Geschäft: XXII. Nachtrag zum Steuergesetz (Erhöhung des Fahrkostenabzugs)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.23.07
TitelXXII. Nachtrag zum Steuergesetz (Erhöhung des Fahrkostenabzugs)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung25.10.2023
Abschlusspendent
Letze Änderung7.10.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 24. Oktober 2023
AllgemeinKommissionsbestellung des Präsidiums vom 27. November 2023
AntragAntrag der vorberatenden Kommission vom 14. Dezember 2023
AntragAntrag der Regierung vom 9. Januar 2024
AntragAntrag SVP-Fraktion zu Art. 39 Abs. 1 Bst. a vom 19. Februar 2024
AntragAntrag Die Mitte-EVP-Fraktion zu Art. 39 Abs. 1 Bst. a vom 19. Februar 2024
AntragEventualantrag Cavelti Häller-Jonschwil zu Art. 39 Abs. 1 Bst. a vom 19. Februar 2024
ErlassErgebnis der ersten Lesung des Kantonsrates vom 21. Februar 2024
AntragAntrag der Redaktionskommission vom 29. April 2024
ErlassReferendumsvorlage vom 2. Mai 2024
ProtokollauszugFeststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 25. Juni 2024
AllgemeinErläuternder Bericht für die Volksabstimmung vom 24. November 2024
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
28.11.2023Gremium21.5.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
2.5.2024Antrag SP-Fraktion auf Unterstellung des Erlasses unter die Volksabstimmung (Ratsreferendum)37Zustimmung75Ablehnung8
2.5.2024Schlussabstimmung73Zustimmung36Ablehnung11
21.2.2024Art. 39 Abs. 1 Bst. a58Antrag SVP-Fraktion56Antrag Die Mitte-EVP-Fraktion6
21.2.2024Art. 39 Abs. 1 Bst. a55Antrag SVP-Fraktion58Antrag Regierung7
21.2.2024Art. 39 Abs. 1 Bst. a50Antrag Regierung63Antrag vorberatende Kommission7
21.2.2024Eintreten83Zustimmung30Ablehnung7
Statements
DatumTypWortlautSession
2.5.2024Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion auf Unterstellung des Erlasses unter die Volksabstimmung (Ratsreferendum) mit 75:37 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. Die erforderliche Mehrheit von einem Drittel der Mitglieder des Kantonsrates (40 Stimmen) nach Art. 132 Abs. 2 Bst. b GeschKR ist nicht erreicht.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
2.5.2024Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den XXII. Nachtrag zum Steuergesetz (Erhöhung des Fahrkostenabzugs) mit 73:36 Stimmen bei 6 Enthaltungen in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
2.5.2024Wortmeldung

Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Der Kanton St.Gallen möchte sich als fortschrittlicher, wirtschaftlich interessanter, aber auch als verantwortungsbewusster Kanton positionieren, der die Probleme der Zukunft ernst nimmt und Lösungen umsetzt. Mit der Einführung der Begrenzung des Fahrkostenabzugs im Jahr 2016 haben Regierung und Kantonsrat ihre Verantwortung wahrgenommen und einen Anreiz geschaffen, vom Auto auf den öV umzusteigen. Ein kleiner Mosaikstein, um das Wohnen und Arbeiten in der Nähe des Wohnorts zu fördern und die Verlagerung des Pendlerverkehrs auf den öV zu unterstützen. Dies war vor rund zehn Jahren ein wichtiger und richtiger Schritt. Eine aktuelle Studie im Auftrag der Schweizerischen Energiestiftung identifiziert ausdrücklich überhöhte Fahrkostenabzüge für Autopendler als Fehlanreiz in der Schweizer Energiepolitik. Statt in die Zukunft will man mit diesem Nachtrag zurück in die Vergangenheit.

Der Fahrkostenabzug darf auch kein Argument sein, um Stadt und Land sowie Agglomeration und Randregionen gegeneinander auszuspielen. Es gibt kaum ein Land, das ein so dichtes Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln unterhält und mit «Park and Ride» ein effizientes und kostengünstiges System anbietet, das es wirklich jedem ermöglicht, den öV flexibel zu nutzen.

Noch ein Wort zur Mitte und FDP: Mit diesem Nachtrag ignorieren Sie Ihre eigenen Versprechen im Parteiprogramm. Die Mitte fordert auf ihrer Website, ich zitiere: «Ein klares Bekenntnis zur CO2-Netto-Null-Strategie bis 2050 sowie dem 1,5-Grad-Ziel für unsere Erde.» Auf der Website der FDP ist zu lesen: «Die FDP steht zum Pariser Klimaübereinkommen. Die Treibhausgasemissionen müssen bis 2030 gegenüber 1990 halbiert werden.» Wie wollen Sie Ihre Wahlversprechen einlösen, wenn Sie steuerlich solche Fehlanreize schaffen? Wir zählen deshalb auf Ihre wichtigen Stimmen bei der Ablehnung dieses Nachtrags.

Zum Schluss eine Bemerkung zur direkten Demokratie: Es scheint im Moment etwas normal geworden zu sein, Volksentscheide nicht mehr zu akzeptieren. Das heute gültige Modell des Fahrkostenabzugs wurde vom St.Galler Volk bestätigt und damit für richtig befunden. Nur acht Jahre später spielt der Volkswille in den Augen vieler in diesem Saal offensichtlich keine Rolle mehr. Das Abstimmungsresultat soll nach eigenem Gutdünken übergangen werden. Das Mindeste, was Sie jetzt noch tun können ist, dem Ratsreferendum zuzustimmen und damit der Bevölkerung die Möglichkeit zu geben, den damaligen Entscheid entweder zu bestätigen oder in Ihrem Sinn umzustossen.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
2.5.2024Wortmeldung

Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Der Arbeitsweg ist seit der Steuerperiode 2016 beschränkt abziehbar. Er wurde erst auf das Jahr 2020 im Rahmen der Vorlagen rund um den sogenannten «Steuerkompromiss» (STAF-Vorlage) um Fr. 600.– erhöht. Das sind seit der Einführung nicht einmal zehn Jahre. Nun soll er schon wieder massiv nach oben geschraubt werden. Dies führt zu Steuerausfällen von rund 16 Mio. Franken. Das Ziel sollte es sein, dass die Arbeitswege nicht länger, sondern kürzer werden. Mit dieser Erhöhung erreichen wir das Gegenteil: Der Anreiz für weite Wege erhöht sich.

Mit der Erhöhung des Pendlerabzugs sinkt noch einmal das vielleicht eher nicht vorhandene Steuersenkungspotenzial, das wir dafür verwenden wollten, den Mittelstand zu entlasten. Die Erhöhung des Pendlerabzugs wird von potenziellen Zuzügern gar nicht wahrgenommen. Es hilft nicht dabei, Neuzuzüger in den Kanton zu bringen, und es entlastet den Mittelstand nicht. Mit der Erhöhung wird die Zersiedelung gefördert. Die steuerliche Entlastung betrifft in erster Linie Pendlerinnen und Pendler mit Privatfahrzeugen. Verkehrspolitisch und raumplanerisch ist das in Zeiten des Klimawandels total falsch – es gibt Rekordtemperaturen weltweit und in der Schweiz. Sie führt zu höheren Infrastrukturkosten durch das Pendeln, zu mehr Strassen und Kosten sowie Kulturlandverschleiss.

Mit der heutigen Regelung kann ein Weg von 15 Kilometern abgezogen werden, was mehr oder weniger dem durchschnittlichen Arbeitsweg entspricht. Neu sollen es 26 Kilometer sein. Von dieser Erhöhung profitieren nur rund 11 Prozent der Steuerpflichtigen. Von einer Entlastung des Mittelstands kann also keine Rede sein, zumal v.a. auch die hohen Einkommen überdurchschnittlich davon profitieren, nur schon wegen der Steuerprogression. Aber auch sonst zeigen die Statistiken, dass die oberen Einkommen weitere Arbeitswege haben. Die Ausfälle führen zu Sparmassnahmen oder Erhöhungen anderer Steuern oder des Steuerfusses insbesondere in Gemeinden, die finanziell nicht gut dastehen. Mit der Erhöhung steigen zudem die Bürokratie und der Kontroll- und Verwaltungsaufwand, den die meisten eigentlich senken wollen.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
2.5.2024Wortmeldung

Gähwiler-Buchs beantragt im Namen der SP-Fraktion, den Erlass nach Art. 132 Abs. 2 Bst. b GeschKR der Volksabstimmung (Ratsreferendum) zu unterstellen.

Wir sind dabei, einen Volksentscheid umzustossen. Die Stimmbevölkerung hat im Rahmen des Sparpakets einer Begrenzung des Pendlerabzugs auf der Höhe des Generalabonnements zugestimmt. Einige Jahre später kam eine kleine, ebenfalls mit dem öffentlichen Verkehr (öV) zusammenhängende Anpassung dazu: Die Kosten für das Parkticket am Bahnhof wurden dazugenommen. Aktuell beträgt der Abzug rund 4'500 Franken. Ein wichtiges Argument im Abstimmungskampf im Jahr 2015 – also vor nicht allzu langer Zeit – war die Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen. Wir sind jetzt dabei, diese Gleichbehandlung aufzuheben. Für einige wenige mag die vorgeschlagene Gesetzesänderung Vorteile bringen. Für den Grossteil der Bevölkerung bedeutet das lediglich weniger Steuereinnahmen. 16 Mio. Franken werden fehlen, verteilt auf Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern.

Sie stützen sich in der Argumentation auf die Standortattraktivität. Ich behaupte, die Wohnorte sind nicht allein aufgrund tiefer Steuern attraktiv. Bei Fahrten durch den Kanton – ob mit Fahrrad, öV oder Auto – sehe ich, dass die Dörfer und Städte im Kanton mehr zu bieten haben. Es gibt gute Gründe, sich für einen bestimmten Wohnort zu entscheiden. Die Steuerlast macht höchstens einen kleinen Teil der Attraktivität aus. Im Gegenteil: Mit Steuerausfällen werden über kurz oder lang v.a. ländliche Gemeinden weniger attraktiv. Die fehlenden Einnahmen und den Mehrverkehr werden diese besonders zu spüren bekommen. Genau diese Gemeinden haben hohe Ausgaben für die Infrastruktur. In Zeiten, in denen die Treibhausgasemissionen gesenkt werden sollen und Umweltschutzbestrebungen wichtiger werden, den privaten Autoverkehr zu subventionieren, läuft allen genannten politischen und gesellschaftlichen Anliegen entgegen. Diejenigen Pendlerinnen und Pendler, die am meisten indirekte Kosten verursachen, sollen hier entlastet werden. Vernünftige Finanzpolitik sieht anders aus.

In den letzten Jahren wurden zahlreiche Steuersenkungen beschlossen. Ihre Wirksamkeit in Bezug auf die Standortattraktivität und Mittelstandsentlastung ist noch nicht erwiesen, und schon stimmen wir über die nächste Steuersenkung ab. Die vorliegende Steuersenkung ist noch nicht einmal verabschiedet, schon ist der nächste Anlauf unterwegs. Die einzige Hoffnung mit Blick auf die Mehrheitsverhältnisse im Kantonsrat ist, dass diese zukünftigen Steuersenkungen besser durchdacht sind und tatsächlich dem allseits bemühten Mittelstand zugutekommen werden und nicht nur eine Handvoll Menschen im Kanton berücksichtigen. Wer dieser ominöse Mittelstand überhaupt ist, daran scheiden sich bekanntlich die Geister. Ich kann Ihnen versichern: Diese vorher erwähnte Handvoll Menschen sind nicht der Mittelstand. Bestenfalls entlasten wir einen klitzekleinen Teil des Mittelstands.

Der Kantonsrat ist dabei, eine aus verschiedenen Gründen unvernünftige Entscheidung zu treffen. Zudem ist mit der masslosen Erhöhung des Pendlerabzugs diese Vorlage überladen. Und das, indem Sie einen Volksentscheid von vor zehn Jahren über den Haufen werfen. Das widerspricht meinem Verständnis von zukunftsgerichteter Politik. Das kann man machen, aber dann bitte mit dem Einverständnis des Volks. Aus diesem Grund werden wir das Ratsreferendum ergreifen. Wir sind überzeugt, dass für die Korrektur eines Volksentscheids das Volk das letzte Wort haben muss.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
29.4.2024Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
29.4.2024Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf den XXII. Nachtrag zum Steuergesetz in zweiter Lesung ein.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
29.4.2024Wortmeldung

Kohler-Sargans, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
21.2.2024Wortmeldung

Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der vorberatenden Kommission dem Antrag der Regierung zu Art. 39 Abs. 1 Bst. a mit 63:50 Stimmen bei 1 Enthaltung vor.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der Regierung dem Antrag der SVP-Fraktion zu Art. 39 Abs. 1 Bst. a mit 58:55 Stimmen bei 1 Enthaltung vor.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der SVP-Fraktion dem Antrag der Mitte-EVP-Fraktion zu Art. 39 Abs. 1 Bst. a mit 58:56 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Wortmeldung

Bartl-Widnau zu Dürr-Widnau: Die angebliche Verwirrung wurde schon von Gerig-Mosnang erläutert. Ich möchte darauf hinweisen, dass die 90 Minuten pro Tag im Steuerbuch leicht nachlesbar wären und Praxis sind. Bezüglich der möglichen Auswirkungen auf den Finanzausgleich wurde die Kommission so informiert, dass derzeit keine Aussage gemacht werden könne, da keine entsprechenden Zahlen verfügbar seien. Von dem her dürfte es sich, wie erwähnt, nur meine Mutmassung handeln.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Wortmeldung

Kohler-Sargans, Kommissionspräsident: Bevor wir über die verschiedenen Anträge abstimmen, fasse ich die Abstimmungen aus der vorberatenden Kommission zusammen:

Der vorliegende Antrag der SVP-Fraktion wurde in der vorberatenden Kommission gestellt und diskutiert. Es wurde eine Grundsatzabstimmung durchgeführt, ob der Abzug begrenzt oder unbegrenzt sein soll. Die vorberatende Kommission stimmte mit 10:5 gegen einen unbegrenzten Abzug.

Der vorliegende Antrag der Mitte-EVP-Fraktion wurde in der vorberatenden Kommission gestellt und diskutiert. Der Abzug von Fr. 7'000.– wurde dem Vorschlag der Regierung mit dem Abzug von Fr. 6'000.– mit 12:3 Stimmen vorgezogen. Danach wurde der Antrag von Fr. 7'000– dem Antrag von Fr. 8'000.– gegenübergestellt. Die vorberatende Kommission zog den Abzug von Fr. 8'000.– dem Abzug von Fr. 7'000.– mit 9:6 Stimmen vor. So entstand der Vorschlag der vorberatenden Kommission mit dem Abzug von Fr. 8'000.–.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Wortmeldung

Regierungsrat Mächler: Dürr-Widnau hat gefragt, wie das im Zusammenhang mit dem Finanzausgleich ist. Wir haben diese Fragstellung, wie von der vorberatenden Kommission gewünscht, dem Departement des Innern zugestellt, welches hier federführend ist. Das Departement des Innern antwortet eigentlich, dass es einerseits keine direkte Wirkung hat, dass aber andererseits eine indirekte Wirkung sehr wahrscheinlich sei, weil die Ausfälle bei den Gemeinden unterschiedlich sein werden. Die ländlichen Gemeinden werden wahrscheinlich höhere Ausfälle haben, weil sie mehr Pendler haben, die einen höheren Abzug geltend machen können. Das leuchtet ein. Deshalb kann man davon ausgehen, dass die Disparität eher zunehmen wird und damit – das ist der Grundmechanismus des Finanzausgleichs – muss der Kanton mehr Mittel in den Finanzausgleich geben. Wie hoch das in Franken sein wird, kann heute niemand sagen. Das ist sehr schwierig zu ermitteln, weil uns diese Steuerdaten fehlen. Ich gehe aber von dieser indirekten Wirkung aus und dass der Kanton auch etwas mehr bezahlen muss. Diese Annahme ist sicherlich plausibel. Wir werden das, wie von Dürr-Widnau gewünscht, dann sicherlich anschauen.

Zu Dudli-Oberbüren: Sie haben argumentiert, die Attraktivität sei auch ein Punkt, den man beachten müsse. Ich bin mit Ihnen einverstanden, Steuern haben mit der Attraktivität eines Standorts zu tun. Ich muss aber auch sagen, dass ich als Finanzchef noch nie gehört habe, dass jemand aufgrund des Fahrkostenabzugs an einen Ort gezogen ist. Wenn Sie das schon mehrmals gehört haben, bitte ich um Meldung, damit wir dem nachgehen können. Ich glaube das nicht, da spielen ganz andere Themen eine Rolle. Bei den Steuern sind es eher die Steuersätze bzw. der Steuerfuss, die entscheidend sind. Auch die Vermögenssteuern können eine Rolle spielen. Aber der Fahrkostenabzug – übertreiben Sie bitte nicht – ist nicht das ausschlaggebende Kriterium.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Wortmeldung

Gerig-Mosnang: Ich präzisiere, was Dürr-Widnau verwirrt hat: Der reine Arbeitsweg zwischen Wildhaus und Wattwil ist 30 Minuten. Bartl-Widnau hat die Einsparung über 90 Minuten pro Tag durch Motorfahrzeugbenutzung gemeint. Das ist auf dem Formular 4 ein Begründungspunkt, der zur Generierung des Fahrkostenabzugs dient. Zu Huber-Oberriet: Ich habe Landregion und nicht Randregion gesagt. Ich würde mir niemals anmassen, das Rheintal als Randregion zu betiteln.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Wortmeldung

Dürr-Widnau: Dem Antrag der Mitte-EVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich war Mitglied dieser vorberatenden Kommission und erlaube mir, einige Ergänzungen zu machen. Erstens werden in der Botschaft auf Seite 7 die finanziellen Auswirkungen ausgeführt. Es wurden jetzt gewisse Zahlen gesagt, was das kostet. Was nicht erwähnt wurde, sind die indirekten Kosten, die dazukommen. Aus Transparenzgründen ist es wichtig, das zu wissen. Der Finanzdirektor kann das sicherlich bestätigen. Es gibt auch noch Auswirkungen aus dem Finanzausgleich. D.h., die technische Steuerkraft wird reduziert und es wird einen Effekt auf den Ressourcenausgleich geben. Da kommen nochmals Kosten auf uns. Meine Frage an den Finanzdirektor wäre, ob zumindest, wenn so etwas eingeführt wird, dann auch geprüft wird, was das kostet aus dem Ressourcenausgleich. Zweitens, Gerig-Mosnang spricht von 30 Minuten, Bartl-Widnau von 90 Minuten Mehrweg, da man ansonsten das Auto gar nicht abziehen könne. Ich bin mir jetzt nicht mehr sicher, ob man da vom Gleichen spricht.

Sind wir doch ehrlich und schauen die Praxis unserer Steuerämter an. Würde man die 90 Minuten als harte Grenze nehmen, könnten sehr viele den Fahrkostenbeitrag nicht mehr abziehen. Die Gefahr besteht natürlich, wenn man den Betrag hoch ansetzt – das bedeutet schlussendlich weniger Einnahmen für die Gemeinden –, dass wahrscheinlich die Praxis dann auch schärfer angewendet wird. Ich möchte einfach den Warnfinger zeigen bzw. dann nicht hören, dass die Praxis jetzt verschärft wurde. Ich glaube, die heutige Praxis ist sehr pragmatisch gelöst. Ich sehe die Gefahr, dass die Praxis ändern wird und am Schluss insgesamt andere Pendlerinnen und Pendler bestraft werden.

Wir können wir über Beträge reden oder darüber, wie es sein sollte, aber die Bürgerinnen und Bürger müssen es schlussendlich nachvollziehen können. Was ich nicht nachvollziehen kann, ist, wenn jemand am gleichen Ort wohnt, am gleichen Ort arbeitet, und der eine mehr abziehen kann als derjenige, der mit dem öV geht. Wie kann man das erklären? Ich kann es nicht. Es ist nicht richtig, Lippuner-Grabs, dass es ein Nebenschauplatz ist. In diesem Saal war es bis jetzt zumindest bei den meisten Usanz, dass man den öV nicht gegen den motorisierten Individualverkehr ausspielt, sondern diese gleichbehandelt. Hier besteht die Gefahr, dass wir wieder eine Ungleichbehandlung machen. Der Vorschlag der Mitte-EVP-Fraktion von Fr. 7’000.– hat eine Begründung. Das ist der einzige Vorschlag, der den öV mitberücksichtigt hat. Man kann zumindest sagen, dass jeder, der öV fährt, auch sein ganzes Bahnbillett abziehen kann und nicht umgekehrt.

Unterstützen Sie unseren Antrag. Der Unterschied bei Fr. 7'000.– oder Fr. 8'000.– beträgt 3 Mio. Franken. Das ist nicht kein Betrag. Bei unbeschränkt möchte ich gar nicht sagen, was da für Kosten auf uns zukommen. Das sind dann zweistellige Millionenbeträge. Da kann man sich auch überlegen, ob man lieber eine Steuersenkung macht. Dann haben alle etwas davon und nicht nur ein gewisser Teil der Steuerpflichtigen. Schauen wir, was kommt. Ich bitte den Finanzchef, meine Frage zu beantworten. Ich würde gerne die Auswirkungen auf den Finanzausgleich kennen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Wortmeldung

Huber-Oberriet (im Namen der VSGP): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Eine persönliche Anmerkung an Gerig-Mosnang: Das Rheintal fühlt sich nicht als Randregion. Wir sind ein bisschen weit weg von Bern, aber sonst am Puls der Wirtschaft.

Die Standortattraktivität einer Gemeinde ist nicht nur von der Steuerbelastung abhängig. Es gibt ganz verschiedene Faktoren, welche den Einwohnern wichtig sind, u.a. auch die Bildung, die Attraktivität von Sport und Erholung usw. Der Abzug der Fahrkosten ist sicherlich nicht der grösste Faktor dafür. Hartmann-Walenstadt spricht von 13 Mio. Franken, die den Gemeinden verlustig gingen – das ist eine alte Zahl, die nicht mehr belegt werden kann. Belassen wir es. Bitte unterstützen Sie den Antrag der Regierung. Wir sind dann immer noch auf einem guten Weg. Das GA zweiter Klasse und eine grosszügige P+Rail-Entschädigung kann damit abgedeckt werden.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Wortmeldung

Bartl-Widnau: Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Heute werden arbeitstätige Personen mit langem Arbeitsweg benachteiligt. Dies ist zu verhindern. Arbeit darf nicht belastet, sondern muss belohnt werden. Hier geht es nicht um den Mittelstand, sondern um jeden Arbeitstätigen, welcher auf das Auto angewiesen ist und v.a. mit dem öV jeden Tag eineinhalb Stunden länger unterwegs wäre. Diese Leute fahren bereits heute mit dem Auto, schlicht weil sie müssen. Ein Verzicht auf eine Erhöhung des Abzugs führt nicht zu einem Auto weniger auf der Strasse. Nebenbei möchte ich darauf hinweisen, dass nicht jeder einfach so an seinem Wohnort eine Arbeitsstelle findet. Da mutet der Hinweis von SP-Fraktion und GRÜNE-Fraktion, lange Arbeitswege seien einfach zu verhindern, seltsam und zudem m.E. auch unsozial an. Das kann sich schlicht und einfach nicht jeder leisten.

Ich betone erneut, dass wir hier von tatsächlich anfallenden Kosten sprechen, die nur anfallen, weil jemand arbeiten geht. Wir müssen Arbeit attraktiver machen und nicht bestrafen. Dabei denken wir auch an die 10 Prozent, welche die Regierung als vernachlässigbar erachtet. Mit dem Vorschlag der vorberatenden Kommission befinden wir uns im Mittelfeld der übrigen Kantone. Mutige könnten auch noch nach Höherem streben – das würde sicher auch dem Vater von Gmür-Bütschwil-Ganterschwil gefallen, denn die Durchschnittsnote anpeilen, das hat er ihn ja kaum gelehrt –, dann befände sich der Kanton St.Gallen auch einmal an der Spitze zusammen mit notabene zwölf anderen Kantonen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Wortmeldung

Gähwiler-Buchs (im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Jetzt sind wir trotzdem wieder auf dem Basar gelandet. Wir können dem Vorschlag der SVP-Fraktion, die Fahrkostenbegrenzung ganz aufzuheben, nicht sehr viel abgewinnen. Die Ausfälle wären viel zu gross. Wenn wir das, wie es bereits gemacht wurde, jetzt auf eine Stadt-Land-Graben-Thematik reduzieren möchten: Die Landbevölkerung habe ich nicht vergessen. Es gibt nämlich auch einen Teil der Landbevölkerung, der nicht auswärts arbeitet. Dass diese dann weniger Steuereinnahmen für die Gemeinde zur Verfügung haben und gegebenenfalls mit Steuererhöhungen konfrontiert sein werden, kann auch nicht im Sinne des Erfinders sein.

Fr. 8’000.–, Fr. 7’000.–, Fr. 6’000.– –wir finden Fr. 6'000.– angemessen. Auch wenn es heisst, die Gewinnungskosten sollten abziehbar sein, kennt trotzdem die Mehrheit der Kantone eine solche Beschränkung des Fahrkostenabzugs. Der Antrag der Regierung scheint uns ausgewogen zu sein in Bezug auf die Bevölkerungsanteile, die profitieren werden und der Ausfälle, mit denen sich der Rest konfrontiert sehen wird.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Wortmeldung

Gerig-Mosnang (als Mitglied der Landbevölkerung): Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

In unseren Landregionen wie dem Rheintal, dem Sarganserland oder dem Toggenburg ist die Bevölkerung vielfach auf das Auto angewiesen. Nehmen wir z.B. meine Heimatregion Toggenburg, eine typische Streusiedlung. Unsere Bevölkerung lebt nicht im urbanen Raum und hat nicht unmittelbar einen Bus oder ein Tram vor der Haustüre. Dazu kommt, dass viele Menschen nicht einfach in die Nähe des Arbeitsorts ziehen können. Da in gewissen Branchen schlicht nicht genügend Arbeitsplätze im Toggenburg angeboten werden, fördert dieser steuerliche Fehlanreiz eine Abwanderung aus dem Toggenburg. Ergänzend gibt es zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht mit dem öV zur Arbeitsstelle reisen können, etwa Schichtarbeiter, Mitarbeiter in der Gastronomie oder Pflege. Ergänzend sind wir auch aus wirtschaftlicher Sicht froh, dass Fachkräfte in unserer Region noch in den Betrieben arbeiten. Noch ein geografisches Beispiel dazu: Die aktuelle Regelung reicht für einen Arbeitsweg von Wildhaus nach Nesslau und zurück. Wer in Wildhaus wohnt und in Wattwil arbeitet, kann den Weg von Nesslau nach Wattwil nicht abziehen. Wir sprechen hier von einer halben Stunde Arbeitsweg. Da nützt auch das Brosamenangebot der Mitte-EVP-Fraktion mit Fr. 7’000.– nichts.

Geschätzte Regionenvertreter, jetzt können Sie sich wirklich einmal für ihre Region einsetzen und die richtigen Massnahmen treffen, anstatt nur auf Wahlflyern zu publizieren. Im Übrigen gilt die Obergrenze für alle Antriebsarten wie z.B. auch für E-Autos, Wasserstoff oder Hybrid. Eine Erhöhung, Gmür-Bütschwil-Ganterschwil, ist aus unserer Sicht auch eine komplette Abschaffung des Fahrkostenabzugs. Geschätzte Ratsmitglieder, nun können Sie dies wieder korrigieren, wie es auch die Bergkantone Graubünden oder Wallis getan haben. Entlasten Sie unsere Landbevölkerung, damit die anfallenden Mobilitätskosten steuerlich endlich korrekt berücksichtigt werden und streichen Sie die Beschränkung des Fahrkostenabzugs.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Wortmeldung

Dudli-Oberbüren: Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Wenn es um Steuern geht, fällt auch immer der Begriff «Standortattraktivität». Wenn die Regierung nun aber die Höhe des maximalen Fahrkostenabzugs als ein eher nebensächliches Kriterium bezeichnet, so liegt sie mit ihrer Einschätzung falsch. Was Steuern anbelangt, profitiert der Staat – sohin Bund, Kanton und Gemeinden wie auch die Bevölkerung. Ob nun politisch links, mittig oder rechts angesiedelt – der Staat profitiert von den reichen Steuerzahlern.

Auch Gemeinden haben grosses Interesse an reichen Steuerzahlern. Es dürfte allen Gemeindevertretern bewusst sein, dass es insbesondere für reiche, gutverdienende Einwohner ein relativ leichtes ist, ihren Wohnort zu wechseln. Im Sinne einer Verbesserung der Standortattraktivität haben sohin auch Gemeindevertreter ein gutes Argument für die Erhöhung des Pendlerabzuges. Und wenn nun v.a. links über angeblich unangebrachte Steuergeschenke für die Reichen bellt, so sei in Erinnerung gerufen, dass ein kleiner Teil der Bevölkerung für einen grossen – gar überproportionalen – Teil der Steuern aufkommt. Das hat mitunter mit der Steuerprogression zu tun. Wenn Sie also möchten, dass die Reichen nicht überproportional von Steuerreduktionen profitieren, dann unterstützen wir gerne Ihren politischen Vorstoss zur Abschaffung des progressiven Steuertarifs.

Zur Erinnerung: Nach Art. 9 Abs. 1 des Steuerharmonisierungsgesetz (SR 642.14; abgekürzt StHG) sind die Gewinnungskosten vom steuerbaren Einkommen abzuziehen. Gewinnungskosten sind diejenigen Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen bei der Erzielung seiner Einkünfte entstehen. Pendlerkosten zählen auch dazu. Diesbezügliche Einschränkungen sind unangebracht.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Wortmeldung

Gmür-Bütschwil-Ganterschwil beantragt im Namen der Mitte-EVP-Fraktion, Art. 39 Abs. 1 Bst. a wie folgt zu formulieren: «die notwendigen Kosten für die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte bis zum Betrag von Fr. 8000.–Fr. 7000.–;»

Auch wir sind Teil dieses Basars und beantragen Fr. 7’000.–. Wir sind aber der Meinung, dass wir dafür wenigstens eine plausible Erklärung haben. Gemäss dem Steuermonitoring 2022 schneidet der Kanton St.Gallen im schweizweiten Vergleich bei den ganz tiefen und bei den sehr hohen Einkommen vergleichsweise gut ab, aber bei den mittleren Einkommen schneiden wir sehr schlecht ab und sind schlecht positioniert. Wir haben alle den Bericht 33.24.04A «Langfristige Finanzperspektiven» studiert. Dieser Bericht zeigt in einer Gegenüberstellung mit den Nachbarkantonen wiederum, dass der Kanton St.Gallen einzig bei den niedrigen Einkommen attraktiv ist. Bei den mittleren und hohen Einkommen belegt der Kanton St.Gallen meistens den letzten Rang. Ist es nun unser aller Ziel hier und unser Anspruch, den letzten Rang zu belegen? Ich glaube nicht. Mit der Erhöhung des Pendlerabzugs ist zumindest eine Chance gegeben, an dieser unvorteilhaften Situation etwas zu ändern. Zugeben, wir stellen nicht die ganze Steuerwelt auf den Kopf damit, aber wir machen zumindest einen Schritt in die richtige Richtung und können im interkantonalen Steuervergleich etwas an Boden gutmachen. Das Gros der Kantone kennt einen Pendlerabzug von Fr. 6’000.–. Dazu gehören insbesondere der Kanton Thurgau, aber auch der Kanton Appenzell Ausserrhoden oder der Kanton Luzern, mit dem wir uns gerne vergleichen. Das dürfte wahrscheinlich auch der Grund dafür gewesen sein, dass die Regierung diesen Betrag von Fr. 6’000.– vorgeschlagen hat. Eine innere Begründung fehlt für diesen Betrag – Regierungsrat Mächler nickt mir zu. Wir lesen in der Botschaft, dieser Betrag von Fr. 6’000.– sei angemessen. Das kann man so sehen. Ich habe das in Urteilen auch schon gesehen: Wenn man keine Begründung hat, schreibt man einfach, das sei angemessen so.

Mein Vater hat mich gelehrt, wenn ich eine schlechte Note nach Hause gebracht habe und zu rechtfertigen versuchte, dass es noch Schlechtere gegeben habe in der Klasse, ich solle mich nicht mit den Schlechten, sondern mit den Guten vergleichen. Das dürfen wir hier durchaus auch tun, denn es gibt zahlreiche Kantone, die einen grösseren Pendlerabzug haben als wir. Wir haben mit einem Fahrkostenabzug von Fr. 7’000.– die Chance, den Kanton St.Gallen etwas von diesem Gros abzuheben und einen Schritt vorwärts zu machen. Trotz dieses Schritts wäre es keineswegs so, dass wir alleine an einsamer Spitze stehen würden. Immerhin zwölf Kantone kennen überhaupt keine Limitierung des Fahrkostenabzugs. Es ist allerdings auch nicht ganz fair, wenn man Steuervergleiche nur gerade mit Bezug auf den Pendlerabzug vornimmt. Man müsste wahrscheinlich das ganze Steuersystem vergleichen, um einen fairen Vergleich ziehen zu können. Mit einem Abzug von Fr. 7’000.– können 91 Prozent aller steuerpflichtigen Pendlerinnen und Pendler die vollen Fahrkosten abziehen. Ich korrigiere Regierungsrat Mächler sehr ungerne, und ich möchte auch keine Erbsen zählen, aber es sind eben nicht 90 Prozent, sondern 88 Prozent bei Fr. 6’000.–. Das ergab sich aus der Zusammenstellung, die wir in der Kommission erhalten haben. Es ist keine riesige Differenz, aber immerhin können wir von 88 auf 91 Prozent klettern. Die bestehende Benachteiligung ist also für den weitaus grössten Teil der Steuerpflichtigen aufgehoben. Mit einer weiteren Erhöhung auf Fr. 8’000.– oder sogar auf unbegrenzt können wir nur noch einen bescheidenen Zusatznutzen erzielen, die Steuerausfälle wären aber enorm. Der Betrag von Fr. 7’000.– Franken orientiert sich an den Kosten eines Generalabonnements für die erste Klasse, aufgerundet mit den Kosten – wie es jetzt schon ist – für P+Rail. Wieso erste Klasse? Weil gerade zu Stosszeiten heutzutage die Züge überfüllt und sehr voll sind und viele Zugpendler die Zeit nutzen, um im Zug zu arbeiten. Deshalb soll es eben auch möglich sein, sich ein Generalabonnement der ersten Klasse zu leisten. Mit der Erhöhung auf Fr. 7’000.– wird mit anderen Worten auch eine Gleichstellung zwischen öV und Individualverkehr erreicht. Es soll eben nicht der Individualverkehr gegen den öV ausgespielt werden.

Der Betrag von Fr. 7’000.– entspricht einem täglichen Arbeitsweg hin und zurück von rund 50 Kilometern. Das bedeutet doch eine massgebliche Verbesserung. Das sage ich jetzt auch als Vertreter aus einem Tal. Wie erwähnt könnten damit nur noch wenige Steuerpflichtige nicht die vollen Fahrkosten abziehen. Nicht zuletzt sind auch die finanziellen Auswirkungen der Erhöhung des Fahrkostenabzugs zu berücksichtigen. Mit der Erhöhung auf Fr. 7’000.– betragen die Ausfälle auf beiden Staatsebenen 13 Mio. Franken. Eine Erhöhung auf Fr. 8’000.– hätte nochmals 3,2 Mio. Franken zur Folge. Eine gänzliche Aufhebung – dies an die Adresse der SVP-Fraktion – würde zu Ausfällen von 28 Mio. Franken führen. Ich glaube nicht, dass wir uns das leisten können und wollen. Die Mitte-EVP-Fraktion ist daher der Überzeugung, dass wir die Steuerausfälle, die wir mit einer angemessenen Deckelung des Pendlerabzugs einsparen, besser dafür einsetzen, um für einen viel grösseren Kreis von Steuerpflichtigen Verbesserungen vorzunehmen als das Pendeln für einen sehr kleinen Teil der Steuerpflichtigen steuerlich zu begünstigen.

Zum Antrag der SVP-Fraktion auf gänzliche Aufhebung der Deckelung: Die Steuerausfälle und die Bevorzugung des Autoverkehrs gegenüber dem öV haben wir bereits erwähnt. Zur Volksabstimmung: Am 15. November 2015 hat das St.Galler Stimmvolk darüber abgestimmt, eine Deckelung des Pendlerabzugs einzuführen. Wenn Hartmann-Walenstadt erwähnt, dass die Stimmbürger anders entschieden hätten, wenn sie die nächstfolgende Steuerveranlagung schon gehabt hätten, dann muss ich sagen, muten Sie den Stimmbürgern offensichtlich nicht so wahnsinnig viel zu. Ich sehe das anders. Dass die SVP-Fraktion diesen demokratisch gefällten Entscheid bereits wieder umstossen will, erstaunt doch ein wenig. Die SVP-Fraktion widerspricht im übrigen auch ihrer eigenen Motion 42.22.12 «Begrenzung des Fahrkostenabzugs erhöhen – Mittelstand entlasten», die sie 2022 zusammen mit der FDP-Fraktion und unserer Fraktion eingereicht hat. Im Motionstext wurde die Regierung eingeladen, einen Entwurf vorzulegen, um eine Erhöhung des Fahrkostenabzugs zu erreichen und die steuerliche Attraktivität im interkantonalen Vergleich zu verbessern. Von einer gänzlichen Aufhebung des Fahrkostenabzugs war keine Rede. Die Mitte-EVP-Fraktion ist für eine massvolle und verantwortungsvolle Steuerpolitik und lehnt einen masslosen, unbegrenzten Pendlerabzug ab, wie das Volk dies im Grundsatz vor acht Jahren entschieden hat.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Regierungsrat Mächler hat gefragt: Darf es ein bisschen mehr sein? Ja, wir sind bei steuerlichen Entlastungen als FDP-Fraktion tatsächlich immer dabei, wenn es etwas mehr ist. Wir sind auch nicht auf einem Basar, denn die vorberatende Kommission hat ganz gute und sehr zielführende Arbeit geleistet.

Gemäss dem Vorschlag der Kommission sind wir bei Fr. 8’000.–, die man abziehen kann. Einfache Rechnung: Bei Fr. 8’000.– und 70 Rappen je Kilometer wären das rund 11'5000 Kilometer im Jahr. Bei 220 Arbeitstagen macht das gerade einmal 50 Kilometer je Arbeitstag. 50 Kilometer heisst, dass ein Weg 25 Kilometer betragen darf. Schauen wir das einmal an: Das wäre von Wildhaus nach Rüti, von Niederhelfenschwil nach Degersheim, von Bütschwil nach Kaltbrunn oder von Flumserberg nach Sargans, wo man dann auf P+Rail setzen kann. Das sind so wenige Kilometer, die wir bei Fr. 8’000.– überhaupt benutzen können. Wir befinden uns also nicht auf einem Basar, sondern auf einem Weg, den die Kommission vorgespurt hat.

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21.2.2024Wortmeldung

Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Wir sind gegen die gänzliche Aufhebung. Da würden v.a. die ganz hohen Einkommen und diejenigen, die ganz weit fahren, profitieren. Das wäre ein ganz kleiner Teil der Bevölkerung. Jetzt wo wir eingetreten sind, unterstützen wir den Antrag der Regierung. Es geht jetzt um Schadensbegrenzung. Würden wir der SVP-Fraktion folgen, wären das schätzungsweise Verluste von 27,6 Mio. Franken für Gemeinden, Kanton und die Kirchen. V.a. wären es diejenigen Gemeinden, die jetzt schon Probleme haben, die dann die Steuern erhöhen müssten. Das trifft dann alle und nicht nur wenige.

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21.2.2024Wortmeldung

Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Ich verzichte darauf, den schriftlich vorliegenden Eventualantrag mündlich zu bestätigen.

Nicht wirklich überraschend tritt dieses Parlament auf die Vorlage ein. Dies ist und bleibt unvernünftig. Die Regierung schlägt eine moderate Anpassung von Fr. 6’000.– vor. Fast schon unverschämt sind die Forderungen der vorberatenden Kommission, den Pendlerabzug auf Fr. 8’000.– zu erhöhen oder gar die Abschaffung jeglicher Begrenzung. Der Antrag der Mitte-EVP-Fraktion ist nicht verantwortungsbewusster, wenn auch etwas bescheidener. Sie glauben doch nicht im Ernst, dass jemand in den Kanton St.Gallen zieht, weil der Pendlerabzug erhöht wurde? Aber Sie schwächen den Kanton und die Gemeinden je nach Fahrkostenabzug um über 7 Mio. Franken und lassen die öV-Pendler mit einem Fahrkostenabzug von maximaler Höhe des Generalabonnements im Regen stehen.

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21.2.2024Wortmeldung

Art. 39 (Unselbständige Erwerbstätigkeit). Hartmann-Walenstadt beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 39 Abs. 1 Bst. a wie folgt zu formulieren: «die notwendigen Kosten für die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte bis zum Betrag von Fr. 8000.–

Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen, dass wir auf die Begrenzung eines Fahrkostenabzuges verzichten und das unbegrenzt gemacht werden kann. Die SVP-Fraktion bietet Ihnen somit auch Hand, um den orientalischen Basar, den der Finanzchef genannt hat, zu verlassen.

Ich erinnere Sie, bis vor acht Jahren kannte der Kanton St.Gallen keine Beschränkung des Pendlerabzugs. Huber-Oberriet: Gemäss unserer Unterlagen liegen die Ausfälle bei einem unbegrenzten Fahrkostenabzug für die St.Galler Gemeinden bei knapp 13 Mio. Franken. Es sind allerdings Zahlen, die ein wenig zurückliegen. Diese hatten wir in der Kommission zur Hand. Kommen wir zurück zum alten System, denn diese Massnahme wurde im Rahmen eines Entlastungsprogramms eingeführt. Es war rückwirkend gar nicht nötig, dass wir zusätzliche Steuereinnahmen generieren mussten, um den Kantonshaushalt ins Lot zu bringen.

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21.2.2024Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 83:30 Stimmen auf die Vorlage ein.

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21.2.2024Wortmeldung

Regierungsrat Mächler: Dieses Geschäft hat einen Vorteil: Es ist nämlich nicht kompliziert. Es ist auch nicht komplex. Es ist einfach. Das hat vielleicht dazu geführt, dass atypisch viele Rednerinnen und Redner im Eintreten dazu gesprochen haben. Wahrscheinlich ist an diesem Geschäft auch positiv, dass viele von uns davon betroffen sind. Zum einen möchte ich festhalten – das ging beinahe unter: Die Regierung ist gewillt, diesen Fahrkostenabzug von heute Fr. 4’460.– auf Fr. 6’000.– Franken zu erhöhen.

Wie kam man auf diese Fr. 6’000.–? Wir hatten einen runden Tisch zur Entlastung des Mittelstands, der verschiedene Male getagt hatte. Dabei wurde von einer Mehrheit der Fraktionen wiederholt dargelegt, dass es zumindest bei der Erhöhung des Pendlerabzugs einen Konsens gebe, und man solle doch auf rund 6’000 Franken erhöhen. Das wurde zumindest damals gesagt. Die Regierung kommt oft den Wünschen des Kantonsrates nach, deshalb kamen wir auf diese Fr. 6’000.–. Sie haben übrigens gesehen, dass andere Kantone sich auch in diesem Bereich bewegen.

Ganz entscheidend ist: Bei Fr. 6’000.– können 90 Prozent aller Steuerpflichtigen ihre effektiv gefahrenen Kilometer abziehen. Sie legen uns jetzt Fälle dar, die es sicherlich gibt. Aber Sie überschätzen diesen Fahrkostenabzug. Wenn bei Fr. 6’000.– 90 Prozent aller Steuerpflichtigen das abziehen können, was sie maximal gefahren sind, dann haben wir aus meiner Sicht eine relativ gute Vorlage. Aber dem ist anscheinend nicht ganz so. Als ich in der vorberatenden Kommission war – entschuldigen Sie den burschikosen Vergleich –, ging es mir wie beim Metzger mit der bekannten Schlussfrage: Darf es noch etwas mehr sein? Dies obwohl wir eigentlich dem Anliegen, diesen auf Fr. 6'000.– zu erhöhen, nachgekommen sind. Dann kamen ganz verschiedene Beträge in die Diskussion. Auch heute sind diese da: Es gibt die Möglichkeit, keine Begrenzung einzuführen. Es gibt die Möglichkeit der vorberatenden Kommission von Fr. 8’000.–. Es gab damals schon in der vorberatenden Kommission den Vorschlag von Fr. 7’000.– und es gibt den Vorschlag der Regierung und anderer von Fr. 6’000.–. Das erinnert mich an einen orientalischen Basar. Zumindest richtig ist, dass es keine exakte Wissenschaft gibt, was richtig ist. Da haben wir wenigstens Konsens.

Wir sind jetzt auf diesem Basar und werden über die entsprechenden Anträge abstimmen müssen. Ich bitte mitzunehmen: Bei Fr. 6’000.– können 90 Prozent der Steuerpflichtigen ihren vollen Abzug machen. Das ist aus meiner Sicht eine hohe Quote, die Sie nicht überall erreichen. Zweitens müssen Sie auch die Ausfälle beachten. Wenn Sie dem Vorschlag der Regierung folgen sind das für den Kanton 4 Mio. Franken und für die Gemeinden 4,3 Mio. Franken. Wenn Sie dem Vorschlag der vorberatenden Kommission folgen, sind es für den Kanton 7,2 Mio. Franken und die Gemeinden 7,7 Mio. Franken. Eines ist klar: Die Betroffenheit der Gemeinden wird unterschiedlich sein. Die Ausfälle werden vorwiegend dort generiert, wo Pendler wohnen, die diese hohen Abzüge haben. Das wird selbstverständlich in den Gemeinden sein, die etwas weiter abgelegen sind. Das wird eher im Sarganserland oder im Toggenburg der Fall sein. Das ist die Realität, die man zu Kenntnis nehmen muss.

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21.2.2024Wortmeldung

Lippuner-Grabs: Zur Diskussion öV vs. Individualverkehr. Ich halte dies für Schattenboxen. Das ist eine Nebelpetarde. Diese Diskussion ist völlig gesucht und hat hier eigentlich überhaupt nichts zu suchen. Es geht um effektive Arbeitskosten und deren Abzugsmöglichkeiten. Glaubt jemand in diesem Rat tatsächlich, dass sich die Menschen umerziehen lassen, dass sie das Auto stehenlassen und über 90 Minuten längere Fahrtzeit in Kauf nehmen, wenn wir den Pendlerabzug möglichst tief halten? Glauben Sie im Ernst, dass Sie mit diesem Abzug Anreize schaffen in die eine oder in die andere Richtung?

Ich halte dies für eine völlige Fehleinschätzung. Die Menschen in diesem Kanton wählen ihren Arbeitsort nach freiem Ermessen. Wenn sich eine passende Arbeitsmöglichkeit in der Nähe des Wohnorts finden lässt, sind die Leute durchaus schlau genug, selbst zu entscheiden. Sie brauchen keine ideologischen Erziehungsmassnahmen via Steuergesetz. Wir sind der Meinung, dass die vorberatende Kommission einen guten Kompromiss zwischen viel zu tiefem heutigem Abzug und nach oben gänzlich offenem Abzug gefunden hat.

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21.2.2024Wortmeldung

Gull-Flums: Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Gemeindepräsident von Flums.

Als Gemeindepräsident bin ich natürlich interessiert an möglichst hohen Steuereinnahmen. Als Kantonsrat und als Gemeindepräsident von Flums bin ich aber auch verantwortlich für faire Rahmenbedingungen, auch für die ländliche Bevölkerung. Flums ist eine ländliche Gemeinde, dazu noch mit einer tiefen Steuerkraft. Trotzdem ist es uns in den letzten Jahren dank einer um- und weitsichtigen Finanzpolitik gelungen, elf positive Jahresabschlüsse in Folge zu erzielen und den Steuerfuss in dieser Zeit um 27 Prozent zu senken. Wir können die potenziellen Einbussen also durchaus verkraften. In der gleichen Zeit warten wir aber auch auf den Halbstundentakt in Flums. Er wurde uns vor über zehn Jahren versprochen. Wir haben den Halbstundentakt noch immer nicht. Er soll nun auf Ende 2025 endlich Realität werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren der GRÜNE-Fraktion: Wir haben uns eingesetzt für diesen Halbstundentakt. Wir haben gekämpft dafür. Regierungsrat Tinner kann ein Lied davon singen.

Dieses Beispiel zeigt doch in aller Deutlichkeit, dass die ländliche Bevölkerung in Bezug auf den Berufsweg nicht die gleichlangen Spiesse hat wie die Bevölkerung in urbanen Gebieten. Auch in anderen Bereichen werden wir benachteiligt, z.B. in der Raumplanung. Ich habe diese Woche den Vorprüfungsbericht vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) erhalten. Das steht mehrfach, dass es in verschiedenen Gebieten unserer Gemeinde keine Entwicklung geben kann, weil die öV-Güteklasse ohne Halbstundentakt nicht erfüllt ist. Mit dem Pendlerabzug haben wir heute die Möglichkeit, einen gerechten Ausgleich zu schaffen. Stimmen Sie bitte der Aufhebung des Pendlerabzugs zu.

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21.2.2024Wortmeldung

Schöbi-Altstätten: Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Vizepräsident des Vereins TCS Sektion St.Gallen–Appenzell Innerrhoden mit rund 62'000 Mitgliedern. .

Den erste Werbeblock für den TCS hat bereits Fäh-Neckertal bestritten. Unser Verein setzt sich für Mobilität ein, sowohl für den öV – das vergessen oder verdrängen viele – als auch für den Individualverkehr. Dazu gehört auch das Velofahren. Das sind übrigens die meistbesuchten Anlässe bei uns. Mobilität ist ein Grundbedürfnis und v.a. auch im ländlichen Raum die Voraussetzung dafür, zur Arbeit zu gelangen. Das Volk hat im November 2015 die Einführung einer Begrenzung des Fahrkostenabzugs nur knapp gebilligt. Solche Deckelungen sind reine Finanzpolitik, nicht aber Steuerrecht. Dort sind Fahrkosten Gewinnungskosten, d.h. Aufwendungen zur Berufsausübung und solche müssen steuerlich bis zur Höhe des erzielten Einkommens abzugsfähig sein. Denn besteuert wird gemäss Verfassung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Wir können das in die Alltagssprache übersetzen: Ohne Pendeln keine Arbeit, ohne Arbeit kein Lohn und ohne Lohn keine Steuern. Ein einfacher Dreisatz – so war wie klar und auch die Realität.

Zu Losa-Mörschwil: Die Realität ist es auch, dass die Pendler, auch wenn sie wegpendeln, letztendlich bei uns die Steuern bezahlen und nicht dort, wo sie arbeiten. Realität, das ist aber auch kein Zufall, hängt auch damit zusammen, dass zwölf Kantone gar keine Begrenzungen kennen. Das ist immerhin fast die Hälfte der Kantone. Vom Bund her ist eine Begrenzung für die Kantone ausdrücklich freiwillig. Maximalbeträge sind reine Finanzpolitik. Um Gähwiler-Buchs zu widersprechen: Steuern haben nicht per se Lenkungsaufgaben. Jedenfalls nicht die Einkommensteuern. Die sind voraussetzungslos geschuldet. Will der Finanzminister finanzpolitisch tätig sein und den steuerlich erheblich belasteten aber letztlich staatstragenden Mittelstand in unserem Flächenkanton stärken, so steht eine faire Anerkennung der Arbeitsaufwendung an erster Stelle. Die aus dem Lohn resultierenden Steuerfranken nehmen der Kanton und die Gemeinden auch an und das stehts in nach oben unbegrenzter Höhe. Dagegen haben auch die Gemeinden und die VSGP nichts – da sind sie auch dabei, wenn eingezogen wird.

Somit ist ein Maximalbetrag beim Fahrkostenabzug einzig Finanzpolitik und damit auch ein stückweit Fiktion. Was jedoch erwiesen ist: Arbeitstätige müssen heute flexibel sein. Arbeitsort und Wohnort stimmen häufig nicht mehr überein, freiwillig oder auch unfreiwillig bei Stellenwechseln oder aus familiären Gründen. Das ist die Realität. Bei Arbeitslosigkeit werden Stellensuchenden Arbeitswege von täglich bis zu vier Stunden zugemutet. Hierfür reicht eine Fahrkostenmaximalpauschale, wenn kein öV zur Verfügung steht, nirgendwohin. Nach 14 Kilometern geht dann die Rechnung nicht mehr auf. Und was machen Sie mit allen Leuten, die Schicht- oder Nachtarbeit leisten müssen? Das ist ungerecht, besonders für jene, die keinen öV vor der Haustüre bis zum Arbeitsort haben. Schliesslich müssen v.a. die Steuerzahler auf dem Land weite Distanzen zurücklegen und haben auch bei weitem nicht jene flüssigen Verbindungen und schlanken Anschlüsse des öV wie in der Stadt oder in der Agglomeration. Das sind reale Sachzwänge.

Sehen wir deshalb von einer Höchstgrenze bei den Abzügen ab. Auf der Einnahmenseite gibt es auch keine Höchstgrenze bei der Besteuerung. Steuergerechtigkeit ist ein grosses Wort und das bedeutet hin und wieder eben auch, die wirklichen Auslagen für die Arbeit anzuerkennen und steuerlich zum Abzug zuzulassen. Ich fasse es nochmal einfach zusammen: Ohne Pendeln keine Arbeit, ohne Arbeit keinen Zahltag, ohne Zahltag keine Steuern.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Wortmeldung

Wüst-Oberriet (im Namen der Wirtschaftsgruppe des Kantonsrates): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Wirtschaftsgruppe unterstützt einen Fahrkostenabzug, der so hoch wie möglich ist. Im besten Fall unbegrenzt, wie dies bereits in zwölf Kantonen der Fall ist. Die Fr. 8’000.–, welche von der vorberatenden Kommission vorgeschlagen werden, muss man im Kontext sehen. Durch die 70 Rappen Fahrkilometerpauschale auf 220 Arbeitstage verteilt, ergibt dies gut 52 Kilometer Arbeitsweg pro Tag, welche mit diesem Betrag abgedeckt werden. 26 Kilometer für einen Arbeitsweg in unserem ländlichen Ringkanton sind nicht gerade viel, und mit 70 Rappen sind die Selbstkosten eines Fahrzeugs in der Regel nicht gedeckt. Der Betrag von Fr. 8’000.– ist in dieser Hinsicht mehr als angemessen. Eine Erhöhung des Fahrkostenabzugs ist damit eine gerechtfertigte Entlastung der arbeitenden Bevölkerung, besonders für die ländlichen Gegenden.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Wortmeldung

Losa-Mörschwil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Bei der Frage des Pendlerabzugs geht es sehr wohl um ökologische Fragen. Wir diskutieren hier nicht über einen mittlerweile wirklich kleinen Teil der Bevölkerung, der kaum an den öV angebunden ist und auch nicht über jene Menschen, die aufgrund einer schweren körperlichen Einschränkung den öV nicht benutzen können. Ich würde mich jedenfalls nicht davor verschliessen, für diese Menschen eine separate Lösung zu suchen. Es geht hier um den ganz normalen Bequemlichkeitspendler. Wir haben nun schon einiges gehört zum fragwürdigen Entscheid der Kommission, den Pendlerabzug zu erhöhen, obwohl wir wissen, dass 31 Prozent des CO₂-Ausstoss in der Schweiz durch den Strassenverkehr produziert wird – ein Grossteil davon Privatverkehr –, 13 Prozent unserer Bevölkerung täglich einem Strassenlärm ausgesetzt ist, der die gesetzlichen Grenzwerte überschreitet, Lärm und Verschmutzung krank machen – psychisch wie physisch. 14 Prozent unserer gesamten Gesundheitskosten von 90 Mrd. Franken müssen wegen psychischer Erkrankungen aufgewendet werden. Wir dürfen nicht vergessen, dass der durch den Verkehr produzierte Feinstaub viele Menschen krank macht, der Gummiabrieb der Pneus und das Motorenöl die Böden massiv verschmutzt und das Grundwasser sowie Fussgänger und Velofahrer gefährden und auch die Schweiz bis 2050 Netto null erreicht haben muss – das sind noch rund 25 Jahre. Wir müssen uns dringend in die richtige Richtung aufmachen. Die Erhöhung des Pendlerabzugs ist definitiv die falsche Richtung.

Aber lassen wir das, Sie wissen es alle schon und trotzdem zucken jetzt einige von Ihnen unberührt mit den Schultern und vergessen dabei, dass Ihre eigene Autofreiheit die Lebensfreiheit der anderen massiv einschränkt. Genau das ist die Frage: Von welcher Freiheit sprechen wir? Muss denn die Freiheit des einen nicht dort aufhören, wo sie das Leben des anderen einschränkt oder sogar gefährdet? Alle die, die heute mit dem Auto hierher gefahren sind, später das Parkticket auf Kosten des Steuerzahlers eintauschen, obwohl sie den öV hätten benutzen können, können sich diese Frage heute Abend beim Nachhause-Fahren für sich selbst stellen.

Der Kanton St.Gallen ist überdurchschnittlich vom Braindrain betroffen. Wir verlieren immer wieder gut ausgebildete, junge Fachleute insbesondere Richtung Zürich. Mit einem so hohen Pendlerabzug forcieren Sie aber diese Tendenz zusätzlich, denn wenn die Kosten praktisch vom Staat gedeckt werden, drängt sich das auch eher auf. Überspitzt könnte man hier sogar von einem staatlich forcierten Fachkräftemangel sprechen. Es befremdet mich, dass gerade diejenigen, die sich so oft gegen die ständige Hilfe von Väterchen Staat wehren, hier kein Problem sehen. Es gibt also nicht nur ökologische und menschliche oder gesundheitliche Argumente gegen die Erhöhung des Pendlerabzugs, sondern auch eine wirtschaftliche. In unserem Quartier pendeln bereits zwei Personen nach Zürich zur Arbeit, weil dort die Löhne besser sind, höher sind. Wenn dann die Pendlerabzüge auch noch übernommen werden, steigt man halt bequem am Morgen ins Auto und fährt nach Zürich. Bedenken Sie all das.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Wortmeldung

Huber-Oberriet (im Namen der VSGP): Auf die Vorlage ist einzutreten.

In der heutigen Debatte wurde über Steuereinsparungen oder Steuerverluste gesprochen, aber die genaue Zahl kann niemand sagen. Man rechnet mit rund 7 Mio. Franken für den Kanton und etwas mehr für die Gemeinden. Es wurde gesagt, der Mittelstand werde mit dieser Massnahme entlastet. Sind wir doch ehrlich: Es ist nicht nur eine Mittelstandsentlastung. Dieser Abzug hat jede Person zugute, sei sie weniger verdienend, mittelständisch oder reich. Ein GA erster Klasse kostet Fr. 6’520.–. Wenn man noch etwas für die Parkgebühren dazu rechnet, käme man auf rund 7’000 bis 7’200 Franken.

Die SVP-Fraktion fordert eine völlige Freigabe dieser Abzugskosten. Diese Steuerausfälle möchte ich nicht beziffern. Ich erinnere daran, es sind nicht die städtischen Gemeinden, welche Steuerverluste einfahren müssen, sondern v.a. die ländlichen Gemeinden. Ich denke ans Toggenburg – auch wenn es attraktive Arbeitsplätze hat, anscheinend sind die Wohnplätze zu wenig attraktiv. Seitens VSGP unterstützen wir weder den Antrag der vorberatenden Kommission noch den Antrag der SVP-Fraktion.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Kanton St.Gallen hat im Rahmen des Entlastungsprogramms 2013 eine Begrenzung des Fahrkostenabzugs eingeführt. Das Referendum wurde durch die SVP ergriffen und die St.Galler Stimmbevölkerung hat aus unserer Sicht leider die Begrenzung ganz knapp gutgeheissen und per 1. Januar 2016 eingeführt. Ich bin überzeugt, hätte man die Abstimmung nach den darauffolgenden Steuerveranlagungen nochmals wiederholt, wäre das Resultat bestimmt anders herausgekommen. Aber das sind selbstverständlich nur Mutmassungen. In dieser Frage lohnt sich ein Blick auf unsere Nachbarkantone. Nur gerade Appenzell Ausserrhoden und der Thurgau kennen eine Begrenzung von Fr. 6’000.–, wie sie von der Regierung vorgeschlagen wird. Der Kanton Schwyz mit Fr. 8’000.– und Appenzell Innerrhoden, Graubünden und Glarus mit einem unbegrenzten Abzug machen etwas besser. Ich erinnere Sie daran, im Steuermonitoring sind wir bei den sogenannt mittleren Einkommen in diesem Vergleich eigentlich immer am Schluss der Rangliste.

Die SVP-Fraktion war und ist dezidiert der Meinung und wird es auch in Zukunft sein, dass es im Kanton St.Gallen keine Begrenzung des Fahrkostenabzugs geben soll. Die Gründe sind die gleichen wie vor zehn Jahren: Die Steuererhöhung ist ungerecht. Der Mittelstand wurde und wird einmal mehr mit höheren Steuern belastet. Die Beschränkung des Fahrkostenabzugs ist auch eine Ungleichbehandlung zwischen selbstständig und unselbstständig Erwerbenden. Der Siedlungsdruck auf Agglomerationen steigt und ländliche Gebiete geraten unter Druck. Ich meine, es ist fast schon eine Anmassung, wenn man hört: Dann sollen die, die abgelegen wohnen, in die Zentren zügeln und dort wohnen. Es ist immer noch so, dass viele Arbeitnehmende im Kanton St.Gallen auf das Auto angewiesen sind. Wir sind der Meinung, dass die Arbeitnehmenden nicht noch mehr belastet werden sollten. Es wurde schon von den Sprechenden der Mitte-EVP-Fraktion und der FDP-Fraktion gesagt: Die Begrenzung des Fahrkostenabzugs widerspricht der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, denn Fahrauslagen für den Weg zwischen Wohn- und Arbeitsort sind steuerlich sogenannte Gewinnungskosten. Wir sind überzeugt, dass die Beschränkung die Attraktivität des Kantons St.Gallen beschränkt. Umliegende Kantone haben höhere Abzüge als der Kanton St.Gallen.

Zu den finanziellen Auswirkungen: Die Gemeinden haben diese Gelder seit rund acht Jahren. Das war eine vorübergehende Steuer. Beim Kanton St.Gallen sind die Ausfälle unserer Meinung nach stemmbar. Ich erinnere Sie, dieser Rat hat vor zwei Jahren, als wir die Stärkung der Ressourcenkraft im Kanton St.Gallen behandelt haben, der Regierung einen Auftrag erteilt, dass der Mittelstand gezielt entlastet werden muss. Das ist ein Teil davon. Das ist ein erster Schritt. Es braucht noch weitere Entlastungen. Es wird übrigens auch von der Regierung in der Botschaft ausgeführt, dass der Auftrag sei, noch weitere Entlastungen zu machen. Aktuell werde ein erster Schritt gemacht. Ich bitte Sie aus all diesen Gründen, den Antrag der SVP-Fraktion auf einen unbegrenzten Fahrkostenabzug zu unterstützen. Sollte unser Antrag widererwarten in diesem Rat keine Mehrheit finden, unterstützt die SVP-Fraktion den Antrag der vorberatenden Kommission.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Wortmeldung

Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Der vorliegende Nachtrag ist im Gesamtzusammenhang zu beurteilen. Einerseits ist zu prüfen, ob die vorgesetzte Steuerentlastung die Richtigen trifft und damit die gewünschte Wirkung erzielt. Andererseits ist zu beurteilen, ob diese Steuersenkung für den Kanton finanziell verkraftbar ist.

Zur Frage, ob es die Richtigen trifft: Wir wollen die Autofahrer nicht verteufeln. Das Auto ist ein sehr praktisches und flexibles Verkehrsmittel, das wohl niemand missen möchte. Aber Autopendler verbrauchen mehr Ressourcen und hinterlassen einen grösseren ökologischen Fussabdruck, insbesondere wenn sie alleine unterwegs sind. Autopendler tragen zum Verkehrsaufkommen in den Städten bei. Autopendler verursachen indirekte Kosten in Form von Strasseninstandhaltung und Parkplätzen und erfordern daher eine immer besser ausgebaute Strasseninfrastruktur. Es macht daher ökonomisch keinen Sinn, ausgerechnet die Gruppe der Pendler, welche die meisten direkten und indirekten Kosten verursacht, steuerlich zu begünstigen. Im Übrigen haben wir mit dem XV. Nachtrag zum Steuergesetz und der Erhöhung des Abzuges um Fr. 600.– auch den ländlichen Regionen Rechnung getragen, die über ein weniger gut ausgebautes öV-Netz verfügen und mit dieser Erhöhung den P+Rail-Service nutzen können. Zu Warzinek-Mels: Die Person aus Flumserberg kann mit dem Auto nach Sargans fahren und dort den P+Rail-Service nutzen. Ab Sargans haben sie beste Verbindungen. Unser Fazit: Diese Steuerentlastung trifft nicht nur die Falschen, sondern setzt auch krass falsche Anreize.

Zur Frage der Finanzierbarkeit: Die Regierung zeigt in der Botschaft auf, dass in den letzten fünf Jahren die Bevölkerung – darunter auch die Pendlerinnen und Pendler – auf kantonaler und kommunaler Ebene um rund 250 Mio. Franken entlastet wurde. Dies war richtig und wurde von uns mehrheitlich unterstützt. Angesichts der grossen wirtschaftlichen Unsicherheiten sowohl beim Kanton als auch bei den Gemeinden ist es mehr als unvernünftig, weitere Steuersenkungen – und es sind Steuersenkungen gegen den Volksentscheid, das Volk hat sich klar für eine Gleichbehandlung zwischen öV-Pendlern und Autopendlern entschieden – durchzudrücken und den Handlungsspielraum für die Zukunft unnötig einzuschränken. Zweites Fazit: Die erneute Steuersenkung schränkt den finanziellen Handlungsspielraum unnötig ein und ist unvernünftig.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Wortmeldung

Warzinek-Mels (im Namen der drei Mitte-Kantonsräte aus dem Sarganserland): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir diskutieren heute eine Erhöhung des Fahrkostenabzugs. Worum geht es im Kern bei diesem Geschäft? Es geht nicht darum, Fäh-Neckertal, über eine Art Lenkungsabgabe ökologisches Verhalten zu befördern. Es darf auch nicht darum gehen, einfach Steuereinnahmen zu optimieren. Es geht im Kern um die einfache Frage, ob überhaupt bzw. inwieweit Arbeitnehmende belastet werden dürfen bzw. entlastet werden können, wenn es um Ausgaben geht, die nötig und unumgänglich sind, damit sie einer Arbeit nachgehen können, denn wenn sie arbeiten, verdienen sie damit Geld und mit dem Geld, dass sie verdienen, bezahlen sie ihre Steuern. Wir im Sarganserland sind in besonderem Masse von dieser Fragestellung betroffen. Die Wege bei uns sind länger wie in vielen anderen Regionen des Kantons. Denken Sie bitte an Gemeinden wie Quarten, den Flumserberg, das Weisstannental oder das Taminatal.

Mir persönlich sind Personen bekannt, die täglich in aller Früh nach Glarus oder ins Prättigau pendeln, um dort zu arbeiten und die nach getaner Arbeit gerne wieder nach Hause kommen wollen. Diese Personengruppe gehört meiner Beobachtung nach nicht zu Spitzenverdienern, wie man sie eher in städtischen Regionen antrifft. Und sie können nicht wie Bewohner in anderen Regionen des Kantons auf öffentliche Verkehrsmittel zählen. Sie sind auf ihr Auto angewiesen. Ich kann mich nur wundern, dass Sie, Gähwiler-Buchs, diese Personengruppe völlig aus den Augen verlieren.

Alleine eine Arbeitsstrecke von Vättis nach Sargans entspricht einer Abzugsmöglichkeit von Fr. 7'000.– pro Jahr. Einige Zahlenbeispiele:

  • bei max. Fr. 6'000.– wären es ca. 44 km pro Tag (ein Weg = 22km)
  • bei max. Fr. 7'000.– wären es ca. 51 km pro Tag (ein Weg = 25,5km)
  • bei max. Fr. 8'000.– wären es ca. 65 km pro Tag (ein Weg = 32,5km)
  • Vättis–Sargans ist rund 24 km pro Weg

Ein Maximalabzug von Fr. 6'000.– oder auch Fr. 7'000.– wird den Verhältnissen von vielen Arbeitnehmenden im Sarganserland nicht gerecht. Wir stehen zu Gemeinden wie Pfäfers, die sich seit Jahren intensiv darum bemühen, als Wohnort attraktiv zu bleiben und die Bevölkerungszahlen stabil zu halten. Mit diesem Geschäft geht es auch darum, wie stark wir diese Bemühungen von Gemeinden in Randregionen torpedieren. Die Gleichgültigkeit diesen Gemeinden gegenüber, die zum Ausdruck gebracht wird mit einem Pendlerabzug auf Höhe eines Generalabonnements, schmerzt uns. Ein Generalabonnement in der Stadt St.Gallen ist ein schöner Luxus. Ein Generalabonnement am Flumserberg ist im Vergleich zu St.Gallen nahezu nutzlos.

Wir bitten Sie aus Sarganserländer Sicht eindringlich, auf dieses Geschäft einzutreten und für eine Erhöhung des Fahrkostenabzugs von mindestens Fr. 8'000.– zu stimmen. Die vorberatende Kommission hat gute Arbeit geleistet. Es gibt keinen Grund, dieses Beratungsergebnis hier im Rat aufzuweichen und zu verschlechtern.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Wortmeldung

Gmür-Bütschwil-Ganterschwil (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin in diesem Kanton steuerpflichtig.

14 Kilometer – so weit darf der Arbeitsort vom Wohnort heute aus steuerlicher Sicht entfernt sein. Jede und jeder, der weiter entfernt arbeitet, und auf das Auto angewiesen ist, wird steuerlich bestraft, indem er die anfallenden Kosten ab Kilometer 15 nicht mehr steuerlich absetzen kann. 14 Kilometer – dies entspricht gleichzeitig der Distanz, welche Arbeitspendlerinnen und -pendler laut Bundesamt für Statistik im Durchschnitt täglich mit dem Auto für die Fahrt zur Arbeit zurücklegen (nur Hinweg). Wenn diese Distanz dem Durchschnitt entspricht, muss dies bedeuten, dass eine grössere Anzahl an Pendlern einen deutlich längeren Arbeitsweg hat. All diese Pendler sind von der heutigen Regelung steuerlich benachteiligt, alle jene also, die auf dem Land, etwas weiter weg von den Zentren wohnen oder keinen guten öV-Anschluss haben. Wer also das Glück hat, in der Nähe seines Wohnorts eine Arbeitsstelle gefunden zu haben, der kann seine vollen Fahrtkosten von den Steuern abziehen, wer etwas weiter fahren muss, hat Pech gehabt. Tatsächlich ist der Arbeitsweg von rund einem Viertel aller Pendler länger als 20 km, bei 3 Prozent ist er sogar länger als 50 km.

Dass die Mobilität in den letzten Jahren angestiegen ist, ist eine Realität, auch wenn Fäh-Neckertal diese nicht gut findet. Demgegenüber finde ich es persönlich wichtig, dass die Menschen an den Ort gelangen können, wo es Arbeit gibt, und die entsprechenden Stellen besetzt werden können, dass die Menschen vom Land in die Stadt gelangen können, oder von der Stadt aufs Land, denn auch dort gibt es interessante Arbeitsplätze zu besetzen. Wenn ich durchs Toggenburg fahre, sehe ich zahlreiche Perlen an Unternehmen, Industriebetriebe, Technologiebetriebe oder Dienstleistungsbetriebe, welche teils hochqualifizierte Arbeitskräfte nicht aus den Dörfern und Tälern rekrutieren können. Die Problematik, dass die tatsächlichen Kosten höher sind als der zulässige Steuerabzug betrifft also einen wesentlichen Teil der arbeitenden Bevölkerung in den Städten und auf dem Land. Dabei legen die Bewohnenden von ländlichen Gemeinden im Durchschnitt einen etwas grösseren Arbeitsweg zurück. Die Pendler z.B. aus dem Sarganserland oder dem Toggenburg sind also nicht alleine, aber tendenziell stärker benachteiligt von der heutigen Regelung. Dies zur Ausgangslage.

Etwas Grundsätzliches zum Steuerrecht: Wer Kosten aufwendet, um Einkommen erzielen und daraus Steuern zu bezahlen, der soll diese Kosten grundsätzlich auch steuerlich abziehen können. Es handelt sich bei den Fahrkosten um sogenannte Gewinnungskosten, Kosten also, die unmittelbar zur Erzielung des Einkommens sowie zur Erhaltung der Einkommensquellen aufgewendet werden müssen. Mit anderen Worten: Arbeit soll sich lohnen, und darf nicht steuerlich bestraft werden.

Nun sind in jüngster Zeit die Lebenshaltungskosten massiv gestiegen, angefangen bei den Wohnkosten, weiter auch die Kosten für Lebensmittel, Strom, Kleider usw. Aber auch die Krankenkassenprämien drücken deutlich stärker aufs Portemonnaie. Und nicht zuletzt ist auch die Mobilität teurer geworden. Diese Kostensteigerungen treffen alle, insbesondere den Mittelstand. Es ist somit dringend und an der Zeit, auch den Fahrkostenabzug deutlich zu erhöhen. Dies ist ein weiterer, konsequenter Schritt auf dem Weg zur Entlastung des Mittelstands. Damit wird, Gähwiler-Buchs, nicht ein Volksentscheid umgestossen, sondern eine Anpassung an die aktuellen Verhältnisse vorgenommen.

Wie erwähnt sind Fahrkosten Gewinnungskosten und sollten in der Steuertheorie grundsätzlich vollumfänglich abzugsfähig sein. Die Mitte-EVP-Fraktion ist aus verschiedenen Gründen dennoch der Meinung, dass es eine Deckelung des Pendlerabzuges braucht. Zunächst einmal aus steuer- und finanzpolitischen Gründen. Die von der Regierung vorgeschlagene Lösung mit dem Fahrtkostenabzug von Fr. 6'000.– bedeutet Mindereinnahmen von 4 Mio. Franken für den Kanton, und rund 5 Mio. Franken für die Gemeinden und Kirchen. Jede weitere Erhöhung kostet weitere Steuereinnahmen. Dafür kann man sein, oder auch nicht, das Problem ist allerdings, dass die Entlastungwirkung auf immer weniger Steuerpflichtige entfällt, je mehr der Pendlerabzug angehoben wird, da die Anzahl betroffener Steuerpflichtiger abnimmt, je höher der Pendlerabzug ist.

Es gibt aber auch eine verkehrs- und umweltpolitische Komponente. Wer täglich 40, 50 und mehr Kilometer mit dem Auto zur Arbeit fährt, kann das machen. Dies muss aber steuerlich nicht unbedingt gefördert werden. Vor der Einführung des Fahrkostenabzugs gab es offenbar Steuerpflichtige, die 30'000 bis 40'000 Franken pro Jahr oder noch mehr für Autokosten von den Steuern abziehen konnten. Auch wenn das möglicherweise Ausreisser waren, dann muss aus steuerlicher Sicht kein Anreiz gesetzt werden, derart grosse Distanzen für den Arbeitsweg mit dem Auto zurückzulegen.

Bis hierhin dürften viele im Saal mit mir einverstanden sein. Die Streitfrage wird aber sein, wo die Grenze zu ziehen ist. Und dazu gibt es schlichtweg keine wissenschaftlich exakte Antwort. Die Mitte-EVP-Faktion ist aber überzeugt, wenigstens eine plausible Antwort auf die Frage geben zu können. Wir werden uns dazu in der Spezialdiskussion äussern und einen entsprechenden Antrag stellen. Klar ist, dass es dringend eine Entlastung der arbeitenden Bevölkerung braucht, dass es eine Entlastung des Mittelstands braucht.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Wortmeldung

Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Leiter Steueramt der Gemeinde Kaltbrunn.

Wir können wieder im Garten frühstücken, die Vögel zwitschern, die Spechte trommeln, auf der Loipe in St.Moritz sieht es kleidungstechnisch wie im Gym aus – bauchfreies Top und Trägershirt –, die Skifahrer müssen sich beeilen, damit ihnen der Kunstschnee nicht unter den Ski Weg schmilzt, bevor sie im Tal angekommen sind, die Störche klappern – gut, da habe ich nachträglich festgestellt, dass es ein Rollkoffer war. Das Mitte Februar und wir wissen nichts besseres, als das Pendeln über längere Distanzen noch attraktiver zu machen, und das v.a. mit dem Auto. Im Energiekonzept, welches nun schon drei Jahre in Kraft ist, steht in Abschnitt 1.5 «Grosses Potenzial beim Verkehr», dass es ein grosses Energiesparpotenzial beim Verkehr gibt. Dieses soll bewusst mit verhaltensökonomischen Grundsätzen und ohne Vorschriften ausgeschöpft werden. Da ist es doch Paradox, wenn wir die Benützung des Privatautos und weite Arbeitswege attraktiver machen. Da wirkt die Verhaltensökonomie zwar, aber auf die falsche Seite. Wie wir schon mehrfach gehört haben, ist grundsätzlich nur der öV abziehbar, ausser er ist nicht zumutbar. Dann muss ein Nachweis erbracht werden. Wir haben den Pendlerabzug erst auf das Jahr 2020 – das ist jetzt knapp vier Jahre her – im Gesamtpaket zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) um 600 Franken erhöht. Nun soll er wieder massiv nach oben geschraubt werden. Das Ziel sollte sein, dass die Arbeitswege nicht länger, sondern kürzer werden. Zwischen 2000 und 2019 sind sie von 12,9 auf 14,5 Kilometer gestiegen, also in die falsche Richtung. Mit dem jetzigen Abzug, der seit dem 1. Januar 2024 auf Fr. 4’595.– ist, kommen wir ziemlich genau auf diese 14,5 bzw. 15 Kilometer. Wir sollten Anreize schaffen, dass weniger gefahren wird und nicht mehr. Mit der Erhöhung schaffen wir genau das Gegenteil. Eigentlich müssten die Pendlerabzüge gesenkt oder ganz abgeschafft werden. Dann hätten wir nämlich genug Geld, das wir dem Mittelstand geben könnten. Das wäre dann auch für potenzielle Zuzüger aus anderen Kantonen ein Anreiz. Die schauen nicht nach, wie hoch der Pendlerabzug ist, aber wenn sie sehen, dass die Tarife tiefer sind, merken sie das. Das wäre für einen Steuerwettbewerb besser.

Mit der Erhöhung wird die Zersiedelung gefördert. Der Arbeitsort und der Wohnort gehen immer weiter auseinander. Steuerlich entlastet werden in erster Linie Pendlerinnen und Pendler mit Privatfahrzeugen. Verkehrspolitisch und raumplanerisch ist das totaler Unsinn. Es führt zu höheren Infrastrukturkosten, wir müssen Strassen ausbauen, wir müssen die Bahn ausbauen. All das kostet uns und das gibt auch Kulturlandverschleiss. Von der Erhöhung profitieren je nach Höhe, wenn wir aufs Maximum gehen, 15 Prozent aller Steuerpflichtigen. Da können wir nicht davon sprechen, die Landbevölkerung profitiere. Es ist ein kleiner Teil auch der Landbevölkerung. Die Statistik zeigt zudem auch auf, dass der Zeitbedarf in der Stadt für die Arbeitswege höher ist. Die längeren Reisezeiten sind in der Stadt und nicht auf dem Land. Von den erhöhten Pendlerabzügen profitieren Besserverdienende nicht nur wegen der Progression mehr, sondern auch weil die Arbeitswege länger sind. Auch das zeigt die Statistik des Bundesamts für Statistik.

Die FDP hat die Bierdeckelsteuererklärung propagiert. Vor einigen Jahren war das im Wahlkampf ein grosser Gag. Mit der Erhöhung, die wir jetzt machen wollen, steigen die Bürokratie und der Kontroll- und Verwaltungsaufwand. Widmer-Wil hat sich vorgestern darüber beklagt, dass eine Online-Steuererklärung nichts nütze, wenn das Steuersystem immer komplizierter werde. Da müsste die FDP-Fraktion die Erhöhung ablehnen, denn sie führt zu mehr Bürokratie. Mit der jetzigen Regelung mussten wir sehr wenig abklären, ob der Nachweis erbracht werden muss oder nicht, dass man 90 Minuten länger braucht. Wir mussten Kilometer nicht nachprüfen, weil es nicht so darauf ankam. Wir mussten nicht nachfragen, ob es ein Vollpensum oder Teilpensum ist. Das alles fiel weg. Jetzt müssen wir das wieder. Mit der jetzigen Regel ist der öV und der Privatverkehr gleichgestellt. Beim öV können Sie nur die effektiven Kosten abziehen. Ich kann nicht das GA abziehen, wenn das Streckenabo günstiger ist. Beim Auto sieht es teilweise anders aus.

Es wurde zwar vorher gesagt, die Kosten seien nicht gedeckt. Der TCS, der heute sicher nicht gerade ein grüner Verkehrsclub ist, kommt auf 70 Rappen je Kilometer. Das ist das, was wir jetzt abziehen können. Das basiert aber auf einem Kaufpreis von 40’000 Franken – es gibt durchaus gute Autos, die man günstiger kaufen kann – und auf einer Jahresleistung für 15’000 Kilometer. Bei tieferem Preis und mehr Kilometern sinken die effektiven Kosten. Die Pauschale bleibt aber. Auch die Garagekosten sind da dabei, aber bei der Steuererklärung können Sie die Parkkosten am Arbeitsort zusätzlich nochmals abziehen. Der Finanzchef hat in Aussicht gestellt – das wurde auch gefordert –, dass der Kilometerabzug bis zur neuen Obergrenze auf 70 Rappen festgelegt wird. Da können Sie dann knapp 12’000 Kilometer fahren und bekommen immer noch 70 Rappen und dies nur für den Arbeitsweg, privat fahren Sie ja auch noch. Bei einem – in Anführungs- und Schlusszeichen – normalen Auto liegen die Kosten also massiv tiefer als die 70 Rappen. Wenn die 70 Rappen wirklich fürs Ganze zählen sollten, erwarte ich dann auch, dass der Abzug für das Fahrrad erhöht wird. Diese Kosten sind nämlich zu tief.

Zu den Ausfällen: Die SVP-Fraktion will die Beschränkung ganz aufheben und die FDP-Fraktion am liebsten auch. Da kommen wir dann auf Ausfälle von 27,6 Mio. Franken für Kanton, Gemeinden und Kirchgemeinden. Das führt zu Steuererhöhungen für die anderen, v.a. in Gemeinden auf dem Land und Gemeinden, die nicht so gut aufgestellt sind. Das fehlt dann wieder für anderes. Es gibt einige weitere Begrenzungen. Es ist nicht so, dass das nur beim Pendlerabzug so ist. Die Ausbildungskosten sind begrenzt, die Weiterbildungskosten sind begrenzt, die Kinderbetreuung ist begrenzt. Auch die Versicherungsprämien sind begrenzt. Es ist nicht so, dass nur bei einem Pendlerabzug eine Begrenzung gilt.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Wortmeldung

Gähwiler-Buchs (im Namen der Mehrheit SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Die Stimmbevölkerung hat im Rahmen eines Sparpakets einer Begrenzung des Pendlerabzugs auf die Höhe des Generalabonnements zugestimmt. Einige Jahre später kam eine kleine, ebenfalls mit dem öV zusammenhängende Anpassung: Die Kosten für das Parkticket am Bahnhof wurden dazugenommen. Aktuell beträgt der Abzug Fr. 4'460.–. Ein wichtiges Argument in der Abstimmung war die Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen.

Vielleicht erinnern Sie sich an diesen denkwürdigen Abstimmungssonntag im Jahr 2015. Wenn ich der Argumentation der Befürworter folge, fand nach diesem Tag eine riesige Abwanderung der Bevölkerung aus den Dörfern auf dem Land statt. Die Menschen sind aus schlecht mit dem öV erschlossenen Gemeinden geflüchtet, um ihre Steuerrechnung zu optimieren. Natürlich nicht. Und trotzdem verlangen Sie nach nicht einmal acht Jahren das Umwerfen eines Volksentscheids. Das ist dann doch eine eher kurze Frist, zumal diese Begrenzung des Fahrkostenabzuges kaum Gegenstand grosser Beschwerden ist.

Ich lese in den Unterlagen von Standortattraktivität. In Tat und Wahrheit ist in den wenigsten Fällen die Steuerbelastung bei der Wahl des Wohnortes ein Kriterium, das allzu stark in die Gewichtung fällt. Die Gemeinden im Kanton St.Gallen punkten mit anderen Faktoren. Berufen Sie sich nicht nur auf die Steuerbelastung und den neidischen Blick auf die Nachbarn, achten Sie stattdessen auf die Wohnqualität und Sie werden die Ressourcenkraft stärken, ohne die Ressourcen zu verbrauchen. Die Steuerbelastung macht, entgegen der Behauptungen, nur wenig aus. Eine solche Steuersenkung wie hier vorgeschlagen mag für einige begrüssenswert sein. Bedenken Sie aber auch die Steuerausfälle, die wieder kompensiert werden müssen. Wir sprechen hier von 5 bis 7 Mio. Franken beim Kanton. Ebenso viel kommt bei den Gemeinden noch einmal dazu.

Wir verstehen, dass es in einzelnen Fällen nicht möglich ist, innert nützlicher Frist mit dem öV die gesamte Strecke zur Arbeit zu fahren. Auch ich selbst war schon in der Situation, dass einfach kein öV zu Arbeitsbeginn und Arbeitsschluss verfügbar war. Schichtarbeit, Arbeitszeiten, schlechte Erschliessung mit dem öV – es gibt gute Gründe mit dem Auto zu fahren. Pauschal mit der Giesskanne den Pendlerabzug für Autos zu erhöhen, geht aber in die falsche Richtung und setzt ein komplett falsches Zeichen. Es widerspricht der Absicht, die Treibhausgasemissionen zu senken. Neben dem fiskalpolitischen Zweck haben Steuern auch einen Lenkungszweck. In diesem Fall soll eben die Nutzung des öV gefördert werden. Sie dürfen weiterhin mit dem Auto zur Arbeitsstelle fahren, sollen aber mit dem öV fahren. Vielleicht müsste der öV ausgebaut werden, um ihn noch attraktiver zu gestalten. Wird der Pendlerabzug erhöht, suggeriert dies, dass die Reduktion des CO2-Ausstosses nebensächlich ist. Insofern werden wir den vorliegenden Eventualantrag unterstützen.

Für einen kleinen Teil der Steuerpflichtigen soll ein höherer Abzug möglich sein. Das ist für diese 25'000 Personen schön und gut, kostet aber die restlichen 80 Prozent. Diese haben gar nichts davon, mit Ausnahme von mehr Verkehr und weniger Staatseinnahmen. Mit Blick auf die anstehenden Herausforderungen für den Staatshaushalt, der nicht mehr ganz so rosigen Zeiten entgegenblickt, ist dieses Steuergeschenk nicht angebracht. Zentral ist «der Mittelstand», der mit diesem Steuergeschenk entlastet werden soll, profitiert nur minim von dieser Erhöhung des Fahrkostenabzugs. In den letzten fünf Jahren wurden zahlreiche Steuersenkungen beschlossen, um den Mittelstand zu entlasten und die Ressourcenkraft zu stärken. Kaum ist eine Massnahme in Kraft, ihre Wirksamkeit ist noch nicht ermittelt, folgt schon der nächste Versuch, die Steuern zu senken. Immer mit der Begründung «Mittelstand und Ressourcenkraft». Geben Sie Ihren Massnahmen die Chance, wirksam zu werden, um die Wirksamkeit überprüfen zu können. Wir sind nämlich überzeugt, dass der Kanton St.Gallen mit viel mehr Punkten könnte, als nur mit tiefen Steuern.

Dass sowohl die Kommissionssitzung als auch die Kantonsratssession darauf hinauslaufen, dass man sich gegenseitig überbietet und verschiedene Abzüge ins Spiel bringt, zeigt, dass zwischen den Fraktionen und in den Fraktionen Uneinigkeit herrscht. Eine Einigung im Kantonsrat auf eine bestimmte Summe wäre rein zufällig und entspräche keinesfalls dem tatsächlichen Volkswillen. Um herauszufinden, wie drängend die Thematik draussen im Volk tatsächlich ist, müssten wir das Volk erneut befragen. Wir sehen, dass nur wenige Steuerzahler betroffen sind, dass nicht nur auf Kantonsebene, sondern auch in den Gemeinden Steuerausfälle drohen und die Aufhebung der Verknüpfung mit dem öV eine symbolische Wirkung hat, die nicht zu unterschätzen ist. Aus diesem Grund: Der Entwurf und das Durchrechnen war eine schöne Übung, ein Gedankenspiel – es zeigt sich aber, dass sich eine Erhöhung des Pendlerabzuges nicht lohnt.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Wortmeldung

Bartl-Widnau (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Heute beschäftigen wir uns mit der Frage, ob Arbeitstätige, welche für die Ausübung ihres Berufes auf ihr Auto angewiesen sind, die dafür anfallenden Kosten vom steuerbaren Einkommen abziehen können. Ich möchte betonen: Wir sprechen hier nur über Arbeitstätige, welche einen Arbeitsweg haben, bei dem sie mit dem öV pro Tag mehr als 30 Minuten länger unterwegs wären, als wenn sie mit dem Auto fahren. Nur in diesem Fall sind sie überhaupt berechtigt, ihre Kosten für den Arbeitsweg geltend zu machen. Da müssen wir uns vor Augen halten, dass die vorgesehenen Kosten von 70 Rappen pro Kilometer wohl kaum die vollen Kosten decken. Sollen diese Arbeitstätigen – meist nicht aus der Stadt kommend – bestraft werden, weil sie nicht direkt am Arbeitsort wohnen? Wir meinen nicht. Nach Ansicht der FDP-Fraktion steht die Einschränkung dieses Abzugs insbesondere auch aus steuersystematischer Sicht quer in der Landschaft, da tatsächlich anfallende Kosten für die Generierung von Einkommen, also Gewinnungskosten, grundsätzlich zum Abzug zugelassen sein müssen. Ein massgeblicher Teil der FDP-Fraktion hat auch für eine volle Streichung grosse Sympathien. Wir orientieren uns jedoch an politischen Realitäten.

Es gibt diverse stichhaltige Argumente, von einer Bestrafung der Arbeitstätigen abzusehen. Wer würde von einem höheren Maximalabzug profitieren? Gemeinden mit noch schlechter öV-Verbindung werden attraktiver für Arbeitstätige. Diese haben keinen Anreiz mehr, aus diesen Gemeinden wegzuziehen. Das Risiko von Steuerausfällen ist etwa gleich klein wie das Risiko, dass eine neu entwickelte Software dieses Budget übersteigen könnte. Diesen Mut dürfen Sie haben. Wen bestraft die heutige Lösung? Alle, die nicht in der Stadt wohnen und in der Gemeinde keinen Job finden. Sollen diese in die Stadt ziehen? Alle Berufstätigen, die frühmorgens oder spätabends unterwegs sind – diese sollen nicht bestraft werden. Wieso schlägt die vorberatende Kommission nun einen Maximalabzug von Fr. 8’000.– vor? Ein Blick auf die übrigen Kantone zeigt Folgendes: Bei zwölf Kantonen, welche einen unbegrenzten Abzug abzulassen, also gar keine Begrenzung haben, wäre der Kanton St.Gallen mit der neuen Regelung an 13. Stelle. Zudem haben vor allem Stadtkantone oder städtische Kantone einen tieferen Abzug. Diese haben auch die Bus- oder Tramhaltestelle vor der Haustüre. Ein Maximalabzug von Fr. 8’000.– ist angemessen.

Jetzt könnte man einwenden, der schädliche Autoverkehr müsse grundsätzlich aus politischen Gründen eingeschränkt werden. Das kann man so sehen. Wir sprechen hier jedoch ausschliesslich über Arbeitstätige, die mit dem öffentlichen Verkehr eineinhalb Stunden länger unterwegs wären als mit dem Auto. Wir denken, hier ist eher die Verwaltung in der Pflicht, für eine bessere Anbindung zu sorgen. Das Argument, diese Personen, die auf das Auto angewiesen sind, müssen bestraft werden, sticht m.E. nicht. Wir möchten Leute, die Arbeiten gehen, oft auch zu frühen oder ganz späten Zeiten, nicht bestrafen. Ich danke diesen Personen für deren Einsatz. Auch könnte man die finanzielle Situation des Kantons oder der Gemeinden als Gegenargument aufführen. Einerseits bestrafen wir diejenigen, die für die Einnahmen von Kanton und Gemeinden sorgen, nämlich die arbeitende Bevölkerung. Andererseits profitieren Kanton und Gemeinden infolge höherer Attraktivität von höheren zukünftigen Einnahmen. Schliesslich könnten allfällig kurzfristig langsamer steigende Steuereinnahmen auch ein Anlass sein, die Notwendigkeit staatlichen Handels grundsätzlich zu hinterfragen und jedes Handeln auf Effizienz zu trimmen. Vielleicht steigt die Staatsquote dann für einmal nicht.

Diese Entlastung der Arbeitnehmenden führt nun wirklich nicht dazu, dass der Kanton keine Mittel mehr hätte. Finanzpolitisch spricht nichts dagegen, wobei sich die vorgebrachten Steuerausfälle keineswegs auf aktuelle Zahlen stützen und damit sowieso unsicher sind. Der Ausgleich der kalten Progression, wie in der Botschaft ausgeführt wurde, stellt zudem keine Entlastungsmassnahme, sondern schlicht eine Korrektur eines Fehlers dar. Die fehlende Berücksichtigung der Inflation ist im Gegenteil schlicht eine Steuererhöhung. Erfreut nimmt die FDP-Fraktion jedoch die von der Regierung erwähnte Inaussichtsstellung weiterer Entlastungen zur Kenntnis.

Bereits in der Botschaft wurde vorgebracht, die Parteien hätten sich auf einen Maximalabzug von Fr. 6’000.– geeinigt. Dies ist nicht ganz korrekt. Es ist zu erwähnen, dass die Gespräche anlässlich des runden Tischs ausschliesslich im Verbund mit einer Tarifkorrektur für mittlere Einkommen diskutiert wurden. Nachdem keine Tarifkorrektur vorgenommen wurde, besteht keine Einigkeit betreffend die Höhe des maximalen Fahrtkostenabzugs. Nebenbei hinterfragen wir die gesetzliche Grundlage der Abstufung der Kilometerpauschale, nachdem die kantonale Steuerverordnung auf die Berufskostenverordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) verweist, welche pauschal 70 Franken vorsieht. Wer muss nun also zustimmen? All diejenigen, welche die arbeitende Bevölkerung nicht belasten möchten. Diese tatsächlich anfallenden Kosten, die nur anfallen, weil sie arbeiten, müssen abziehbar sein. All diejenigen, welche die Bevölkerung, welche nicht von einem stark ausgebauten öV profitiert, nicht weiter benachteiligen wollen. Es kann doch nicht sein, dass ich meine Kosten für den Arbeitsweg nicht abziehen kann, nur weil ich in einer Gemeinde ohne gute öV-Anbindung wohne? All diejenigen, welche die Attraktivität von Gemeinden mit noch wenig gut ausgebautem öV für Arbeitstätige stärken wollen. All diejenigen, welche die Arbeit nicht steuerlich belasten, sondern belohnen wollen. All diejenigen, welche die Ressourcenkraft des Kantons St.Gallen stärken möchten. All diejenigen, die realpolitisch machbare Lösungen unterstützen und auch all diejenigen, denen liberale Grundsätze wichtig sind. Ich denke, jede und jeder von uns sollte einen guten Grund gefunden haben, den Maximalabzug zu erhöhen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Wortmeldung

Kohler-Sargans, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf die Vorlage in erster Lesung einzutreten.

Ich berichte über die Beratung der vorberatenden Kommission zum XXII. Nachtrag zum Steuergesetz (Erhöhung des Fahrkostenabzugs) vom Donnerstag, 14. Dezember 2023. Die vorberatende Kommission tagte vollzählig und in Anwesenheit von Regierungsrat Marc Mächler, Vorsteher Finanzdepartement. Weiter anwesend waren Felix Sager, Amtsleiter Kantonales Steueramt und Heinz Baumgartner, Jurist der Rechtsabteilung des Kantonalen Steueramtes. Die Geschäftsführung bzw. das Protokoll wurde von Aline Tobler sowie von Leandra Cozzio geführt.

Basierend auf Botschaft und Entwurf der Regierung vom 24. Oktober 2023, welche aufgrund der Motion 42.22.12 «Begrenzung des Fahrkostenabzugs erhöhen – Mittelstand entlasten» erarbeitet wurden, diskutierte die vorberatende Kommission die Vorlage bzw. einen einzigen Gesetzesartikel über die Höhe des Fahrkostenabzugs. Die Kommission hat sich intensiv mit der Höhe dieses Abzugs auseinandergesetzt. Der Kommission wurde aufgezeigt, dass in den letzten Jahren verschiedene steuerliche Entlastungsmassnahmen zugunsten der natürlichen Personen beschlossen und umgesetzt wurden. Die Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort bei unselbständiger Erwerbstätigkeit sind beim Bund und in vierzehn Kantonen (einschliesslich St.Gallen) nur begrenzt abzugsfähig; zwölf Kantone kennen keine Begrenzung.

Zur Entstehung der heutigen Regelung: Das Bundesgesetz über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur vom 21. Juni 2013 (AS 2015 651), das am 1. Januar 2016 in Kraft trat, sah u.a. eine Änderung von Art. 26 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (SR 642.11; abgekürzt DBG) vor. Als Berufskosten für die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte konnten bei der direkten Bundessteuer neu nur noch die notwendigen Kosten bis zu einem Maximalbetrag von Fr. 3'000.– abgezogen werden (heute Fr. 3'200.–). Analog wurde mit einer Änderung von Art. 9 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (SR 642.14; abgekürzt StHG) die Grundlage geschaffen, dass auch die Kantone für die notwendigen Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte einen Maximalbetrag festsetzen können. Der Kanton St.Gallen hat im Rahmen des Entlastungsprogramms 2013 ebenfalls eine Begrenzung des Fahrkostenabzugs eingeführt. Im XI. Nachtrag zum Steuergesetz wurde festgelegt, dass Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte nur noch bis zum Betrag, der dem Preis eines Generalabonnements zweiter Klasse für Erwachsene für ein Jahr entspricht, abgezogen werden können.

Die Stimmbevölkerung hiess den XI. Nachtrag zum Steuergesetz (22.24.04D) in der Abstimmung vom 15. November 2015 gut. Er wurde ab 1. Januar 2016 angewendet. Im Rahmen des XV. Nachtrags zum Steuergesetz (22.18.12) wurde der maximale Pendlerabzug um Fr. 600.– erhöht, dies um der kombinierten Mobilität (Park + Ride) Rechnung zu tragen. Aktuell beträgt der maximale Fahrkostenabzug Fr. 4'460.– (Preis Generalabonnement 2. Klasse für Erwachsene Fr. 3'860.–+ Fr. 600.–).

Argumente für oder gegen eine Beschränkung des Fahrkostenabzugs bleiben wohl die gleichen, welche damals sowie an der heutigen Behandlung dieses Geschäfts ausgeführt werden. Die vorberatende Kommission beschloss in der Gesamtabstimmung mit 12:3 Stimmen, dem Kantonsrat Eintreten auf die Vorlage zu beantragen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession