Geschäft: Verzicht auf amtliche Kosten in Kindesschutzverfahren

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.23.01
TitelVerzicht auf amtliche Kosten in Kindesschutzverfahren
ArtKR Motion
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung13.2.2023
Abschlusspendent
Letze Änderung29.9.2023
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 13. Februar 2023
AntragAntrag der Regierung vom 16. Mai 2023
AllgemeinRückzug vom 19. September 2023
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
13.2.2023Person30.10.2024
13.2.2023Person30.10.2024
13.2.2023Person30.10.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
19.9.2023Wortmeldung

Benz-St.Gallen zieht die Motion im Namen der Erstunterzeichnerinnen zurück.

In Absprache mit den Erstunterzeichnerinnen ziehe ich diese Motion zurück, denn wir haben gestern über denselben Antrag im Rahmen des III. Nachtrags zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über das Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (22.23.02) schon sehr lange diskutiert und er wurde abgelehnt. Wir möchten diese Diskussion nicht wiederholen, möchten aber unserer Hoffnung Ausdruck geben, dass die neun Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) im Kanton St.Gallen in Zukunft wirklich vermehrt auf die Kostenerhebung im Verfahren verzichten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
19.9.2023Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession