Geschäft: Kantonsratsbeschluss über das Budget 2022

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer33.21.03
TitelKantonsratsbeschluss über das Budget 2022
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung30.9.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung18.1.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBudget 2022: Entwurf der Regierung vom 28. September 2021
AntragAnträge der Finanzkommission vom 12. November 2021
BotschaftBudget 2022: Botschaft der Regierung vom 28. September 2021 mit Beilagen
AntragAntrag der Regierung vom 16. November 2021
AllgemeinBeratungsschema vom 24. November 2021
AntragAntrag SP-Fraktion GRÜNE-Fraktion zu Ziff. 2bis (neu) vom 29. November 2021 (Auftrag)
AntragAntrag SP-Fraktion GRÜNE-Fraktion zu Ziff. 1bis (neu) vom 29. November 2021 (Auftrag)
AntragAntrag GRÜNE-Fraktion zu Kto. 8301.360 vom 29. November 2021
AntragAntrag SP-Fraktion vom 29. November 2021 zu Ziff. 2 Abs. 1
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 30. November 2021
BotschaftBudget 2022 nach Beschluss des Kantonsrates vom 30. November 2021
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
30.9.2021Gremium2.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
30.11.2021Kto. 4050.36073Antrag der Finanzkommission35Antrag der Regierung12
30.11.2021Kto. 8301.36077Antrag der Finanzkommission28Antrag GRÜNE-Fraktion15
30.11.2021Ziff. 4 (Leistungsauftrag für das Zentrum für Labormedizin)103Zustimmung0Ablehnung17
30.11.2021Ziff. 5 (Darlehen an private Einrichtungen für Menschen mit Behinderung)104Zustimmung0Ablehnung16
30.11.2021Ziff. 6 (Sonderkredit «IT Steuern SG+»)105Zustimmung0Ablehnung15
30.11.2021Ziff. 6 (Sonderkredit «Erneuerung Informatikarbeitsplätze 2022–2024»)104Zustimmung0Ablehnung16
30.11.2021Ziff. 6 (Sonderkredit «Einführung SAP HCM for S/4HANA»)102Zustimmung0Ablehnung18
30.11.2021Ziff. 2 Abs. 1 (Staatssteuerfuss)82Antrag der Finanzkommission26Antrag SP-Fraktion12
30.11.2021Ziff. 3 (Motorfahrzeugsteuerfuss)97Zustimmung6Ablehnung17
30.11.2021Gesamtabstimmung81Zustimmung23Ablehnung16
Statements
DatumTypWortlautSession
30.11.2021Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über das Budget 2022 mit 81:23 Stimmen in der Gesamtabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 3 des Kantonsratsbeschlusses (Motorfahrzeugsteuerfuss) mit 97:6 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Etterlin-Rorschach zieht den Antrag der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion zu Ziff. 2bis zurück.

Grundsätzlich dürfen Sie nicht davon ausgehen, dass ein Antrag unserer Fraktion einfach obsolet sein soll. Wir haben ihn formell gestellt und ich hätte mir eigentlich gewünscht, Sie hätten ihn aufgerufen zur Debatte.

Ich erlaube mir, darauf hinzuweisen, die Steuersenkung, die Sie soeben beschlossen haben, erfolgt auf Pump. Wie schon bei der STAF-Vorlage, wir werden entsprechend, das ist im Budget eingestellt, aber ich denke, die wenigsten werden bemerkt haben, es ist ein entsprechender Bezug aus dem Eigenkapital vorgesehen und indirekt im Zusammenhang mit dem Sparpaket von heute Morgen im Gegenwert von 70 Mio. Franken müssen dürfen die unzähligen Betroffenen davon ausgehen, dass sie diese Zeche bezahlen werden.

Ich appelliere an die bürgerlichen Fraktionen, dass sie es unterlassen werden, in den nächsten Jahren jemals wieder von einem strukturellen Defizit zu schwadronieren. Sie haben es heute selber hergestellt und es wäre unanständig, wenn Sie in der Folge dann jammern würden, wenn dann genau wegen diesen Vorgängen ein paar Franken in der Staatskasse fehlen würden.

In der Begründung zu den vielen Voten, dass diese fünfprozentige Steuerfusssenkung nun ein absolutes Muss sein soll, wurde verschiedentlich ausgeführt, dass Sie mit dieser Steuerfusssenkung die Attraktivität des Kantons St.Gallen massiv steigern möchten. Seien Sie nicht enttäuscht, wenn das die Attraktivität unseres Kantons nicht durch die Decke steigen lassen wird. Tiefe Steuern allein sind in keinem Belang die alleinseligmachenden Rahmenbedingungen. Ein attraktiver Kanton braucht sehr viel mehr und ich erinnere daran, es läuft eine vorberatende Kommission zur Attraktivitätssteigerung des Kantons St.Gallen. Wir bedauern ausserordentlich, dass sie Potenzial vergeben haben, um in jenem Geschäft allenfalls sehr viel sinnvollere Massnahmen zu treffen, als das jetzt passiert ist.

Wir werden als Kanton vor massiven Herausforderungen stehen. Ich erinnere daran und wiederhole mich auch mit Vorredner, die Bewältigung der Pandemie, die Bewältigung der Klimakrise, die steigende Ungleichheit, die eine absolute Grundbedingung für ein friedliches Zusammensein in einer Gemeinschaft sind, die Gesundheitskosten, bei denen vor nur einem halben Jahr schon der Teufel an die Wand gemalt wurde, dass da ein Bankrott der Spitalverbunde anstehe usw. Ich erinnere an die massiven Digitalisierungskosten, die uns allen auf Ebene Kanton und auch Gemeinden anstehen werden, wir werden da enorm gefordert sein, dafür einzustehen und die notwendigen Mittel bereitzustellen. Vor diesem Hintergrund erachten wir es als unverantwortlich, obwohl wir es mit absolut schwerem Herzen tun, auf Ihre unverantwortliche Steuerfusssenkung noch einmal etwas drauf zu geben. Wir ziehen darum schweren Herzens unseren gut gemeinten und solidarisch gemeinten Antrag mit der Bevölkerungsgutschrift von 137 Franken je Person zurück.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der Finanzkommission dem Antrag der SP-Fraktion mit 82:26 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Lippuner-Grabs zu Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann: Diese 137 Franken sind ja einfach irgendetwas, da ist keine Systematik dahinter zu erkennen, das ist einfach ein Verteilen von Geld in einer Art Trotzreaktion. Wir leben in einem Sozialstaat, den Sie bestens kennen. Dieser Sozialstaat wird, wie ich es gesagt habe, durch verschiedene Quellen finanziert. Diejenigen denen es nicht so gut geht, sind in diesem Sozialstaat doch einigermassen aufgefangen. Diese 137 Franken haben für mich keinerlei Hand und Fuss.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann: Dem Antrag der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich möchte zu einigen Voten Stellung nehmen. Zu Hartmann-Walenstadt, der beim Eintreten gesagt hat, aufgrund einer Verbesserung der Standortattraktivität sei eine Steuersenkung vertretbar. Das kann man natürlich so sehen, ich sage aber, zu einem attraktiven Standort gehört noch mehr als ein tiefer Steuerfuss. Dazu gehört ein guter öV, spannende Kulturangebote, gute Kitas, gute Schulen, ein gutes Vereinsangebot, ein Naherholungsgebiet in der Nähe und die Natur. Die Menschen, die sich niederlassen wollen, schauen da auf ganz verschiedene Dinge, nicht nur auf den Steuerfuss.

Generell: Ich finde es fast schon zynisch und unbegreiflich, dass wir am Morgen 70 Mio. Franken sparen und am Nachmittag 70 Mio. Franken Steuereinnahmen «verschenken» wollen und davon vor allem die Gutverdienenden profitieren. Wenn eine Familie wenig Einkommen hat und eh schon fast keine Steuern bezahlt, dann machen 5 Prozent der Kantonssteuern fast nichts aus. Wenn ich aber 137 Franken pro Person bekomme, hat eine schlecht verdienende Familie 548 Franken mehr im Portemonnaie, die sie z.B. für die Krankenkasse nutzen kann oder auch um sich wieder einmal etwas zu leisten. Hinter vorgehaltener Hand gibt es durchaus Mitglieder im Rat, die unsere Idee sympathisch finden, aber das wurde am Morgen klar von allen Fraktionen der bürgerlichen Hälfte gesagt, wir lehnen alle Anträge ab. Wir halten uns strikt an die Anträge der Finanzkommission. Das macht es schon schwierig, den ganzen Tag zu debattieren, um genau zu wissen, dass schlussendlich ein Abstimmungsverhältnis von 90:30 resultieren wird – das ist hart zu akzeptieren.

Zu Schmid-Buchs und Lippuner-Grabs: Ich möchte schon gerne wissen, was denn so verkehrt an dieser Idee ist? Klar, die 20 Prozent die 80 Prozent der Steuern generieren bestreite ich nicht. Ich bin dankbar um jeden guten Steuerzahler. Ich weiss, dass wir Geld brauchen, und dass das vor allem von den gut bis sehr gut verdienenden Leuten kommt – das lasse ich so nicht stehen. Aber wenn man jetzt aus der Sicht der Leute denkt, denen es ist nicht gut geht, dann möchte ich von Ihnen eine Antwort, ob es besser ist, allen 5 Prozent Rabatt zu gewähren, was sich bei einem tiefen Einkommen kaum im Portemonnaie auswirkt, oder ob man jeder Person 137 Franken gibt.

Was mich am meisten stört, am Morgen haben alle gesagt, wir hätten im Februar beschlossen, wir müssen 70 Mio. Franken sparen, damals noch 120 Mio. Franken, da wir ein strukturelles Defizit haben. Am Nachmittag im Eintreten sagen alle, uns gehe es gut, unser Eigenkapital sei hoch, wir können uns das leisten. Natürlich bin ich kein Finanzspezialist, aber das geht nicht in meinen Kopf, da befinde ich mich im falschen Film. Der Fraktionsdruck war heute enorm. Es gab praktisch nur geschlossene Fraktionen und da fragt man sich dann manchmal schon, was machen wir denn den ganzen Tag hier, wenn die Meinungen bereits so zementiert sind. Wir können uns den Mund fusselig reden und Lösungen präsentieren, die dann einfach kaltschnäuzig abgeschmettert werden – das stimmt mich manchmal nachdenklich. Ich bitte um eine Antwort, am liebsten von Lippuner-Grabs.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Der Antrag der SP- und GRÜNE-Fraktion mit der Idee, 137 Franken an alle zu verschenken, lehnen wir selbstverständlich entschieden ab. Die beiden Fraktionen zitieren in ihrer Begründung das Gutachten der Universität St.Gallen zur steuerlichen Standortattraktivität unseres Kantons. Sie halten die Vorstellung, dass wir in einzelnen ausgesuchten Teilen sogar attraktiv sein könnten, offenbar für skandalös und möchten deshalb Steuergelder einziehen und sie sogleich wieder giesskannenmässig verteilen. Fremdes Geld zu verschenken ist natürlich überaus angenehm, man kann gutes Tun ganz ohne den Einsatz eigener Mittel. Das erwähnte Steuermonitoring der Universität St.Gallen zeigt vor allem eines: Die obersten 20 Prozent der Steuerpflichtigen bezahlen 80 Prozent des gesamten Steueraufkommens. Während des SP- und GRÜNE-Fraktion offenbar stossend finden, dass es diese 20 Prozent überhaupt gibt, halten wir fest, dass es vorwiegend diese 20 Prozent sind, die unserem Staat die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Die Erfüllung der Staatsaufgaben kosten viel Geld, das von diesen 20 Prozent und dem Mittelstand bezahlt wird. Ein erheblicher Teil der Steuerpflichtigen bezahlt keine oder fast keine Steuern und wird entsprechend weder von einer Steuererhöhung noch von einer Steuersenkung etwas bemerken – das liegt in der Natur der Sache. Für Haushalte mit mittleren Einkommen hingegen ist eine Senkung um fünf Prozent eine durchaus willkommene Budgetentlastung. Es gilt auch diesem Mittelstand Sorge zu tragen. Wir sind entschieden der Ansicht, dass sich die guten und sehr guten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit der Begleichung ihrer jährlichen Steuerrechnung bereits sehr solidarisch zeigen mit den Menschen, die keine Steuern bezahlen können und es auch nicht müssen. Wir sollten diesen guten Steuerzahlenden keine Mittel für Jux und Tollerei entziehen, sondern sorgsam mit den Steuern umgehen, das sind wir Ihnen schuldig.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Losa-Mörschwil: Dem Antrag der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Die vorgeschlagene Steuersenkungen ist schlicht und einfach skandalös. Dies aus folgenden Gründen: Eine Steuersenkung entlastet das Budget von kleinen und mittleren Einkommen praktisch nicht oder nur unwesentlich. Genauer ausgedrückt: Es gibt für Erwerbstätige mit einem Einkommen von unter 75'000 Franken, und das ist fast die Hälfte aller Erwerbstätigen, gerade ein paar Franken im Monat. Hingegen sind die Einsparungen der Grossverdienerinnen und Grossverdiener feudal. Das heisst, wir machen einmal mehr die Gutverdienenden reicher, alle anderen haben das Nachsehen. Niemand hier im Saal wird das wohl abstreiten wollen oder können. Ich frage Sie, ist das ernsthaft ihr Ziel? Soll die Schere bzw. das soziale Ungleichgewicht tatsächlich weiter geöffnet werden, obwohl wir wissen, dass es das gesellschaftliche Klima verschlechtert, die sozialen Spannungen steigen werden und der Leistungswille der weniger Verdienenden zurückgeht? Wollen wir das wirklich?

Während aufgrund der Sparpakete an verschiedenen Stellen der Rotstift angesetzt wird, möchte gleichzeitig auf 70 Mio. Franken verzichtet werden, finanziert und kompensiert durch die tiefen und mittleren Einkommen – das ist total absurd.

Ein weiterer Punkt ist die sich zuspitzende Klimakrise. In der Strategie zur Anpassung des Klimawandels im Kanton St.Gallen wird mindestens teilweise augenfällig, was auf uns zukommt. Wenn auch heute vieles noch unklar ist, etwas wissen wir mit Bestimmtheit: Die Massnahmen werden uns riesige Summen abverlangen und wir wären gut beraten, wenn wir uns für diese Herkulesaufgabe finanziell rüsten würden, anstatt Steuern für die Reichen zu senken. Im Bericht «Strategie zur Anpassung des Klimawandels» wird übrigens festgehalten, dass ursprünglich alle Massnahmen ab dem Jahr 2022 hätten umgesetzt werden sollen, aber dies aus finanziellen Gründen nicht möglich sei. Dürfen wir uns das heute noch leisten? Das Umdenken muss tatsächlich stattfinden, aber bitte in eine andere Richtung.

Ich appelliere an Ihre Vernunft, lassen Sie das Ungleichgewicht zwischen Arm und Reich nicht noch vergrössern. Lassen Sie uns die Millionen statt in einen noch grösseren Konsum von ein paar wenigen Einzelpersonen in nachhaltige, sinnvolle und zukunftsträchtige Investitionen lenken. Damit kann unser Kanton an Lebensqualität gewinnen und auch attraktiv für andere werden.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Egger-Oberuzwil (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion): Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Die grosse Eigenkapitaldecke sowie die zu erwartenden Beiträge der SNB und der deutlich bessere Rechnungsabschluss 2021 lassen eine Steuerfussreduktion zu. Diese sind den vorhandenen Reserven zu belasten. Ziel muss sein, dass mit der Umsetzung der weiteren Aufträge der Finanzkommission sich die Budgetzahlen des Kantons mittelfristig so verbessern, dass keine Eigenkapitalbezüge notwendig sind.

Der Antrag der SP- und GRÜNE-Fraktion auf eine Einmalauszahlung an alle Einwohnerinnen und Einwohner lehnen wir ab und es sei der auf Dauer ausgelegten Steuerfusssenkung zuzustimmen.

Nebst dieser Senkung des Staatssteuerfusses muss mittelfristig die überdurchschnittlich hohe Steuerbelastung der natürlichen Personen, insbesondere des Mittelstands, gesenkt werden und es braucht weitere Massnahmen zur Erhöhung der Steuerkraft.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Monstein-St.Gallen: Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Die SVP- und Die Mitte FDP-Fraktion beantragen eine Steuersenkung um fünf Prozentpunkte. Die Regierung wehrt sich nicht dagegen. Grüne- und SP-Fraktion schlagen vor, anstelle einer Steuersenkung allen St.Gallerinnen und St.Gallern einen Fixbetrag von 137 Franken pro Person gutzuschreiben.

Auch aus grünliberaler Sicht ist eine moderate Steuerbelastung anzustreben. Gleichzeitig muss die Handlungsfähigkeit des Kantons sichergestellt bleiben. Eine Steuersenkung wird zwangsweise zu einer Priorisierung von Aufgaben führen und zwingt zudem effizienzsteigernde Massnahmen umzusetzen.

Wir stehen für einen starken und schlanken Staat ein, der sich auf seine Kernaufgaben konzentriert und seine Dienstleistungen vergleichbar mit einem modernen Unternehmen organisiert. Die Schwerpunkte und damit die Prioritäten hat die Regierung bereits gesetzt: Klimaschutz stärken, Chancengerechtigkeit sicherstellen, Innovationskraft verbessern. Unter diesen Voraussetzungen können wir der Entlastung zustimmen, wenn auch der Zeitpunkt zeitgleich mit den beschlossenen Gleichgewichtsmassnahmen eine kommunikative Herausforderung darstellt.

Wie die Steuerentlastung umzusetzen ist, das ist die verbleibende Frage. Bei aller Kreativität des Umsetzungsvorschlags von SP- und GRÜNE-Fraktion scheint uns nur korrekt und fair zu sein, bei einer Steuersenkungen die bewährte Steuerprogression ebenfalls zu berücksichtigen. Auch wenn die fünf Prozentpunkte im Sinne der Standortattraktivität kaum matchentscheidend sein dürften, senden sie dennoch ein positives Signal an unsere Steuerzahlende.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Schmid-Buchs: Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Ich habe Anfang Jahr versprochen, dass ich kein Auge mehr schliessen werde, bis die Regierung denn längst bestehenden Auftrag einer 5-prozentigen Steuerfusssenkung umgesetzt hat. Und bevor Sie sich Sorgen um meinen Gesundheitszustand machen, es scheint nun absehbar, dass ich bald wieder ruhiger schlafen kann, denn dank der Finanzkommission und dank der bürgerlichen Zusammenarbeit hat die Regierung auch realisiert, dass jetzt der richtige Zeitpunkt für eine Steuersenkung für alle ist. Da möchte ich Surber-St.Gallen widersprechen, es ist wohl die gerechteste Form aller Steuersenkungen jetzt umzusetzen.

Es ist wichtig, dass wir unserer Wirtschaft, aber auch den Bürgerinnen und Bürgern eine Perspektive geben. Trotz einer teilweise einschneidenden Krise haben sie ihre Steuern beglichen, weshalb der Kanton St.Gallen heute besser als erwartet dasteht. Wir möchten den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern danken und dies mit einer Steuersenkung für alle zum Ausdruck bringen. Zudem soll damit die Erholung der Wirtschaft weiter vorangebracht werden und die Attraktivität des Kantons St.Gallen gestärkt werden. Nicht nur dank dem soliden Eigenkapital, sondern auch dank beständigen Steuereinnahmen können wir uns diese Steuersenkung nachhaltig leisten. Wir haben von unserem Finanzminister gehört, dass wider Erwarten die Steuereinnahmen, z.B. durch juristische Personen, sogar zugenommen haben. Zusätzlich darf auch für das kommende Jahr von einer erhöhten Ausschüttung der SNB ausgegangen werden. Durch die Aufträge der Finanzkommission wird zudem sichergestellt, dass die Leistungen des Kantons St.Gallen kritisch überprüft und verschwenderische Strukturen bereinigt werden. Mit der beantragten Steuersenkung ist der Kanton in guter Gesellschaft, denn auch unsere Nachbarkantone Thurgau mit 5 Prozent und Schwyz mit 20 Prozent beabsichtigen ihre Steuern zu senken.

Auch wenn wir vielleicht nie zu den steuergünstigsten Kantonen gehören werden, sind wir hier definitiv gut beraten, im interkantonalen Wettbewerb nicht vollends auf der Strecke zu bleiben. Seit Jahren kämpft die SVP-Fraktion für eine Steuersenkung, welche den St.Galler Bürgerinnen und Bürgern wie auch den Unternehmungen zugute kommt. Aber heute unterstützen mit uns die FDP- und Die Mitte EVP-Fraktion eine Steuerfusssenkung um 5 Prozent. Ich möchte es daher an dieser Stelle nicht verpassen, diese Zusammenarbeit hervorzuheben und dafür herzlich zu danken, denn es ist für die Gesundung der St.Galler Staatsfinanzen und für die Steigerung der Attraktivität dieses Kantons. Hoffen wir doch, dass diese Zusammenarbeit weitere Früchte trägt.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Fäh-Neckertal: Der Antrag der SP-Fraktion ist anzunehmen.

Eigentlich wollte ich jetzt eine flammende Rede zur Senkung der Steuern halten, aber nachdem Frei-Rorschacherberg unserem Antrag nicht zugestimmt hat, verzichte ich darauf.

Im Frühling hat derRat ein Sparpaket gefordert. Über diese Massnahmen haben wir heute abgestimmt. Um diese zu rechtfertigen wurde ein geradezu dramatisches Bild zum Zustand der Finanzen des Kantons St.Gallen gezeichnet. Nun, nur einige Monate später, soll alles ganz anders sein. Da drängt sich doch der Verdacht auf, dass im Frühling arg schwarz gemalt wurde. Auf jeden Fall hat sich die Situation nicht so dramatisch verändert, als dass nun eine Steuersenkung gerechtfertigt ist. Vor allem auch, da wir gerade heute beschlossen haben, in diversen Bereichen zu sparen.

Die Senkung wurde auch mit den zu erwartenden SNB-Millionen im nächsten Jahr begründet. Es trifft zwar zu, dass die Auszahlung im Jahr 2022 höher ausfallen wird, was aber danach kommt, wissen wir nicht. Ich gehe davon aus, dass die Steuersenkung nicht nur für ein Jahr gilt. Ich glaube nicht, dass die rechtsbürgerlichen Parteien die Steuern gleich wieder erhöhen müssen. Es macht keinen Sinn, in dieser unsicheren Situation eine Steuersenkung vorzunehmen. Leider ist die Coronakrise noch nicht ausgestanden. Gerade die heutigen Zahlen zeigen, dass es noch lange nicht vorbei ist. Zudem müssen wir in den nächsten Jahren viel Geld in die Bekämpfung des Klimawandels und die Bewältigung dessen Folgen investieren. Hier braucht es endlich mehr als nur Berichte und Strategien. Es braucht konkrete Taten und diese werden kosten. Wenn Steuersenkungen dann irgendwann wirklich opportun sind, sollten diese über gezielte Entlastungen und nicht über eine allgemeine Steuersenkung erfolgen. So sieht es auch das Finanzleitbild des Kantons St.Gallen vor.

Der Kanton steht bei der Besteuerung der ganz hohen Einkommen nicht schlecht da. Eine Entlastung sollte eher beim Mittelstand geschehen. Hohe Einkommen profitieren von dieser Steuerfusssenkung vielmehr als tiefe und mittlere Einkommen. Bei einem Einkommen von 1 Mio. Franken macht das z.B. für Alleinstehende und Verheiratete 4'250 Franken aus, also bei andern ein Monatslohn. Bei 200'000 Franken sind es immer noch 827 Franken für Alleinstehende bzw. 715 Franken für Verheiratete. Bei 70'000 Franken steuerbares Einkommen sind es nur noch 218 Franken für Alleinstehende bzw. 142 Franken für Verheiratete. Diese würden also viel besser fahren, wenn Sie unseren Vorschlag und den der SP-Fraktion annehmen.

Hohe Einkommen profitieren also überproportional von den Steuersenkungen. Das ist vor allem auch deswegen stossend, weil ja die Steuersenkungen auch mit der erhöhten Auszahlung der SNB begründet werden. Davon sollen, wenn schon, alle profitieren. Die tiefen Einkommen erhalten aber gar nichts.

Wir bitten Sie, die überstürzte Steuersenkung abzulehnen und gemeinsam zu schauen, wo gezielte Entlastungen nötig sind.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Ziff. 2 (Staatssteuerfuss). Surber-St.Gallen: beantragt im Namen der SP-Fraktion, in Ziff. 2 Abs. 1 am Entwurf der Regierung festzuhalten und im Namen der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion eine neue Ziff. 2bis mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, ab dem Budget 2023 eine Bevölkerungsgutschrift von jährlich Fr. 137.–für jede im Kanton wohnhafte Person vorzusehen und gegebenenfalls die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen. Zu prüfen ist, ob diese Bevölkerungsgutschrift im Rahmen der Steuerveranlagung ausgerichtet werden kann.»

Über die Widersprüchlichkeiten in diesem Rat haben wir bereits einiges ausgeführt. Ich möchte dazu nichts mehr ausführen. Lassen Sie mich eingangs zum meinem Votum hier einfach noch eine Feststellung zur heutigen Debatte treffen. Die Feststellung, dass hier keinerlei Zwischentöne vorhanden sind, dass wir hier wirklich gegen einen Block aus CVP-, FDP- und SVP-Fraktion politisieren, was wir wirklich bedauern. Wir hätten gerne einige Massnahmen noch vertiefter mit Ihnen diskutiert. Phasenweise wurden sogar alle Fraktionen von einem Sprecher vertreten, was doch eher ungewöhnlich in diesem Rat ist.

Zu diesem Antrag: Wir beantragen Ihnen auf diese Steuerfusssenkung zu verzichten. Ich spreche jetzt nicht mehr über Sinn oder Unsinn dieser Steuerfusssenkung. Wir wissen, Sie wollen 70 Mio. Franken aus dem Staatshaushalt herausstossen, wollen diese abwerfen. Dazu haben wir eine Idee, die wir Ihnen präsentiert haben. Wir haben einen Auftrag formuliert. Wir sind nämlich der Meinung, dass mit einer einfachen Steuersenkung von 5 Prozent hier nicht der Mittelstand profitieren wird. Die tiefen Einkommen würden davon überhaupt nicht profitieren. Der Mittelstand wird nur sehr gering profitieren. Wer stark profitieren wird, das sind die hohen und sehr hohen Einkommen. Hierzu unser Antrag, eine Gutschrift vorzusehen, von der alle Bewohnerinnen und Bewohner im Kanton gleichermassen profitieren sollen und auch für eine Familie im Mittelstand oder mit tieferem Einkommen eine gewisse Entlastung bringen wird.

Wir haben hier nun schon einiges zu den Krankenkassenprämien gehört. Wir sind der Meinung, dass wir mit dieser Gutschrift, die wir Ihnen beantragen, einen gewissen Beitrag an die ständig steigenden Krankenkassenprämien leisten können. Die Berechnung ist einfach, wir haben diese 70 Mio. Franken genommen und durch diese 510'000 Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton dividiert, die Kinder auf mitgerechnet, und so kommt man auf diese 137 Franken. Wenn wir diese 137 Franken je Einwohnerin und Einwohner vorsehen, so ist dies klarer Weise auch ein konjunkturfördernder Beitrag, denn gerade auch Familien und Einzelpersonen mit mittleren und tieferen Einkommen werden dieses Geld effektiv ausgeben. Sie werden dieses in den Wirtschaftskreislauf einbringen, während Personen mit hohen und sehr hohen Einkommen nicht mehr ausgeben, weil sie etwas weniger Steuern bezahlen. Sie haben ja sowieso genug und deswegen leisten sie sich das was sie brauchen, auch wenn sie etwas mehr Steuern bezahlen. In diesem Sinne hier wirklich ein Antrag auch in dieser schwierigen Zeit, um ein konjunkturförderndes Instrument einzuführen.

Wir bitten Sie, von dieser Steuersenkung abzusehen und dann in einem zweiten Schritt unserem Auftrag zu folgen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Struktur

Phase 6

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 6 des Kantonsratsbeschlusses (Sonderkredit Einführung SAP HCM for S/4HANA) mit 102:1 Stimme zu.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 6 des Kantonsratsbeschlusses (Sonderkredit «Erneuerung Informatikarbeitsplätze 2022–2024») mit 104:0 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 6 des Kantonsratsbeschlusses (Sonderkredit «IT Steuern SG+») mit 105:0 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 5 des Kantonsratsbeschlusses (Darlehen an private Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung) mit 104:0 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Struktur

Phase 5

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 4 des Kantonsratsbeschlusses (Zentrum für Labormedizin – Leistungsauftrag 2022) mit 103:0 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung



Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der Finanzkommission dem Antrag der GRÜNE-Fraktion mit 77:28 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Regierungsrat Damann: Der Antrag der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Zu den Fragen von Etterlin-Rorschach: Im Rechnungsjahr 2021 wird die ordentliche IPV eingehalten. Wir haben wieder deutlich weniger von Seiten der Ergänzungsleistungen. Dort geben wir wieder weniger aus wie im Jahr 2020 – das ist vor allem der Punkt. Es ist denkbar, dass hier auch Corona etwas mitgetragen hat, dass ältere Personen in Alters- und Pflegeheimen leider verstorben sind und deshalb hat sich dieser Betrag reduziert.

Wie schon gesagt wurde, das Budget steigt immer mehr an für die ordentliche IPV. Wir werden das, was wir zu wenig ausbezahlt haben in den Jahren 2020 und 2021 in den Jahren 2022 bis 2027 und dann 2023 bis 2028 nachholen. Wir sind vom Gesetz her verpflichtet, das unter dem gesetzlichem Niveau gelegene Geld auszugeben.

Wie sieht es aus für das Jahr 2022? Die Regierung wird das nächste Woche behandeln und wir werden einen Antrag stellen, dass vor allem die unteren Einkommen höhere Beträge bekommen. Wir möchten wirklich bei den unteren Einkommen deutlich bessere Werte erreichen. Es ist unschön, auch ich habe es nicht gern, wenn wir uns nicht an das Gesetz und das Budget halten. Aber ich glaube, es wäre jetzt falsch, wenn wir diese 12 Mio. Franken noch dazu nehmen würden, denn die Zahlen steigen und wir glauben auch, dass wir das in den Griff bekommen. Natürlich, es ist immer schwierig, es ist eine Lotterie, um Geld auszugeben. Es ist manchmal schwieriger Geld auszugeben als Geld einzunehmen. Aber wir sind jetzt wirklich daran, dass die tiefen Einkommen besser finanziert werden und mehr erhalten. Ich hoffe, dass das die Regierung dann auch so genehmigt, denn ich bin ja nur ein Mann aus der Regierung, das muss die Regierung auch noch so genehmigen. Aber das ist unser Antrag, dass wir die Eckwerte wirklich senken.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Willi-Altstätten (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Wir müssen auch sehen, dass wir dieses Jahr das erste Mal die Gemeinden rund 13 Mio. Franken übernehmen. Die Verlustscheine werden neu von den Gemeinden finanziert. Das müsste man noch dazu rechnen. Ich habe hier die Zahlen vom 19. Oktober 2021, wir sehen hier bei der IPV 2019 69,4 Mio. Franken, 2020 76,8 Mio. Franken, mutmassliche Rechnung 2021 84,7 Mio. Franken. Hier müsste man diese 13 Mio. Franken hinzu rechnen, dann sind wir schon bei 97 Mio. Franken. Im Budget 2022 sind wir bei 96,6 Mio. Franken bei den ordentlichen IPV. Man sieht, es gibt nur einen Weg und der führt nach oben. Ich frage mich, bei diesen 10 Prozent kommen für den Kanton noch erhebliche Mehrkosten dazu. Ich weiss nicht, wie wir das finanzieren sollten.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Sulzer-Wil: Ich muss Frei-Rorschacherberg schon korrigieren, wenn da Dinge erzählt werden, die so nicht richtig sind. Es geht nicht darum, dass wir zu wenig Gesuche hätten für die IPV. Das ist natürlich überhaupt nicht so. Es ist so, dass die Bedingungen, die Kriterien, welche die Regierung in ihrer Verordnung festlegt, so gelegt sind, das einfach schlussendlich nicht mehr Anspruchsberechtigte da sind und das Geld nicht ausbezahlt werden kann. So dass wir nicht einmal die minimalen Anforderungen erfüllen, welche unsere Bandbreite gemäss Gesetz eigentlich vorgibt. Wir haben das hier schon mehrfach dargelegt, dass wir fordern, dass die Regierung hier die Parameter optimistischer festlegt. Die Regierung hat uns auch zugesichert, dass das per 2022 dann endlich passieren soll, dass man die Prognosen so verbessern kann, dass die eingestellten Mittel auch tatsächlich bei den Menschen ankommen.

Um noch eine Zahl zu erwähnen, es sind mehr wie 50'000 Menschen, die in den vergangenen Jahren ihren Anspruch verloren haben, nicht weil sie kein Gesuch gestellt haben, sondern weil sie einfach den Anspruch verloren haben, weil wir die Schraube so stark angezogen haben, dass Zehntausende in unserem Kanton ihren Anspruch verloren haben.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Das ist ein Dauerbrenner von Seiten der linken Ratsseite. Ich darf Ihnen berichten als Subkommissionspräsident der zuständigen Subkommission das Gesundheitsdepartement, dass wird das jedes Jahr im Detail anschauen und genau besprechen. Wir sind klar der Meinung, dass wir nicht mit Giesskannenprinzip jetzt hier wieder Gelder so verteilen möchten und Weihnachtsgeschenke, wie das Fäh-Neckertal gesagt hat, machen wollen. Man muss das ganz fundiert betrachten. Das Gesundheitsdepartement hat uns immer wieder dargelegt, wie es mit den aktuellen Zahlen aussieht.

Es ist so, dass momentan nicht alle bereitgestellten Gelder ausgezahlt werden können. Das ist zum Teil auch gut, denn wenn wir nicht mehr Anträge haben, dann muss man auch nicht mehr ausbezahlen, aber jetzt noch mehr Geld bereitzustellen, ist nicht der richtige Weg. Das Gesundheitsdepartement wird uns anschliessend sicher auch ausführen, dass zukünftig hier Bestrebungen bestehen, diese Gelder auszahlen können. Wir sehen nicht ein, dass wir jetzt weitere Gelder sprechen wollen und erkennen, dass die GRÜNE-Fraktion sieht, dass wir die Finanzen zur Verfügung haben und somit dem Steuersenkungsantrag auch folgen werden.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Etterlin-Rorschach: Ich möchte gerne wissen, im Rechnungsjahr 2020 hatten wir die wirklich sehr schwierige Situation, dass das Gesundheitsdepartement nicht nur die budgetierten Werte nicht erreicht hat, sondern unter der gesetzlichen Verpflichtung geblieben ist und wirklich den Prämienzahlenden massiv Geld schuldig geblieben ist. Ich möchte gerne wissen, wie sich die Werte in der mutmasslichen Rechnung 2021 präsentieren, wo ich gehört habe, dass es dem Gesundheitsdepartement wiederum nicht gelungen ist, diese Beträge entsprechend auszubezahlen? Ich möchte gerne vom Gesundheitsdepartement erfahren, was konkret vorgekehrt wird, damit das im Jahr 2022 nicht mehr passieren kann?

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Konto 8301.360 (individuelle Prämienverbilligung / Staatsbeiträge). Fäh-Neckertal beantragt im Namen der GRÜNE-Fraktion im Konto 8301.360 (individuelle Prämienverbilligung / Staatsbeiträge) eine Erhöhung um Fr. 12'509'700.–.

Die beantragte und sehr wahrscheinlich auch beschlossene Steuersenkung wird vor allem auch mit einer höheren Ausschüttung der SNB begründet. Nur ganz minim von der Steuerfusssenkung profitieren können die tiefen Einkommen. Wir möchten aber, dass auch diese Personen in den Genuss einer Entlastung kommen. Deshalb beantragen wir, das Budget für die Individuelle Prämienverbilligung (IPV) auf das gesetzliche Maximum von 262,1 Mio. Franken, also um rund 12,5 Mio. Franken zu erhöhen. So können auch die tiefen Einkommen am Geldsegen der SNB und der guten Finanzlage des Kantons partizipieren. Natürlich müssen auch die Parameter für die Berechnung der IPV noch einmal angepasst werden. Die entsprechende Verordnung wurde noch nicht verabschiedet.

Viele Personen mit tiefen Einkommen haben Mühe, die immer weiter steigenden Kosten wie Miete, Krankenkasse usw. zu bezahlen. Sie sind froh über jede Entlastung. Hier können höhere IPV-Beiträge schnell und einfach helfen. Sie sind eine niederschwellige Möglichkeit, finanziell zu entlasten und helfen so zu verhindern, dass Familien und Einzelpersonen gerade in dieser schwierigen Coronasituation in die Sozialhilfe abrutschen.

Wir und die gering Verdienenden bedanken uns für ihre Unterstützung und eine verfrühtes Weihnachtsgeschenk.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Struktur

560 allg. Personalaufwand

Gesundheitsdepartement

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Regierungspräsident Mächler: Ich möchte da schon noch anfügen, dass ein Abschluss nicht nur von einer Zahl abhängig ist.

Natürlich ist der SNB-Gewinn mit 240 Mio. Franken möglicherweise ein grosser Posten, aber wir haben noch andere grössere Posten, die auch volatil sind. Ob es deswegen dann ein deutliches Plus geben wird, kann ich nicht sagen, aber ich gehe davon aus, diese Position wird positiv gegenüber dem Budget sein, und wenn wir alle zusammen hoffen, dann mag es sein, dass die kühne Behauptung von Etterlin-Rorschach eintreffen wird, dass wir wirklich ein gutes Resultat haben. Aber dazu braucht es schon noch Änderungen auch in anderen Positionen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Etterlin-Rorschach: Ich bedanke mich für diese Ausführungen und folgerichtig schliesse ich, dass die Staatsrechnung 2022 dann mit einem satten Plus abschliessend wird.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Regierungspräsident Mächler: Es ist in der Tat so, dass in dieser Position 426 unter 5509 die SNB-Gewinne anfallen. Es ist korrekt, dass die Schattenrechnung, der wir aktuell folgen müssen, da besteht Konsens, wir haben uns geeinigt, dass wir diese aktuell anwenden müssen, diese 120 Mio. Franken eingestellt haben. Das ist mehr als im letzten Budget, weil die Schattenrechnung ja da bei höheren Gewinnen auch eine Nachtziehen gibt. Aber es ist nicht im vollen Umfang, sondern es wird geglättet. Die Wahrscheinlichkeit, dass es die maximale Ausschüttung von diesen insgesamt 6 Mrd. Franken bzw. für den Kanton St.Gallen 240 Mio. Franken, erachte ich wie Etterlin-Rorschach höher als 50 Prozent. Aber es ist nicht in Stein gemeisselt und Sie wissen selber, die Finanzmärkte sind aktuell volatil. Auch die Devisen machen da rechte Sprünge.

Es gibt eine ganz minimale Chance, dass es nicht diese 6 Mrd. Franken sein werden. Ich bin aber auch der Meinung, es werden 6 Mrd. Franken ausgeschüttet. Der Zeitpunkt wird jeweils im ersten Quartal festgelegt. Dann, wenn die SNB auch den Jahresabschluss bekanntgeben, wird dargelegt, wie hoch die Ausschüttungen an die Kantone sind.

Wie ich Ihnen in meinem Eintreten aber auch dargelegt habe, bin ich der Meinung für das Budget 2022 gilt diese Schattenrechnung, die haben wir auch so vereinbart. Aber ich habe Ihnen dargelegt, und ich habe das auch in der Finanzkommission dargelegt, wir müssen das im Rahmen der AFP-Diskussion sicherlich nochmals miteinander anschauen, ob es hier allenfalls Änderungen geben kann oder ob wirklich an dem weiterhin festgehalten werden kann. Auch das ist eine Option, aber ich möchte das mit Ihnen in der Finanzkommission wirklich intensiv diskutieren.

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30.11.2021Wortmeldung

Konto 5509.426 (Vermögenserträge aus Beteiligungen des Verwaltungsvermögens). Etterlin-Rorschach: Wir haben jetzt verschiedentlich darüber gesprochen, es ist aber doch mindestens für das Protokoll und vielleicht für die Psychohygiene auf unserer Seite von Relevanz, wir möchten gerne wissen, im Konto 5509 426 sind die Nationalbankerträge budgetiert. Im Budget sind Sie jetzt mit 120 Mio. Franken ausgewiesen. Nach unseren Recherchen und Informationen nach dem dritten Quartal der Schweizerischen Nationalbank (SNB) sind die Ergebnisse dermassen exorbitant gut, dass man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, dass der Kanton nicht 120 Mio. Franken unter dieser Position vereinnahmen wird, sondern die Maximumtranche von 240 Mio. Franken. Meine Frage an den Finanzchef ist: Wie beurteilt der Kanton zum jetzigen Zeitpunkt die Perspektive in dieser Position und bis wann wird es definitiv bekannt sein, wie viel Geld dann tatsächlich fliessen wird.

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30.11.2021Struktur

Finanzdepartement

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Etterlin-Rorschach verzichtet im Namen der SP-Fraktion und der GRÜNE-Fraktion darauf, den schriftlich vorliegenden Antrag zu Ziff. 1bis des Kantonsratsbeschlusses mündlich zu bestätigen.

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30.11.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Wollen die SP-Fraktion und die GRÜNE-Fraktion an ihrem Antrag festhalten?

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30.11.2021Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der Finanzkommission dem Antrag der Regierung mit 73:35 Stimmen bei 1 Enthaltung vor.

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30.11.2021Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Finanzkommission: Die Finanzkommission stimmt dem Antrag mit 9:4 Stimmen bei 1 Enthaltung und 1 Abwesenheit zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Regierungsrätin Hartmann (im Vertretung von Regierungsrat Kölliker): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Die Regierung ist sich bewusst, dass die Meinungen zu dieser Thematik bereits gemacht sind. Die Voten haben dies soeben auch bestätigt. Aus diesem Grund verzichte ich auch auf weitere Ausführungen. Die Thematik «Rechtsgrundlage» war nicht so ganz einfach zu klären, aber im Hinblick darauf, dass der Antrag von Etterlin-Rorschach angenommen werden wird, wird die Regierung dann selbstverständlich, wenn es überhaupt noch nötig sein wird, eine entsprechende Grundlage schaffen, um diesen Kredit zu bewilligen. Ich gehre aber persönlich mit Etterlin-Rorschach einig, dass wohl über einen Budgetbeschluss eigentlich bereits eine rechtsgenügliche Grundlage vor liegt. Wie gesagt wir werden dies kantonsintern prüfen, wir werden die Rechtsgrundlage schaffen, damit dieser Betrag dann ausbezahlt werden kann. Die Regierung kann mit diesem Antrag leben.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Götte-Tübach legt seine Interessen als Gemeindepräsident von Tübach offen. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.??

Ich war etwas überrascht, dass dieses Thema nochmals aufgekommen ist. Ich bin auch froh, wenn ich nicht die ganze Summe, die auch in einer kleinen Gemeinde anfällt, selber tragen muss. Nur die Überraschung war insofern gross, dass wir ja über Jahre, es wurde mehrfach erwähnt, vor allem in den Ausführungen von Etterlin-Rorschach seit dem Jahr 2014 dafür gekämpft haben. Die Partei von Etterlin-Rorschach hat dafür gekämpft, dass die Auszahlung stattfindet. Wir haben eher bekämpft, dass sie nicht stattfindet. Schlussendlich haben die Gerichte einen Entscheid gefällt. Wie ich es verstanden habe, war es für die Gemeinden immer klar, dass wir da die Kröte zu schlucken haben und diesen Betrag bezahlen müssen. Das wurde so budgetiert, dass wurde so angewiesen und diskutiert und jetzt kommt plötzlich nochmals die glorreiche Idee, der Kanton solle ebenfalls einen Teil übernehmen, im Wissen, dass das Bildungsdepartement auch gekämpft hat, dass diese Zahlungen gar nie erfolgen müssten. Ja, da lasse ich mich gerne überraschen, wenn denn seitens Regierungsbank noch Erläuterungen zum roten Blatt kommen. Wie gesagt, ich bin auch froh, wenn ich nicht als Gemeinde Tübach den ganzen Betrag selber bezahlen muss, habe aber Verständnis, wenn da die Rollen nicht mehr gewechselt werden und wir an dem System festhalten, dass schon seit längerem klar ist, dass die Gemeinden und Städte diesen Beitrag zu leisten haben.

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30.11.2021Wortmeldung

Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Wir sind der Meinung, dass das Bildungsdepartement hier die Kosten von 50 Prozent übernehmen soll, sie haben einen Fehler gemacht und dafür sollen sie gerade stehen und darum soll der Kanton die 50 Prozent übernehmen.

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30.11.2021Wortmeldung

Willi-Altstätten (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Wir haben uns schon in der Finanzkommission gegen diese Streichung ausgesprochen.

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30.11.2021Wortmeldung

Egger-Oberuzwil (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion) legt seine Interessen offen als Gemeindepräsident von Oberuzwil. Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Wir können uns den Argumentationen der Vorrednerin und der Vorredner anschliessen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Noger-Engeler-Häggenschwil (im Namen der GLP): Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Um die Zahlung der geleisteten Pausenaufsicht der Kindergartenlehrpersonen ist vor Jahren ein Streit zwischen Gemeinden und Kanton entbrannt. Tatsache ist, die meisten Kindergartenlehrpersonen übernehmen regelmässig die Pausenaufsicht, wenn auch nicht jeden Tag. Dies ist grundsätzlich Arbeitszeit und zu entschädigen, das steht nicht mehr zur Debatte. Die Regierung hat dies bereits bei der Einführung des Berufsauftrags so gesehen, der Kantonsrat bremste sie damals aus. Die anschliessende Klage des Kantonalen Lehrerinnen- und Lehrerverbands (KLV) wurde vom Verwaltungsgericht gestützt. Stossend ist die Tatsache, dass das Bildungsdepartement dem Verwaltungsgericht die notwendigen Begründungen offensichtlich nicht geliefert hat. Die Konsequenzen daraus sind für die Gemeinden unerfreulich und haben aufgrund der Empfehlung des Verbands St. Galler Volksschulträger (SGV), Entschädigungen rückwirkend auszurichten, zu signifikanten Mehrkosten geführt.

Die Geschichte zeigt, die Kommunikation zwischen Bildungsdepartement, Gemeinden und SGV war offensichtlich ungenügend und hat zu Entscheidungen geführt, die von den Mitwirkenden nicht mitgetragen werden.

Wir unterstützen deshalb den Antrag der Finanzkommission und deshalb auch den Antrag zu Ziff. 1bis neu die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit der entstandene Schaden zwischen Gemeinden und Kantonen geteilt werden kann.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Huber-Oberriet im Namen der FDP-Fraktion) legt seine Interessen offen als Gemeindepräsident von Oberriet und Präsident der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP). Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Wenn man das rote Blatt Regierung anschaut, erschrickt man. Heute Morgen wurde noch gesagt: «Wer zahlt befiehlt.» Hier wurde befohlen und will nicht bezahlt werden. Es kann doch nicht sein, dass Schulträger und Gemeinden zahlen müssen und das Bildungsdepartement verbockt das ganze. Ich glaube, wir müssen nicht länger diskutieren, man muss Verantwortung übernehmen. Ich glaube mit 50 Prozent an den Kosten der Nachzahlungen bleibt der Kanton noch sehr gut behandelt.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Konto 4050.360 (Amtsleitung AVS / Staatsbeiträge). Etterlin-Rorschach (im Namen der SP-Fraktion) legt seine Interessen als Schulratspräsident der Stadt Rorschach und Vorstandsmitglied im Verband der St.Galler Volksschulträger (SGV) offen. Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Bei diesem Geschäft möchte ich kurz ausholen: Es geht um die endgültige Besiegelung eines jahrelangen Rechtsstreits. Mit der Einführung des neuen Berufsauftrags fühlten sich die Kindergartenlehrpersonen stark benachteiligt im Vergleich zu ihren Berufskolleginnen und -kollegen auf der Primarstufe.

Schliesslich musste dann das Verwaltungsgericht über diesen Streit befinden und am 18. Mai 2020 hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass objektiv gesehen die Kindergartenlehrpersonen bezüglich der Pausenregelung im Vergleich mit anderen Lehrpersonen benachteiligt sind. Von diesem Urteil kann man jetzt halten was man will. Das Verwaltungsgericht hat in letzter Instanz diese Ungleichbehandlung festgestellt und es war in der Folge Aufgabe des Kantons, der die Rahmenbedingungen stellte, und der Schulträger, dies korrekt umzusetzen und diesem Gerichtsurteil Nachachtung zu verschaffen.

In der Folge ist es zu einer Zweiteilung der Aufgabenerledigung gekommen. Ab 1. Februar 2021 gibt es eine korrigierte Weisung zum Berufsauftrag und die Entschädigung der Pausenregelung wurde durch den Bildungsrat konkretisiert. Mit diesem Gerichtsentscheid ging aber einher, das nicht an einem Start ab einem bestimmten Tag die Ungleichbehandlung aus der Welt geschaffen werden soll, sondern eben rückwirkend auf die maximal zulässige Verjährungsfrist von fünf Jahren ab Entscheid des Verwaltungsgerichtes und diesen Verhandlungen hart an der Schule, Gemeindeverband, übernommen und festgestellt, wofür wir haben jetzt festgestellt, diese Rücktritt eigentlich rückwirkenden Entschädigungen konnte gütlich mit einer Kindergärtnerin bereinigt werden. Es sind Kassen angelaufen im Totalbetrag von 4,7 Mio. Franken. In diesem Thema sehen die Schulträger und in der Folge auch die Finanzkommission eine ausreichende Begründung, dass wir einen Kostenteiler 50/50 machen, 50 Prozent dieser Kosten soll der Kanton übernehmen, 50 Prozent bezahlen die Schulträger und die Gemeinden. Bitte beachten Sie die weitaus grössere Summe in diesem Bereich tragen die Schulträger ab 1. Februar 2021, weil diese Kosten einfach ganz normal in den Berufsauftrag eingerechnet werden.

Es geht uns bei weitem nicht darum, dass wir irgendwie das Bildungsdepartement in die Pfanne hauen wollen, sondern die Herleitung dieses hoch komplizierten Geschäfts mit Gerichtsentscheiden, unendlichen Verhandlungen usw. hat das einfach zu Tage gefördert. Das Parlament war übrigens auch in diese Entscheidfindung involviert, dass es angemessen sei, wenn dieser Kostenteiler so umgesetzt wird. Das einfach ganz wichtig zur Erklärung, worum es in diesem Geschäft geht.

Zum roten Blatt erlaube ich mir, Sie auf zwei Besonderheiten hinzuweisen: Ich habe erst mit Schrecken und dann mit Erstaunen dem roten Blatt der Regierung entnehmen müssen, dass sie der Finanzkommission und indirekt vermutlich dann auch mir unterstellt, wir hätten einen rechtswidrigen Antrag gestellt. Man könnte daraus ableiten, dass sie es dann noch mit den Strafverfolgungsbehörden zu tun bekämen, wegen Anstiftung zu einer Straftat. Das wollte ich natürlich unter keinen Umständen. Ich habe darum ein paar rechtliche Abklärungen gemacht, die waren ganz einfacher Natur und es ist zum Ausdruck gekommen, dass es schon sehr speziell ist, dass die Regierung da auf Rechtswidrigkeit plädiert, zumal die Regierung ja eigentlich wissen dürfte, dass die Budgethoheit abschliessend beim Parlament liegt und mit einem einfachen entsprechenden Beschluss eine solche Vollzugsrechtswidrigkeit problemlos und ganz einfach aus der Welt geschaffen werden kann. Wir haben uns darum erlaubt, den Formalien entsprechend Rechnung zu tragen und eine Ziff. 1bis einzufügen, damit diese Rechtswidrigkeit aus der Welt geschaffen ist.

Dann noch der schwerwiegende Vorwurf der SGB hätte eigenmächtig gehandelt usw. Dazu erlaube ich mir den Hinweis auf das Gerichtsurteil und auf ein Rechtsgutachten, das der Regierung vorliegt, wonach eindeutig festgelegt ist, dass nicht nur ab dem Gerichtsentscheid diese Ungleichbehandlung der Kindergartenlehrpersonen aus der Welt zu schaffen ist, sondern auch rückwirkend auf die vergangenen fünf Jahre. Mit dieser Begründung hoffe ich, da allfällige Missverständnisse aus der Welt geschafft zu haben.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Struktur

Bildungsdepartement



Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Dürr-Gams hat ein Thema angesprochen, mit dem ich bereits im Vorfeld der Session konfrontiert wurde. Es geht um Strukturverbesserungsmassnahmen, vor allem auch z.B. für die Abdeckung von Güllenbehältern. Es ist tatsächlich so, dass wir im Jahr 2022 noch nicht sehr viele Mittel für diese Massnahmen eingestellt haben. Es ist aber auch zu berücksichtigen, dass diese Massnahmen erst neuerlich vom Bund auch in einem veröffentlichten Katalog aufgeführt worden sind. Es geht auch darum, dass vor allem auch in der Talebene inskünftig entsprechende Strukturverbesserungsmassnahmen unterstützt werden können.

Ich bin natürlich dankbar, wenn Sie dem Volkswirtschaftsdepartement mehr Mittel zuscheiden möchten. Aber ich möchte auch daran erinnern, das wir uns in einer fragilen Budgetsituation befinden. Wir werden sicherlich mit Blick auf den AFP entsprechende Überlegungen anstellen.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich darauf hinweisen, dass das Landwirtschaftsamt derzeit auch mit dem Amt für Umwelt und Energie daran ist, entsprechende Merkblätter zu erarbeiten. Ich möchte auch hier deutlich betonen, damit dann diese Gelder auch fliessen, muss zuerst ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden, und das wird sicher auch noch je nach Betriebe und je nach Grösse und Art der entsprechenden Massnahmen eine bestimmte Zeit beanspruchen. Für das Jahr 2022 ist es gut, wenn die entsprechenden Betriebe die Vorbereitungsarbeiten treffen. Wir werden dann aber auch dafür besorgt sein, dass wir dann zumindest auch in der Regierung über einen höheren Mittelallokation für das kommende Budget diskutieren können.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Konto 2150 (Landwirtschaftsamt). Dürr-Gams legt ihre Interessen als Präsidentin des landwirtschaftlichen Klubs offen.

Der Bund unterstützt neu im Rahmen der Strukturverbesserungen verschiedene Massnahmen im Umweltbereich, bspw. Massnahmen zur Ammoniakreduktion. Damit sich der Bund bei der Finanzierung dieser Massnahmen beteiligt braucht es eine Beteiligung des Kantons. Eine künftige Erhöhung der verfügbaren kantonalen Mittel wird mit Blick auf die Massnahmen für den Klimaschutz erforderlich sein.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Struktur

Volkswirtschaftsdepartement

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Regierungspräsident Mächler: Ich habe Ihnen bereits zum Eintreten auf das Haushaltsgleichgewicht 2022plus die aktuelle Situation der Finanzen dargelegt. Ich verzichte darauf, das nochmals zu wiederholen. Ich hoffe, Sie haben das noch im Kopf, wo wir in etwa stehen.

Bezugnehmend auf das Budget 2022 möchte ich festhalten, dass das operative Defizit vorhanden ist und weiterhin ein beträchtliches Ausmass einnimmt von rund 142 Mio. Franken. Wie können wir sicherstellen, dass wir das in Einklang bringen mit den Bestimmungen zum Finanzhaushaltsrecht? Das machen wir in dem wir 70 Mio. Franken aus dem freien Eigenkapital beziehen und zusätzlich 35,7 Mio. aus dem besonderen Eigenkapital. Damit kommen wir zu einem konformen Rechnungsergebnis von -36 Mio. Franken. Gemäss Staatshaushaltsgesetz dürften wir Ihnen ein Defizit von 41 Mio. Franken unterbreiten. Das ist die Grosswetterlage des Budgets 2022.

Lassen Sie mich noch auf den Antrag der Finanzkommission betreffend Steuerfuss zu sprechen kommen. Sie haben sicherlich festgestellt, dass die Regierung diesbezüglich kein rotes Blatt gemacht hat. Für die Regierung ist eine Senkung um 5 Steuerfussprozenten tragbar, weil, und das wurde auch mehrmals aufgeführt, mit grosser Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass die Gewinnausschüttungen der SNB höher ausfallen werden als budgetiert oder geplant . Voraussetzungen für die Regierung war aber auch, und das haben wir richtig antizipiert, dass Sie dem Haushaltsgleichgewicht, wie wir es präsentiert haben, auch in etwa zustimmen, das haben Sie gemacht. Sie haben diesem zugestimmt mit einem Entlastungsvolumen von rund 70 Mio. Franken. Ich muss Ihnen aber ehrlich sagen, diese Thematik der Budgetierung der SNB erachte ich auch nicht mehr ganz als das Gelbe vom Ei. Es wurde damals eingeführt, wie richtig von Etterlin-Rorschach erwähnt, als einmal ein Jahr ausgesetzt wurde. Wir haben damals 40 Mio. Franken budgetiert und erhielten schlussendlich nichts. Dann ging man damals richtigerweise dazu über, dass man eine Verstetigung in der Budgetierung machen will und hat diese Schattenrechnung eingeführt. Damals waren aber die ausgeschütteten SNB-Erträge zwischen 40 bis 70 Mio. Franken hoch. Heute sprechen wir von 240 Mio. Franken. Das ist eine erhebliche Diskrepanz zu den früheren Jahren. Und jetzt führt es dazu, dass uns die Schattenrechnung einen Betrag errechnen lässt, der deutliche Differenzen zum wahrscheinlich erfolgten Betrag, den wir erhalten können, aufweist. Das sind über 100 Mio. Franken Diskrepanz. Wie von Ihnen dargelegt, ist es nun wirklich etwas seltsam, wie wir mit diese 100 Mio. Franken umgehen. Ich habe der Finanzkommission auf Antrag Etterlin-Rorschach dargelegt, dass wir im Rahmen der AFP-Diskussion diese Schattenrechnung nochmals diskutieren müssen. Ist das wirklich das Beste, was wir haben? Denn die Diskrepanzen zwischen effektivem Betrag und budgetiertem gemäss Schattenrechnung ist enorm. Diese war damals, als sie eingeführt wurde, nicht so angedacht. Ich war damals auch in der Finanzkommission, als das so entschieden wurde. Wir müssen darüber diskutieren. Sie können am Schluss immer der Regierung den Vorwurf machen, dass wir unfähig seien zu budgetieren. Ja wenn ich von Anbeginn weiss, dass ich zwar eine Schattenrechnung erfüllen muss, aber ich gar nicht budgetieren darf, was ich eigentlich weiss, dann können Sie uns schon die Schuld zuweisen, aber ich weiss es von Beginn an, dass es nicht stimmt und das ist nicht ganz transparent. Deshalb müssen wir diese Diskussion führen. Ich möchte das Ergebnis nicht vorweg nehmen. Eine gewisse Glättung macht Sinn, und es macht auch Sinn, dass man nur etwas budgetiert, bei dem man auch das Gefühl hat, dass es eintrifft. Es ist aus meiner Sicht auch sinnvoll, dass man nicht nur ans Maximum geht. Das machen übrigens die meisten Kantone auch nicht. Es gibt verschiedene Kantone, die haben den drei- oder vierfachen Betrag eingestellt und wir müssen schauen, was da eigentlich in Zukunft Sinn macht. Aus meiner Sicht wurde die Diskrepanz zu hoch, dass wir da hier nicht mehr prüfen müssen, das es einfach nicht mehr ganz den Budgetierungsregeln entspricht, die man eigentlich nach True and Fair View darlegen müsste – hier besteht wirklich ein Thema. Die Regierung ist aber der Ansicht, man kann diese moderate Steuerfusssenkung von fünf Steuerfussprozenten tragen. Das wird möglich sein, vor allem auch im Hinblick darauf, dass die Konjunktur deutlich besser läuft. Ich habe das auch beim Haushaltsgleichgewicht dargelegt, dass wir hoffen können, dass es wirtschaftlich gut kommt.

Nun ja, wir stecken wieder in einer Welle. Das macht auch uns wieder Sorgen und es kann durchaus sein, dass es jetzt wieder anders kommt, als ich vielleicht noch vor einem Monat gedacht hätte. Die wirtschaftliche Situation, da bin ich mit Monstein-St.Gallen einverstanden, ist wirklich sehr fragil, sehr heikel abzuschätzen und das macht auch mir als Finanzchef gewisse Bauchschmerzen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Monstein-St.Gallen (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Das Budget für das laufende Jahr sah ein Defizit aus dem operativen Rechnungsergebnis von gegen einer Viertelmilliarde Schweizer Franken vor. Diese trüben Aussichten waren der Hintergrund des Programms Haushaltsgleichgewicht 2022plus. Ein Jahr später wird dann ein über 200 Mio. Franken besseres Ergebnis erwartet. Diese riesigen Verschiebungen zeigen die Unberechenbarkeit der aktuellen Situation exemplarisch auf. Die Auswirkungen von Corona, die ungeklärte Europafrage und die instabile und weltweit unübersichtliche Grosswetterlage beunruhigen uns Grünliberale und erschweren es massiv, Wirtschaftsentwicklungen korrekt zu prognostizieren. Für das kommende Jahr wird ein Wirtschaftswachstum von 3,4 Prozent erwartet, welches zu einer positiven Entwicklung der Steuereinnahmen führen sollte. Dem gegenüber stehen Investitionen in die Digitalisierung, den Klimaschutz, den Erhalt der Biodiversität, der Sanierung des St.Galler Spitallandschaft und natürlich weiterhin grosse Unsicherheiten rund um die Entwicklung der Covid-19-Pandemie.

Das vorliegende Budget rechnet mit einem Aufwandüberschuss vor Eigenkapitalbezug von rund 140 Mio. Franken. Dank Bezügen aus dem besonderen Eigenkapital resultiert ein relativ moderater Aufwandüberschuss von noch rund 36 Mio. Franken.

Zahlreiche Massnahmen zur Kostenstabilisierung und der Reduktion des strukturellen Defizits, wir haben diese intensiv diskutiert, sind bereits in diesem Budget eingestellt. Diese helfen, die Staatsquote leicht zu verbessern. Dies ist aus Sicht der Grünliberalen zu begrüssen. Die Gelder aus dem interkantonalen Finanzausgleich nehmen ab. Auch dies ist eine begrüssenswerte Entwicklung. Der Kantons St.Gallen legt an Ressourcenstärke zu. Die Ausschüttungen der SNB entwickeln sich je länger je mehr zu einer tragenden Säule der Kantonsfinanzen. Je nach wirtschaftlicher Entwicklung muss die SNB dereinst aber auch in der Lage sein, die Geldmengen wieder zu reduzieren, was zu grossen Ausfällen bei den Kantonen führen kann. Es gilt also, die Abhängigkeit von der SNB und deren Ausschüttungen im Auge zu behalten. Die Schattenrechnung ist auch aus unserer Sicht sinnvoll.

Die Regierung sieht zudem umfangreiche Investitionen in die Digitalisierung der Verwaltung vor, insbesondere das Projekt: «IT-Steuern SG Plus» verspricht für Kanton und Gemeinden einen bedeutenden Automationsschub bei der Steuerveranlagung auszulösen. Ähnlich sind die Investitionen in die Erneuerung der Arbeitsplätze und die Ablösung der Personaladministration-Software zu bewerten. Es ist richtig, den bisher schwerfälligen Beschaffungsprozess zu flexibilisieren und dadurch die Infrastruktur der Verwaltung mit mobilen Arbeitsplätzen einem kontinuierlich angepassten Schutz vor Cyberangriffen und regelmässigen Anpassungen der Infrastruktur fit zu halten. Nach erfolgter Einführung bzw. Umsetzung folgt aber auch der zweite Schritt, nämlich die Realisierung der Effizienzgewinne. Es wäre für uns daher wünschenswert, wenn die Regierung die positiven Auswirkungen der getätigten Investitionen ebenfalls transparent darlegen würde.

Wir bedanken uns bei der Regierung und der Verwaltung für die sorgfältige Aufbereitung des Budgets und die bereitgestellten Unterlagen. Wir werden uns zum Antrag auf eine Steuersenkung zu gegebenem Zeitpunkt nochmals melden.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Entwurf des Budgets 2022 der Regierung rechnete unter Berücksichtigung der Massnahmen, welche im Projekt Haushaltsgleichgewicht bereits für das nächste Jahr Entlastung ergeben, mit einem operativen Verlust von 142 Mio. Franken. Das ist gegenüber dem Budget dieses Jahres eine Verbesserung von gut 100 Mio. Franken. Der bereinigte Aufwand nimmt gegenüber dem Budget um 0,3 Prozent ab. Durch die von der Finanzkommission beantragte und von der Regierung leider nicht bekämpfte Steuerfusssenkung wird sich nun der operative Verlust auf über 210 Mio. Franken erhöhen. Vor einem Jahr haben die rechtsbürgerlichen Weltuntergangsszenarien skizziert und verlangt, dass die Sparmassnahmen in der Höhe von 120 Mio. Franken ergriffen werden müssen, ansonsten der Kanton bald ohne Eigenkapital dastehen würde. Ich zitiere aus der letzten Budgetdebatte: «Das in den letzten Jahren mühsam aufgebaute Finanzpolster des Kantons wird also nun in atemberaubendem Tempo wieder heruntergefahren.» Nur ein Jahr später ist es plötzlich kein Problem mehr Geld aus dem Eigenkapital für eine Steuersenkung zu beziehen. Es ist immer das gleiche Spiel: Zuerst wird eine Drohkulisse aufgebaut, der Kanton stehe finanziell am Abgrund und die Staatsquote steige immer mehr. Übrigens, die Staatsquote sinkt gegenüber dem Vor-Coronajahr 2019 von 106 auf 102,6 Prozent und befindet sich damit beinahe auf dem Niveau von 2015. So schlimm ist das also nicht mit der Staatsquote. Dann werden Sparmassnahmen gefordert und noch bevor diese beschlossen sind, ist plötzlich genügend Geld für eine Steuersenkung vorhanden. Mit dieser steigt das strukturelle Defizit dann wieder an und das Spiel beginnt von neuem . Wir produzieren Berichte, erstellen Konzepte, umgesetzt werden können diese jedoch nicht, weil es dann heisst, es sei kein Geld vorhanden und zusätzliche Stellen gibt es schon gar nicht. Ein gutes Beispiel, das werden wir in dieser Session dann noch erleben, ist der Bericht zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels. Das Problem wird recht gut aufgezeigt. Geld für die Bewältigung wird aber nur in sehr bescheidenem Rahmen gesprochen. Das wird nie und nimmer erreichen. In der Rechnung 2021 werden die Zahlungen für die IPV wieder massiv unter dem Budget bleiben. Wir hoffen, dass die Parametern nun so angepasst wurden, dass die versprochenen Mittel auch ausbezahlt werden können. Denn dann bekommen auch diejenigen etwas, die von der Steuersenkung nicht profitieren. Es nützt nichts, wenn zwar das Budget erhöht, dieses aber dann nicht ausgeschöpft wird. Es ist auch anzumerken, dass sich das IPV-Volumen immer noch am unteren Rand der Vorgaben bewegt. Das wollen wir mit unserem Antrag, den wir gestellt haben, ändern.

Der Personalaufwand steigt gegenüber dem Budget 2021 um 0,9 Prozent. Im Vergleich zu 2,3 Prozent von 2020 auf 2021. Beim Personal wird wiederum auf die Einstellung von Mitteln für den strukturellen Personalbedarf verzichtet. Dies führt dazu, dass dringend benötigte Stellen, wie z.B. im Baudepartement oder auch für die Cybersecurity nicht geschaffen werden können und die Belastung für die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steigt. Es sind nicht zuletzt wir selber, welche dafür sorgen, dass die Verwaltung immer mehr Arbeiten zu erledigen hat, dann müssen wir aber auch die nötigen Mittel zur Verfügung stellen.

Ein Budget sollte so genau wie möglich sein. Bei der Budgetierung der Ausschüttung der SNB stützen wir uns auf die Schattenrechnung. Dadurch wird die Budgetierung verstetig, sie steigt oder sinkt nur minim von Jahr zu Jahr. Das mag sinnvoll sein, wenn zum Zeitpunkt der Budgetierung nicht absehbar ist, wie hoch die Auszahlung sein wird. Wenn ich nun aber sehe, wie hoch die Bilanzgewinne der SNB am 30. Juni und 30. September 2021 sind, können wir mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass wir auch nächstes Jahr knapp 240 Mio. Franken und nicht nur 120 Mio. Franken erhalten werden. Ich bin gespannt, ob an der Schattenrechnung festgehalten wird, wenn einmal voraussehbar ist, dass es nichts gibt und wir aufgrund der Schattenrechnung z.B. 150 Mio. Franken budgetieren müssen.

Spannend ist auch, dass bei der Begründung für die Steuersenkung auf die zusätzliche Zahlung der SNB verwiesen wird. Diese wird aber nicht budgetiert – schon sehr speziell. Zur Steuersenkung werden wir uns zur gegebenen Zeit äussern und unseren Antrag für die IPV-Erhöhung begründen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Willi-Altstätten (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Zum vorliegenden Budget 2022 des Kantons St.Gallen mit einem Aufwandüberschuss von rund 36 Mio. Franken nehmen wir wie folgt Stellung: Wir sind ein weiteres Mal enttäuscht, dass die Regierung im Budget keine von uns mehrfach geforderte Steuersenkung in Betracht gezogen hat. So zeigt das Steuermonitoring seit Jahren, dass der Kanton St.Gallen gerade im Vergleich zu den Nachbarkantonen leider immer fast den letzten Platz einnimmt. Wir sehen diesbezüglich dringenden Handlungsbedarf. Von einer Steuersenkung würden alle steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürger profitieren. Wir können hier vorwegnehmen, dass wir den Antrag auf dem gelben Blatt der Finanzkommission zur Staatssteuerfusssenkung um 5 Prozent geschlossen unterstützen werden. Jetzt ist der Kanton gefordert, bei sich selbst zu sparen und Effizienzsteigerungen umzusetzen, und zwar mit echten strukturellen Massnahmen und nicht mit Massnahmen auf Kosten anderer.

Zu den Spitälern: Bei den Spitalverbunden sieht die SVP-Fraktion nach wie vor das grösste Risiko für den Kanton St.Gallen. Wir begrüssen es und finden es als dringend notwendig, dass die Mittelfristplanung, wie von der Finanzkommission geforderte, nun auch genau vom Gesundheitsdepartement und der Finanzkontrolle analysiert wird. Diesbezüglich sind wir gespannt auf das Ergebnis. Ich möchte betonen, es muss in Zukunft ein Umdenken in der Verwaltung stattfinden, damit wir endlich auf den richtigen Weg kommen.

Zum Schluss möchten wir noch erwähnen, dass für alle Anträge der Finanzkommission auf dem gelten Blatt unterstützen werden und auf weitere Punkte werden wir in der Detailberatung eingehen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Etterlin-Rorschach (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Wir werden Ihnen in der Schlussabstimmung beantragen, und das wissen wir jetzt schon, das Budget 2022 abzulehnen.

Die Regierung plant und budgetiert seit Jahren pessimistisch, ja, sie malt regelrecht den Teufel an die Wand. Entgegen der letztjährigen düsteren Prognosen wird die mutmassliche Rechnung 2021 einen satten Gewinn von Sage und Schreibe 250 Mio. Franken ausweisen und massiv die Eigenkapitaldecke noch weiter erhöhen. Gemäss Unterlagen wird das Budget 2022 praktisch ausgeglichen abschliessen. Denken Sie aber an den regierungsrätlichen «Teufel an der Wand». Dazu zählen das strukturelle Defizit und die so genannte Gutschrift aus der SNB. Das strukturelle Defizit entpuppt sich am heutigen Tag bereits als Märchen in den schlecht geredeten Planzahlen unserer Regierung. Es gibt dieses Defizit schlicht nicht in der Rechnung, sondern leider nur in den Planzahlen, wie Budget und AFP oder eben an besagter Wand.

Damit komme ich zum Dauerbrenner: Die Verbuchung der Vermögenserträge der SNB neuerdings offensichtlich als Gutschrift noch kleiner geredet. Ich begründe Ihnen hiermit, was da an diesem Umgang mit den Erträgen aus dem Gewinn der SNB nicht stimmt. Im Jahr 2014 blieben die Nationalbankzahlungen aus – tragisch. Es fehlten kurzfristig 40 Mio. Franken in der Staatsrechnung über mehr als 5 Mrd. Franken. Da aber auch andere Einnahmenpositionen viel zu tief budgetiert wurden, war das damals im Rechnungsergebnis gar nicht so tragisch. Dies aber war der Grund, dass die sogenannte Schattenrechnung erfunden wurde. Von da an werden die Nationalbankerträge systematisch viel zu tief budgetiert und schlecht geredet. Im vergangenen Jahrzehnt schuf der Kantone auf diese Weise mehr als 500 Mio. Franken Eigenkapital. Aktuelles Beispiel gefällig? Im Budget 2021 haben wir 81 Mio. Franken budgetiert. Wir wussten damals bereits, dass wir 237,5 Mio. Franken erhalten würden, also ein sattes Plus um 156 Mio. Franken. Fast genau gleich präsentiert sich die Situation im Budget 2022. Eingestellt sind 120 Mio. Franken und wir von der SP-Fraktion wissen, dass es 240 Mio. Franken sein werden. Wir werden dazu in der Spezialdiskussion unserem Finanzchef konkrete Fragen stellen. Sie sehen, die Schattenrechnung ist unsinnig und ein volkswirtschaftlicher Frevel. Dieses Jahr werden wir auf einen Antrag diesbezüglich verzichten, werden aber in diesen Belangen nicht lockerlassen – versprochen.

Damit komme ich zum grössten Widerspruch im Budget 2022, zur beantragten Steuersenkung. Die Haltung der SVP-Fraktion war über die ganze Zeit hinaus konsistent. Die SVP-Fraktion möchte die Steuern senken, und zwar auf Teufel komm raus, ungeachtet ist Flurschadens. Noch im Februar 2021 hingegen beurteilten die Fraktionen (Fraktionsbezeichnung?) CVP und FDP eine Steuersenkung als unverantwortlich. Jetzt haben die CVP- und FDP-Fraktion ihre Meinung offensichtlich geändert oder sich dem Druck der SVP-Fraktion gebeugt. Vielmehr ist aber davon auszugehen, dass CVP- und FDP-Fraktion auf die Stimmen der Sozialdemokraten gehört haben und eingesehen haben, dass diese Schwarzmalerei mit den schlechten Budgetzahlen nicht mehr haltbar ist. Nur so ist zu erklären, wie diese beiden Fraktionen ein Sparpaket über 70 Mio. Franken beschliessen und im gleichen Betrag eine Steuersenkung durchboxen. Zur Begründung geben sie ja fadenscheinig an, dass die SNB-Gutschriften üppiger ausfallen würden. Ja, liebe beiden Fraktionen, was haben wir Ihnen in den letzten Jahren immer vorgerechnet?

Zur Steuersenkung die SP-Fraktion wird diese ablehnen. Sie ist zum jetzigen Zeitpunkt unseriös und ein Affront an alle, die von den Sparmassnahmen direkt betroffen sind. Diese Steuersenkungen kostet 70 Mio. Franken. Gering Verdienende werden mit ein paar wenigen Franken abgespiesen. Der Mittelstand vielleicht im Ausmass der Kosten von einem oder zwei Kaffees im Monat. Die hohen Einkommen erhalten aber schon gut und gerne 700 oder 800 Franken gutgeschrieben. Aber die Entlastung der hohen Einkommen ist vollständig unnötige. Das Gutachten der Universität St.Gallen zur steuerlichen Attraktivität spricht eine ganz klare Sprache. Lesen sie das Bitte im Bericht über das Wirksamkeits- und Finanzausgleichsgesetz nach. Den Parteipräsidenten der FDP bitte ich, keine weiteren Vergleiche mehr mit Appenzell Thurgau zu machen. Der Kanton St.Gallen soll sich bitte an den grossen fünf Kantonen messen, welche die wesentlichen Lasten in der Schweizer Kantonslandschaft tragen.

Eine weitere Frage stellt sich: Wozu diskutiert die Finanzkommission das Finanzleitbild des Kantons und wozu verfügt die Regierung über ein solches, wenn darin wörtlich steht: «Tarifarische Massnahmen sind allgemeinen Steuersenkungen vorzuziehen.»? Aus diesem Grund haben wir Ihnen das Konzept der Bevölkerungsgutschrift entwickelt. Jede im Kanton St.Gallen wohnhafte Person bekäme gerechterweise 137 Franken ausbezahlt, eine Familie mit zwei Kindern, also 552 Franken. Und warum? Wegen der Krankenkassenprämien. Im Kommentar in unserem Leidmedium wagte sich der Chefredaktor zur geplanten Steuersenkung weit aus dem Fenster hinaus. Wegen der gestiegenen Krankenkassenkosten sei es richtig, der Bevölkerung etwas zurückzugeben. Um Gottes Willen, da macht sich Verzweiflung breit. Liebe SVP-, FDP- und CVP-Fraktion, die Geringverdienenden und die Familien ächzen unter der hohen Prämienlast. Die Prämien sind nämlich einkommensunabhängig für alle gleich und der Kanton St.Gallen hinkt seit Jahren bei der Individuellen Prämienverbilligung hinten nach. Auch dieses Jahr schafft es das Gesundheitsdepartement nicht, die versprochenen Beträge den Berechtigten tatsächlich auch zukommen zu lassen.

Der kurzfristige Ausweg aus der Misere ist unser Konzept der Bevölkerungsgutschrift, wie Sie ihn als Alternative in Indianer neuen Ziff. 2bis einsehen können. Jede Person erhielte so ab dem Jahr 2023 137 Franken gutgeschrieben, am Einfachsten mit der Steuerveranlagung. Ich höre jetzt aber bereits den Vorwurf im Raum: Helikoptergeld verteilen. Mit Verlaub, liebe SVP-, FDP und CVP-Fraktion: Ihr Steuersenkungshelikopter hat eine krasse Schieflage. Er kreist nämlich sehr einseitig über den Villen in Balgach, Mörschwil, Tübach, Rapperswil-Jona und weiteren. Ich bitte die Kantonsratspräsidentin um Nachsicht, aber es muss raus: Liebe SVP-, FDP- und CVP-Fraktion, ihr Steuersenkungshelikopter scheisst leider auf die falschen Haufen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Leider müssen wir im Budget des Kantons St.Gallen gemäss der Botschaft und vor dieser Ratsdebatte und vor den Vorschlägen der Finanzkommission mit einem Aufwandüberschuss von rund 36 Mio. Franken rechnen, dabei werden 70 Mio. Franken aus dem freien Eigenkapital und 35 Mio. Franken aus dem besondere Eigenkapital bezogen. Man kann deshalb kurz sagen, dass ein noch ausgeglicheneres Budget natürlich wünschenswert gewesen wäre.

Dass die Staatsquote im Vergleich zu 2021 leicht sinkt ist begrüssenswert, aber auch hier braucht es weitere nachhaltige Anstrengungen. Dieser Umstand ist sehr trügerisch. Aufgrund von Covid hat man im 2021 die Quote markant erhöht. Für den Freisinn ist klar, dass der Staat noch effizienter und noch effektiver werden muss. Langfristiges Ziel muss es sein, den Kanton im interkantonalen Finanzausgleich vom Nehmer- zum Geberkanton zu entwickeln. Dazu gehören neben einer tiefen Staatsquote auch Anstrengungen zur Verschlankung der Verwaltung. Einen ersten Schritt haben wir gemacht, indem wir heute die Vorlage zum Haushaltsgleichgewicht verabschiedet haben. Auch bezüglich des Steuerfusses braucht es nun eine Bewegung, und zwar nach unten. Der Kanton St.Gallen steht im interkantonalen Vergleich schlecht da, vor allem auch, wenn man mit den Nachbarn vergleicht. Die Kantonalpartei der FDP-Fraktion hat sich schon bereits vor rund einem Jahr für eine Steuersenkung ab dem Jahr 2022 ausgesprochen. Im Rahmen der Beratung des Aufgaben- und Finanzplans im vergangenen Februar war es indess aber noch nicht angezeigt, diesen Vorschlag auch wirklich anzugehen. Inzwischen haben sich die Fakten aber ganz klar verändert. Eine Steuersenkung ist mit Blick auf das Eigenkapital, die mutmassliche Rechnung 2021 sowie die Ausschüttung der Nationalbank mehr als gerechtfertigt. In dieser Novembersession wird also hoffentlich ein erster Schritt gemacht hinsichtlich der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit unseres Kantons. Im Februar 2022 wird sodann der Bericht zur Ressourcenstärke sowie das Finanzleitbild diskutiert werden. Die FDP-Fraktion zeigt sich überzeugt, dass mit diesen strategischen Instrumenten weitere Schritte hin zu einem wirtschaftsstarken, attraktiven und effektiven Kanton möglich sind.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021