Geschäft: Stand der Umsetzung der Pflegeinitiative: Wo steht der Kanton?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.22.41
TitelStand der Umsetzung der Pflegeinitiative: Wo steht der Kanton?
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung20.4.2022
Abschlusspendent
Letze Änderung24.5.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 20. April 2022
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 17. Mai 2022
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
20.4.2022Person8.10.2024
20.4.2022Person5.8.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
13.6.2022Wortmeldung

Losa-Mörschwil: Die Interpellantinnen sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Es wäre schön und wichtig gewesen, wenn bereits mit dem Postulat 43.21.09 «Umsetzung der Pflegeinitiative: Nach klarem Ja zur Pflegeinitiative soll der Kanton St.Gallen schnellstmöglich handeln» die dringenden Fragen beantwortet worden wären. Indes hat es mich gefreut im Geschäftsbericht zu lesen, dass für die Umsetzung der Pflegeinitiative wichtige Akzente gesetzt werden. Nun zu den Antworten im Einzelnen: Aktuell ist der Projektauftrag der departementsübergreifenden Projektorganisation in Arbeit. Das begrüssen wir sehr und es ist aus unserer Sicht auch sinnvoll, da viele Departemente in der Umsetzung der Pflegeinitiative involviert sind. Die Ansätze und Bemühungen, um mehr Personen über 25 in die Pflegeausbildung zu bringen, sind zu begrüssen. An dieser Stelle möchte ich erwähnen, dass die Entschädigung eindeutig zu tief ist. Als Vergleich: Eine Späteinsteigerin oder ein Späteinsteiger, also über 25 Jahre, oder ein Quereinsteiger kann mit rund 1'350, maximal 1'450 Franken Ausbildungslohn rechnen. Ein angehender Polizist verdient im ersten Ausbildungsjahr 4'800 Franken.

Eine Fachangestellte Gesundheit, welche sich zur Pflegefachfrau ausbilden lässt, investiert ungefähr 100'000 Franken für sich für die Ausbildungszeit wegen der Lohndifferenz und braucht rund acht Jahre, bis sie diese Differenz abgearbeitet hat. Bis dann ist sie, wenn sie dem Durchschnitt entspricht, schon gar nicht mehr in der Pflege tätig. Dass die Ostschweizer Fachhochschule keine Studienplatzbeschränkung kennt, ist lobenswert, allerdings wird dieser Lehrgang in der Deutschschweiz weniger favorisiert als in der Westschweiz. Es ist daher dringend nötig, dass die Ausbildung bekannter und attraktiver gemacht wird. In der Antwort wird festgehalten, dass es in bisherigen Projekten Standard ist, dass die betroffenen Bereiche einbezogen werden. Es wäre wünschenswert und begrüssenswert, wenn z.B. der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) nicht nur in der Arbeitsgruppe einbezogen würde, sondern auch Mitglied der Projektgruppe sein könnte. Ausserdem sind die Vertreter der Pflegenden, die in der Antwort aufgeführt sind, abgesehen vom SBK, Arbeitgebervertreter und nicht diejenigen, die direkt am Pflegebett arbeiten.

Bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen liegt die Verantwortung beim Kanton und bei den Betrieben. Es ist gut, dass sich das Gesundheitsdepartement an einer Mitarbeiterbefragung des Kantonsspitals St.Gallen zum Thema Arbeitszufriedenheit beteiligt. Allerdings ist das nicht ausschliesslich dem Departement zu verdanken, sondern einer engagierten Pflegedienstleitung. Trotzdem ist es uns wichtig, hier darauf hinzuweisen, dass das zu lange dauert. Wenn täglich Pflegende den Beruf an den Nagel hängen, sind Sofortmassnahmen zu treffen. Mehr Lohn liegt in den Händen des Kantons, er kann die Lohnklassen für die Pflege von sich aus anheben. Das gilt auch für die sofortige Verbesserung der Schichtzulagen. Für alle, die es noch nicht wissen: Die Schichtzulagen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr morgens beträgt Fr. 6.80 pro Stunde und für den Pikettdienst Fr. 2.40. Für einen solchen Lohn will niemand mehr arbeiten.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022