Geschäft: Überarbeitung Hochwasserschutzprojekt Thur in Wattwil
Komitee | Kantonsrat |
---|---|
Nummer | 51.23.61 |
Titel | Überarbeitung Hochwasserschutzprojekt Thur in Wattwil |
Art | KR Interpellation |
Thema | Landwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 19.9.2023 |
Abschluss | 29.4.2024 |
Letze Änderung | 12.7.2024 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
---|---|---|---|
19.9.2023 | Person | Erstunterzeichner/-in - Louis-Nesslau | 21.11.2024 |
19.9.2023 | Person | Erstunterzeichner/-in - Schuler-Mosnang | 21.11.2024 |
19.9.2023 | Person | Erstunterzeichner/-in - Gmür-Bütschwil-Ganterschwil | 21.11.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
---|---|---|---|
29.4.2024 | Wortmeldung | Gmür-Bütschwil-Ganterschwil (im Namen von Gmür-Bütschwil-Ganterschwil / Louis-Nesslau / Schuler-Mosnang): Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden. Es gab bekanntlich ein neues Bundesgerichtsurteil, das sich zu einem kantonsübergreifenden Hochwasserschutzprojekt in der Region Wil äusserte. Die Gemeinde Wilen, Thurgau, als eine der drei Standortgemeinden, qualifizierte ihren Kostenanteil an dieses Hochwasserschutzprojekt als gebundene Ausgabe und unterstellte diese Ausgabe daher nicht einer Volksabstimmung. Das Bundesgericht korrigierte dies und entschied, dass die Gemeinde Wilen die politischen Rechte der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger verletzt habe, indem sie ihren Kostenanteil als gebundene Ausgabe qualifizierte, denn das Projekt sei zwar erforderlich, aber es lasse in sachlicher, örtlicher und zeitlicher Hinsicht durchaus Optionen offen. Zudem sei es auch nicht dringlich. Aus diesen Gründen hätte die Gemeinde diese Ausgabe dem Volk zur Abstimmung unterbreiten müssen. Die Regierung sieht diese Rechtsprechung für das Hochwasserschutzprojekt an der Thur in Wattwil als nicht anwendbar, weil der Kanton Bauherr sei und nicht eine politische Gemeinde. Was dies allerdings an der Qualifikation als gebundene Ausgabe ändert, das habe ich nicht verstanden. Die Regierung scheint der Meinung zu sein, dass die Kosten eines Hochwasserschutzprojekts immer als gebundene Ausgabe zu qualifizieren seien. Diese Klarheit ist etwas erstaunlich, da das Bundesgericht das anders sieht und weil selbst die Regierung noch in der Antwort auf die Einfache Anfrage 61.23.28 «Die Thursanierung in Wattwil ufert aus» von Thoma-Kirchberg und mir noch eine Prüfung in Aussicht stellte, ob eine solche Abstimmung notwendig sei oder nicht. Die aktuelle Kostenschätzung für das Hochwasserschutzprojekt in Wattwil geht von 115 Mio. Franken aus. Die Kostenbasis ist allerdings im Jahre 2017 stehengeblieben und wir haben noch überhaupt keine Teuerung aufgerechnet. Ich bin kein Prophet, aber wenn diese 115 Mio. Franken ausreichen, dann werde ich von Bütschwil nach Wildhaus schwimmen in der Thur. An die Wattwilerinnen und Wattwiler sei immerhin noch gesagt, dass sie nach dem aktuellen Projekt mit einem Kostenstand in der Grössenordnung von 30 Mio. Franken zu rechnen haben werden, und zwar ohne dass sie darüber je befinden können. Das entspricht fast den Steuereinnahmen eines ganzen Jahres in dieser Gemeinde. Umso gespannter sind wir auf die Antwort der Regierung zur Interpellation 51.23.86 «Thursanierung Wattwil: Jetzt eine redimensionierte Alternativvariante», in welcher wir eine Redimensionierung dieses Projekts zur Prüfung vorgeschlagen haben. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |