Geschäft: Zuständigkeit und Finanzierung von Sanitätsgrossereignissen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.22.04 |
Titel | Zuständigkeit und Finanzierung von Sanitätsgrossereignissen |
Art | KR Motion |
Thema | Landesverteidigung, Sicherheit und Ordnung |
Federführung | Gesundheitsdepartement |
Eröffnung | 15.2.2022 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 19.8.2022 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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19.8.2022 | Person | Erstunterzeichner/-in - Sulzer-Wil | 21.11.2024 |
19.8.2022 | Person | Erstunterzeichner/-in - Gemperli-Goldach | 21.11.2024 |
19.8.2022 | Person | Erstunterzeichner/-in - Rossi-Sevelen | 21.11.2024 |
19.8.2022 | Person | Erstunterzeichner/-in - Seger-St.Gallen | 21.11.2024 |
19.8.2022 | Person | Erstunterzeichner/-in - Gschwend-Altstätten | 21.11.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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20.9.2022 | Wortmeldung | Seger-St.Gallen zieht die Motion im Namen von Gemperli-Goldach / Rossi-Sevelen / Seger-St.Gallen / Gschwend-Altstätten / Sulzer-Wil zurück. Ich lege meine Interessen offen. Ich bin Offizier bei der Milizfeuerwehr St.Gallen. Ich bedanke mich im Namen der Motionäre bei der Regierung für die Aufnahme unseres Anliegens. Die heutige Regelung und Definition der Zuständigkeiten bei Sanitätsgrossereignissen funktioniert grundsätzlich sehr gut und hat sich bei Einsätzen und Übungen über mehrere Jahre bewährt. Die Finanzierung zu einem grossen Teil oder ausschliesslich über die Standortgemeinden zu sichern, ist aber nicht mehr zukunftstauglich und es besteht eindeutig Handlungsbedarf. Der Kanton St.Gallen hat dies auch bereits erkannt, doch leider wurden entsprechende Massnahmen noch nicht umgesetzt, und dieser Umstand verleitete uns dazu, eine Motion einzureichen. Wir begrüssen es ausgesprochen, dass die Regierung das Anliegen der Motionäre im Grundsatz unterstützt und nun einen konstruktiven und pragmatischen Lösungsvorschlag unterbreitet; dies war Ziel der Motion. Wir erachten es als sehr wichtig, dass sich die Regierung dieser Sache annimmt und den Sanitätszügen bereits ab dem Jahr 2023 gewisse kantonale Beiträge zur Verfügung stellt. Des Weiteren soll und muss bei der GRAL-Revision (Gesundheits- und Rettungswesen in ausserordentlichen Lagen) die Organisation und Finanzierung der Sanitätszüge überprüft werden. Mit diesem Vorgehen können die Motionäre sehr gut leben. Den Antrag der Regierung nehmen wir somit wohlwollend auf und danken für den konstruktiven Vorschlag. Die Motionäre haben sich aus diesem Grund entschieden, die Motion zurückzuziehen. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
20.9.2022 | Wortmeldung | Schöb-Thal, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung beantragt Nichteintreten. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |