Geschäft: Kosten für das Erstellen von Lärm-Gutachten für Tempo-30-Zonen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.21.109
TitelKosten für das Erstellen von Lärm-Gutachten für Tempo-30-Zonen
ArtKR Interpellation
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung29.11.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung24.3.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 29. November 2021
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 22. März 2022
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
29.11.2021Person3.12.2024
29.11.2021Person3.12.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
20.4.2022Wortmeldung

Hauser-Sargans: Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Die Teile der Antwort, die nur die Kosten für die Lärmgutachten und Lärmsanierungen betreffen, sind zufriedenstellend ausgefallen. Die derzeitigen jährlichen Kosten bewegen sich in einem erträglichen Rahmen. Die implizit in der Interpellation enthaltene Frage nach der Notwendigkeit von Lärmgutachten wurde ebenfalls von der Regierung beantwortet und lautet zusammengefasst: Lärmschutzmassnahmen an der Quelle seien prioritär – mein Kollege hat es vorhin schon ausgeführt. Der Lärmschutz werde weiterhin vorangetrieben, auch mit Tempo 30 und Begegnungszonen. Zu dieser Bewilligung von Tempo-30-Zonen als Abweichung von den allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten sei ein Gutachten jedoch unbedingt erforderlich, um die Verhältnismässigkeit der Massnahme zu belegen.

Der Kanton will auch keine andere Regelung, denn er hat sich kürzlich an einer Vernehmlassung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zu einer geplanten Teilrevision der Signalisationsverordnung (SR 741.21; abgekürzt SSV) gegen eine Vereinfachung der Einführung von Tempo-30-Zonen und somit gegen den Verzicht auf die Erstellung eines Gutachtens ausgesprochen. Dies, weil es weiterhin Erhebungen zur Ermittlung des Sachverhalts brauche, um eine solche Tempo-30-Zonen anordnen zu können. Damit bleiben die Hürden auf Gemeindestrassen aus nicht nachvollziehbaren Gründen hoch. Warum sind die Gründe nicht nachvollziehbar? Weil der Bundesrat und sogar Kantone wie Luzern sich den Verzicht auf solche Gutachten absolut vorstellen können. Die ablehnende Haltung der Regierung gegenüber Tempo 30 ist zwar aufgrund des im 17. Strassenbauprogramm festgeschriebenen Verzichts auf derartige Zonen verständlich, ist jedoch hinsichtlich der Lärmsanierungsfrage als nicht konform zur bundesgerichtlichen Rechtsprechung auszulegen und wird von Gemeinden, die Verkehrsgefahren und Lärmschutz zügig angehen wollen, zu Recht als nicht notwendige, aber aufwendige Schikane interpretiert. Der Bundesrat, aber auch Kantone wie Luzern können sich offenbar vorstellen, dass Tempo 30 auf Gemeindestrassen ohne Gutachten von Gemeindebehörden verordnet werden kann. Das regierungsrätliche Misstrauen gegenüber kommunaler Verordnungsmacht in dieser Frage erscheint uns unbegründet. Wir sind deshalb nur teilweise zufrieden mit der Antwort der Regierung und wir hoffen auf bundesrätliche Vernunft und damit verbunden auf höhere Macht.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022