Geschäft: Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen aus dem Jahr 2019

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.22.03
TitelEinführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen aus dem Jahr 2019
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaArbeit und Gewerbe
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung9.3.2022
Abschlusspendent
Letze Änderung31.8.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 19. September 2022
ErlassReferendumsvorlage vom 21. September 2022
BotschaftBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 8. März 2022
BotschaftBotschaft Beilage 1 Musterbotschaft
AllgemeinKommissionsbestellung des Präsidiums vom 19. April 2022
ProtokollauszugFeststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 22. November 2022
ProtokollProtokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 29. April 2022
AntragAnträge GRÜNE-Fraktion zu Art. 2 vom 13. Juni 2022
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 25. Mai 2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
21.9.2022Schlussabstimmung112Zustimmung0Ablehnung8
14.6.2022Eventualantrag GRÜNE-Fraktion zu Art. 2 Abs. 233Zustimmung82Ablehnung5
14.6.2022Antrag GRÜNE-Fraktion zu Art. 2 Abs. 231Zustimmung77Ablehnung12
Statements
DatumTypWortlautSession
21.9.2022Beschluss

Der Kantonsrat erlässt das Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen aus dem Jahr 2019 mit 112:0 Stimmen in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf das Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen aus dem Jahr 2019 in zweiter Lesung ein.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Surber-St.Gallen, Präsidentin der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
14.6.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Eventualantrag der GRÜNE-Fraktion mit 82:33 Stimmen ab.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Surber-St.Gallen, Kommissionspräsidentin: Dieser Eventualantrag wurde in der Kommission nicht behandelt.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Benz-St.Gallen: Ich möchte noch gerne auf das Votum von Regierungsrat Mächler reagieren. Es stimmt, natürlich müsste man diese Anträge in der Kommission diskutieren, da bin ich ganz Ihrer Meinung.

Aber mir das jetzt zum Vorwurf zu machen, dass diese Anträge erst später gekommen sind – wir haben heute beim Geschäft 22.21.14 (II. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz) zahlreiche Anträge diskutiert, die erst nach der Kommissionssitzung gekommen sind. Da war das auch kein Thema. Das möchte ich so also nicht auf mir sitzen lassen, aber grundsätzlich bin ich Ihrer Meinung.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Regierungsrat Mächler: Der Antrag der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Wenn es jetzt Aufregung gibt, dass man sich hier der Diskussion nicht stellt, muss ich Ihnen schon sagen, Benz-St.Gallen, es gehört in diesem Rat zur Usanz: Wenn man wichtige Anliegen hat, bringt man diese bitte in der vorberatenden Kommission ein. Die Kommissionspräsidentin hat es festgehalten, das wurde in der vorberatenden Kommission so nicht diskutiert, und Sie können jetzt nicht dem Rat unterstellen, er sei nicht diskussionsbereit. Das ist nicht fair. Das muss man attestieren, man hätte das in der vorberatenden Kommission diskutieren können, das ist die Usanz, wie unser Rat mit solchen Anliegen umgeht. Es tut mir leid, das konnten wir in der vorberatenden Kommission in dieser Art nicht in der Tiefe diskutieren – da gebe ich Ihnen recht –, weil der Antrag so nicht gestellt wurde. Ich bitte Sie, das zumindest zur Kenntnis zu nehmen.

Dieser Eventualantrag zu Art. 2 Abs. 2 ist aus meiner Sicht sicherlich nicht notwendig, weil wir das sowieso tun müssen. Es steht nichts anderes, als dass man Bst. a und b des Artikels dann evaluieren muss. Das haben wir auch gesagt, hinsichtlich Wirksamkeit haben wir das gemacht. Dieser Art. 2 Abs. 2, wie es Kantonsrat Schöbi-Altstätten gesagt hat, ist überflüssig, und ich bitte Sie, diesem nicht zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Hasler-Balgach: Dem Antrag der GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich möchte Benz-St.Gallen unterstützen, denn wer den Markt kennt, weiss, dass die Vorteile von Zertifikaten und Labels von der Wirtschaft bereits lange erkannt worden sind. Weil der Bund und Kantone sich weigern, diese Zertifikate und Labels zu harmonisieren, hat die Wirtschaft dies übernommen und teilt sie sich selbst aus. Was dabei herauskommt, sind eben genau nicht von Bund und Kantonen definierte Nachhaltigkeitsaspekte, sondern so, wie sie von der Wirtschaft gewünscht sind, nur um die Renditen zu erhöhen, und wir verpassen diesen Kurs. Ich unterstütze deswegen das Votum von Benz-St.Gallen, sodass wir endlich Fakten schaffen bei der Nachhaltigkeit und nicht nur immer um den heissen Brei reden.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Schöbi-Altstätten: Der Antrag der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Auch hier nochmals: Wie seitens der Regierungsbank richtig ausgeführt wurde, ist der Begriff «Nachhaltigkeit» ein Rechtsbegriff, den wir mit diesem Gesetz einführen, und dieser ist auszulegen. Wenn wir die Voten gehört haben, ist die Nachhaltigkeit u.a. bei Distanztransporten und Unterhalt zu berücksichtigen. Gerade das ergibt dann das Zuschlagskriterium, indem das geprüft wurde. Das im Nachhinein nochmals zu prüfen, ist völlig überflüssig, weil es bereits bei der Anwendung des Gesetzes zu einer Prüfung kommt. So viel Vertrauen müssen wir wirklich in die öffentliche Hand haben und auch die Flughöhe einhalten. Wir können nicht alles bis ins letzte Detail regeln, das ist nicht unsere Aufgabe.

Gehen wir deshalb davon aus, dass entsprechend die Regierung die Handhabung dieses Gesetzes mit der Auslegung des Begriffes «Nachhaltigkeit» und der Anwendung der Kriterien in der entsprechenden Verfügung, mit der der Zuschlag erteilt wird, regeln und handhaben wird. Der Eventualantrag ist überflüssig und abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Benz-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Das ist jetzt wirklich eine spannende Diskussion. Jetzt, wenn es nämlich konkret wird und wir wirklich über Auflagen reden oder was denn Nachhaltigkeit bedeutet, merken wir plötzlich, es ist gar nichts da. Es ist eben nur ein Grundsatz. Wir hören jetzt von Regierungsrat Mächler, dass es eine sehr hohe Hürde wäre, wenn wir solche Labels einführen würden. Also werden wir keine Labels verlangen. Das ist die Antwort, es wird keine Labels geben. Ich bin dann schon gespannt, wie man die Nachhaltigkeit, diese Kriterien, dann tatsächlich umsetzen will.

Mit dem Eventualantrag geht es nur darum, eben genau diese Wirkung zu überprüfen: Was passiert mit diesen Grundsätzen? Jetzt sagt hier die ganze bürgerliche Ratsseite, das wolle sie auch nicht. Da bin ich sehr erstaunt. Ich denke, einfach weil dieser Antrag jetzt von der GRÜNE-Fraktion kommt, wird er gar nicht geprüft, sondern er wird einfach abgelehnt. Dabei würden Sie überhaupt nichts vergeben, wenn wir die Wirkung dieser Grundsätze – nicht nur die Nachhaltigkeit, auch die KMU-Klausel –, von der Regierung überprüfen lassen würden. Da würden wir uns gar nichts vergeben. Ich bitte Sie, wenigstens diesen Antrag zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der GRÜNE-Fraktion mit 77:31 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Regierungsrat Mächler: Der Antrag der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Wie es jetzt auch die Präsidentin der vorberatenden Kommission gesagt hat, ist die Nachhaltigkeit zum einen in der IVöB enthalten. Ich habe sogar gesagt, sie sei ein wichtiges Kriterium. Man kann sogar sagen – Gewisse tun das, ich habe das ausgeführt –, es sei ein Paradigmenwechsel. Wir haben selbst auch in Art. 2 Abs. 1 Bst. b EGöB die Nachhaltigkeit explizit aufgeführt – diesen Punkt kann man hier sicherlich nicht abstreiten.

Dieser Art. 2 Abs. 2, der neu eingeführt werden soll, baut jetzt natürlich ziemlich hohe Hürden. Man spricht von einer international anerkannten Zertifizierung der Systeme, und wer das dann quasi nicht erbringen kann, soll Nachhaltigkeitskonzepte nachreichen. Meine Damen und Herren, ich bin überzeugt, das ist ein erheblicher zusätzlicher Aufwand, und ich wage es zumindest einmal zu sagen, dass dieser sicherlich in den «Clinch» mit unserer KMU-freundlichen Thematik kommt, die wir eigentlich wollten. Was wir dann am Schluss höher gewichten müssten, müsste sich dann zeigen. Ich würde meinen, wenn Ihr Vorschlag durchkommt, müsste die Nachhaltigkeit höher gewichtet werden. Ich gehe zumindest davon aus, dass die Mehrheit der vorberatenden Kommission anderer Meinung war. Es war immer wieder die Diskussion, dass die KMU-Freundlichkeit sehr wichtig ist, dass die Unternehmungen auch eine Chance haben sollen, an diesem Wettbewerb teilzunehmen. Ich bitte Sie deshalb, diesen zusätzlichen Auftrag abzulehnen, weil die Nachhaltigkeit zum einen in der IVöB ausreichend enthalten ist und zum anderen im EGöB als Grundsatz ebenfalls enthalten ist, und deshalb ist diese zusätzliche administrative Hürde abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Surber-St.Gallen, Kommissionspräsidentin: Dieser Antrag wurde in der Kommission so nicht gestellt. Ein kleiner Hinweis: Die Bestimmungen zur Kontrolle der verschiedenen Bedingungen, welche eingehalten werden müssen, finden Sie unter Art. 12 der IVöB und dort insbesondere in Abs. 5.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Schöbi-Altstätten (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Der Gesetzesentwurf ist bewusst schlank geplant. Mit einem Art. 2 Abs. 2 bescheren Sie dem Gewerbe und der Bevölkerung ein bürokratisches Monster. Sie ignorieren damit auch den Geltungsbereich der Vereinbarung.

Bei Lieferungen und Dienstleistungen kann der Kanton z.B. nur bei einem Volumen zwischen 250'000 Franken und 350'000 Franken überhaupt Vorschriften aufstellen; darüber gilt der Staatsvertragsbereich – das ist entzogen –, und darunter ist das freihändige Verfahren auf Einladung. Alles andere wird also dann nachher vom Staatsvertrag geregelt. Und hier, bei Lieferungen zwischen 250'000 Franken und 350'000 Franken, wollen Sie im Ernst internationale Zertifizierungssysteme oder Nachhaltigkeitskonzepte verlangen? Wissen Sie, was das kosten würde? Ich glaube nein, das wissen Sie nicht. Dasselbe gilt auch für den Eventualantrag. Auch hier verkennen Sie die Flughöhe, auf der das Parlament und Volk Gesetze schaffen, die nachher die Exekutive gemäss Gewaltenteilung in eigener Verantwortung vollzieht. Noch etwas anderes, das ich bereits ausgeführt habe: Was der Effizienz und der Nachhaltigkeit wirklich dient, ist ein Berechnungs- und Anwendungstool für die öffentliche Hand. Das ist aber der Vollzug des Gesetzes und liegt in der Kompetenz der Regierung. Verfallen wir als Parlamentarier in diesem schönen Saal nicht in irgendwelche Allmachtsfantasien und meinen, wir könnten alles regeln und auch im Verzug noch grasen. Die Anträge bringen nichts und sind deshalb abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Seger-St.Gallen: Die Anträge der GRÜNE-Fraktion sind abzulehnen.

Unserer Meinung nach erfüllt die Regelungsskizze der Verordnung, welche wir dankenswerterweise von der Regierung mit der Botschaft erhalten haben, unter Abschnitt I. (Grundsätze) Punkt 2 (Nachhaltigkeit) das Begehren der Antragstellerin.

Der Aufwand für die Verwaltung dürfte mit dem neuen Gesetz ohnehin höher ausfallen, als dies heute der Fall ist. Dies bestimmt, wenn die Verwaltung den Dialog mit den Anbietern intensiviert und die drei Nachhaltigkeitsdimensionen in öffentlichen Ausschreibungen integrieren muss. Eine weitere Regelung mittels Zertifizierungssystem dürfte dann noch höhere Aufwendungen und Hürden mit sich bringen, weshalb wir auch in diesem Kontext dagegen sprechen.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Art. 2 (Grundsätze). Benz-St.Gallen: beantragt im Namen der GRÜNE-Fraktion einen neuen Art. 2 Abs. 2 mit folgendem Wortlaut: «Der Umweltaspekt der Nachhaltigkeit wird mit international anerkannten Zertifizierungssystemen geprüft oder kann alternativ mit einem bedarfsgerechten Nachhaltigkeitskonzept dargelegt werden.» und für den Fall, dass der Kantonsrat den Antrag zu Art. 2 Abs. 2 ablehnt, einen neuen Art. 2 Abs. 2 mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung sorgt für die Evaluation der Wirksamkeit von Bst. a und b dieser Bestimmung.»

Die Nachhaltigkeit mit ihren Dimensionen Ökologie, Soziales und Wirtschaftlichkeit ist ein wichtiges Ziel der Revision der IVöB. Die Umsetzung wird nicht von selbst eintreten. Je klarer wir definieren, was wir unter ökologischer Nachhaltigkeit verstehen, desto einfacher wird die Handhabung. Labels und Zertifizierungen sind eine einfache Möglichkeit, die Anbieterinnen diesbezüglich zu prüfen. Sie wirken auch präventiv. Kleine Unternehmen ohne grosse Gewinnmargen können sich Zertifizierungen jedoch nicht immer leisten. Damit diese nicht ausgeschlossen werden, können sie mit einem Nachhaltigkeitskonzept ihr umweltbewusstes Handeln kenntlich machen. Das ist das erste Mal sicher zeitaufwendig, weil es natürlich nicht nur schöne Worte, sondern auch Nachweise braucht, aber schon das zweite Mal kann auf dieses Konzept zurückgegriffen werden. Wir sind überzeugt, dass mit diesem neuen Art. 2 Abs. 2 der Nachhaltigkeit mehr zum Durchbruch verholfen wird. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022