Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen aus dem Jahr 2019

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer24.22.01
TitelKantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen aus dem Jahr 2019
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaArbeit und Gewerbe
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung9.3.2022
Abschlusspendent
Letze Änderung31.8.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassReferendumsvorlage vom 21. September 2022
BotschaftBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 8. März 2022
BotschaftBotschaft Beilage 1: Musterbotschaft
AllgemeinKommissionsbestellung des Präsidiums vom 19. April 2022
ProtokollauszugFeststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 22. November 2022
ProtokollProtokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 29. April 2022
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 25. Mai 2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
21.9.2022Schlussabstimmung113Zustimmung0Ablehnung7
Statements
DatumTypWortlautSession
21.9.2022Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen aus dem Jahr 2019 mit 113:0 Stimmen in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf den Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen aus dem Jahr 2019 in zweiter Lesung ein.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Surber-St.Gallen, Präsidentin der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
14.6.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Regierungsrat Mächler: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich danke Ihnen, dass Sie diese IVöB grossmehrheitlich gut aufnehmen. Es ist in der Tat wichtig, dass der Kanton St.Gallen bei diesen interkantonalen Vereinbarungen mitmachen kann. Ich glaube, die Essenz dieser Änderung ist in der Tat – und das ist auch mehrmals angetönt worden –, dass man eigentlich vermehrt den Begriffen «Nachhaltigkeit» und «Qualität» eine höhere Beachtung schenken will und nicht ausschliesslich auf den Preis abstellt. Ich glaube, das ist eine positive Entwicklung, die auch von allen Fraktionen in der vorberatenden Kommission so gewertet wurde. Es gibt namhafte Juristen im Beschaffungswesen, die durchaus von einem Paradigmenwechsel in diesem Bereich sprechen. Ob es dazu dann wirklich kommt, ob es in der Tat ein Paradigmenwechsel sein wird, wird sich noch zeigen müssen. Es werden diesbezüglich sicherlich auch Leitentscheide von Gerichtskörpern erfolgen, aber ich würde sagen, es ist sicherlich eine gewichtige Änderung, und diese Änderung sollten wir unbedingt auch im kantonalen Gesetz haben. Deshalb freut es mich, dass Sie sich hier dafür aussprechen.

Der Regierung war es ein wichtiges Anliegen, einen speziellen Fokus auf die KMU zu legen. Es freut mich sehr, dass unsere KMU die Lösungen, die wir aufgezeigt haben, grossmehrheitlich gut aufgenommen haben und sie das eigentlich als die richtige Stossrichtung betrachten, weil sie aus ihrer Sicht und auch aus unserer Sicht sinnvoll und praktikabel sind. Ich glaube, das ist eben die Problematik der Preisniveauklausel, die in der Tat in der Praxisumsetzung sehr schwierig ist. Wir haben auch in zwei Hearings von betroffenen Unternehmungen gehört, dass sie eigentlich als unpraktikabel betrachtet wird. Umso mehr freut es mich, dass Sie auf unseren Ansatz umgeschwenkt sind, dass Sie hier mitmachen und von der Preisniveauklausel absehen. Ich danke Ihnen, wenn Sie auf diese Gesetzesvorlage eintreten und den Anträgen der Regierung zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der Grünliberalen): legt ihre Interessen als Vertreterin eines KMU, das Dienstleistungen für alle drei Staatsebenen erbringen darf, offen. Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Die öffentliche Hand ist mit einem rund 40 Mrd. Franken schweren jährlichen Vergabevolumen eine der bedeutendsten Auftraggeberinnen. Es ist deshalb selbstverständlich, dass die Vergabe dieser riesigen Auftragssummen einer besonderen Sorgfalt und klarer Richtlinien bedarf. Es gilt, mit einem vernünftigen Preis-Qualität-Verhältnis den Steuerfranken optimal einzusetzen und Korruption und Vetternwirtschaft zu verhindern. Dies ist ein Spagat, der für die Vergabestellen gerade bei komplexen Leistungen höchst anspruchsvoll ist, schwingt doch immer auch die Angst mit, dass Ausschreibung und Vergabe einem Rekurs nicht standhalten. Für KMU ist die öffentliche Hand eine attraktive Auftraggeberin. Sie verspricht eine stabile, meist über drei oder fünf Jahre dauernde Partnerschaft, ohne Debitorenverluste erwarten zu müssen. Allerdings sind die Ausschreibungsverfahren anspruchsvoll und das Zusammenstellen der geforderten Nachweise meist sehr zeitintensiv. Oft werden auch so spezifische Referenzarbeiten verlangt, dass ein kleineres KMU nicht mithalten kann. Zudem ist die Bewertung der Kriterien aus Sicht des Leistungserbringers im Vorfeld nur schwer einzuschätzen. Somit bleibt die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausschreibung oft auch etwas Glückssache. Bis anhin galt ein offener Markt und Wettbewerb. Um dies zu veranschaulichen, möchte ich kurz auf ein Beispiel aus meinem beruflichen Umfeld hinweisen: Das Bundesamt für Umwelt hat einen umfangreichen Auftrag für individuelle Gestaltung und komplexe Layoutarbeiten auf der Plattform «Simap» ausgeschrieben. Die Gewichtung des Preises wurde mit 97 Prozent angegeben. Auf die Nachfrage, ob nachhaltiges Wirtschaften ebenfalls als Vergabekriterium gewertet wird, wurde dies verneint. Mit dem jetzt vorliegenden Beschaffungsrecht wird genau diese Thematik aufgegriffen. Es ist damit ein wichtiger Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit, zu einem breiter definierten Qualitätsbewusstsein – ein Schritt hin zur Vollkostenrechnung. Es wird nicht mehr das wirtschaftlich günstigste, sondern das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag erhalten. Vorteilhaft ist jenes Angebot, welches das Dreieck der ökonomischen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit am besten erfüllt.

Auch wenn der Preis weiterhin eine zentrale Rolle spielen wird, eröffnen diese Kriterien den einheimischen KMU eine reelle Chance, sich mit überzeugenden Leistungen profilieren zu können. Die Ausgestaltung und die Gewichtung der gewünschten Kriterien obliegen aber immer noch der Vergabestelle. Es bleibt also noch ein erheblicher Ermessensspielraum. Je präziser in der Verordnung die Kriterien, welche die sozialen und ökologischen Merkmale beschreiben, desto einfacher wird es auch für die Vergabestellen, entsprechende Standards einzufordern. Dies gibt Sicherheit bei der Ausarbeitung der Ausschreibungsunterlagen, senkt das Rekursrisiko und ist damit im Interesse aller. In diesem Bereich würden wir uns verbindliche und griffige Richtlinien wünschen. Wir werden deshalb die Ergänzung gemäss Vorschlag der GRÜNE-Fraktion unterstützen. Die Stossrichtung des vorliegenden Geschäfts stimmt und wir sind deshalb für Eintreten und Gutheissung.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Benz-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die IVöB ist ein Fortschritt und dient der Wohlfahrt von Bevölkerung und Umwelt. Der Beitritt des Kantons führt zu einer Harmonisierung des Beschaffungsrechts zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. In der IVöB 2019 wird das Beschaffungsrecht, das haben wir öfter gehört, stärker auf Qualitäts- und Nachhaltigkeitskriterien ausgerichtet. Alle Staatsebenen von Bund und Kanton bis zu den Gemeinden orientieren sich an denselben Grundsätzen, wie öffentliche Aufträge zu vergeben sind. Die IVöB leistet damit auch einen Beitrag an die Verwirklichung von Staatszielen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Wirtschaft.

Damit dieser Kulturwandel hin zu mehr Qualität und Nachhaltigkeit gelingen kann, ist eine Sensibilisierung und Weiterbildung der mit der Beschaffung und Vergabe betrauten Mitarbeitenden von Gemeindeverwaltungen und Kantonsverwaltung wichtig. Gemäss Regelungsskizze der Verordnung ist dafür das Kompetenzzentrum Beschaffung im Finanzdepartement zuständig. Wir erwarten, dass die Aspekte der Nachhaltigkeit eine zentrale Rolle in der Weiterbildung einnehmen.

Zum Entwurf des EGöB: Wie die Kommissionspräsidentin ausführte, regelt es inhaltlich wenig und delegiert die materiellen Bestimmungen an die Regierung, die dazu, wie gehört, eine Verordnungsskizze erstellte. Die entscheidenden Bestimmungen stehen in der Verordnung. Und in Sachen nachhaltige Beschaffung sowie betreffend Bedürfnisse und Leistungsfähigkeit der KMU wird nochmals nach unten delegiert an das Finanzdepartement. Die Nachhaltigkeit der Beschaffung ist sowohl im Einführungsgesetz wie auch im Verordnungsentwurf nur als Grundsatz beschrieben. Das Finanzdepartement soll Richtlinien darüber erlassen (vgl. Art. 6 Abs. 1 des Verordnungsentwurfs). Das ist uns viel zu vage. Eine konsequente Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien, insbesondere von ökologischen Kriterien, durch die Vergabestellen ist so nicht zu erwarten. Der Kanton Freiburg hingegen hat auf Gesetzesstufe die Einhaltung von Umweltlabels normiert. Das sollten wir auch tun. Wir werden dazu in der Spezialdiskussion einen Antrag stellen.

Wir unterstützen den besonderen Fokus auf die Bedürfnisse der KMU. Die Nachhaltigkeitsaspekte dürfen darunter jedoch nicht leiden. Die Nachhaltigkeit kann ein Zuschlagskriterium sein, muss aber nicht (vgl. Art. 29 Abs. 1 IVöB). Die KMU sollten gerade in Bezug auf die ökologische Nachhaltigkeit ganz vorne mitmachen und einen Wettbewerbsvorteil daraus ziehen. Die Vergabestellen müssen über die Vergaben eine Statistik führen. Wir begrüssen speziell, dass in der Verordnung vorgesehen ist, dass auch die Nachhaltigkeitskriterien erfasst werden sollen.

Persönlich ärgere ich mich über die Sprachregelung im neuen Gesetz. Obwohl hier ein vollständig neues Gesetz entworfen worden ist, wurde wiederum allein die männliche Form gewählt. Kommt dazu, dass es grammatikalisch falsch ist: eine Gemeinde ist kein Auftraggeber, sondern eine Auftraggeberin. Die IVöB ist ebenfalls in männlicher Form gehalten. Doch dies ist kein Grund, die Sprachregelung für den Kanton zu übernehmen. Dies zeigt wiederum das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen des Kantons Freiburg. Dieses enthält konsequent beide Formen. Ich erwarte von der Redaktionskommission, dass hier noch nachgebessert wird.

Insgesamt stehen wir der IVöB 2019 positiv gegenüber und sind für Eintreten auf die beiden Vorlagen.



Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Hüppi-Gommiswald (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Unterlagen dazu sind äusserst gross, und die Zusammenhänge von internationalem, nationalem und kantonalem Recht sind sehr verzweigt, komplex und tangieren auch die bilateralen Abkommen mit der Europäischen Union. Aufgrund der Revision des WTO-Übereinkommens sind Anpassungen im nationalen Recht erforderlich. Gleichzeitig soll die Beschaffungsordnung von Bund und Kanton inhaltlich, soweit möglich und sinnvoll, harmonisiert werden.

Die Vorlage beinhaltet grösstenteils die Regelungen und Vorgaben der IVöB. Insbesondere besteht für den Kanton St.Gallen kein Ermessen, die IVöB inhaltlich anzupassen, soweit die IVöB dies nicht explizit vorsieht. Ein Beitritt ist also nur möglich, wenn die Vereinbarung in ihrer Gesamtheit angenommen wird.

Die totalrevidierte IVöB führt zu keinen grundlegenden Veränderungen, bringt jedoch wesentliche Vorteile in der Harmonisierung und der Beschaffungsordnung zwischen Bund und Kanton sowie unter den Kantonen selbst. Es werden gesamtschweizerische, einheitliche beschaffungsrechtliche Grundsätze und Regelungen für einen funktionierenden Binnenmarkt festgelegt. Insbesondere die Stärkung der ökologischen und sozialen Aspekte für eine nachhaltige Volkswirtschaft sind für die zukünftige öffentliche Beschaffung von zentraler Bedeutung. Diese helfen auch mit, die Klimaziele zu erreichen, und fördern zudem einen faireren Wettbewerb für Schweizer Unternehmen. In der Schweiz werden jährlich über 41 Milliarden Franken für öffentliche Beschaffungen ausgegeben. Davon sind 80 Prozent bei Kantonen und Gemeinden.

Gute soziale und ökologische Grundlagen und Rahmenbedingungen erzeugen einen riesigen Effekt und sind daher wichtige Elemente im Kampf für Nachhaltigkeit und faire Arbeitsbedingungen und tragen damit zu einem erhöhten gesellschaftlichen Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Ressourceneinsatz bei. Dass mit der Beratung der Botschaft auch bereits eine Regelungsskizze der Verordnung durch die Regierung dargelegt wurde, erachten wir als positiv und danken dafür. Die Anpassungen im EGöB und in der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen sind logische Konsequenzen, welche aufgrund der IVöB 2019 hinfällig und somit angepasst werden müssen.



Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Schöbi-Altstätten (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Anträge der GRÜNE-Fraktion sind abzulehnen. Ich lege meine Interessen offen. Ich bin Vizepräsident des kantonalen Gewerbeverbandes.

Der Gestaltungsspielraum für die kantonale Gesetzgebung ist – da vom internationalen und Bundesrahmen schon vieles vorgegeben ist – sehr begrenzt. Im Vorfeld haben wir uns insbesondere zur Einführung einer Preisniveauklausel und damit für gleich lange Spiesse für unsere einheimische Bevölkerung, Wirtschaft und Arbeitskräfte vernehmen lassen. Ich verweise dazu auf die Interpellation 51.17.33 «Handlungsbedarf beim Beschaffungswesen», die Motion 42.20.06 und das daraus folgende Postulat 43.20.08 «Zeitgemässe Zuschlagskriterien auch im kantonalen öffentlichen Beschaffungswesen» sowie praktisch sämtliche meiner Vorredner. Nach wie vor erachten wir die Einführung einer Preisniveauklausel als das strukturell beste und griffigste Gleichstellungsinstrument und somit eigentlich als die Voraussetzung für das Eintreten auf das vorliegende Geschäft. Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass der Bund eine entsprechende Preisniveauklausel als geltendes Recht eingeführt hat.

In der Folge hat die Verwaltung auf Bundesebene einen Preisrechner zur Umsetzung entworfen. Wie nun die Rücksprache mit den direkt betroffenen Unternehmen in unserem Kanton gezeigt hat, erweist sich der Preisniveaurechner im Praxistest leider als noch unzulänglich und stellt heute faktisch Hürden in der Umsetzung auf. Die Handhabung ist insbesondere für KMU momentan nicht praxistauglich. Wir sehen deshalb zurzeit für das vorliegende Geschäft von einer Einführung ab. Wie die Entwicklung auf Bundesebene noch zeigen wird, kommt vielleicht noch eine Zeit, in der die Preisniveauklausel für eine einfache Handhabung im Alltag ausgereift sein wird. Sie wäre in dem Fall aufgeschoben, aber nicht aufgehoben.

Für die Bevölkerung und Wirtschaft unseres Kantons unterstützen wir hingegen insbesondere die Massnahmen der Nachhaltigkeit in allen drei Teilgehalten: volkswirtschaftlich, ökologisch und sozial. Weiter werden wir Wert auf folgende Kriterien legen: die Plausibilität des Angebotes, die Verlässlichkeit des Preises, die Möglichkeit zu sinnvollen Losbildungen, Arbeitsgemeinschaften und Subunternehmen, den Verzicht auf überzogene Eignungskriterien, die Nachhaltigkeit bei Distanzen, Transporten und auch im Unterhalt, die Förderung der Ausbildung sowie die Förderung der Innovation. Alle diese Kriterien stellen im international abgesteckten Rahmen wichtige Regelungselemente für die Beschaffung der öffentlichen Hand dar und sind entsprechend auszugestalten.

So sind wir bei einer zentralen Forderung angelangt: Ein besonderes Anliegen wird sein, die Handhabung und Umsetzung der öffentlichen Hand einfach, praktikabel und auch alltagstauglich zu unterstützen. Wir fordern hier die Zurverfügungstellung eines möglichst einfachen Tools für die einzelnen ausschreibenden Stellen der öffentlichen Hand, in welchem auch die vorher erwähnten Massnahmenkriterien abgebildet werden. So lässt sich der Bevölkerung, der Wirtschaft und damit der öffentlichen Wohlfahrt des Kantons St.Gallen dienen. Es wird dann Aufgabe der Regierung und der nachgeordneten Verwaltung sein, die gesetzeskonforme Anwendung durch die Organe der öffentlichen Hand im Alltag sicherzustellen. Die Gewaltenteilung weist Parlament und Volk die Gesetzgebung zu. Die Regierung und Verwaltung setzen den Willen des Souveräns dann um. Da das Gesetz nur so gut wirkt, wie es täglich umgesetzt wird, erwarten wir, wie schon gesagt, die Zurverfügungstellung eines möglichst einfachen Tools und geben aber diese Aufgabe vertrauensvoll in die Hände der zweiten Gewalt im Staat.

Fazit: Wir sind für Eintreten auf beide Geschäfte und für Gutheissung. Zu den Detailfragen werden wir uns zum gegebenen Anlass in der Spezialdiskussion äussern. Wir sind jetzt aber schon einig, dass wir die Anträge der GRÜNE-Fraktion beide ablehnen werden.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Louis-Nesslau (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Anträge der GRÜNE-Fraktion sind abzulehnen.

Die SVP-Fraktion steht hinter fairen Verfahren im öffentlichen Beschaffungswesen. Wir setzen uns für freien Handel ein, dafür sind die internationalen Vertragswerke von Bedeutung. Wir wehren uns gegen einen absoluten Protektionismus. Wichtig ist aber auch, dass die Verfahren für unsere Unternehmen möglichst günstig ausgestaltet sind. Insbesondere gilt dies für KMU. Deshalb hat sich die SVP des Kantons St.Gallen im Vernehmlassungsverfahren kritisch geäussert. Eine Preisniveauklausel erschien uns wichtig, ähnlich klang es auch von der Mitte und dem kantonalen Gewerbeverband. In der Vorlage ist – wir haben es gehört – keine Preisniveauklausel enthalten. Trotzdem beantragen wir Ihnen Eintreten und Gutheissung. Wir haben uns von der fehlenden Praxistauglichkeit einer Preisniveauklausel überzeugen lassen. Zudem sprechen namentlich Argumente wie Verlässlichkeit des Preises, Plausibilität des Angebotes, die Losaufteilung, die Distanz- und Transportnachhaltigkeit, die Ausbildung und die Innovation für diese Vorlage – also die Punkte, die unter dem Stichwort der KMU-Klausel genannt wurden.

Die mit der Vorlage mögliche Rechtsvereinheitlichung ist begrüssenswert, deshalb unterstützen wir sie. Störend ist es natürlich immer – Kollege Seger-St.Gallen hat das gerade erwähnt –, wenn wir einer Vorlage faktisch nur zustimmen oder sie ablehnen können, ohne effektiv einen grossen Einfluss auswirken zu können. Das ist etwas, was das Instrument der Konkordate mit sich bringt.

Ich nehme es an dieser Stelle bereits vorweg: Wir lehnen die Anträge der GRÜNE-Fraktion ab. Wir haben von der Präsidentin der vorberatenden Kommission gehört, dass hier in diesem Fall die Nachhaltigkeit gesamthaft verstanden wird. Die GRÜNE-Fraktion fordert nun für die ökologische Dimension der Nachhaltigkeit zusätzliche bürokratische Hürden. Bürokratie verhindert, dass KMU an öffentlichen Beschaffungen überhaupt teilnehmen – das müssen wir verhindern.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Seger-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Die Harmonisierung mit dem Bundesrecht ist für die Vereinheitlichung im Beschaffungswesen zentral. Auch aus wirtschaftlicher Sicht ist diese Zusammenlegung oder überkantonale Vereinheitlichung sehr begrüssenswert. Nicht nur interkantonal, sondern auch kantonsintern führt diese neue Regelung zu einer adäquaten Anwendung bei den Gemeinden und somit zu einer grundlegenden Vereinfachung innerhalb unseres Kantons. Als Meilenstein dieser Vorlage betrachtet die FDP-Fraktion den Paradigmenwechsel vom Preiswettbewerb hin zum Qualitätswettbewerb, einschliesslich der darin enthaltenen Berücksichtigung der dreidimensionalen Nachhaltigkeit.

Es stehen neue Beschaffungsinstrumente zur Verfügung und eine einfachere Ausschlussthematik von unzureichenden oder fehlbaren Anbietern. Ebenfalls erhält die Korruptionsbekämpfung mehr Gewicht, was wir sehr begrüssen.

Nach viel Lob und Anerkennung auch noch ein negativer Aspekt, welchen unsere Fraktion hervorheben möchte: Generell kann festgehalten werden, dass der Spielraum für weitere Bestimmungen stark eingeschränkt und nur noch marginal verfügbar ist. Hinzu kommt, dass unser Rat dem EGöB nur als Ganzes zustimmen kann. Nun aber wieder positiv – auch mit dem vorhin erwähnten negativen Aspekt erachten wir diesen Schritt als notwendig und zielführend, um den Wirtschaftsstandort Schweiz als Ganzes zu vereinheitlichen und über die Kantonsgrenzen hinaus zu vernetzen, das Beschaffungswesen generell zu modernisieren und zu harmonisieren. Gerne möchten wir noch erwähnen, dass der im Vorfeld durchgeführte runde Tisch mit Vertretern aus Wirtschaft und Gewerbe zielführend war. Dieser fand ausschliesslich in Bezug auf die Preisniveauklausel statt und diente der sachlichen Analyse dieser Thematik.

Die nun von der Regierung alternativ vorgeschlagene KMU-Klausel erachten wir als zielführender und danken der Regierung für diesen konstruktiven Vorschlag. Die Vorteile überwiegen somit klar, weshalb wir seitens der FDP-Fraktion erfreut sind über diesen Schritt. Wir möchten noch anmerken, dass wir es als enorm wichtig erachten, dass die praktische Umsetzung des Beschaffungswesens mit dem neuen Gesetz funktioniert und die Anbieter mit den Bestellern im Dialog bleiben können oder diesen sogar noch intensivieren. Letztlich stellt die IVöB bei richtiger Anwendung durch die öffentlichen Auftraggeber eine Chance dar, KMU-freundliche Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Damit dies auch tatsächlich in der Praxis so gelebt wird, müssen die vergebenden öffentlichen Stellen die entsprechenden Möglichkeiten auch ausschöpfen. Dies bedingt Schulung, Sensibilisierung und auch politischen Willen.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Surber-St.Gallen, Präsidentin der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf die Vorlage in erster Lesung einzutreten.

Gerne berichte ich Ihnen aus der vorberatenden Kommission zum Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen aus dem Jahr 2019 (IVöB) sowie zum Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (sGS 841.1; abgekürzt EGöB) aus dem Jahr 2019.

Zur Ausgangslage: Das Übereinkommen der Welthandelsorganisation über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) wurde im Jahr 2012 umfassend revidiert. Dies machte eine Umsetzung im nationalen Recht notwendig und es mussten das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1; abgekürzt BöB) sowie die IVöB revidiert werden. Mit der neuen Vereinbarung kommt bei öffentlichen Vergaben der Nachhaltigkeit mehr Gewicht zu. Nachhaltigkeit ist in diesem Zusammenhang umfassend zu verstehen. Es geht um die volkswirtschaftliche, ökologische und soziale Nachhaltigkeit. Der Qualitätswettbewerb steht neu über dem Preiswettbewerb. Beim vorteilhaften Projekt müssen Preis und Qualität stimmen. Mit der IVöB werden neue Beschaffungsinstrumente geschaffen, wie der Dialog für komplexe Beschaffungen oder elektronische Auktionen für standardisierte Produkte. Das BöB und die IVöB wurden aufeinander abgestimmt, womit es zu einer Harmonisierung im Beschaffungswesen kommt. Während die IVöB 1994/2001 eine Rahmenvereinbarung war, regelt die neue Vereinbarung das öffentliche Beschaffungswesen für Kantone und Gemeinden umfassend. Den einzelnen Kantonen bleibt lediglich ein sehr kleiner Spielraum für eigene Bestimmungen. Die föderale Zuständigkeit wird aber weiterhin respektiert.

Ob und wie die neue IVöB im Kanton St.Gallen umgesetzt werden soll, wurde durch die vorberatende Kommission am 29. April 2022 in einer halbtägigen Sitzung hier im Ratssaal diskutiert. Seitens des zuständigen Finanzdepartementes anwesend waren Regierungsrat und damals Regierungspräsident Marc Mächler sowie Rudolf Herzig, Jurist Beschaffungsrecht, Generalsekretariat Finanzdepartement. Begleitet wurde die Kommission seitens Parlamentsdienste von Aline Tobler und Simona Risi.

In der Kommission wurde die neue Stossrichtung der IVöB mit der stärkeren Fokussierung auf die Nachhaltigkeit und mit der Prämisse «Qualitätswettbewerb vor Preiswettbewerb» begrüsst. Es wurden einzelne Fragen zur IVöB und zur Musterbotschaft gestellt, welche der Kommission zur Verfügung stand. Nachdem es vorliegend aber um die kantonale Umsetzung geht, beschränke ich die Berichterstattung auf diese und damit auf das Gesetz. Zu Diskussionen Anlass gab, dass das EGöB aus dem Jahr 2019 ein eigentliches Delegationsgesetz ist und dass die effektive Umsetzung der IVöB durch die Regierung mittels Verordnungskompetenz erfolgen wird. Seitens Departement wurde ausgeführt, dass die IVöB das öffentliche Beschaffungswesen in weiten Teilen abschliessend regelt und dass es deshalb kein ausführliches Gesetz brauche. Gleichzeitig sei es aber wichtig, dass die einzelnen Instrumente der IVöB erprobt werden könnten und dass bei Veränderungen der Rahmenbedingungen rasch mit einer Anpassung der Verordnung reagiert werden könne. Seitens Kommission wurde sehr begrüsst, dass die Verordnungsskizze in der Botschaft sehr ausführlich abgebildet ist, da dies dem Kantonsrat erlaube, eine Regelung ins Gesetz zu schreiben, wenn er mit der Umsetzung durch die Regierung nicht einverstanden sei. Vorliegend war aber das Gegenteil der Fall. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass die wesentlichen Anliegen in der Regelungsskizze enthalten sind. Nachdem von Seiten Vorsteher des Finanzdepartementes ausgeführt worden war, dass die Regierung die Botschaft mit der Regelungsskizze verabschiedet habe und dass gewichtige Gründe für ein Abweichen vorliegen müssten, wurde darauf verzichtet, Bestimmungen ins Gesetz aufzunehmen.

Weiter zu Diskussionen Anlass gab die Aufnahme einer Preisniveauklausel. Diese ist im BöB vorgesehen und dafür liesse die IVöB grundsätzlich Raum. Die Preisniveauklausel verlangt, dass – unter Beachtung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz – die unterschiedlichen Preisniveaus in den Ländern, in welchen die Leistung erbracht wird, bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden. Von verschiedenen Fraktionen war die Einführung einer solchen Preisniveauklausel zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs unter den Anbietern als zwingende Voraussetzung für die Zustimmung zur Botschaft gefordert worden.

Jedoch hat sich nach Einführung dieser Preisniveauklausel auf Bundesebene gezeigt, dass der Preisniveaurechner insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen nicht praxistauglich ist. In der Kommission konnte deshalb die Regelung der Regierung in Art. 2 Abs. 1 Bst. a EGöB, welche eine KMU-Klausel vorsieht, überzeugen. Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig Eintreten auf die Vorlage zum Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen aus dem Jahr 2019. Ebenfalls empfiehlt Sie Ihnen einstimmig Eintreten auf das Einführungsgesetz zur interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine gemeinsame Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022