ähnliche Situation. Stellen Sie sich nicht gegen jegliche Regulierung. Wir erwarten, dass der Kanton die nötigen Ressourcen zur Verfügung stellt, damit die Wildhut unter korrekten Arbeitsbedingungen die Wolfsabschüsse in der nächsten Saison erledigen kann.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession