Geschäft: Hof zu Wil als Teil des UNESCO-Weltkulturerbes
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.22.13 |
Titel | Hof zu Wil als Teil des UNESCO-Weltkulturerbes |
Art | KR Interpellation |
Thema | Erziehung, Bildung, Kultur |
Federführung | Departement des Innern |
Eröffnung | 15.2.2022 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 24.8.2022 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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15.2.2022 | Person | Erstunterzeichner/-in - Sulzer-Wil | 30.10.2024 |
15.2.2022 | Person | Erstunterzeichner/-in - Böhi-Wil | 27.6.2024 |
15.2.2022 | Person | Erstunterzeichner/-in - Sennhauser-Wil | 30.10.2024 |
15.2.2022 | Person | Erstunterzeichner/-in - Shitsetsang-Wil | 30.10.2024 |
15.2.2022 | Person | Erstunterzeichner/-in - Sarbach-Wil | 30.10.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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15.2.2023 | Wortmeldung | Böhi-Wil: Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden. Unser Anliegen ist es, den Hof zu Wil nach Abschluss der dritten Renovationsetappe an das UNESCO-Weltkulturerbe Stiftsbezirk St.Gallen anzubinden. Eine solche Anbindung wäre aufgrund der historischen Rolle des Hofs zu Wil – als wichtigster regionaler Verwaltungssitz der ehemaligen Fürstabtei und Zweitresidenz der Fürstäbte – eine logische Konsequenz. Diese Anbindung hätte mehr als nur eine formelle Bedeutung, sie würde eine Aufwertung der Stadt Wil als Standort für den kulturgeschichtlichen Tourismus bedeuten. Wir hätten von der Regierung eine positivere Haltung gegenüber unserem Anliegen erwartet. Zwar sind die Antworten sehr ausführlich gehalten, aber die defensive bzw. passive Haltung der Regierung ist enttäuschend. Gemäss der Regierung könnte der Hof zu Wil zusammen mit anderen Objekten bzw. Orten in der Ostschweiz oder allenfalls sogar im benachbarten Ausland den Status als Weltkulturerbe erlangen, alleine jedoch wohl kaum. Zudem wäre ein kulturgeografisches Inventar notwendig zur Erfassung des Gesamtbestands der ehemals zum Kloster gehörenden Landschaften, Orte, Objekte und kulturellen bzw. religiösen Praktiken. Dieses Inventar, das unter Federführung des Stiftsarchivs im Moment ausgearbeitet wird, sei gemäss der Regierung nicht vor dem Jahr 2030 bereit. Am Schluss kommt die Haltung der Regierung noch klarer zum Ausdruck, denn sie meint, keine abschliessende Aussage zur Anbindung des Hofs zu Wil an die UNESCO-Weltkulturerbestätte Stiftsbezirk St.Gallen machen zu können. Es scheint, dass die Regierung sich nicht sehr motiviert für das Anliegen einsetzen, sondern die ganze Angelegenheit auf die lange Bank schieben möchte. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |