Geschäft: Bewilligungsfreie Solaranlagen an Fassaden
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.23.08 |
Titel | Bewilligungsfreie Solaranlagen an Fassaden |
Art | KR Motion |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 18.9.2023 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 26.9.2024 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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6.6.2024 | Person | Erstunterzeichner/-in - Sarbach-Wil | 23.11.2024 |
18.9.2023 | Person | Erstunterzeichner/-in - Fäh-Neckertal | 6.8.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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17.9.2024 | Wortmeldung | Sarbach-Wil zieht die Motion zurück. Dank der klaren Annahme des Stromversorgungsgesetzes im Juni 2024 wird das Thema dieser Motion auf Bundesebene angegangen. Gemäss Ausführungen der Regierung wird dem Anliegen von bewilligungsfreien Solaranlagen auch auf Fassaden im Kanton St.Gallen künftig vollumfänglich entsprochen. Das freut uns sehr. Es bleibt nur noch in Erinnerung zu rufen, dass unser Kanton bezüglich Förderung von erneuerbarem Strom einiges aufzuholen hat. Das hat das Kantonsranking des WWF eindrücklich aufgezeigt. Das «Tagblatt» hat letzten Monat darüber berichtet. Einfache Bewilligungsverfahren sind ein wichtiges Puzzleteil, um möglichst viele Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer zum Bau einer Fotovoltaikanlage zu animieren. Fotovoltaikanlagen an Fassaden steigern die Produktion von erneuerbarem Strom, insbesondere auch im wichtigen Winterhalbjahr. Wir hoffen auf die gewünschte Wirkung. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Wortmeldung | Freund Walter-Eichberg, Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf die Motion. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |