Geschäft: VII. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz (Förderung und Finanzierung von Spezialpflegeangeboten)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.23.06
TitelVII. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz (Förderung und Finanzierung von Spezialpflegeangeboten)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung25.10.2023
Abschlusspendent
Letze Änderung7.10.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 24. Oktober 2023
AllgemeinKommissionsbestellung des Präsidiums vom 27. November 2023
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 15. Dezember 2023
AntragAntrag der Regierung vom 9. Januar 2024
AntragAntrag Die Mitte-EVP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion / FDP-Fraktion zu Ziff. 3 der Aufträge vom 19. Februar 2024
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 29. April 2024
ErlassAbstimmungsvorlage vom 2. Mai 2024
AllgemeinErläuternder Bericht für die Volksabstimmung vom 24. November 2024
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
28.11.2023Gremium13.5.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
2.5.2024Schlussabstimmung114Zustimmung0Ablehnung6
20.2.2024Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 3 der Aufträge107Zustimmung0Ablehnung13
20.2.2024Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 2 der Aufträge106Zustimmung0Ablehnung14
20.2.2024Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 1 der Aufträge103Zustimmung0Ablehnung17
20.2.2024Antrag der Regierung zu Art. 28 Abs. 3 Bst. d80Zustimmung22Ablehnung18
Statements
DatumTypWortlautSession
2.5.2024Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den VII. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz (Förderung und Finanzierung von Spezialpflegeangeboten) mit 114:0 Stimmen in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
2.5.2024Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Nach Art. 132 Abs. 2 Bst. a Ziff. 2 GeschKR ist für diese Abstimmung eine qualifizierte Mehrheit von 61 Mitgliedern des Kantonsrates erforderlich.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
2.5.2024Wortmeldung

Schulthess-Grabs legt ihre Interessen als Gemeinderätin von Grabs offen.

Die wichtigsten Anliegen wurden erkannt, der erhöhte Bedarf an zusätzlichen Angeboten in den spezialisierten Pflegeangeboten im Kanton werden ausgewiesen und die finanziellen Lücken anerkannt. Wir danken der Regierung für die geleistete Arbeit und dass die bereits Involvierten die Pflegeangebote in einem Pilotprojekt schon umsetzen dürfen. Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 26. März 2024 – ich verweise auf die Medienmitteilung vom 11. April 2024 – beschlossen, die Zuständigkeit für die stationäre und ambulante Langzeitpflege, die bis jetzt auf zwei Departemente aufgeteilt war, auf den 1. Januar 2025 in einem Departement zu vereinen. Ich bedaure – und da bin ich wahrscheinlich nicht ganz allein im Kantonsrat –, dass mit dieser Zuständigkeitsänderung die Arbeiten an der Umsetzung des Geschäfts 22.23.06 «VII. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz (Förderung und Finanzierung von Spezialpflegeangeboten)», das wir alle richtig und wichtig finden, nun sistiert werden. Das hat zur Folge, dass es länger gehen wird, bis die Änderungen greifen und die neuen Angebote, die dringend benötigt werden, endlich aufgebaut und umgesetzt werden können. Die Sistierung betrifft übrigens auch die Arbeiten an der vom Kantonsrat geforderten Demenzstrategie. Ich erlaube mir den Hinweis, dass der Kanton Prozesse optimieren und damit Ressourcen sparen möchte. Der überstürzte Wechsel könnte hier das Gegenteil bewirken, zumal ein wichtiges Geschäft auf die Ruhebank versetzt wird.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
29.4.2024Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
29.4.2024Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf den VII. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz in zweiter Lesung ein.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
29.4.2024Wortmeldung

Losa-Mörschwil, Präsidentin der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
20.2.2024Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Mitte-EVP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion / FDP-Fraktion zu Ziff. 3 der Aufträge mit 107:0 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 2 der Aufträge mit 106:0 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 1 der Aufträge mit 103:0 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Struktur

Aufträge

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Regierung zu Art. 28 Abs. 2 Bst. d mit 80:22 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Huber-Oberriet: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Präsident der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidien (VSGP).

Die Demenz ist ein Thema, das uns alle beschäftigt und es ist schwierig zu sagen, wo der Schnitt zur Spezialdemenz ist. Die Pflegekosten sind durch die Gemeinden zu tragen. Es ist darum sehr wichtig, dass zuerst Abklärung gemacht werden. Es wäre fahrlässig, einen Artikel in ein Gesetz aufzunehmen, ohne die finanziellen Auswirkungen zu kennen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Ich beziehe mich auf das Votum der Kommissionspräsidentin. Losa-Mörschwil hat gesagt, es sei unüblich, dass wir einen Gesetzesartikel einbringen, der nicht fundiert geprüft wurde. Wir haben diesen Artikel zur spezialisierten Demenzpflege in der Kommission nicht behandelt. Das wurde auch in den Eintretensvoten erwähnt. Die Regierung hat uns gesagt, sie mache das zu einem späteren Zeitpunkt fundiert. Wir machen doch keine Vorratsartikel sozusagen mit Blick in die Zukunft. Das entspricht keiner guten Kommissions- oder Ratsarbeit. Machen wir zuerst die Botschaft, schauen wir das an, überprüfen wir das vertieft auf Vor- und Nachteile in Bezug auf die finanziellen Aspekte und die Betreuungsaspekte. Ich persönlich bin z.B. nicht up-to-date, was der Unterschied zwischen einer normalen Demenzbetreuung und einer spezialisierten Demenzbetreuung im Detail ist. Dementsprechend bin ich nicht der Meinung, dass wir hier einen Artikel machen sollten, den wir noch nicht fundiert behandelt haben.

Wenn wir das Faktenblatt anschauen, macht die Regierung darin eine Grobschätzung je Jahr. Da läuten bei mir die Alarmglocken. Wenn die Regierung eine Grobschätzung macht, dann kann es unter Umständen auch noch viel teurer werden. Es geht nicht ums Geld, sondern darum, dass wir der Demenz den Platz und den Raum geben, den sie verdient hat. Dafür müssen wir keinen vorrätigen Artikel reinnehmen. Ich bin der Meinung, dass wir wirklich noch einmal über diese spezialisierte Demenz diskutieren müssen und dadurch auch vertieft Einblick erhalten. Danach können wir diesen Nachtragsartikel zu einem späteren Zeitpunkt gewähren.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Krempl-Gnädinger-Goldach: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Über den Art. 28 Abs. 3 Bst. d (neu) haben wir in der vorberatenden Kommission lange diskutiert. Alle Anwesenden waren sich einig, dass bezüglich Demenzbetreuung neue Regeln geschaffen werden müssen. Da sich Demenzerkrankungen nicht einheitlich und gleichmässig entwickeln und je länger je mehr Betreuung bzw. Pflege benötigen, sondern sehr unterschiedliche Stadien durchlaufen, braucht es für die Vorbereitung von gesetzlichen Grundlagen intensive Vorabklärungen. Diese Abklärungen sind bereits im Gange und die Vorlage könnte laut Angaben aus dem Amt für Soziales im Jahr 2026 für den Vollzug bereit sein. Mutmasslich wird der Finanzaufwand dafür an der Grenze zu einem obligatorischen Referendum liegen.

An der Sitzung der vorberatenden Kommission stellten wir uns die Frage, ob wir mit einem vorsorglich neu hinzugefügten Art. 28 Abs. 3 Bst. d mit Vollzug zu einem späteren Zeitpunkt ein weiteres Kantonsratsgeschäft im Bereich der Spezialpflege innerhalb kurzer Zeit und wahrscheinlich eine weitere Volksabstimmung nach ein bis zwei Jahren sparen könnten. Die Mitte-EVP-Delegation hat diesem Antrag zugestimmt mit dem Vorbehalt, an der Behandlung des Geschäfts an der Session auf zusätzliche Informationen und Erkenntnisse reagieren zu können.

Wie es der Antrag der Regierung und das Faktenblatt des Amtes für Soziales zeigten, gibt es doch noch einigen Klärungsbedarf.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Art. 28 (Grundsatz). Sulzer-Wil (im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die vorberatende Kommission hat sich bezüglich dieser Ergänzung des Art. 28 schon etwas überlegt. Es ist breit anerkannt, dass der Bereich der spezialisierten Demenz ebenfalls in den Bereich der spezialisierten Pflege hineingehört, weil der Aufwand bei der Pflege und insbesondere bei der Betreuung von Menschen mit Demenz sehr hoch ist und die Kosten durch die vorhandenen finanziellen Beiträge nicht gedeckt werden können. Es stellt sich die Frage, ob es eine weitere Runde über einen weiteren Gesetzesnachtrag braucht, bevor man diese Erkenntnisse in ein Gesetz giessen kann. Wenn wir schon wissen, dass es dazugehört, wieso schreiben wir es nicht gleich jetzt ins Gesetz? Die Regierung hat gesagt, sie könne sich vorstellen, dass dieser Zusatz, wenn er jetzt ins Gesetz kommen sollte, etwas später in Kraft tritt, sobald die nötigen Abklärungen in der Verordnung Platz gefunden haben. Da braucht es keinen erneuten Nachtrag. Wir denken, das wäre ein eleganter, effizienter Weg. Wir glauben auch nicht – im Widerspruch zum Antrag der Regierung –, dass man hierfür noch irgendwelche Pilotprojekte lancieren muss. Man muss nur definieren, wann wir von spezialisierter Demenzbetreuung sprechen und wann es sich vom Grundangebot, das bei den Gemeinden bereits geleistet und finanziert wird, abhebt. Wenn man das weiss, kann man das auch entsprechend umsetzen. Das muss man in keinem Pilotprojekt ausprobieren.

Sollte der Antrag der vorberatenden Kommission abgelehnt werden, unterstützen wir eventualiter den gemeinsamen Auftrag Ziff. 3 der Fraktionen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Regierungsrätin Bucher: Wir haben mit dieser Vorlage eine gute Lösung auf dem Tisch. Ich bin sehr froh, dass wir jetzt eine – um das Votum meines Vorredners aufzunehmen – institutions- und trägerschaftsunabhängige Finanzierungslösung haben. Wir schliessen damit eine Finanzierungslücke im Bereich der Spezialpflegeangebote und wir schliessen insbesondere eine Angebotslücke im Bereich der Spezialpflege. Es war mir persönlich ein grosses Anliegen, dass wir mit dieser Vorlage die Situation der Hospize verbessern können. Diese sind bisher auf Spenden angewiesen und erhalten mit dieser Finanzierung eine solide Grundlage für die wichtige Arbeit, die sie im Bereich der palliativen Spezialpflege leisten.

Wir stehen aber weiterhin vor grossen Herausforderungen, das wurde mehrfach von allen Fraktionen bestätigt. Die demografische Entwicklung und der Fachkräftemangel sind grosse Herausforderungen im Altersbereich, die im Bereich der Langzeitpflege auf uns zukommen. Da braucht es neben der jetzigen Lösung, die nur ein kleiner Schritt ist, weiterhin innovative Lösungen und viele Anstrengungen von Kanton und Gemeinden. Wir haben dafür einen Pilotartikel geschaffen. Wir können jetzt in den Bereichen, die wir bestens kennen, weiterarbeiten. Wir müssen uns aber weiterhin Gedanken machen, wie wir das Prinzip «ambulant vor stationär» oder besser gesagt «ambulant mit stationär» konsequent umsetzen können, damit wir uns zu einer integrierten Angebotslandschaft weiterentwickeln können . Wir brauchen wirksame Mechanismen für die Kostenkontrolle, weil die demografische Entwicklung in eine Richtung geht. Es braucht Anstrengungen im Bereich der Prävention, im Bereich der Freiwilligenarbeit – das sind alles Themen, die wir auch in der vorberatenden Kommission ausführlich besprochen haben. Wir müssen uns auch noch näher und vertiefter mit dem Krankheitsbild der Demenz befassen. All das können wir jetzt im Rahmen von Pilotprojekten, die wir unterstützen können, machen. Dank dieser Vorlage haben wir die Möglichkeit, das auch gemeinsam zu tun.

Zu den Aufträgen: Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie darauf verzichten, die spezialisierte Demenzbetreuung jetzt schon in diese Vorlage aufzunehmen. Wir haben Ihnen in einem Faktenblatt aufgezeigt, dass es noch umfassendere Abklärungen, auch zur Abgrenzung, braucht. Bei dieser Gelegenheit kann bzw. muss man sich selbstverständlich auch Gedanken machen, wie man mit Früherkrankten umgeht, also mit Personen, die nach Definition noch nicht zur Altersgruppe des Alters gehören, aber trotzdem schon an Demenz erkrankt sind. Darüber müssen wir uns Gedanken machen im Rahmen der Erarbeitung einer Demenzstrategie, die dann auch Grundlage sein kann für allfällige gesetzliche Regelungen. In diesem Sinne unterstützen wir den Auftrag, den Sie uns geben wollen, hier gesetzliche Grundlagen zu prüfen.

Die weiteren Aufträge betreffen die Verbesserung von Brückenangeboten und Übergangsangeboten. Auch das schauen wir selbstverständlich im Rahmen der integrierten Angebotsgestaltung gerne genauer an und machen Vorschläge, falls solche nötig sind. Zu den erwähnten Spezialpflegeangebote an den Standorten Flawil und Wattwil: Sie geben uns den Auftrag, darüber Bericht zu erstatten. Das machen wir selbstverständlich gerne. Wir werden mit dieser Vorlage die Grundlage haben, institutionsunabhängige Angebote zu schaffen. Es braucht noch eine Volksabstimmung. Wenn die st.gallische Bevölkerung diese Finanzierungslösung unterstützt, ist anschliessend der Weg offen für den Vollzug. Im Vollzug wird es verschiedene Anbietende geben. Wir werden mit diesen Anbietenden schauen, ob wir in einen Prozess für eine Leistungsvereinbarung gehen können. Das machen wir standort- und trägerschaftsunabhängig. Selbstverständlich wird es auch an den Standorten Flawil und Wattwil, sofern es dort Anbietende und einen Bedarf gibt, möglich sein, solche Angebote zu schaffen. Wir werden Ihnen gerne in geeigneter Form gemäss dem Auftrag Bericht darüber erstatten, wie es an diesen Standorten weitergeht und welche Anbieten sich da herauskristallisieren, damit Sie auf dem Laufenden sind.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Müller-Lichtensteig: Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Stadtpräsident von Lichtensteig.

Es gibt zwei Herangehensweisen an dieses Geschäft. Die erste haben wir gehört: Das ist der Bedarf an Spezialpflegeangeboten aufgrund der demografischen Entwicklungen. Es gibt aber einen weiteren wichtigen Aspekt, auf den ich unbedingt hinweisen möchte, wie es zu diesem Geschäft gekommen ist: die Spitalstrategie des Kantons St.Gallen. Der Kanton St.Gallen hat sich dazu entschieden, verschiedene Standorte zu schliessen: Wattwil, Flawil, Rorschach und Altstätten in Zukunft.

In diesem Geschäft wurde in Aussicht gestellt, das in Wattwil und in Flawil Spezialpflegeangebote realisiert werden und zwar von der Solviva Gruppe. Leider wurden diese Angebote nicht umgesetzt, wie es einige leider schon im Vorhinein geahnt haben. Nichtsdestotrotz ist der Kantonsrat, aber v.a. auch die Regierung in der Verantwortung, an diesen beiden Standorten weiter für Spezialpflegeangebote zu sorgen, zusammen mit den Gemeinden Wattwil und Flawil. Wir dürfen hier nicht die Glaubwürdigkeit verspielen, nur weil sich die Solviva Gruppe aus diesem Geschäft zurückgezogen hat. Wir stehen in der Verantwortung und ich bitte Regierungsrätin Bucher, an diesem Thema dranzubleiben, um gute Lösungen für die Regionen zu schaffen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Lüthi-St.Gallen (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Aufgrund des demografischen Wandels sind Pflege- und Altersheime immer mehr mit komplexen Fällen konfrontiert. Deshalb ist es sehr wichtig, dass wir hier einen Schritt weiter gehen. Wir begrüssen es sehr, dass der Kanton mit dem Vorschlag eine Finanzierung ergänzend zu den kommunalen Aufgaben schafft. Die Vorlage ist somit ein wichtiger Schritt für die Weiterentwicklung der kantonalen Pflegelandschaft, um diese nach den aktuellen und den künftigen Herausforderungen auszurichten. Die kantonale Finanzierung ergänzt jene Angebote in kommunaler Verantwortung. Klar ist für uns, dass dies erst ein erster, aber wichtiger Schritt ist und dass weitere Folgen werden müssen, einerseits bezüglich der Art der Angebote, andererseits auch sicher bezüglich der Anzahl der Plätze. Mit dem demografischen Wandel braucht es in den nächsten Jahren grosse Bemühungen, damit wir im Alters- und Pflegebereich sinnvolle Rahmenbedingungen schaffen können, die einerseits den Ansprüchen der Betroffenen gerecht werden, die aber auch die zur Verfügung stehenden personellen Möglichkeiten berücksichtigen und vom Personal bewältigt werden können. Es müssen auch Anreize geschaffen werden, dass Lösungen gewählt werden, die für das Gesamtsystem am kostengünstigsten sind. In diesem Zusammenhang erachten wir es als sehr sinnvoll und wertvoll, dass die Regierung in Zukunft die Möglichkeit hat, Pilotprojekte zu fördern, damit Weiterentwicklungen im Bereich der integrierten Angebotsgestaltung angestossen werden können.

Das Thema Demenz ist in der aktuellen Vorlage nicht enthalten, was wir, wie schon mehrfach von anderen Fraktionssprechenden gesagt wurde, ebenfalls sehr bedauern. Aus unserer sich braucht es hier eine kantonale Regelung. Aus diesem Grund unterstützen wir den Auftrag Ziff. 3. Zudem unterstützen wir die beiden Aufträge Ziff. 1 und 2 der vorberatenden Kommission.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Keller-Gätzi-Wittenbach (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Alle wollen alt werden, aber niemand will alt sein und doch kommen wir nicht darum herum. Die fortschreitende demografische Alterung, der medizinische Fortschritt, die Zunahme chronischer Erkrankungen, veränderte Erwartungen ans Altwerden und der Fortschritt in der Palliativpflege sind Fakten, die uns künftig stark beschäftigen werden. Der Bedarf an spezialisierter Langzeitpflege wird zunehmen. Es wird künftig mit deutlich mehr Pflegebedürftigen zu rechnen sein. Der Nachtrag zur Förderung und Finanzierung von Spezialpflegeangeboten entspricht den demografischen und gesellschaftlichen Veränderungen. Die steigende Komplexität der Pflegesituation in der stationären Langzeitpflege erfordert zunehmend Spezialangebote, deren Förderung und Finanzierung mit dem bestehenden Gesetz nicht geregelt sind. Die FDP-Delegation begrüsst daher im Grundsatz die beabsichtigte Anpassung des Sozialhilfegesetzes, um diese Lücke zu schliessen und die Rahmenbedingungen zur Finanzierung der definierten Spezialangebote anzupassen. Dies hat Auswirkungen auf die Versorgung und auf die Kosten. Gemäss den Zahlen aus der Botschaft der Regierung verschärft sich die Lage in der Finanzierung der stationären Altersversorgung weiter.

Mit dem kantonalen Planungsbericht 2022, der alle fünf Jahre überarbeitet wird, wird erstmals die Thematik der spezialisierten Angebote aufgenommen. Damals wurde in Aussicht gestellt, den Bereich Demenz im Rahmen des VII. Nachtrags zum Sozialhilfegesetz aufzunehmen und zu prüfen, wie die finanzielle Zuständigkeit angepasst werden kann. Die FDP-Fraktion unterstützt die Angebotsarten der kommunalen Grundversorgung, der regionalen Versorgung sowie der überregionalen Versorgung nach Regionalisierungsgrad.

Die Projektionen der eidgenössischen Finanzverwaltung, welche die öffentlichen Gesundheitsausgaben bis zum Jahr 2045 modelliert hat, zeigen, dass sich die öffentlichen Ausgaben für die Langzeitpflege zwischen 2013 und 2045 verdreifachen und insbesondere bei den Kantonen deutlich stärker ansteigen werden als die Steuereinnahmen. Um der erwarteten Zusatzbelastung von Staat- und Sozialversicherungen in der Finanzierung der Langzeitpflege zu begegnen, hat der Bundesrat im Jahr 2019 Varianten skizziert, die aufzeigen, wie die finanziellen Lasten von Bund und Kanton im Bereich der Langzeitpflege künftig verteilt werden könnten. Bereits im Jahr 2015 hat die FDP-Fraktion im Kanton St.Gallen eine Standesinitiative zur Einführung einer Pflegeversicherung eingereicht, welche leider keine Mehrheit im Rat gefunden hat. Nun ist es an der Zeit, neben der Förderung der Spezialpflegeangebote auch die Finanzierung langfristig zu regeln.

Wie bei den drei als spezialisierte Langzeitpflege eingestuften Angebote Gerontopsychiatrie, Schwerst- und komplexe Pflege sowie spezialisierte Palliativpflege führen auch im Bereich Demenz komplexe Fälle zu erhöhtem Pflege- und Betreuungsbedarf. Weiter vermischen sich demenzielle und gerontopsychiatrische Erkrankungen oftmals und lassen sich nicht klar abgrenzen. Komplexe Fälle von Demenz bedeuten eine höhere Arbeitsbelastung, erhöhte Qualitätsanforderungen beim Personal und eine angepasste Infrastruktur mit entsprechenden finanziellen Folgen. Mit der vorgeschlagenen Regelung wird die entsprechende Finanzierungslücke den Betagten- und Pflegeheimen auferlegt. D.h., die Kosten tragen die jeweiligen Gemeinden. Die FDP-Fraktion vertritt die Meinung, dass diese zusätzliche Finanzierung über das Grundangebot, für welches die Gemeinden zuständig ist, hinausgeht. Dementsprechend sollte auch die Finanzierung der Pflege und Betreuung schwer an Demenz Erkrankter durch den Kanton erfolgen.

Zusammenfassend ist für die FDP-Fraktion Folgendes wichtig: Die FDP-Fraktion unterstützt die eingeschlagene Stossrichtung der vorliegenden Botschaft der Regierung. Die spezialisierte Langzeitpflege ist ein wichtiges und richtiges Anliegen. Die Mittel sollen effizient eingesetzt werden, der Bedarf an spezialisierter Langzeitpflege soll am Schluss stimmen und Überangebote sollen vermieden werden. Die Beteiligung der verschiedenen Partner ist dabei von Bedeutung. Die finanzielle Zuständigkeit und die Bedarfsplanung im Bereich der Langzeitpflege und Spezialangebote, insbesondere die Thematik der Demenz, sollte nachhaltig geregelt werden. Wir unterstützen den Antrag der Regierung. Wir beantragen zusammen mit der Mitte-EVP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion, die Regierung einzuladen, eine gesetzliche Regelung für die Förderung und Finanzierung der spezialisierten Demenzerkrankungen zu prüfen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Durot-Uzwil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Dieses Thema geht uns alle an, früher oder später. Wir begrüssen die geplanten neuen Finanzierungsansätze und das Bereitstellen von neuen Pflegeangeboten für die spezialisierte Langzeitpflege und wir sind überzeugt, dass die Bestrebungen sich für die Pflegeinstitutionen, für die betroffenen Personen wie auch die Angehörigen der Patienten positiv auswirken werden. Mit der zunehmenden Überalterung, dem sich zuspitzenden Fachkräftemangel, insbesondere in den Alters- und Pflegeheimen, und den steigenden Kosten in der Pflege steht auch der Kanton St.Gallen vor grossen Herausforderungen.

Nicht nur die demografische Entwicklung ändert sich, sondern auch die Komplexität der speziellen Pflegefälle, die Bedürfnisse der Betroffenen und deren Angehörigen, aber auch die längere Überlebensdauer bei schwerkranken oder beeinträchtigten Menschen. Deshalb ist es wichtig, dass die Pflegelandschaft weiterentwickelt wird, damit auf die Herausforderungen von heute und morgen reagiert werden kann. Aktuell bestehen, wie es auch im Bericht zu recht beschrieben wird, verschiedene Lücken in der Finanzierung von Spezialpflegeangeboten und geeigneten Spezialpflegeplätzen. Wir sind zuversichtlich, dass der VII. Nachtrag diesbezüglich Abhilfe schaffen wird. Leider kommt aber auch für uns das Thema Demenz viel zu kurz. Es fehlen hier zunehmend speziell für solche Patienten eingerichtete Institutionen und eine sichere Finanzierung. Auch wurden junge Patientinnen und Patienten mit einer frühen und schweren Demenzerkrankung nicht berücksichtigt. Das ist für die Betroffenen und deren Familien belastend. Das Argument, dass es schwierig sei, eine Abgrenzung zwischen normaler und spezialisierter Demenz herzustellen, ist für uns nicht nachvollziehbar. Viele andere degenerative Erkrankungen zeigen genau dieselbe Schwierigkeit auf. Gerade im Hinblick auf die zunehmende Überalterung muss damit gerechnet werden, dass wir mit deutlich mehr dementen Personen rechnen müssen. Da wäre es gut, wenn wir uns jetzt schon darauf vorbereiten. Es ist für uns deshalb fraglich, warum im Zuge der Neuregelung die Demenzpflege und -betreuung nicht auch in die Zuständigkeit des Kantons überführt wird und damit als spezialisierte Langzeitpflege behandelt und finanziert werden kann. In der Botschaft zur Gesetzesvorlage hat die Regierung zwar auf dieses Thema hingewiesen und einen entsprechenden Gesetzesnachtrag zu einem späteren Zeitpunkt in Aussicht gestellt. Wir denken aber, dass hier ein rascher Handlungsbedarf angezeigt ist.

Ungelöst bleibt die Situation im Kanton St.Gallen auch im Bereich der Übergangsangebote. Die Brückenangebote zwischen stationärer Behandlung und der Rückkehr nach Hause werden in der Vorlage zu wenig beachtet. Das ist schade, denn hier besteht wirklich Handlungsbedarf. Heute – das wissen Sie sicher alle aus persönlichen Erfahrungen – werden Patienten, die früher sieben bis zehn Tage im Spital blieben, nach einer Operation bereits nach ein paar Tagen entlassen. Das ist insbesondere für ältere oder alleinstehende Personen eine grosse Belastung und muss dringend angegangen werden, da mit einem guten Übergangsangebot auch frühzeitige Pflegeheimplatzierungen verhindert werden könnten.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Krempl-Gnädinger-Goldach (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Dieser Gesetzesnachtrag ist ein wichtiger Schritt für eine würdevolle Betreuung von kranken und betagten Menschen, die den heutigen Vorstellungen entspricht, also dem Grundsatz, dass alle Menschen so lange wie möglich in ihrem eigenen Daheim leben können und sollen.

Die Mitte-EVP-Fraktion beurteilt die Vorlage als positiv und gelungen. Die Beseitigung von Angebots- und Finanzierungslücken in der Spezialpflege ist wichtig. Richtig ist, dass die Hospize zukünftig nicht mehr auf Spenden angewiesen sein werden. Mit dem neuen Art. 45bis unter dem Titel «Beiträge an Pilotprojekte» können sich ganz neue, zeitgemässe Projekte entwickeln. Die Mitte-EVP-Fraktion unterstützt auch den Grundsatz, die Bereitstellung und Finanzierung des Grundangebots bei den Gemeinden zu belassen, bei der Spezialpflege aber regional, kantonal oder gar überkantonal zu denken und handeln. Das Gesetz ist eine gute Grundlage für die sich verändernde Situation in der Spezialpflege. Weiteren Entwicklungsbedarf sieht die Mitte-EVP-Fraktion bei den Grundlagen für die spezialisierte Demenzbetreuung. Den Art. 28 Abs. 3 Bst. d (neu) hat unsere Delegation in der vorberatenden Kommission unterstützt, mit dem Vorbehalt, an der heutigen Beratung in der Session in der Zwischenzeit erhaltene zusätzliche Informationen einbeziehen zu können. Aufgrund des Antrags der Regierung, dem Faktenblatt des Amtes für Soziales, das uns in der Zwischenzeit zugestellt wurde und weiteren Diskussionen wird unsere Fraktion in der Spezialdiskussion den Antrag der Regierung unterstützen und anstelle des neuen Art. 28 Abs. 3 Bst. d einen weiteren Auftrag an die Regierung einreichen.

Zu den Übergangs- und Brückenangeboten: Mit den immer kürzer werdenden Spitalaufenthalten bzw. der Umstellung von stationär zu ambulant für viele Eingriffe, werden neue Modelle der Betreuung von Betagten und mehrfach erkrankten Menschen nötig, sowohl mit ambulanten wie auch stationären Formen. Deshalb unterstützen wir den Auftrag an die Regierung, diesbezüglich falls nötig rechtliche Grundlagen zu schaffen.

Ein wichtiges Thema ist für die Mitte-EVP-Fraktion die Zukunft der Spezialpflegeangebote in Flawil und Wattwil, nachdem sich die Solviva AG aus den Leistungsvereinbarungen zurückgezogen hat. Deshalb hat unsere Delegation den zweiten Auftrag formuliert, die Berichterstattung über die Ausgestaltung der Spezialpflegeangebote an diesen beiden ehemaligen Spitalstandorten.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Freund-Eichberg (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die SVP sieht den Handlungsbedarf bei der sogenannten spezialisierten Langzeitpflege, welche die Gerontopsychiatrie, die schwere und komplexe Pflege sowie die palliative Pflege beinhaltet. Neben den besonderen fachlichen Anforderungen bestehen v.a. in der spezialisierten Langzeitpflege Angebots- und Finanzierungslücken.

Die politischen Gemeinden sollen weiterhin für die Bereitstellung und die Finanzierung des Grundangebots im Betagten- bzw. Pflegebereich und damit für den grössten Teil des Altersbereichs zuständig bleiben. Dem Bedürfnis älterer Menschen, so lange wie möglich in einem privaten Wohnumfeld leben zu können, muss Rechnung getragen werden. Ambulante Strukturen sollen ausgebaut werden, um so die Eintritte in Betagten- und Pflegeeinrichtungen künftig senken zu können. Wir begrüssen, dass im Bereich der spezialisierten Langzeitpflege der Kanton zuständig sein soll für die Bedarfsanalyse, die Angebotsgestaltung, die Zusatzfinanzierung sowie für die Aufsicht. Um auch künftig flexibel auf Veränderungen reagieren zu können und um Weiterentwicklungen im Bereich der integrativen Angebotsgestaltung anstossen zu können, wird der Kanton künftig die Möglichkeit haben, Beiträge an Pilotprojekte auszurichten, die Grundlagen und Erfahrungen für diese Weiterentwicklung liefern.

Durch die Anpassung und die Finanzierung der Langzeitpflege entstehen dem Kanton St.Gallen erhebliche Mehrkosten von 3,3 Mio. Franken. Wir gehen davon aus, dass die 3,3 Mio. Franken nicht lange reichen werden. Sollte die Anzahl der Betagten, wie in der Botschaft beschrieben, im Jahr 2050 mehr als doppelt so hoch sein, dann werden die Kosten im Jahr 2030 schon 5 Mio. Franken pro Jahr betragen. Dem gegenüber stehen Kosteneinsparungen im Bereich der verlängerten Spitalaufenthalte und der ausserkantonalen Platzierungen. Die SVP wünscht sich zu gegebener Zeit ein Reporting über diese Kostenausgaben und Kosteneinsparungen. Vielleicht gibt es im Planungsjahr 2027 die Gelegenheit. Der Antrag der vorberatenden Kommission zu Art. 28 Abs. 3 Bst. d (neu) ist abzulehnen. Nicht, weil die SVP gegen die spezialisierte Demenzbetreuung wäre, sondern im Gegenteil, der Bedarf für die spezialisierte Demenzbetreuung ist ausgewiesen. Die Regierung anerkennt, dass auf die Aufnahme im vorliegenden VII. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz zu verzichten ist, weil eine ausführliche Botschaft fehlt und noch auszuarbeiten ist. Das ist auch die Meinung der SVP, wir unterstützen den Antrag der Regierung. Den Aufträgen der vorberatenden Kommission zu Ziff. 1 und 2 kann zugestimmt werden, weil wir der Meinung sind, dass in den Bereichen der Übergangs- und Brückenangebote Klarheit geschaffen werden muss und der Kantonsrat nach dem Wegzug der Solviva AG Informationen erhalten muss, wie es weitergehen soll.

Zum Auftrag Ziff. 3, eine gesetzliche Regelung für die Förderung und Finanzierung der spezialisierten Demenzbetreuung zu prüfen: Die Regierung will die spezialisierte Demenzbetreuung, das hat sie bereits in der Botschaft unterbreitet. Jetzt kommt die Mehrheit des Kantonsrates auch noch mit diesem Auftrag. Mir kommt es etwas speziell vor. Ist die Regierung nicht mehr in der Lage selbständig und ohne Auftrag des Kantonsrates an die Arbeit zu gehen? Bei der spezialisierten Demenzbetreuung ist auch die SVP-Fraktion der Meinung, dass dies geprüft werden muss, und stimmt dem Auftrag Ziff. 3 ebenfalls zu.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Schulthess-Grabs (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Gemeinderätin von Grabs.

Die Betagten- und Pflegeheime oder zuweisenden Kliniken sind vermehrt mit Personen konfrontiert, die über einen hohen Pflege- und Unterstützungsbedarf verfügen und für die ein üblicher Heimaufenthalt ungeeignet ist. Diese Fälle sind von der bestehenden Bedarfsermittlung und Angebotsplanung der Gemeinden nicht erfasst oder übersteigen den Grundauftrag. Sie können unter dem Begriff «spezialisierte Langzeitpflege» erfasst werden. Die SP-Fraktion stellt fest, dass die Botschaft umfassend ist und bedankt sich gleichzeitig, dass die wichtigsten Anliegen erkannt wurden, nämlich dass ein erhöhter Bedarf an zusätzlichen Angeboten im Kanton St.Gallen bei spezialisierten Pflegeangeboten ausgewiesen ist und die finanziellen Lücken anerkannt wurden. Im Bereich Schwerstpflege sind regionale Zentren für Situationen zu begrüssen, die hochspezialisierte Pflege sowie die permanente Anwesenheit von intensivmedizinischem Fachpersonal erfordern. Eine Regionalisierung der Schwerstpflege macht u.a. auch für jüngere Personen Sinn, die zu jung sind für das Alters- oder Pflegeheim. Nicht in allen Fällen sind jedoch neue regionale Angebote notwendig. Auch in der Schwerstpflege stellen viele Heime bereits Angebote zur Verfügung.

Es ist zu erwähnen, dass in den spezifischen Bereichen der spezialisierten Langzeitpflege wie z.B. in Sterbe- und Hospizeinrichtungen sowie für die Bereiche der komplexen und psychogeriatrischen Fällen besondere Fachkenntnisse und unterschiedliche Ressourcen notwendig sind, was sich infolgedessen auch auf die Rekrutierung des Personals auswirkt und entsprechende Ressourcen erfordert. Wir begrüssen die angestrebte Finanzierung der Sterbehospizeinrichtungen, denn nur so können die betroffenen Menschen ihre letzte Lebensphase in Würde und mit der nötigen Unterstützung antreten. Wichtig zu erwähnen ist auch eine wohnortnahe medizinische Versorgung, die sich positiv auswirken kann.

Die Gesetzgebung soll sich dabei nicht nur auf neue Angebote und Anbieter fokussieren, sondern die Finanzierung bereits bestehender und ungenügend finanzierter Angebote berücksichtigen. Wir kennen im Kanton schon bewährte Heime und Einrichtungen, die seit vielen Jahren Angebote der Spezialpflege anbieten. Mit einer gesetzlichen Regelung zur Finanzierung von Brückenangeboten als Übergang zwischen selbstständigem Wohnen und Heimeintritt soll aus unserer Sicht eine wichtige Lücke geschlossen werden, denn viele ältere Menschen möchten so lange wie möglich zu Hause bleiben und mit der entsprechenden Unterstützung wird diesem Wunsch Folge geleistet. Wir bitten Sie, dem Antrag der vorberatenden Kommission zur spezialisierten Demenzbetreuung zuzustimmen. Aus unserer Sicht besteht dort seit längerer Zeit eine grosse Lücke. Ich bitte Sie, sich dem jetzt anzunehmen. Damit kann ein Beitrag geleistet und die Spitze des Eisbergs somit bereits angegangen werden. Wir stellen fest, dass die Demenzbetreuung eine sehr aufwändige Geschichte ist.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Losa-Mörschwil, Präsidentin der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf die Vorlage in erster Lesung einzutreten.

Die vorberatende Kommission hat am 15. Dezember 2023 im Kantonsratssaal getagt. Grundlage der Beratung waren Botschaft und Entwurf der Regierung vom 24. Oktober 2023. Nebst den vollzählig anwesenden Kommissionsmitgliedern haben folgende Personen an der Beratung teilgenommen: Regierungsrätin Laura Bucher, Vorsteherin Departement des Innern, Davide Scruzzi, Generalsekretär, Claudius Lauterbacher, Leiter Amt für Soziales, Ingo Kratisch, Leiter Abteilung Alter. Des Weiteren waren Simona Risi als Geschäftsführerin sowie Leandra Cozzio als Stv. Geschäftsführerin anwesend.

Beim vorliegenden VII. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz geht es um die Förderung und Finanzierung von Spezialpflegeplätzen in Betagten- und Pflegeheimen, die auch mit dem Begriff «spezialisierte Langzeitpflege» bezeichnet werden. Die spezialisierte Langzeitpflege umfasst namentlich die Gerontopsychiatrie und die schwere und komplexe Pflege z.B. bei Tetraplegie sowie der Palliativpflege. Im Bereich der spezialisierten Langzeitpflege bestehen im Kanton St.Gallen zurzeit Angebots- und Finanzierungslücken. Mit dem vorliegenden Nachtrag soll eine Bereitstellung und Finanzierungsgrundlage für alle aufgeführten Angebote der spezialisierten Langzeitpflege geschaffen werden.

Während die politischen Gemeinden weiterhin für die Bereitstellung und Finanzierung des Grundangebots im Betagten- bzw. Pflegebereich zuständig bleiben sollen, wird aufgrund der Fallzahlen und der fachlichen Komplexität und der damit zusammenhängenden Spezialisierung eine kantonale Lösung erforderlich. In Zukunft soll der Kanton für die Bedarfsanalyse, die Angebotsgestaltung und die Zusatzfinanzierung der spezialisierten Langzeitpflege zuständig sein. Damit soll die Pflegelandschaft weiterentwickelt werden, um diese auf aktuelle und künftige Herausforderungen ausrichten zu können. Der Kanton wird zukünftig auch die Möglichkeit haben, Beiträge an Pilotprojekte auszurichten, um flexibel auf Veränderungen reagieren und um weitere Entwicklungen anstossen zu können.

Nach der informativen Einführung durch Regierungsrätin Laura Bucher konnten bereits zu Beginn viele offene Fragen geklärt werden. So wurde die Vorlage auch von einer Mehrheit der Kommissionsmitglieder mit Wohlwollen, teilweise aber auch ein paar kritischen Worten gewürdigt. Trotz dem einstimmigen Entscheid der Kommissionsmitglieder, mit 15:0 Stimmen dem Kantonsrat Eintreten auf die Vorlage zu beantragen, gaben hauptsächlich drei Themen teils längere, intensive, aber auch konstruktive Diskussionen. Am längsten diskutiert haben wir zum Thema «spezialisierte Demenzpflege». In der Botschaft zur Gesetzesvorlage hat die Regierung bereits auf dieses Thema hingewiesen und einen entsprechenden Gesetzesnachtrag zu einem späteren Zeitpunkt in Aussicht gestellt. Die Mehrheit der Kommission erkennt allerdings bereits jetzt Handlungsbedarf und will die Einführung einer neuen Finanzierung für die Betreuung von schweren Demenzfällen rasch vorantreiben. So wurde mit einem Kommissionsentscheid von 8:7 Stimmen Art. 28 Abs. 3 durch einen Bst. d ergänzt und die spezialisierte Demenzbetreuung hinzugefügt. Um der Regierung die Zeit zu geben, die konkrete Umsetzung zu planen, soll sie den Vollzugsbeginn dieser Anpassung auf einen späteren Zeitpunkt festlegen als jene der übrigen Bestimmungen.

Die Regierung hat uns nach der Kommissionssitzung noch ein Faktenblatt zur spezialisierten Demenzpflege mit Angebot und Bedarf im Kanton St.Gallen zukommen lassen. Wir werden sicher später bei den Eintretensvoten der Fraktionen mehr darüber erfahren. Mittlerweile liegen auch verschiedene Anträge zum Thema «spezialisierte Demenzpflege» vor. Weiter beantragt die Kommission dem Kantonsrat, der Regierung zwei Aufträge zu erteilen: Zum einen lädt die Kommission die Regierung ein, die Finanzierungs- und Brückenangebote zu verbessern und falls nötig, gesetzliche Grundlagen zu schaffen. Der Auftrag wurde in der Kommission mit 11:3 Stimmen bei 1 Enthaltung unterstützt. Zum anderen soll sie den Kantonsrat über die Ausgestaltung der Spezialpflegeangebote in Flawil und Wattwil informieren, nachdem sich die Viva Group im Sommer 2023 aus den Leistungsvereinbarungen zurückgezogen hat. Die vorberatende Kommission stimmte dem Antrag mit 13:1 Stimme bei 1 Enthaltung zu.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession