Geschäft: Bewilligungsfreie Solaranlagen an Fassaden

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.23.08
TitelBewilligungsfreie Solaranlagen an Fassaden
ArtKR Motion
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung18.9.2023
Abschlusspendent
Letze Änderung26.9.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
WortlautWortlaut vom 18. September 2023
AntragAntrag der Regierung vom 25. Juni 2024
AllgemeinRückzug vom 17. September 2024
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
6.6.2024Person23.11.2024
18.9.2023Person6.8.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
17.9.2024Wortmeldung

Sarbach-Wil zieht die Motion zurück.

Dank der klaren Annahme des Stromversorgungsgesetzes im Juni 2024 wird das Thema dieser Motion auf Bundesebene angegangen. Gemäss Ausführungen der Regierung wird dem Anliegen von bewilligungsfreien Solaranlagen auch auf Fassaden im Kanton St.Gallen künftig vollumfänglich entsprochen. Das freut uns sehr. Es bleibt nur noch in Erinnerung zu rufen, dass unser Kanton bezüglich Förderung von erneuerbarem Strom einiges aufzuholen hat. Das hat das Kantonsranking des WWF eindrücklich aufgezeigt. Das «Tagblatt» hat letzten Monat darüber berichtet. Einfache Bewilligungsverfahren sind ein wichtiges Puzzleteil, um möglichst viele Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer zum Bau einer Fotovoltaikanlage zu animieren. Fotovoltaikanlagen an Fassaden steigern die Produktion von erneuerbarem Strom, insbesondere auch im wichtigen Winterhalbjahr. Wir hoffen auf die gewünschte Wirkung.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Freund Walter-Eichberg, Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf die Motion.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession