Geschäft: Zeitgemässe Strassenklassierungspraxis
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.22.10 |
Titel | Zeitgemässe Strassenklassierungspraxis |
Art | KR Motion |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 13.6.2022 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 26.8.2022 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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13.6.2022 | Person | Erstunterzeichner/-in - Gull-Flums | 21.11.2024 |
13.6.2022 | Person | Erstunterzeichner/-in - Adam-St.Gallen | 27.6.2024 |
13.6.2022 | Person | Erstunterzeichner/-in - Hüppi-Gommiswald | 21.11.2024 |
13.6.2022 | Person | Erstunterzeichner/-in - Zschokke-Rapperswil-Jona | 21.11.2024 |
13.6.2022 | Person | Erstunterzeichner/-in - Stöckling-Rapperswil-Jona | 21.11.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
20.9.2022 | Gutheissung | 102 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 18 | |
20.9.2022 | Eintreten | 95 | Zustimmung | 3 | Ablehnung | 22 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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20.9.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat heisst die Motion mit 102:0 Stimmen gut. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
20.9.2022 | Struktur | Die Spezialdiskussion wird nicht benützt. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
20.9.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat tritt mit 95:3 Stimmen bei 6 Enthaltungen auf die Motion ein. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
20.9.2022 | Wortmeldung | Regierungsrätin Hartmann: Auf die Motion ist nicht einzutreten. Ich ergebe mich. Die Regierung hat das Anliegen erkannt, selbstverständlich wollen wir es auch umsetzen. Zwar nicht auf Gesetzesstufe, sondern auf Verordnungsstufe, weil wir es als ein schnelleres und unkomplizierteres Verfahren angeschaut haben und nicht, wie uns Gull-Flums vorgeworfen hat, dass wir das unverbindlich machen oder allenfalls das Kantonsparlament umgehen würden. Das hätten wir nicht gemacht, wir hätten auch eine Vernehmlassung durchgeführt. Aber wenn das Parlament und alle Fraktionen dies wünschen, machen wir dieses Anliegen gerade auf Gesetzesstufe perfekt. Aus diesem Grund können wir das – auch ohne Rücksprache mit meiner Kollegin und meinen Kollegen der Regierung – entsprechend entgegennehmen und das Anliegen auf Gesetzesstufe festhalten. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
20.9.2022 | Wortmeldung | Hüppi-Gommiswald (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. Ich lege meine Interessen offen. Ich bin Gemeindepräsident der Gemeinde Gommiswald. Für die Strassenplanungsbehörde und somit die Gemeinden ist es zentral, dass die entsprechenden Grundlagen für Erschliessungsstrassen klar geregelt sind und entsprechend den örtlichen Gegebenheiten umsetzbar sind. Die Grundlagen für die Beurteilung der Strassenklassierungen und deren entsprechende Ausbaubreiten stammen aus einer Zeit, wo viele neue Baugebiete erschlossen wurden, so quasi auf der grünen Wiese. Was damals allenfalls Sinn gemacht hat, ist heute oftmals gar nicht mehr möglich und widerspricht dem heutigen Bedürfnis. Daher ist die gelebte Praxis, welche Verwaltung und Gerichte heute anwenden, überholt und muss entsprechend angepasst werden. Die Wahrnehmung des bebaubaren Raums hat sich gewandelt. Dem raumplanerischen Grundsatz, ein möglichst haushälterischer Umgang mit der Ressource der bebaubaren Fläche, soll auch bei der Erschliessung Rechnung getragen werden. Eine zu enge Auslegung der Anforderungen an eine Erschliessungsstrasse behindert oftmals dringend nötige Sanierungen und sinnvolle Ausbauten. Oftmals können darum auch nötige sicherheitsrelevante Verbesserungen von Quartierstrassen nicht umgesetzt werden bzw. werden um Jahre verzögert. Zudem führen überdimensionierte Quartierstrassen zu grösseren versiegelten Flächen und laden auch die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu höheren Geschwindigkeiten ein. Dies ist weder im Sinn des Gesetzgebers noch im Sinn der Gemeindebehörden und vor allem nicht im Sinn der Anwohnerinnen und Anwohner. Mit dieser Motion soll die Regierung eingeladen werden, klare gesetzliche Vorgaben zu schaffen, welche den Ausbaustandards der Quartierstrassen der heutigen Zeit in ihrer Dimension und dem nötigen Ausbau angepasst werden. Die SP-Fraktion ist für Gutheissung der Motion. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
20.9.2022 | Wortmeldung | Mattle-Altstätten (im Namen der GLP): Auf die Motion ist einzutreten. Ich lege meine Interessen offen. Ich bin Stadtpräsident der Stadt Altstätten. Wir können die Motion für eine zeitgemässe Strassenklassierungsgspraxis nachvollziehen und unterstützen die Stossrichtung. Die heutigen verkehrsorientierten Vorgaben wirken oftmals aus der Zeit gefallen und sind entsprechend nicht mehr nachvollziehbar. Wir unterstützen deshalb die von der Regierung vorgeschlagene Anpassung der Strassenverordnung, und es darf auch ohne Weiteres schneller gehen als innert Jahresfrist. Gerne geben wir unserer Hoffnung Ausdruck, dass der durch die Anpassung der Strassenverordnung gewonnene Raum sinnvoll genutzt werden möge, also nicht für versiegelte, sondern für grüne und beschattete Flächen, welche damit bspw. auch der Strassenentwässerung dienen können. Die Grünliberalen, ich habe es erwähnt, unterstützen den Antrag der Regierung auf Nichteintreten in der Erwartung, dass damit eine schnelle, rasche Umsetzung möglich ist. Wir schliessen aber eine Anpassung des gesamten Gesetzes deshalb nicht aus, würden dies aber eher als einen nachfolgenden Schritt sehen, weil wir es als sehr wichtig erachten, dass wir bei der Strassenklassierung rasch weitere Fortschritte machen. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
20.9.2022 | Wortmeldung | Toldo-Sevelen (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. Die Motionärinnen und Motionäre beschreiben ein Praxisproblem und wünschen eine Anpassung des Strassengesetzes. Die Regierung anerkennt den Sachverhalt und schlägt vor, die Problematik mit einer Anpassung der Strassenverordnung unkompliziert zu lösen. Die FDP ist der Meinung, dass dieses Praxisproblem umfassender angegangen werden muss und nicht am Parlament vorbei geregelt werden darf. Nur die Dimensionen der Strassenklassierungen anzupassen, vermag dem Ziel der vermehrten Verdichtung nicht genügend gerecht zu werden. Themen wie z.B. Wendehammer oder Sichtwinkel bleiben unangetastet. Das Problem bleibt bestehen. Die FDP unterstützt aus diesem Grund die Motion. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
20.9.2022 | Wortmeldung | Stöckling-Rapperswil-Jona: Auf die Motion ist einzutreten. Ich werde mich bemühen, nicht mehr alles zu wiederholen, was meine Mitmotionäre bereits gesagt haben. Es überrascht wenig, dass die Antwort der Regierung auf die Motion nicht besonders erfreut. Ich danke der Regierung jedoch für ihre dahin gehenden Ausführungen, als dass sie einen Handlungsbedarf erkennt. Die grundsätzliche Stossrichtung der Antwort geht in die richtige Richtung und deutet auf die Bereitschaft hin, die Klassierungspraxis zu überarbeiten. Die heutige Situation ist aber nicht nur in Bezug auf die reine Strassenklassierung nicht mehr zeitgemäss. Die Dimensionierung einer Erschliessungsstrasse ist heute im Kanton St.Gallen eine Frage der Arithmetik, wie viele Wohneinheiten erschlossen werden und des VSS-Normenwerks, welches notabene nicht im st.gallischen Recht verankert ist. Die heutige Praxis der arithmetischen Festlegung der Strassenklassierung und der strikten Auslegung und Anwendung der VSS-Normierung verhindert eine sinnvolle innere Verdichtung, nimmt keine Rücksicht auf den jeweiligen Verkehrsmix und fördert in der Tendenz überdimensionierte Erschliessungsstrassen. Der Bau von Erschliessungsstrassen steht stets in einem Spannungsfeld von Verkehrssicherheit, Landverbrauch und dem Gebot zur inneren Verdichtung. Es muss ein sinnvoller Ausgleich gefunden werden. Dabei besteht der Verhältnismässigkeitsgrundsatz selbstverständlich ebenso wie die Anwendung von pflichtgemässem Ermessen, auch in diesem Bereich und auch mit Bezug auf allfällig anwendbare Normen. Die Motionäre erwarten, dass die Regierung bei der Überarbeitung der rechtlichen Grundlagen diese Überlegung miteinbezieht. Darauf deutet die Antwort bis jetzt nicht genügend hin. Daher bitte ich Sie im Namen der Motionäre, auf die Motion einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
20.9.2022 | Wortmeldung | Gull-Flums (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. Ich lege meine Interessen offen, ich bin Gemeindepräsident der Gemeinde Flums. Das Strassengesetz im Kanton St.Gallen stammt aus dem Jahr 1988. Zwischenzeitlich hat ein starker Wandel stattgefunden, was Verkehrssituationen, aber auch städtebauliche Entwicklungen anbetrifft. Andere Kantone haben deshalb ihre Gesetzgebungen angepasst, wir nicht. Es geht darum, dass das Strassengesetz nicht definiert, in welchen Siedlungsgebieten welche Strassenklassierungen angewendet werden. Dadurch braucht es im Kanton St.Gallen durch übertriebene Strassenbreiten und Wendeplätze zu viel Land für Erschliessungsstrassen. Viele dieser Strassen sind im Übrigen verkehrsberuhigt. Dadurch wird zu viel Boden verbraucht und versiegelt, und häufig wird durch diese Hürden die angestrebte innere Verdichtung behindert statt gefördert. Die Regierung schlägt Nichteintreten vor, bietet aber an, die notwendigen Anpassungen in einer Verordnung aufzunehmen. Das Angebot der Regierung ist für uns zu unverbindlich, und wir beantragen deshalb Eintreten. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
20.9.2022 | Wortmeldung | Zschokke-Rapperswil-Jona (im Namen von Stöckling-Rapperswil-Jona / Zschokke-Rapperswil-Jona / Hüppi-Gommiswald / Adam-St.Gallen / Gull-Flums): Auf die Motion ist einzutreten. Innere Verdichtung im bereits überbauten Gebiet ist ein Gebot der Stunde. Seit Längerem sind nun die Gemeinden mit der Tatsache konfrontiert, dass Verdichtungsprojekte an Gemeindestrassen dritter Klasse durch Einsprachen blockiert werden können, weil die betreffenden Parzellen als nicht hinreichend erschlossen gelten. Die Rechtsprechung muss dies stützen, da das Strassengesetz des Kantons St.Gallen ab vier Wohneinheiten eine Gemeindestrasse zweiter Klasse vorsieht. Dies ist aus folgenden Gründen und aus heutiger Sicht nicht mehr zeitgemäss, denn mit dem Boden im überbauten Gebiet müssen wir haushälterisch umgehen. Auch der Versiegelungsgrad soll auf einem Minimum behalten werden. Wir wollen also in den Quartieren keine breiten Strassen, sondern kleine Quartierstrassen. Mit Tempo 20 oder 30 und mit einer guten Strassenraumgestaltung wird der Sicherheit in den Quartieren auch ohne Verbreiterung der Verkehrswege Rechnung getragen. Dieser Sachverhalt kann auch der Regierung nicht entgangen sein. Daher können wir nicht nachvollziehen, weshalb die Regierung die Strassenverordnung nicht schon angepasst hat, so, wie sie dies in ihrer Antwort auf die Motion dargelegt hat. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
20.9.2022 | Wortmeldung | Schöb-Thal, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf die Motion. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |